Peter Diem
Das Werk aller (Die Furche 8/1964)
Am letzten Sonntag, dem 16. Februar 1964, trat die vom Zweiten
Vatikanum mit großer Mehrheit beschlossene Konstitution über die heilige
Liturgie in Kraft. Damit begann die auf Jahre geplante Erneuerung des
katholischen Gottesdienstes. Während einige Punkte der Konstitution, wie
zum Beispiel die fakultative Spendung des Ehesakraments innerhalb der
heiligen Messe, unmittelbar wirksam wurden, obliegt die Durchführung der
meisten Bestimmungen den zuständigen Bischofskonferenzen,
beziehungsweise dem Heiligen Stuhl. Die Bischöfe werden jeweils
insbesondere über die Verwendung der Volkssprache und über den Einbau
der Volkselemente (Missionsländer!) zu befinden haben. Dem
Apostolischen Stuhl obliegt unter anderem die Neuordnung des Ordo
Missae, die Aufstellung der über mehrere Jahre verteilten Schriftlesung
während der heiligen Messe, die Festlegung der Anlässe für die
Kommunion unter beiden Gestalten und die Erstellung neuer Riten für die
Sakramente.
Wesen der Liturgie
In ihrem Pastoralschreiben an den Klerus zur Neuordnung der Liturgie
haben die österreichischen Bischöfe darauf hingewiesen, dass die
Konstitution verständlicherweise nicht alle Wünsche erfüllt, die von
verschiedenen Seiten erhoben wurden. Sie konnte keinen liturgischen
Umsturz bringen, da sie sonst keine Mehrheit in der Konzilsaula gefunden
hätte. Dennoch ist es wohl anzunehmen, dass der Geist der Konstitution
über ihren Buchstaben hinaus verpflichtet, indem er das Wesen der Liturgie
im tatsächlichen Gemeinschaftsgeschehen sieht. Die Konstitution
bezeichnet die Liturgie als den „Gipfel, dem das Tun der Kirche zustrebt,
und zugleich als die Quelle, aus der alle ihre Kraft strömt (Art. 10) Um aber
diese Kraft auf die richtige Weise auszuschöpfen, „ist es notwendig, dass
die Gläubigen mit recht bereiteter Seele zur heiligen Liturgie hinzutreten,
dass ihr Herz mit der Stimme zusammenklinge und dass sie mit der
himmlischen Gnade zusammenwirken, um sie nicht vergeblich zu
empfangen“ (Art. 11). Einer der Leitsätze der Konstitution besagt, dass die
Gläubigen „zur vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den
liturgischen Feiern geführt werden“ (Art 14).
Stumme Zuschauer?
Im Zentrum des religiösen Lebens steht unverrückbar die Eucharistiefeier.
Wer die historische Entwicklung des Messopfers verfolgt, wird sich mit
Trauer bewusst, dass Umwelteinflüsse und innerkirchliches Fehlverhalten
das gemeinsame Gedächtnismahl bis zu einem Extrem verändern konnten,
das sich nach außen hin von einer Pantomime kaum unterscheidet. Von
der in der Sprache der Gläubigen gehaltenen Hausmesse der urchristlichen
Zeit, bei der alle mitbeteten, mitsangen und die Gaben empfingen, führt die
Entwicklung über die byzantinisierte Basilikalmesse des romanischen
Zeitalters zur volksfremden Messe des Hochmittelalters. Schon weil die
Anpassung an die Volkssprache versäumt wurde, werden die meisten
Gebete nun nicht mehr laut gesprochen; der Altartisch wird zum entfernten
Hochaltar. Die Gemeinde wird zur Zuseherschaft — ein Status, der bis
heute nachwirkt, und dessen Überwindung eines der wichtigsten pastoralen
Anliegen ist. Daher hat die Kirche ihre ganze Sorge darauf zu richten, dass
die Christen der Messfeier „nicht wie Außenstehende und stumme
Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete
dieses Mysterium verstehen lernen und so die heilige Handlung bewusst,
fromm und tätig mitfeiern. (Art. 48). Es liegt auf der Hand, dass ein
„Zusammenklingen von Herz und Stimme“ und eine „volle, bewusste und
tätige Teilnahme“ nur bei durchgehender Verwendung der Volkssprache
möglich ist. Die Bischofskonferenz wird daher ihre erste Aufgabe in einer
möglichst weiten Ausschöpfung der Bestimmungen des Art. 54 der
Konstitution sehen. Es brauchen die Argumente, die für die Verständlichkeit
der liturgischen Sprache streiten, nicht mehr einzeln angeführt zu werden.
Eine zusammenfassende Darstellung findet sich bei Hans Küng: „Kirche
im Konzil“, Herder-Bücherei, 1963, S. 90 ff.
Während der Übergangszeit ist es notwendig, alle im Pastoralschreiben
angedeuteten Möglichkeiten zu nutzen, um den Geist der liturgischen
Erneuerung des gläubigen Volkes zu heben. Die stille Messe hat ihre
Funktion als Minimalerfordernis zur Erfüllung der Sonntagspflicht verloren.
Abgesehen davon, dass ihr rascher Ablauf manchen Priester dazu verleitet,
einen Großteil der Gebete so herunterzuhaspeln, dass der Ministrant
gerade noch mitkommt, erweckt sie bei vielen Besuchern den Eindruck, die
Sonntagspflicht sei eine bloße Anwesenheitspflicht. Gibt es etwas
Beschämenderes als den häufig gehörten Satz: „Pater N. ist in 25 Minuten
fertig, da gehe ich öfters hin!“? Für manche Pfarre mag es die
Entschuldigung geben, dass es an Vorbetern aus der Jugend mangelt. Ist
dies aber wirklich ein stichhältiger Grund? Kann nicht ein Mann in älteren
Jahren herangezogen werden? Wie wäre es, wenn man sich dazu
entschlösse, einen Ministranten zu verpflichten, wenigstens die
beweglichen Teile laut mitzulesen, wenn kein Vorbeter vorhanden ist?
Muss ein Messdiener nach dem Stufengebet wirklich fast stumm bleiben?
Bibel, Messtext, Liederbuch
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die Verbreitung unserer
religiösen Grundsatzliteratur keineswegs jene Förderung erfährt, welche sie
verdient. Vergleicht man die Anstrengungen, die etwa das marxistische
Lager bei der Publikation seiner ideologischen Schriften macht, mit jenen
der Katholiken, so muss man mit Beschämung gewaltige Unterschiede
feststellen. Wo bleibt die im Rotationsverfahren hergestellte, gefällige und
moderne Volksbibel in der Preislage eines Taschenbuches? Warum nimmt
man es dem einzelnen Katholiken nicht ab, Buchhandlungen nach der
Dünndruckausgabe des Volks-Schotts durchzukämmen? Ein
Schriftenstand ohne Bibel und Messbuch ist im Grunde ein Unding.
Völlig unzureichend ist nach wie vor die Versorgung der Messbesucher mit
Mess- und Liedertexten. Die Ausrede, dass zu viele Exemplare
abhandenkämen, ist nicht stichhältig. Denn: wer entwendet schon einen
abgezogenen Text oder eine Karte mit den gleichbleibenden Teilen? Es
wäre vorteilhaft, alle Kirchenbänke mit Abstellkästchen für Liederbücher zu
versehen, wie dies in Amerika längst üblich ist: Was die „bewusste
Teilnahme“ der Gläubigen fördert, hat Vorrang — insbesondere vor all
dem, was den in der Konstitution genannten „Glanz edler Einfachheit“
vermissen lässt.
Die männliche Gestaltung des Gottesdienstes
In seinem 1960 erschienenen Buch „Von christlicher Existenz heute“
widmet Erik Kuehnelt-Leddihn ein Kapitel dem Problem der „feminisierten
Kirche“: die Abwesenheit der Männer und die Präsenz der Frauen in der
Kirche ist wahrscheinlich der größte Skandal unserer Zeit (S.42). Es ist hier
nicht der Platz, das Phänomen des „Männerabfalls“ zu untersuchen.
Dennoch sei auf die Möglichkeit hingewiesen, durch Vermännlichung
gewisser Sakralformen eine Rückführung der Männer in den kirchlichen
Raum einzuleiten. Zunächst wären die Gebete und das kirchliche Liedgut
den Erfordernissen der Jetztzeit anzupassen. Hierzu bedarf es nicht nur
der Vermeidung von Pathos und Süßlichkeit in Text und Melodie, sondern
auch der Anpassung der Orgelbegleitbücher an die Stimmlage der Männer,
denen es im Gegensatz zu den Frauen meist unmöglich ist, die
Kirchenlieder in der Höhe des Kunstgesanges mitzusingen (vergleiche Art.
114 der Konstitution). Hierzu sei ein öffentlicher Wettbewerb zur Schaffung
moderner österreichischer Kirchenlieder angeregt. Wie nicht jeden Sonntag
„Wohin soll ich mich wenden“ die Hauptlast der Liturgie in Österreichs
Kirchen tragen soll, so sollen die Riten überhaupt „frei von unnötigen
Wiederholungen“ sein: dem Wesen des Mannes sind repetitive
Ausdrucksweise und Eintönigkeit fremd, ist er doch im Vergleich zur
„bewahrenden“ Frau eher der „gestaltende“ Teil. Klare Anweisungen
darüber, wie sich die Gläubigen bei den einzelnen Teilen der Messe zu
verhalten haben, sind notwendig, soll nicht das sich bei jedem
Glockenzeichen bekreuzigende Kerzenweiblein den Standard setzen.
Wenn die moderne Sakralkunst nach dem Willen der Konzilsväter „mehr
auf edle Schönheit als auf bloßen Aufwand“ bedacht ist (Art. 124), so wird
sie zweifellos viel dazu beitragen, dem in den ästhetischen Kategorien des
technischen Zeitalters denkenden Mann den Mitvollzug der Gedächtnisfeier
zu erleichtern. Aus demselben Grund wird die Geistlichkeit das einfache
liturgische Gewand, dem mit Spitzen verzierten vorziehen und den
Gebrauch der Soutane möglichst einschränken. Alle Hilfsmittel, welche die
gemeinsame Feier der Eucharistie fördern, sind anzuwenden. Hierzu
gehört neben dem freistehenden Altar auch eine Lautsprecheranlage. Mehr
als bisher muss die Seelsorge darauf bedacht sein, dem gläubigen Volk die
Scheu vor dem Tisch des Herrn zu nehmen, der doch nur dem tatsächlich
in der Gottesferne der schweren Sünde Lebenden verwehrt ist.
Klerus und Volk
Eine lebendige Erneuerung der Liturgie kann nur in engem
Zusammenwirken von Klerus und Volk erfolgreich durchgeführt werden.
Österreichs Katholiken schauen vertrauensvoll auf ihre Bischöfe, von
denen sie eine mutige Durchführung des begonnenen „Aggiornamento“ der
Kirche auch in unserem Raum erhoffen. Nach dem Willen des Konzils soll
nicht alles beim Alten bleiben, „denn die Liturgie enthält einen kraft
göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel
unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder
sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte,
was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht, oder wenn sie
sich als weniger geeignet herausgestellt haben“ (Art. 21).
Was aber die innere Wesensart der Liturgie ist, ergibt sich schon aus der
Wortbedeutung: griechisch leiturgia = Tun des Volkes. Möge uns allen
dieses ursprüngliche Verständnis des Gottesdienstes wiedergegeben
werden!
