Wappen und Flagge der Republik Österreich – eine wechselvolle Geschichte
Peter Diem für „Academia” Oktober 2010
Durch die Brüche und Umbrüche in der Geschichte Österreichs im 20. Jahrhundert, kam es zu mehrfachen Änderungen der Staatssymbolik. Auf den Doppeladler der Donaumonarchie folgte der einfache Bundesadler der Ersten Republik. Er wurde 1934 durch Doppeladler und Kruckenkreuz ersetzt. Beide Symbole mussten 1938-1945 den Adlern des „Dritten Reichs” und dem Hakenkreuz weichen. Mit der gesprengten Eisenkette, die 1945 dem Bundeswappen hinzugefügt wurde, erhielt Österreich sein fünftes Symbol in weniger als 50 Jahren. Ähnlich war es mit den Hymnen. Dass sich das Vertrauen der Österreicher in ihre Staatssymbolik bis heute nicht wirklich festigen konnte, wird nicht verwundern.
Das Wappen der Republik Österreich
Nachdem Kaiser Karl I. am 16. Oktober 1918 sein “Völkermanifest” zur Umwandlung der österreichisch-ungarischen Monarchie in einen Bundesstaat verkündet hatte, konstituierte sich am 21. Oktober 1918 die “provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich”. Diese beschloss am 30. Oktober 1918 eine unter Federführung von Dr. Karl Renner ausgearbeitete “provisorische Verfassung”, in welcher sich die eben entstehende staatliche Gemeinschaft unter einem zum “Bestandteil der Deutschen Republik” erklärt.
Bereits am 31. Oktober 1918 nimmt der von der provisorischen Nationalversammlung gewählte 20-köpfige Staatsrat auf Antrag des christlichsozialen Abgeordneten Wilhelm Miklas die Farben Rot-Weiß-Rot als Staatsfarben an.
Auf Antrag Dr. Karl Renners soll auch ein Staatswappen geschaffen werden. Es soll nach einem eigenhändigen Entwurf des Staatskanzlers aus einem “Stadtturm aus schwarzen Quadern, gekreuzten Hämmern in rot, umgeben von einem goldenen Kranz von Ähren (schwarz-rot-gold und die Symbole für Bürger, Arbeiter und Bauer)” bestehen. (1)
Der Staatsrat beschränkte sich darauf, das Thema „Staatssymbole” zu beraten und die endgültige Beschlussfassung der Konstituierenden Nationalversammlung vorzubehalten. Dies erklärt sich unter anderem aus der bewegten politischen Situation zum Zeitpunkt der Staatsgründung, in welcher die rot-weiß-roten Farben keineswegs unbestritten waren:
* Am Vormittag des 30. Oktober 1918 führte eine Demonstration von Studenten und Professoren von der Universität zum Parlament, wo gerade ein Diener die schwarz-gelben Flaggen einholte.
* Am Nachmittag desselben Tages zogen deutschnationale Demonstranten mit einer schwarz-rot-goldenen Fahne unter Rufen auf Großdeutschland und Absingen der “Wacht am Rhein” vor das Niederösterreichische Landhaus in der Herrengasse, wo der Staatsrat tagte.
Sie trafen dort auf eine Abordnung von Sozialdemokraten, die mit einer roten Fahne unter Hochrufen auf die sozialistische Republik aufzogen.
Gegen fünf Uhr nachmittags zogen etwa 4.000 Demonstranten vom Rathaus zum Parlamentsgebäude und hissten unter lauten Hoch-und Heilrufen eine rote Fahne auf dem linken Mast vor dem Reichstagsgebäude.
* Noch anlässlich der Ausrufung der Republik am 12. November 1918 herrschte in Österreich ein ziemlicher Farben-Wirrwarr:
Vor dem Haupttor der Hofburg weht eine rot-weiß-rote Fahne. Das Rathaus in Graz ist rot-weiß-rot und schwarz-rot-gelb beflaggt. Das Wiener Rathaus ist rot-weiß-rot beflaggt, der Bürgermeister lässt jedoch “zur Beruhigung” auch noch eine rote Flagge hissen. Die Parlamentsdiener erscheinen mit rot-weiß-roten Armbinden. Die “Rossebändiger” vor dem Parlament sind von roten Fahnen umgeben. Statt einer rot-weiß-roten Flagge steigen zusammen geknüpfte rote Stofffetzen an dem Mast empor. An der vergoldeten Speerstange der Pallas Athene wird eine rote Fahne befestigt. (2)
Es steht außer Frage, dass Karl Renner nicht nur seine eigenen staatspolitischen Präferenzen ausdrückte, als er seinen Entwurf für ein künftiges Staatswappen bewusst “schwarz-rot-gold” tingierte. Diese Farben waren ja nicht nur Ausdruck einer deutschfreundlichen Haltung, sondern symbolisierten auch das Eintreten für die Werte der Revolution von 1848. Sie stellten somit auch ein Bekenntnis zu Liberalität, Republik und Demokratie dar. Renner entwarf übrigens auch das in Schwarz-Rot-Gold gehaltene Wappen seiner Wahlheimatgemeinde Gloggnitz.
Dieser auf Bruch mit der alten Ordnung und auf die Vereinigung mit Deutschland ausgelegten schwarz-rot-goldenen Farbsymbolik standen die von den Christlichsozialen durchgesetzten Staatsfarben Rot-Weiß-Rot gegenüber. Mit ihnen wollte das traditionsbewusste konservative Lager an die Babenberger, an die Kreuzzüge (Akkon-Legende!) und an die habsburgischen Hausfarben erinnern. Nach Ansicht der “Reichspost” waren sie ein deutschösterreichisches Symbol im engeren Sinne, das durch den Abfall der nicht-deutschen Länder wieder “als Kern sichtbar geworden ist”:
“Das gesamtösterreichische Schwarzgelb bleibt dem künftigen Bundesstaat, falls die Zusammenfassung der Nationalstaaten gelingt, überlassen, dem schwarzrotgoldenen Bekenntnis zum Gesamtdeutschtum geschieht durch das eigene Dreifarb Deutschösterreichs kein Abbruch.” (3)
Der gegen Ende der Ersten Republik noch viel stärker werdende Rückgriff christlichsozialer Politiker auf Geschichtsperioden wie jene der Babenberger und der Kreuzzüge, an denen die (christlichen) Ideale einer selbstständigen “Ostmark” festgemacht werden sollten, drückte schon damals eine gewisse Skepsis gegenüber der Aufgabe der Eigenstaatlichkeit Österreichs aus. Und der Utopie einer schwarzgelben Vielvölker-Föderation wurde der Gedanke der Weiterführung der Monarchie in modernisierter Form zugrunde gelegt, der später auch zur Basis der paneuropäischen Bewegung von Graf Coudenhove-Calergi wurde.
Während die Staatsfarben in der im Staatsrat beschlossenen Form als Flaggenfarben Eingang in das “Gesetz vom 21. Oktober 1919 über die Staatsform” fanden sollte der Weg zu einem allseits anerkannten Staatswappen noch weit sein.
Zunächst kam es zu einer Ausschreibung der graphischen Umsetzung des Staatsratsbeschlusses. Die Akademie der bildenden Künste wurde ersucht, Musterzeichnungen für folgendes Emblem vorzulegen:
“Ein auf einem Untergrunde von schwarzen Quadern aufgeführtes Stadttor, zwei gekreuzte rote Hämmer mit einem goldenen Kranze aus Roggenähren mit der Unterschrift “Deutschösterreich”.
Wie man sieht, hatte man noch ein paar kleine Konkretisierungen vorgenommen: Renners Stadtturm war zum Stadtfor geworden er wurde also “betaglichtet” (in der heraldischen Fachsprache bezeichnet man damit ein Tor in einem Turm, durch das der Himmel sichtbar ist). Die Ähren hatte man wohl als Ausdruck der spartanischen Zeiten – zu Roggenähren erklärt. Die Unterschrift “Deutschösterreich” ergab sich offenbar aus der Absicht, neben dem Wappen auch gleich ein Staatssiegel zu schaffen.
Bezeichnenderweise hatte man dabei zunächst auf die Mitwirkung des beamteten Wappenfachmanns, des Leiters des zum Staatsamt des Inneren ressortierenden Adelsarchivs, Ministerialrat Heinrich Seydl, verzichtet, der sich prompt darüber bei der Staatskanzlei beschwerte. (4)
Unmittelbar nach den Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 fand die erste Besprechung zur Beurteilung der eingegangenen Entwürfe statt. Wie so oft bei Wettbewerben, fand sich auch damals kein einziger wirklich zufriedenstellender Vorschlag unter den Einsendungen. Im Verlauf der Diskussion kam man jedoch zu der Erkenntnis, dass die Vorgaben Renners eher zu einem Firmenzeichen als zu einem Staatssymbol passen würden.
Auf der Grundlage von Entwürfen, die der Archivar des Herrenhauses, Hofrat Rudolf Penner (1848-1932), und der Wappenmaler und Wappenzensor Ernst Krahl (1858-1926) geliefert hatten, wurde Heinrich Seydi beauftragt, neue Varianten auszuarbeiten, die in der Folge von Ernst Krahl graphisch umgesetzt wurden. Da diese Skizzen nicht erhalten sind, wurden sie von Michael Göbl rekonstruiert.
Der erste Entwurf, der schließlich angenommen wurde, wollte “durch den (einköpfigen) Adler die Lebenskraft und das Aufstreben des neuen Freistaates, in welchem Bürger (Mauerkrone), Landwirte (Ähren) und Arbeiter (Hammer) ihre Kräfte gleichen Zielen widmen werden, andeuten und durch den Bindenschild das staatliche Territorium in seiner Gänze kennzeichnen.” (5)
Diese Interpretation ist eine bürokratische Meisterleistung.
Aus der Monarchie in die Republik hineingewachsene Beamte bringen es zustande, den Doppeladler des Jahres 1915 einer “capitis diminutio” zu unterwerfen, Renners Stadtturm zur Mauerkrone à la “Austria” oder “Vindobona” zu reduzieren und dem Wappentier auf das Haupt zu setzen, ihm Ähren und Hammer in verkleinerter Form an Stelle von Schwert, Szepter und Reichsapfel in die Fänge zu drücken, um schließlich unbefangen zu verkünden, dass der Adler solcherart nicht etwa Hoheitszeichen der verhassten Habsburgerherrschaft”, sondern Symbol
für die Lebenskraft des aufstrebenden neuen Freistaates” und seine nationale bzw. geographische Ausdehnung sei. Unterstützt wurde diese Argumentation durch die vom Vertreter des Außenamtes hervorgehobene Tatsache, dass andere republikanische Staaten – darunter die USA, Mexiko und Polen – ebenfalls das Adlersymbol verwendeten.
Im Endeffekt gelang bei der Schaffung des Wappens der Republik Österreich 1918 die organische Weiterentwicklung eines Staatssymbols über eine Situation des radikalen geseilschaftlichen Umbruchs hinweg. Das Produkt dieser Entwicklung ist nach Überwindung von Austrofaschismus und Nationalsozialismus 1945 durch die Hinzufügung der gesprengten Ketten noch um eine Nuance reicher geworden.
Renner war von den neuen Vorschlägen zwar nicht begeistert -insbesondere bedeutete der rot-weiß-rote Bindenschild ja eine deutliche “Verdünnung” seiner ursprünglichen schwarz-rot-goldenen Grundkonzeption genehmigte aber schließlich den erstgereihten Entwurf, der sich optisch, aber auch politisch den beiden anderen als überlegen erwies: das “kleine” Wappen war zu spartanisch und überdies der sozialistischen Parteisymbolik zu ähnlich, das “große” war ein klassisches Anspruchswappen, mittels welchem der staatsrechtliche Anspruch Österreichs auf sudentendeutsche Sprachinseln ausgedrückt werden sollte. Allerdings regte der Staatskanzler an, die Ähren durch das “Werkzeug der Landwirtschaft”, also durch eine goldene Sichel zu ersetzen.
Die hier im Detail geschilderte Entstehungsgeschichte des österreichischen Staatswappens ist wohl der deutlichste Beweis dafür, dass seine Symbolik mit dem kommunistischen Emblem “Hammer und Sichel” nichts, aber auch schon gar nichts zu tun hat.
Selbst wenn Renner das seit etwa 1904 in Ungarn bekannte und in der Sowjetunion ab 1918 auf dem “Rotbannerorden” verwendete Symbol des mit der Sichel gekreuzten Hammers gekannt und geschätzt haben sollte was bei ihm, dem typischen Repräsentanten des rechten Flügels der Sozialdemokratie, ohnedies eher auszuschließen ist hätte er es doch wohl schon bei seinem ersten Entwurf ein- bzw. umgesetzt. So aber hat sich die Sichel erst in der Endphase eines mehrere Monate dauernden Diskussionsprozesses aus Gründen der Analogie und des optischen Gleichgewichts ergeben. (6)
Am 8. Mai 1919 beschloss die Konstituierende Nationalversammlung das “Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich”, St. G. Bl.257/1919. Berichterstatter war der christlichsoziale Abgeordnete Dr. Rudolf Ramek, was darauf hindeutet, dass der Gesetzesantrag auf Konsens beruhte und auch von den konservativen Abgeordneten mitgetragen wurde. Ramek, der spätere zweimalige Bundeskanzler, ein Rechtsanwalt aus Salzburg, interpretierte die Wappensymbolik ein wenig anders als bis dahin, indem er die Mauerkrone nicht als Zeichen des Bürgertums, sondern als Symbol der Demokratie schlechthin bezeichnete. Artikel 1 Abs. 1 des genannten Gesetzes bestimmte:
“Das Staatswappen der Republik Deutschösterreich besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schildchen belegt ist. Der Adler trägt auf dem Haupte eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen, im rechten Fange eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fange einen goldenen Hammer.”
In der Beilage 202 der das Gesetz vom 8. Mai 1919 betreffenden stenographischen Protokolle wird die Argumentation, dass der neue Wappenadler nichts mit dem Habsburger-Regime zu tun habe, noch verstärkt:
“Die Annahme, dass der Adler ein monarchisches Zeichen sei, ist ein Vorurteil. Der Adler war das Symbol der Legionen der römischen Republik. Er versinnbildlicht die Souveränität des Staates… Da das Wappen die Aufgabe hat, Ämter und Anstalten als staatlich zu bezeichnen, kommt viel darauf an, dass die Bevölkerung dieses von allen anderen Abzeichen unterschiedene Abzeichen sofort als staatliches Kennzeichen versteht und achtet. Ein gewisser Anklang an die bisherigen staatlichen Wappen ist darum erwünscht…” (7)
Der erste Streit um Hammer und Sichel im österreichischen Wappen
Als erster bezeichnete der fanatische Antisozialist Prälat Ignaz Seipel 1923 anlässlich der Diskussion der Halsdekoration des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich Hammer und Sichel als “bolschewistische Symbole”, die im Ausland einen “ungünstigen Eindruck” machen könnten. (Man sollte bei der Beurteilung dieser Einstellung Seipels aus heutiger Sicht bedenken, dass Österreich eben in diesen Jahren stark auf die Hilfe des westlichen Finanzkapitals angewiesen war, um aus der Nachkriegs-Inflation herauszukommen, was wenngleich gegen hohe Zinsen auch gelang.)
Am 17.10.1929 fordert die „Reichspost”, das Sprachrohr der Christlichsozialen Partei, die “Entfernung der unseren Staat kompromittierenden Moskauer Bolschewikensymbole”, die “künstlerische Umgestaltung des einköpfigen Adlers, dieser zermalmten Spottfigur umstürzlerischer Einfaltspinsel” und die Rückkehr zur Haydn-Hymne. Wie man sieht, hatten zehn Jahre genügt, nicht nur den politischen Konsens der Gründungsjahre, sondern auch den Konsens über die Staatssymbolik zunichte zu machen.
Der vierte Adler seit 1900 – die Rückkehr zu den zwei Köpfen
Als die Republik durch den autoritären “Bundesstaat Österreich” abgelöst wurde, musste auch das zentrale heraldische Symbol des verhassten “Parteienstaates” einer Änderung unterzogen werden. Nach dem Verbot der nationalsozialistischen und sozialdemokratischen Aktivitäten (inklusive aller Parteisymbole, Fahnen, Wimpel etc.) wollte das Regime alles entfernen, was auch nur entfernt an Kommunismus und Sozialismus erinnerte.
Ironischerweise entfernte der sogenannte “Ständestaat” damit gerade die “ständischen” Elemente des Staatswappens-jene Zeichen also, die das Zusammenwirken von Arbeitern, Bauern und Bürgern symbolisieren wollten.
An die Stelle des einköpfigen Adler trat wieder der Doppeladler, wodurch der Wille zur Rückbesinnung auf altösterreichische Traditionen und Tugenden ausgedrückt werden sollte. Die Adlerköpfe wurden nimbiert (mit Heiligenscheinen umgeben), was als Symbol für die christlich-katholische Orientierung des “Ständestaates” zu interpretieren ist. Dahinter standen freilich auch Bemühungen legitimistischer (kaisertreuer) Gruppen, die Tradition des “Heiligen Römischen Reiches” zumindest heraldisch wieder aufleben zu lassen. In der Führungsschicht der konservativen Wehrverbände und der “Vaterländischen Front” waren ja sowohl der Landadel als auch städtische Kleinadelige prominent vertreten.
Im Ministerrat wurde die Form des neuen Staatswappens 1934 mehrmals diskutiert. Dabei wurde u.a. vorgeschlagen, dass das Wappen “im rechten goldenen Fang ein hohes goldenes Kreuz, im linken Fang ein blankes Schwert” tragen solle. Engelbert Dollfuß selbst versuchte einige Zeit, seinen Standpunkt durchzusetzen, dem Bindenschild das Kruckenkreuz aufzulegen. Schließlich einigte man sich doch darauf, den nimbierten Doppeladler nur mit dem Bindenschild zu versehen. Artikel 3 der ständischen Verfassung vom 1. Mai 1934, BGBI. 239/1934 bestimmte daher: (1) Die Farben Österreichs sind rot-weiß-rot.
(2) Das Staatswappen Österreichs besteht aus einem frei schwebenden, doppelköpfigen, schwarzen, golden nimbierten und ebenso gewaffneten, rotbezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbemen Querbalken durchzogenen Schilde belegt ist.
Durch eine Kundmachung der Bundesregierung vom 2. Juli 1934, BGBI. II/108, wurde die bildliche Darstellung des “Staatswappens Österreichs” veröffentlicht.
In einer offiziellen Staatsbürgerkunde wurde die Bedeutung des neuen Wappens mittels Anmerkung wie folgt erläutert:
“Dieser Doppeladler ist der alte Reichsadler, der seit Jahrhunderten das Wappentier Österreichs war. Das (sic!) Bindenschild der Babenberger “rot-weiß-rot” auf der Brust des Doppeladlers kennzeichnet unsere Ostmarkmission.” (8)
Man sollte meinen, dass der ständestaatliche Doppeladler das Symbol eines antidemokratischen Regimes, das ohne Parlament regierte, Parteiverbote verhängte, seine politischen Gegner hinter Stacheldraht setzte, ja sogar exekutierte aus dem Bild der heutigen Republik Österreich zur Gänze verschwunden ist. Doch weit gefehlt. Dass gelegentlich ein altes Trafikschild (so ironischerweise in der Otto-Bauer-Gasse Nr. 27) oder ein ländliches Schulhaus (Kalkstein im Bezirk Lienz) dennimbierten Doppeladler des Austrofaschismus zeigt, mag ja noch angehen.
Dass aber der Sitz eines der höchsten Gerichte der Republik, der Justizpalast, mit insgesamt acht aus schwarzem Blech getriebenen Ständestaats-Adlern verziert ist, gehört zu den ungewöhnlichsten heraldischen Phänomenen Österreichs. Ausgerechnet der prominente Haupteingang jenes Amtsgebäudes, das 1927 in Flammen aufging, als es Ziel von Arbeiterunruhen mit 89 Toten und über 1600 Verletzten war, ist bis heute mit drei derartigen Wappendarstellungen geschmückt.
Während man das über dem Eintritt in die Aula des Justizpalastes befindliche Ständestaatssymbol mit einem Bundeswappen aus Plastik überdeckte und aus den Buchstaben “B.Ö.” (für “Bundesstaat Österreich”) in eher peinlicher Übermaltechnik ein “R.Ö.” (für “Republik Österreich”) machte, blieben die schmiedeeisernen Adler über allen drei Eingangstoren und in der Aula bisher unbehelligt.
Es ist gedanken- und würdelos, ein Gebäude wie den Justizpalast mit den Symbolen einer Diktatur zu schmücker. Möge sich der Austrofaschismus auch von anderen Diktaturen im Grad seiner Unmenschlichkeit wohltuend unterschieden haben, so gebietet es dennoch das Ansehen eines Höchstgerichts der Zweiten Republik, dass man seinen Amtssitz mit jenem Symbol versieht, das für die heutige Rechts- und Gesellschaftsordnung steht.
Vom Doppeladler zum Reichs- und Parteiadler
Die Bemühungen des “Bundesstaates Österreich”, durch den bewussten Rückgriff auf altösterreichische Traditionen im Inneren Kraft zu sammeln, blieben vergeblich. Auch die zweite gegen die äußere Bedrohung durch Hitlerdeutschland gerichtete These, die Österreicher seien ohnedies die “besseren Deutschen”, musste infolge ihres inneren Widerspruchs scheitern. Überdies waren zu große Teile der Bevölkerung von der demokratischen Mitwirkung ausgeschlossen. Die Versuche, einen Brückenschlag zwischen Regime und Arbeiterschaft zuwege zu bringen, waren zu zaghaft und kamen viel zu spät. So wurde Österreich -wahrscheinlich unter Billigung durch die Hälfte seiner Bevölkerung – 1938 das erste Opfer der Expansionspolitik des Nationalsozialismus.
In der nunmehrigen “Ostmark” trat das “Hoheitszeichen des Reichs”, der meist nach heraldisch rechts blickende Adler über dem Hakenkreuz im Eichenkranz, an die Stelle des nimbierten Doppeladlers. Die Dienststellen der NSDAP führten den meist nach heraldisch links blickenden Parteiadler.
Der auf dem Hakenkreuz thronende Adler war im “Dritten Reich” allgegenwärtig. Auf allen offiziellen Schriftstücken als “Farbdruckstempel” über dem obligaten “Heil Hitler”, gedruckt oder als Wasserzeichen auf praktisch allen Formularen.
Wie nicht anders zu erwarten, ließ sich der Reichsadler nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes und der Wiedererrichtung der Republik Österreich gar nicht so leicht vom neu erstandenen und mit gesprengten Ketten versehenen Bundesadler verdrängen. So enthält etwa das am 18.7.1938 vom Arbeitsamt Lübeck ausgestellte “Arbeitsbuch” eines 1899 in Wien geborenen Hilfsarbeiters noch Eintragungen bis 7.12.1951-bis sechseinhalb Jahre nach Kriegsende akzeptierten österreichische Behörden ein nmit dem Hakenkreuz versehenes Dokument! Doch es gibt auch das Gegenbeispiel:
Schon am Tag nach der Unabhängigkeitserklärung, am 28. April 1945, holte der Feuerwehrmann Erwin Racek mit Hammer und Meißel die nationalsozialistischen Adler von den beiden Parlamentsmasten herunter. Da er keine Feuerwehrleiter zur Hand hatte, die hoch genug gewesen wäre, ließ sich Racek an den Flaggenleinen selbst hochziehen – ein weiteres singuläres Ereignis in der an Absonderlichkeiten so reichen Geschichte der österreichischen Staatssymbole. (9)
Die gesprengten Ketten, das Symbol der Freiheit
Schon sehr bald nach der Befreiung von der Naziherrschaft – noch vor der Kapitulation Hitlerdeutschlands – nämlich am 1. Mai 1945, wurde das Gesetz “über Wappen, Farben, Siegel und Embleme der Republik (Wappengesetz)” von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Und wieder war es Dr. Karl Renner, der erste Kanzler auch der Zweiten Republik, der die Initiative hiezu ergriff. Bereits im 2. Stück des neuen Bundesgesetzblattes verlautbart, bestimmt das Gesetz Nr. 7 in seinem Artikel 1:
(1) Die Republik Österreich führt das mit Gesetz vom 8. Mai 1919, St.G.BI. Nr. 257, eingeführte Staatswappen, das die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone, versinnbildlicht, wieder ein. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.
(2) Die Zeichnung des Staatswappens ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage ersichtlich.
Das Bemerkenswerte an diesem Gesetzestext ist, dass er, über die rein heraldische Wappenbeschreibung (Blasonierung”) hinausgehend, eine Legalinterpretation der VIER dem neuen österreichischen Bundeswappen eigentümlichen Symbole gibt, die sich nur an dieser Stelle findet. Das ist als weiterer authentischer Beweis dafür anzusehen, dass von dem DUALEN Zeichen “Hammer und Sichel” im österreichischen Wappen keine Rede sein kann.
Am 1. Mai 1945 hatte man natürlich andere Sorgen, als sich um heraldische und verfassungsrechtliche Details zu kümmern. So dachte man
auch nicht daran, die Farbe der Kette näher zu bestimmen. Vor allem aber übersah man, dass man durch die Einfügung der gesprengten Eisenketten das im Verfassungsrang stehende Bundeswappen von 1919 durch ein einfaches Gesetz modifiziert hatte. Fast als wollte man die Bedingung erfüllen: kein österreichisches Staatssymbol ohne eingebauten Fehler! Zwar beschloss der Nationalrat am 19.12.1945 ein Verfassungs-Übergangsgesetz, das den Mangel nachträglich saniert hätte, doch konnte dieser Gesetzesbeschluss mangels Zustimmung des Alliierten Rates nicht ordnungsgemäß kundgemacht werden.
Bis zur Verfassungsnovelle 1981 führte die Republik Österreich somit ein formal verfassungswidriges Bundeswappen.
Dazu kam noch, dass die Republik seit ihrer Gründung keine Schutzbestimmungen gegen das unbefugte Führen des Staatswappens beschlossen hatte, sodass man sich immer noch mit einer Verordnung aus dem Jahre 1858 betreffend die unbefugte Führung des k.k. Reichsadlers behelfen musste.
Der Bundesadler hält Einzug in die Bundes-Verfassung
Im Rahmen einer größeren Verfassungsreform wurde Mitte 1980 eine Regierungsvorlage ausgearbeitet, die am 1. Juli 1981 vom Nationalrat beschlossen wurde (BGBI. 350/1981). Damit ist das Staatswappen nach einem 62 Jahre währenden wechselhaften rechtlichen und faktischen Schicksal formell in den Text der Bundes-Verfassung aufgenommen worden. Artikel 8a B-VG lautet:
(1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot. Die Flagge besteht aus drei gleichbreiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.
(2) Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer.
(3) Nähere Bestimmungen, insbesondere über den Schutz der Farben und des Wappens sowie über das Siegel der Republik, werden durch Bundesgesetz getroffen. Der gelernte Österreicher wird schon ahnen, dass der Weg zu dem in Abs. 3 genannten Bundesgesetz noch relativ weit war. Nun, es vergingen im Grunde nur drei Jahre, bis der Nationalrat einen einstimmigen Beschluss über das erste ausführliche Wappengesetz Österreichs fassen konnte.
Am 28. März 1984 beschloss der Nationalrat nach einem kurzen Bericht des Abg. Neuwirth ohne jede Debatte und einstimmig (wie übrigens auch schon am 8. Mai 19191) das “Bundesgesetz über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz)”. Es bezieht sich in § 1 auf den Artikel 8a B-VG, regelt in § 2 das Siegel der Republik und bestimmt unter der Überschrift “Die Farben und die Flagge der Republik Österreich” in seinem § 3:
(1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot.
(2) Die Flagge der Republik Österreich besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.
(3) Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Die Zeichnung der Dienstflagge des Bundes ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 2 ersichtlich.
Manches ist bei der Vorbereitung des Wappengesetzes 1984 auch nicht gelungen. Die Kurzbezeichnung “Nationalflagge” konnte nicht durchgesetzt werden. Ebenso war es unmöglich, Ministerialbürokratie und Verfassungsdienst davon zu überzeugen, dass nicht nur das Format der Seeflagge und der Dienstflagge, sondern auch das Format der rot-weiß-roten Nationalflagge mit 2:3 festgelegt werden sollte. Es wurde dagegen argumentiert, dass eine Vielfalt von Formaten der geeignetere Weg zur Propagierung der rot-weiß-roten Farben sei. In der Theorie ist diese Ansicht vielleicht richtig, in der Praxis führt sie aber dazu, dass Österreich der einzige Staat der Welt ist, in welchen die Nationalflagge von Haus zu Haus, von Amtsgebäude zu Amtsgebäude, eine verschiedene Gestalt annimmt: lange und kurze, rechteckige und trapezförmige, vertikale und horizontale Flaggen ergeben nicht nur ein äußerst uneinheitliches Bild, sondern führen wegen ihrer meist unprofessionellen Art der Anbringung auch zu schnellem Verschleiß und damit häufig zu Unansehnlichkeit.
Unansehnlichkeit von Flaggen führt automatisch zu mangelnder Achtung und Beachtung derselben. Dass sich österreichische Flaggen in beliebig vielen Formaten finden, ist allerdings nicht nur Folge der mangelnden Formatvorschrift des Wappengesetzes, sondern hängt auch mit der Geschäftstüchtigkeit der Fahnenfabriken zusammen, die natürlich lieber eine Flagge in der Größe 1 x 2 m als eine solche in der Größe 1 x 1,5 m verkaufen.
Der Besteller wieder – meist die Hausverwaltung einer Bundesdienststelle -hat in der Regel keinerlei Ahnung davon, was das richtige Format ist. Deshalb hat der Verfasser auch Hinweise für die praktische Verwendung von Fahne und Flagge ausgearbeitet.
Die Farbe des Adlers oder: “schwarz ist nicht gleich schwarz”
Während im Begutachtungsverfahren in der Beilage zum Entwurf des Wappengesetzes noch ein zur Gänze schwarzer Adler verwendet wurde wie es dem Verfassungstext entspricht, findet sich im Bundesgesetzblatt vom 28. April 1984 ein kunstvoll durch Grau abschattiertes Exemplar – eine Fleißaufgabe der Staatsdruckerei. So gut gelungen dieser Adler mit seinen goldenen Symbolen und blauen Eisenketten auch ist, als Vorlage für Dienstflaggen und Amtsschilder ist er richt geeignet. Bis auf den heutigen Tag verwenden das Bundeskanzleramt und die Präsidentschaftskanzlei Dienstflaggen, die keinen schwarzen, sondern einen grau konturierten Adler zeigen.
Die Diskussion um Hammer und Sichel in der Zweiten Republik
Wie schon in der Zwischenkriegszeit, so wurde auch in der Zweiten Republik die eine oder andere Gelegenheit ergriffen, “Hammer und Sichel” als “kommunistische” Symbole zu bezeichnen und aus dem Wappen herauszureklamieren. Dies geschah in Presseartikeln und Leserbriefen, aber auch durch entsprechende Anträge im Parlament. Während 1954 einige Abgeordnete der ÖVP damit die Sowjetunion, die den Staatsvertrag verweigerte, treffen wollten, sahen 1968 einige Vertreter der FPÖ auch gleich die Möglichkeit, die gesprengten Ketten von dieser Partei ungeliebte Überreste antifaschistischen Gedankengutes – loszuwerden.
Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in Osteuropa und in der Sowjetunion wurde in den Jahren 1990-1992 erneut eine Kampagne losgetreten, die angeblich als eine “prekäre Kompromissaktion unter dem Druck der extremen Linken” (Die Presse, 7./8.12.1991, III) 1919 in das Wappen genommenen, mittlerweile aber durch den Stalinismus diskreditierten Symbole zu entfernen. Wieder brachten bürgerliche Abgeordnete diesbezügliche Entschließungsanträge ein, Wieder griffen die Kommentatoren in die Tasten ihrer Schreibmaschinen und die Karikaturisten zur Feder, was dem Ansehen des Bundeswappens nicht gerade dienlich war.
Die professionelle Heraldik hatte zwar schon im Herbst 1990 die tatsächliche Bedeutung des Bundeswappens expliziert (Göbl a.a.O.), doch nützte das wenig. Die an sich überflüssige Debatte lief sich erst in den Moment tot, als sich herausstellte, dass es in der Bevölkerung keinerlei Unterstützung für eine Änderung des Bundeswappens gab.
→Am 5. Jänner 1992 veröffentlichte die APA eine repräsentative Telefonumfrage des Instituts “Consent” bei 300 Österreichern. 70 bis 80 Prozent der Befragten konnten dabei die Bedeutung von Hammer und Sichel nennen und fassten diese Insignien nicht als kommunistische Symbole auf. 84 Prozent bezeichneten Hammer und Sichel als unverzichtbare Elemente des Staatswappens. 92 Prozent sprachen sich für die Beibehaltung der Mauerkrone und der gesprengten Ketten und 99 Prozent für die Beibehaltung des Adlers als Wappentier aus.
→ Zu einem ähnlichen Ergebnis kam eine Umfrage des Instituts für Strategische Markt- und Meinungsforschung (ISMA), die am 8. Jänner 1992 für “Profil” ebenfalls bei 300 Österreichern durchgeführt wurde. Nach dieser Befragung sprachen sich 87 Prozent gegen die Entfernung von Hammer und Sichel aus dem Staatswappen aus. Interessanterweise gab es dabei keine signifikanten Unterschiede nach Alter, Bildung, Region oder Parteipräferenz – ein in der Umfrageforschung eher selten auftretendes Phänomen.
Fazit
Betrachten wir die Entwicklung des österreichischen Nationalbewusstseins vom Zusammenbruch des Habsburgerreiches 1918 bis an die Schwelle des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union 1994, so stellen wir einen deutlichen Konsolidierungsprozess gerade in den letzten Jahren fest. Ernst Bruckmüller (Nc) hat den Vorgang der Nationswerdung Österreichs unter Hinweis auf die zahlreiche dazu erschienene Literatur und die mehrfachen diesbezüglichen empirischen Beweisführungen ausführlich beschrieben. (10)
Die oben zitierten Umfragen zum Bundeswappen und das durch ihre Veröffentlichung verursachte abrupte Ende der Diskussion um Hammer und Sichel lassen darauf schließen, dass sich nicht nur das Nationalbewusstsein, sondern in jüngster Zeit auch die grundsätzliche
Einstellung zu den österreichischen Staatssymbolen gefestigt hat. Zwar ist Österreich noch lange nicht so weit, dass man von sich aus auch privat liebevoll beflaggen würde, wie dies in Skandinavien und den Niederlanden gang und gäbe ist, doch wehrt sich der Österreicher offenbar bereits dagegen, dass Hand an die Hoheitszeichen und damit an die mühsam erlernte “Marke Österreich” gelegt wird – ähnlich wie er sehr sensibel auf alle Formen der Infragestellung der immerwährenden Neutralität als eines weiteren “Österreich-Symbols” reagiert.
Anmerkungen
(1) Gustav Spann, Zur Geschichte von Flagge und Wappen der Republik Österreich, in: Österreichs politische Symbole, Böhlau, Wien, 1994, 38 ff.
(2) Eine detailreiche Zusammenfassung der zum Teil einander widersprechenden Berichte über jene Tage findet sich bei Bernhard Reinhold Pilz, “Schwarz-Rot-Gold und Rot-Weiß-Rot”, in: Andreas Mölzer (Hg.), Österreich und die deutsche Nation, Aula-Verlag, Graz, 1985, 151 ff.
(3) Unterm Dreifarb Rotweißrot, “Reichspost” vom 1.11.1918, Seite 1, (zitiert nach Spann, a.a.O., 41)
(4) Die genauen Quellenangaben zu dieser kritischen Phase der Entstehung des österreichischen Staatswappens finden sich bei Michael Göbl, “Wie kamen Hammer und Sichel in das Wappen der Republik Österreich?” in: Adler 7/90, 233-238.
(5) (zitiert nach Spann, a.a.O. 49).
(6) vgl. hiezu Josef Seiter, “Blutigrot und sibrig hell…”, Böhlau, Wien, 1991, wo sich auf Seite 70 die Abbildung eines ungarischen Maiabzeichens mit Hammer und Sichel vor Industrielandschaft mit aufgehender Sonne aus dem Jahre 1904 findet.
(7) zit. nach Spann, a.a.O., 53
(8) Josef Kimmel (Rd), Das österreichische Staatsbürgerbuch, Rudolf Kaan, Wien, 1936, 95.
(9) Hugo Portisch, Österreich II, Die Wiedergeburt unseres Staates, Kremayr & Scheriau, Wien, 1985, 164
(10) Ernst Bruckmüller, Österreichbewusstsein im Wandel, Signum Verlag, Wien, 1994 sowie Ernst Bruckmüller, Nation Österreich, Sozialhistorische Aspekte ihrer Entwicklung, Böhlau, Wien, 1984.
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