2021 K. Soziallehre und ÖVP 16 S.

Katholische Soziallehre, Christliche Demokratie und die ÖVP


Peter Diem


Im Herbst 2020 veröffentlichte die Politische
Akademie der ÖVP eine 452 Seiten starke
Broschüre mit dem Titel „Christlichsoziale Signaturen – Grundlagen einer
politischen Debatte“. Die Beiträge von 22
Autoren sollen zeigen, warum die ÖVP
„auch in einer säkularisierten Gesellschaft
am christlich-humanistischen Menschenbild
festhält und wie vielfältig die
Herangehensweisen an den Begriff
„christlich-sozial“ sein können“
(Buchankündigung).


Um diese Publikation richtig einordnen zu
können, ist es zunächst notwendig, sich ein
Bild vom heutigen Stand der katholischen Soziallehre zu machen. Unter
katholischer Soziallehre ist die Summe der Lehrmeinungen der
Amtskirche zum Zusammenleben der Menschen in Gesellschaft und Staat
zu verstehen, vermehrt um Interpretationen durch katholische Theologen
und Sozialwissenschaftler. Die Katholische Soziallehre versteht sich als
Ausformulierung der Gesamtbotschaft des Evangeliums Jesu Christi mit
dessen Forderungen nach Gottes- und Nächstenliebe und nach
Gerechtigkeit auf die soziale Wirklichkeit der Gegenwart hin. Dabei wird auf
jeweils neue entstehende soziale Problemzonen reagiert.
Die folgenden Ausführungen stützen sich vor allem auf Beiträge aus der
freien katholischen Enzyklopädie Kathpedia und suchen diese zu
ergänzen.


Ausgangpunkt der modernen katholischen Gesellschaftslehre ist die
Enzyklika Rerum novarum des Papstes Leo XIII. (1891). Durch die großen
Umwälzungen des 19. Jahrhunderts (Industrielle Revolution, Entstehen der
Industriearbeiterschaft, Verstädterung) war die Kirche gefordert, sich völlig
neuen Problemen zu stellen und ihre bisherige Soziallehre anzupassen.
Beginnend mit Rerum novarum ist die Kirche bemüht, ihre Vorschläge nicht
nur durch den direkten Rückgriff auf theologische Argumente, sondern
auch mit Hilfe eines allgemeinen, aus der Vernunft begründeten
Rechtssystems (“Naturrecht”) zu formulieren und damit auch über die
eigene Anhängerschaft hinaus akzeptabel zu machen.
Die Grundprinzipien der katholischen Soziallehre
Das Personalitätsprinzip stellt den Menschen, seine Einmaligkeit und
Würde in den Mittelpunkt. Der Mensch ist nicht nur ein mit Vernunft und
freiem Willen ausgestattetes Individuum, sondern auch ein auf seine
Umgebung bezogenes Sozialwesen. Individualität und Würde des
Menschen werden in der Regel aus seiner Gottesebenbildlichkeit
abgeleitet, ohne auf die Problematik dieses Begriffes einzugehen.
Ausgangspunkt ist Genesis 1, 26f. Dort heißt es:


„Dann sprach Gott: Lasst uns Menschen machen als unser Abbild, uns
ähnlich. Sie sollen herrschen über die Fische des Meeres, über die Vögel
des Himmels, über das Vieh, über die ganze Erde und über alle Kriechtiere
auf dem Land. Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild
Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.“


Es ist angezeigt, mit dem Begriff der Gottesebenbildlichkeit vorsichtig
umzugehen, läuft man doch dabei Gefahr, auf einen theologisch nicht
haltbaren anthropomorphen Gottesbegriff und eine allzu wörtlichen
Auffassung der Bibel aufzubauen, was sich vielleicht für die Interpretation
vieler Texte des Neuen Testaments, nicht aber für die
Schöpfungsgeschichte eignet. Auf sicherem Boden ist man, wenn man den
ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) zur
Definition des Personalitätsprinzips heranzieht. Er lautet:


1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie
sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der
Brüderlichkeit begegnen.


Merke: Seit 1811 heißt es im § 16 ABGB: “Jeder Mensch hat angeborene,
schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist als eine Person zu
betrachten…”


Das Subsidiaritätsprinzip wurde zuerst in der Enzyklika “Quadragesimo
anno” (1931) als staatspolitische Maxime formuliert:


„80. Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung, die nur zur
Abhaltung von wichtigeren Aufgaben führen müssten, soll die Staatsgewalt
also den kleineren Gemeinwesen überlassen. Sie selbst steht dadurch
umso freier, stärker und schlagfertiger da für diejenigen Aufgaben, die in
ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, weil sie allein ihnen gewachsen
ist: durch Leitung, Überwachung, Nachdruck und Zügelung, je nach
Umständen und Erfordernis…“


Zur kirchlichen Lehre der Subsidiarität treten in neuester Zeit die von
Franz Ernst Friedrich Schuhmacher (1911-1977) vertretene These „Small is
Beautiful“ oder die Thesen des österreichische Ökonomen Leopold Kohr
(1909-1994), der „…die Idee und das Ideal der Kleinheit als einziges Serum
gegen die krebsartige Wucherung der Übergröße…“ bezeichnete. Der
Zoologe Rupert Riedl (1925-2005) nennt das „Kohrs Gesetz“ und schreibt:
„Kohrs Gesetz besagt, dass unsere Lebenswelt nach den kleinen Maßen
des Menschen strukturiert werden muss, will sie eine humane Welt
werden.“


Dennoch ist zu fragen: sind diese gesellschaftlichen Grundsätze und
Modelle nicht äußerst relativ und in Wirklichkeit nicht anderes als
Umschreibungen eines aus Vernunft und Erfahrung ableitbaren Prinzips
der Zweckmäßigkeit?


Nehmen wir das aktuelle Beispiel der Covid-Schutzimpfung:


– Bestellung und generelle Zulassung des Covid-Impfstoffs:
Europäische Union
– Konkrete Zulassung des Impfstoffs: Nationalstaat
– Verteilung des Impfstoffs: Bundesland
– Durchführung der Impfung: Gemeinde


Wäre aber nicht auch eine andere, vielleicht sinnvollere Vorgangsweise
denkbar gewesen? Hätten lieber die Einzelstaaten bestellen sollen? Hätte
nicht besser das Bundesheer bundesweit/landesweit (wie in Israel) die
Impfung organisieren sollen?


Ein anderes Feld der Politik: Welche Gebietskörperschaft soll über ein
humanitäres Bleiberecht von Eingewanderten entscheiden? Wie bis 2014
die Länder oder aber der Bund? Was ist die beste Kompetenzverteilung im
Schulwesen: In Deutschland vorwiegend Ländersache, in Österreich geteilt
zwischen Bund und Ländern. Warum müssen sich Absolventen des
slowenischen Gymnasiums in Klagenfurt der Zentralmatura stellen?


Fazit: Das Subsidiaritätsprinzip betont Leistung und Verantwortung des
Einzelnen und bewahrt ihn vor paternalistischer Bevormundung. Es ist vor
allem aber ein Aufruf zu genauer Überlegung, was die „je nach Umständen
und Erfordernis“ zweckmäßigste Zuständigkeits-Verteilung im staatlichen
und gesellschaftlichen Bereich ist. In der Praxis geht dabei leider oft
Tradition, ideologisches oder (partei)politisches Kalkül vor Zweckmäßigkeit.


Eine Herleitung des Subsidiaritätsprinzips aus dem Evangelium ist nicht
erkennbar. Nicht auszuschließen ist, dass das Subsidiaritätsprinzip neben
seiner Begründung aus Personalität und Menschenwürde seine
Erstformulierung der Sorge vor einer zentralistischen Staatsgewalt im
Kommunismus verdankt. Heißt es doch in Quadragesimo Anno (1931):


„112. Dieser zum Kommunismus gewordene Sozialismus verfolgt in
Theorie und Praxis seine beiden Hauptziele: schärfster Klassenkampf und
äußerste Eigentumsfeindlichkeit. Nicht auf Schleich- und Umwegen,
sondern mit offener und rücksichtsloser Gewalt geht er aufs Ziel. Vor nichts
schreckt er zurück; nichts ist ihm heilig. Zur Macht gelangt, erweist er sich
von unglaublicher und unbeschreiblicher Härte und Unmenschlichkeit. Die
unseligen Trümmer und Verwüstungen, die er in dem ungeheuren
Ländergebiet von Osteuropa und Asien angerichtet hat, sprechen eine
beredte Sprache.“


Bekanntlich hat sich Pius XI. für das Gegenmodell einer vorwiegend berufsständischen Gesellschaftsordnung ausgesprochen, die leider durch
Systeme wie den in Österreich praktizierten autoritären „Ständestaat“
überinterpretiert wurde.


Das Solidaritätsprinzip bestimmt das wechselseitige Verhältnis von
Person und Gesellschaft. So wie der Einzelne nicht nur für das
Wohlergehen seines Mitmenschen, sondern auch für das Wohl der
Gesamtheit an sich verantwortlich ist, so trägt umgekehrt auch die
Gesellschaft Verantwortung gegenüber ihren einzelnen Mitgliedern.
Quadragesimo Anno bezieht das Prinzip der Solidarität u.a. auf die die
Individual- und Sozialnatur des Eigentums und der Arbeit. Die Leugnung
der Sozialfunktion des Eigentums führe zum Individualismus, die
Verkennung seiner Individualfunktion treibe zum Kollektivismus. Die
Enzyklika bejaht den Kapitalismus grundsätzlich als technischorganisatorisches Wirtschaftssystem und bezeichnet den Lohnvertrag als
eine sittlich erlaubte Form des Zusammenwirkens von Kapital und Arbeit.
Gleichzeitig verwirft sie aber einen aktuell ausbeuterischen Kapitalismus,
die Macht-zusammenballung in den Händen einzelner Manager, die
Selbstaufhebung des Wettbewerbs und den „Imperialismus des
internationalen Finanzkapitals.“


Im Gegensatz zu den anderen Prinzipien ist das Solidaritätsprinzip direkt
aus dem Geist des Evangeliums abzuleiten. Dass die von diesem Prinzip
empfohlene gesellschaftliche Grundhaltung auch der praktischen Vernunft
entspricht, tut diesem Umstand keinen Abbruch. Im Gegenteil.


→ Vergleiche dazu die Thesen Wilfried Daims zur Universellen
Brüderlichkeit.
Das Gemeinwohlprinzip erhebt die Forderung, Bedingungen des
gesellschaftlichen Lebens zu schaffen, die sowohl dem Einzelmenschen
als auch den sozialen Gruppen ein leichteres Erreichen der
selbstgewählten Ziele ermöglichen. Wo notwendig, muss die Autorität der
übergeordneten Gemeinschaft diese Bedingungen garantieren.
Das Gemeinwohlprinzip ergibt sich schlüssig aus den Prinzipien
Personalität (Menschenwürde) und Solidarität (Geschwisterlichkeit), deren
praktische Verwirklichung allerdings nur auf der Basis sozialer
Gerechtigkeit möglich ist. Diese wieder erfordert eine Auseinandersetzung
mit der Forderung nach Gleichheit – keine leichte Aufgabe, muss man doch
die aus dem Gebot der universellen Brüderlichkeit ableitbare
grundsätzliche Gleichheit aller Menschen im Einzelfall mit der
Notwendigkeit der Eigenleistung in Beziehung setzen (Leistungsprinzip).
Auch hier gelten wieder Vernunft und Zweckmäßigkeit als praktische
Maßstäbe. Dabei sei vor den Ausdrücken „Gleichmacherei“ und
„Nivellierung“ gewarnt, da diese oft als politische Kampfbegriffe gegen jede
Form der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und gleicher
Lebenschancen eingesetzt werden.


Das Nachhaltigkeitsprinzip. In der weiter unten gewürdigten Publikation
der Politischen Akademie „Christlich-soziale Signaturen“ fordert der
österreichische Sozialwissenschaftler Christian Moser-Sollmann, den
Grundsatz der Nachhaltigkeit als weiteres Prinzip der katholischen
Soziallehre einzuführen.


Allerdings ist der – ursprünglich aus der Forstwirtschaft stammende –
Begriff der Nachhaltigkeit in Österreich nicht neu. Schon der zeitweilige
ÖVP-Obmann (1989-1991) Josef Riegler (*1938) setzte sich als
steiermärkischer Landesrat (1983-87) und als Bundesminister für Landund Forstwirtschaft (1987-89) für die Umsetzung des von ihm erdachten
Modells der ökosozialen Marktwirtschaft ein.


Und im Wiener Grundsatzprogramm der ÖVP aus dem Jahr 1995 steht zu
lesen:


Nachhaltigkeit
• Neben der Verantwortung für uns selbst und unsere Mitmenschen tragen
wir auch Verantwortung für die Überlebensfähigkeit der gesamten
Menschheit. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, unser eigenes
politisches und wirtschaftliches Handeln auch an den Zukunftschancen für
kommende Generationen auszurichten.
• Als Maßstab dafür dient das Prinzip der Nachhaltigkeit: Das ist eine
Handlungsweise, die die Bedürfnisse der Gegenwart so deckt, dass
dadurch künftige Entwicklungschancen nicht geschmälert werden.
• Aus dem Auftrag zur Weltgestaltung erwächst die ethische Pflicht zum
Maßhalten, zu Selbstdisziplin und Selbstbeschränkung. Die Nutzung der
Natur darf deren Kraft zur Selbsterneuerung nicht schwächen.


Der Gedanke der Nachhaltigkeit findet sich auch im neuesten
Grundsatzprogramm der ÖVP (2015), wo es unter anderem – allerdings
deutlich weniger stringent – heißt:


Wir bekennen uns mit dem Wert der Nachhaltigkeit zur Verantwortung für
die Umwelt sowie die Zukunftschancen der künftigen Generationen.
Nachhaltigkeit steht für Denken und Handeln, das Bedürfnisse der
Gegenwart deckt, ohne dadurch künftige Entwicklungschancen zu
schmälern.


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Nachhaltigkeit als
sozialethisches Prinzip neben der Forderung nach effektivem Klimaschutz
ein wesentliches Merkmal ökologischer Politik darstellt, dem in Zukunft
noch mehr Bedeutung als heute zukommen wird.


Der Ursprung der modernen katholischen Soziallehre


Als Antwort auf die sogenannte „Soziale Frage“ promulgierte Leo XIII. 1891
die erste Sozialenzyklika: „Rerum novarum“. Sie untersucht die Situation
der Lohnarbeiter, die damals vor allem die Arbeiter in den
Industriebetrieben unwürdigem Elend aussetzte.


Die Enzyklika listet die Ursachen sozialen Missstände auf, schließt den
Sozialismus als Lösungsweg aus und enthält eigenständige Lehren über
die Arbeit, über das Eigentumsrecht, über das Prinzip der Zusammenarbeit
im Gegensatz zum Klassenkampf, über die Rechte der Schwachen, die
Würde der Armen und die Pflichten der Reichen und auch über das Recht,
Berufsverbände zu bilden.
(rd. 14.000 Wörter)


Die von Leo XIII. formulierten Grundsätze wurden in den darauffolgenden
Sozialenzykliken aufgegriffen und vertieft. Manche Beobachter wollen die
gesamte Soziallehre als Aktualisierung, Vertiefung und Ausweitung der in
„Rerum novarum“ dargelegten Prinzipien verstehen. Das ist allerdings im
Hinblick auf Technisierung, Globalisierung und die modernen ökologischen
Bedrohungen zu kurz gegriffen.


Sozialenzykliken des 20. Jahrhunderts


Unter dem Eindruck der schweren Wirtschaftskrise des Jahres 1929
veröffentlichte Pius XI. 1931 die Enzyklika „Quadragesimo anno“ zum
vierzigjährigen Gedenken an „Rerum novarum“.


In der Periode nach 1918 hatten sich in Europa totalitäre Regime
durchgesetzt. Die Enzyklika weist mahnend auf den fehlenden Respekt vor
der Vereinigungsfreiheit hin und hebt erneut die Prinzipien der Solidarität
und Zusammenarbeit hervor, um die sozialen Gegensätze zu überwinden.
Die Enzyklika betont den Grundsatz, dass der Lohn nicht nur den
Bedürfnissen des Arbeiters, sondern auch denen seiner Familie
angemessen sein muss. In den Beziehungen mit dem Privatbereich solle
der Staat das Subsidiaritätsprinzip anwenden. Die Enzyklika lehnt den
Liberalismus im Sinne eines schrankenlosen Wettbewerbs der
wirtschaftlichen Kräfte ab, unterstreicht aber die Bedeutung des
Privateigentums und dessen Sozialbindung. (18.000 Wörter)


Mit der Enzyklika „Divini redemptoris“ (1937) legt Pius XI. eine
systematische Kritik des Kommunismus vor, den er als „in sich verdorben“
definiert, und nennt als wichtigste Mittel zur Heilung der von diesem
verursachten Übel die Erneuerung des christlichen Lebens, die Übung der
Nächstenliebe des Evangeliums sowie die auf das Gemeinwohl
ausgerichtete Erfüllung der Gerechtigkeitspflichten auf persönlicher und
gesellschaftlicher Ebene. (13.000 Wörter)


Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg verhindern die öffentliche
Fortführung der Katholischen Soziallehre. Es überwiegt die Sorge der
Päpste um das persönliche Schicksal der Gläubigen.


Erst 1961 meldet sich der 1958 gewählte Papst Johannes XXIII. mit „Mater
et Magistra“ wieder zu Wort. Wie dies im Grunde über alle päpstlichen
Dokumente gesagt werden kann, wird auch hier auf manifeste
gesellschaftliche Entwicklungen reagiert mit dem Ziel, die schon
existierenden Dokumente auf den neuesten Stand zu bringen.
Schlüsselbegriffe sind diesmal Gemeinschaft und Sozialisation. Der Blick
ist jetzt auf die Menschheit als Ganzes gerichtet. Es geht um die
internationalen Zusammenhänge im politischen, wirtschaftlichen und
sozialen Bereich: Vorrang des Ordnungsfaktors Arbeit vor dem
instrumentellen Element Kapital. Forderung nach betrieblicher und
wirtschaftlicher Mitbestimmung. Mit Sicht auf die Probleme der Dritten Welt
wird ein weltweites Gemeinwohlprinzip postuliert. (19.000 Wörter)


Mit der Enzyklika „Pacem in terris“ (1963) macht Johannes XXIII. in einer
Zeit der nuklearen Aufrüstung den Frieden zum zentralen Thema: zum
ersten Mal richtet sich ein Dokument der Kirche auch „an alle Menschen
guten Willens“, denen „eine große Aufgabe gestellt“ ist: „die Beziehungen
des Zusammenlebens in der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der Liebe und der
Freiheit neu zu knüpfen“. Die Enzyklika bekennt sich zu den
Menschenrechten und wendet sich gegen den Rüstungswettlauf. (15.000
Wörter)
1965 deutet Johannes XXIII. mit großem Scharfblick die Zeichen der Zeit
im Konzilsdokument Gaudium et Spes: Neben der Arbeiterfrage und der
industriellen Revolution zeichnen sich die Probleme der Landwirtschaft, der
Entwicklungsländer, des Bevölkerungswachstums und einer notwendigen
weltweiten wirtschaftlichen Zusammenarbeit ab. „Gaudium et spes“ setzt
sich im Licht der christlichen Anthropologie und der Sendung der Kirche mit
den Themen der Kultur, des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens,
der Ehe und Familie, der politischen Gemeinschaft, des Friedens und der
Völkergemeinschaft auseinander. Alles wird von der Person her und auf die
Person hin gedeutet: „auf Erden die einzige von Gott um ihrer selbst willen
gewollte Kreatur“. (35.000 Wörter)


Ein weiteres im Corpus der kirchlichen Soziallehre sehr bedeutendes
Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Erklärung “Dignitatis
humanae“ (1965), in der Paul VI. das Recht auf Religionsfreiheit verkündet.
Im ersten Kapitel wird erklärt, dass das Recht auf religiöse Freiheit auf der
Würde der menschlichen Person basiert und als Bürgerrecht in der
Rechtsordnung der Gesellschaft verankert sein muss. (5.000 Wörter)


In der Enzyklika “Populorum Progressio“ legt Paul VI. 1967 die Grundlinien
für eine umfassende Entwicklung des Menschen und eine solidarische
Entwicklung der Menschheit fest. Im Mittelpunkt steht das Problem der
Dritten Welt: „Entwicklung ist der neue Name für Friede“. Entwicklung ist
nicht gleichbedeutend mit wirtschaftlichem Wachstum, sondern umgreift
alle Bedürfnisse und Fähigkeiten des Menschen. Entwicklungsarbeit darf
die Empfänger nicht entmündigen, sondern muss auf Gleichberechtigung
und Partnerschaft zielen. (11.000 Wörter)


Paul VI. greift mit dem „Apostolischen Schreiben“ „Octogesima adveniens“
(1971) zum achtzigsten Jahrestag der Enzyklika „Rerum novarum“ die
Soziallehre Leos XIII. wieder auf und aktualisiert sie. Der Papst reflektiert
die postindustrielle Gesellschaft mit all ihren komplexen Problemen und
stellt die mangelnde Fähigkeit der Ideologien heraus, auf diese
Herausforderungen zu reagieren: die Urbanisierung, die Situation der
Jugendlichen, die Lage der Frau, die Arbeitslosigkeit, die
Diskriminierungen, die Emigration, das Bevölkerungswachstum, den
Einfluss der sozialen Kommunikationsmittel, die Umweltproblematik.
(10.000 Wörter)


Merke: Dieser oft polemisch als „links“ bezeichnete und daher von vielen
Autoren geflissentlich „links“ liegen gelassene Text ist in Wirklichkeit eine
sehr genaue und ausführliche Analyse der gesamtgesellschaftlichen
Probleme der Gegenwart, die sich u.a. kritisch mit Marxismus und
Liberalismus auseinandersetzt. Sie wurde angeblich von Dominikanern
verfasst und wird ausdrücklich zur Lektüre empfohlen. Hier ein kleiner Blick
in das insgesamt viel umfangreichere Inhaltsverzeichnis:


Verstädterung
Industrialisierung
Vereinsamung, Vermassung, Kriminalität
Wohnungsnot
Gerechtigkeit und Brüderlichkeit
Jugend; Gleichberechtigung der Frau
Die Arbeiter und Gewerkschaften
Die modernen Armen
Die Diskriminierten
Die Gastarbeiter
Bevölkerungswachstum
Einsatz geistiger Kräfte
Massenmedien
Um- und Mitwelt des Menschen


Neunzig Jahre nach „Rerum novarum“ widmet Johannes Paul II. die
Enzyklika „Laborem exercens“ (1981) der Arbeit als grundlegendem Gut
der Person, als vorrangigem Faktor der wirtschaftlichen Aktivität und als
Schlüssel zur sozialen Frage in ihrer Gesamtheit. „Laborem exercens“
zeichnet eine Spiritualität und eine Ethik der Arbeit. Aufgezeigt werden die
noch bestehenden Übel der Arbeitslosigkeit, der ungerechten Verteilung
der Güter und die Gefahr einer rein ökonomistischen Sicht des
Wirtschaftslebens mit einem Übergewicht des Kapitals vor der Arbeit.
Die Frau hat Anspruch auf Arbeitsbedingungen, die sich mit ihren
häuslichen Aufgaben vereinbaren lassen. Das Recht des behinderten
Menschen auf berufliche Ausbildung, Arbeit und Aufstiegsmöglichkeiten
muss ernst genommen werden. (21.000 Wörter)


Mit der Enzyklika „Solicitudo rei socialis“ (1987) gedenkt Johannes Paul II.
des zwanzigsten Jahrestags von Populorum Progressio“ und setzt sich
erneut mit dem Thema Entwicklung auseinander: Bereiche der
Unterentwicklung und Unterbeschäftigung; Internationale Verschuldung;
Neokolonialismus durch die beiden Großsysteme (liberalistischer
Kapitalismus und kollektivistischer Marxismus); Waffenhandel; Terror;
Propagierung von systematischen Kampagnen zur Geburtenregelung.
(22.000 Wörter)
Zum hundertsten Jahrestag von „Rerum novarum“ veröffentlicht Johannes
Paul II. seine dritte Sozialenzyklika, „Centesimus Annus“ (1991). Die klar
strukturierte und eingehende Analyse der „res novae“ und der großen
Wende von 1989 mit dem Zusammenbruch des Sowjetsystems beinhaltet
eine Würdigung der Demokratie und der freien Marktwirtschaft im Rahmen
einer unverzichtbaren Solidarität. Kritik am Friedens- und
Wohlfahrtsegoismus. Friede und Wohlergehen sind Güter, die nicht auf
Dauer zu genießen sind, wenn sie zum Schaden anderer Völker und
Nationen gewonnen und bewahrt werden, indem sie ihre Rechte verletzen
oder sie von den Quellen des Wohlstandes ausschließen. Kritik an der
Zerstörung der natürlichen und menschlichen Umwelt. Bekräftigung des
Rechts auf Privateigentum, aber auch die Betonung der sozialen Seiten
und der sozialen Verpflichtung dieses Privateigentums (= Güter der Erde,
Arbeit, Wissen, Technik). Bekenntnis zur Demokratie, die aber von
Grundwerten getragen sein muss, um nicht totalitäre Systeme zu
begünstigen. Solche Grundwerte sind Recht auf Leben ab der Zeugung,
Recht auf Arbeit, Religionsfreiheit. (26.000 Wörter)


Benedikt XVI.: Caritas in Veritate (2009)


Diese Enzyklika ist das einzige soziale Rundschreiben des deutschen
Papstes Benedikt XVI.
Im Mittelpunkt des Fortschritts müssten stets der Mensch und seine
ganzheitliche Entwicklung stehen. Er sei “das erste zu schützende und zu
nutzende Kapital”. Die Wirtschaft brauche für ein korrektes Funktionieren
eine menschenfreundliche Ethik. Ausdrücklich warnt Benedikt XVI. vor
einem Fatalismus oder einem blinden Widerstand gegen die
Globalisierung. Die weltweite Vernetzung sei in sich weder gut noch
schlecht, sondern werde zu dem, was die Menschen daraus machten. Der
Markt sei kein Raum ohne moralische Grenzen, er brauche Regeln und
Rahmenordnungen. Ungewöhnlich konkret äußert sich der Papst zu
schwerwiegenden Verzerrungen und Missständen, die die Finanzkrise
deutlich gemacht habe. Er spricht vom Skandal des Hungers und vom
wachsenden Graben zwischen Arm und Reich. Er kritisierte skandalöse
Spekulationen, Wucher, Dumpinglöhne und eine rein profitorientierte
Auslagerung von Arbeit in andere Regionen. (29.000 Wörter)

Papst Franziskus: Evangelii Gaudium (2013) widmet sich zwar
hauptsächlich der Evangelisierung der Welt, enthält aber auch heftige Kritik
am Finanzkapitalismus.
Als wichtigste Ursache aller sozialen Übel und der Gewalt bezeichnet
Franziskus die ungleiche Verteilung des Reichtums und der Güter auf der
Welt. Das derzeitige Wirtschaftssystem sei „in der Wurzel ungerecht“.
Diese Wirtschaft töte, weil sie allein nach dem Gesetz des Stärkeren
funktioniere und eine Kultur des Abfalls schaffe, in der Menschen wie Müll
behandelt würden. Die Wohlstandskultur betäube; oft werde das Geld
vergöttert; es gäbe eine „absolute Autonomie der Märkte“; die
Finanzspekulation verstärke dies alles; eine Gier nach Macht und Geld sei
unverkennbar; wir leben in einer „Wegwerfkultur“, in der ein
außerordentlicher Konsumdruck vorherrscht; die Vernichtung von vielen
Nahrungsmitteln, eine auch in fortgeschrittenen Ländern bestehende
Korruption und eine hohe Steuerhinterziehung werden genannt. (52.000
Wörter)
Der Papst kritisiert, dass sich hinter der Finanzkrise eine tiefe
anthropologische Krise verbirgt und hinterfragt die sog. „Trickle-downTheorie“ (d.h. dass der allgemeine Wohlstand der Reichen nach und nach
in die unteren Schichten der Gesellschaft durchsickern würde). Mit
eindringlichen Worten beschreibt er die Folgen einer wirtschaftspolitischen
Revolution, die seit Anfang der 1990er-Jahre läuft. Die 250 reichsten
Menschen der Welt besäßen so viel wie 48 Prozent der Menschheit. Eine
Milliarde Menschen leben von weniger als 1,25 Dollar pro Tag. „Diese
Ausgeschlossenen sind nicht Ausgebeutete, sondern Müll“, kritisiert der
Papst. Sogar in den Industrieländern sei die Kluft zwischen Reich und Arm
so groß wie noch nie. Das kapitalistisch getriebene Wirtschaftswachstum
verbrauche immer mehr Ressourcen, heize das Klima auf und zerstöre
längst mehr Werte, als es neue schaffe. Sogenannte „Armutsflüchtlinge“
sterben auf dem Weg in die Wohlstandsländer, ohne dass dies die
Regierungen der Reichen – und auch viele Normalbürger – zu kümmern
scheint. Der Papst nennt das „Globalisierung der Gleichgültigkeit“.


Mit der Enzyklika Laudato si (2015) macht Papst Franziskus auf die
gemeinsame Sorge und Verantwortung gegenüber der Umwelt
aufmerksam, indem er sich mit aktuellen Fragen der Schöpfungstheologie
und mit Problemen der Umwelt, der Ökologie sowie des Klimawandels
befasst. Zum ersten Mal stellt ein Papst damit ökologische Fragen in
Mittelpunkt eines verbindlichen päpstlichen Dokuments. Mit einem rein
technologischen Fortschrittsglauben, gepaart mit einem nur auf Gewinn
ausgelegten Wirtschaftssystem und mit Moralvorstellungen, nach denen
sich jeder selbst der Nächste ist, „fährt die Menschheit die Welt und sich
selbst an die Wand”, meint der gegenwärtige Papst. Er ruft die
Weltgemeinschaft zu einem fundamentalen Umdenken und jeden
Einzelnen zu einem umweltbewussten und nachhaltigen Lebensstil auf.
(41.000 Wörter)


Anmerkung: Im Laufe der Jahrzehnte werden die päpstlichen Texte
tendenziell immer länger. Hängt das mit der immer höheren Komplexität
der Weltgesellschaft oder mit der Persönlichkeit des jeweiligen Autors
zusammen?


Die christlich-demokratischen Parteien heute


Ein kurzer Überblick über die direkte Bezugnahme zum Christentum in der
Programmatik der ehemaligen Christlich-Sozialen Partei, der ÖVP und
anderer moderner christlich-demokratischer Parteien zeigt folgende
Formulierungen:
Christlich-Soziale Partei: 1926 Die Grundsätze des Christentums zur
Richtschnur nehmen
ÖVP 1945: „Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Achtung vor der
Menschenwürde als Richtlinien der staatlichen Tätigkeit“ (in den
„Progammatischen Leitsätzen“ findet sich kein Hinweis auf das
Christentum!)
ÖVP 1952: Die christlich-abendländische Kulturauffassung; weitgehenden
Einfluss der Lehren Christi
ÖVP 1958: Das Vätererbe unserer christlich-abendländischen
Kulturauffassung
ÖVP 1965: Das christliche familienhafte Menschen- und Gesellschaftsbild
ÖVP 1972: Wir sehen das Christentum als die ständige Herausforderung
zur Gestaltung der Welt
306
ÖVP 1995: Wir begründen unsere Grundsätze aus dem christlichen
Bekenntnis zur Würde des Menschen.
Neue Volkspartei 2015: Grundlage unserer Politik ist das christlichhumanistische Menschenbild.
2007 CDU: Das christliche Bild vom Menschen…
2007 CSU: Unsere Grundwerte leiten sich aus dem christlichen
Menschenbild in seiner abendländisch-aufgeklärten Prägung ab.
CDA/NL: Das Evangelium als Grundlage und Inspirationsquelle … die zehn
Gebote, die Gott seinem Volk gegeben hat, sind gut für alle Menschen.
CDV/BE: Die Christdemokratie findet ihre Inspiration in der christlichen
Tradition.
CSVLU: Die Christlich-Soziale Volkspartei orientiert sich am christlichen
Menschenbild. Christlich bedeutet für uns Gleichheit aller Menschen, freie
Entfaltung der Persönlichkeit, Toleranz und Solidarität.
Anmerkung 1: In der Gründungsphase der Volkspartei wird auf das
Christentum nicht Bezug genommen – vielleicht auch aus der Absicht, sich
von der Christlich-Sozialen Partei der Vorkriegszeit abzugrenzen. Leitmotiv
nach der NS-Zeit ist ein starker Österreich-Bezug.
Anmerkung 2: Man erkennt bei den heutigen Parteien ÖVP und CSU die
Tendenz, den Begriff des „Christlichen“ durch Zusatzbegriffe zu relativieren
bzw. auszuweiten, offenbar um die Programmatik für breitere
Wählerschichten attraktiv zu machen.
Anmerkung 3: Die stark unter dem Einfluss des Protestantismus stehenden
christlich-demokratischen Parteien der BENELUX-Länder werden in ihrem
Bezug auf das Christentum z. T. sehr konkret. Das spiegelt sich auch stark
in ihrer Einstellung zu den Themen Asyl, Einwanderung und Integration
wider.

Die Publikation der Politischen Akademie „Christlich-soziale
Signaturen – Grundlagen einer politischen Debatte.“


Wer ein wenig über die Geistigkeit der Neuen Volkspartei nachgedacht hat,
wird sich nicht wundern, dass in diesen „Grundlagen“ außer den ersten
beiden Sozialenzykliken (1891 und 1931) keine einzige seither erschienene
Sozialenzyklika diskutiert wird.
Bezugnahmen auf die Heilige Schrift als eigentliche Quelle christlichen
Denkens und Handelns kommen in dieser umfangreichen Textsammlung
äußerst selten vor:


Der Ethiker Paul R. Tarmann nimmt in seinem Beitrag über das
„Christliche Familienbild im Wandel der Zeit“ auf relevante Stellen in den
Evangelien Bezug.
Er zitiert als einziger Autor das als Überblick über die katholische
Soziallehre immer noch wichtige Werk „Naturrecht“ (1950) des
österreichischen Theologen Johannes Messner.


Matthias Beck (*1956), Bioethiker an der Universität Wien, leitet die
prinzipielle Gleichheit aller Menschen vor Gott aus Gal 3,28 ab: „Es gibt
nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und
Frau; denn ihr alle seid «einer» in Christus Jesus.“


Er hätte auch Mt 23:8 zitieren können: „Ihr aber sollt euch nicht Rabbi
nennen lassen; denn nur einer ist euer Meister, ihr alle aber seid Brüder.“


Aber der Begriff der Brüderlichkeit passt offenbar nicht in das im
Vogelsangheim heutzutage herrschende Welt- und Gesellschaftsbild.


Auch der weiter oben wegen seines originellen Vorschlags, dem
Nachhaltigkeits-Gedanken den Rang eines „Prinzips“ der Sozialehre zu
geben, Christian Moser-Sollmann (*1972), bemüht sich mit seinem
Hinweis auf Genesis 2:15 um eine Quelle in der Schrift: „Gott, der Herr,
nahm also den Menschen und setzte ihn in den Garten von Eden, damit er
ihn bebaue und hüte.“


Von ganz anderer Originalität ist der an der päpstlichen Universität Santa
Croce in Rom wirkende Ethikprofessor Martin Rhonheimer (*1950).


Sein Beitrag trägt die – wie alle anderen in Türkis gehaltene – Überschrift:
Politik für den Menschen braucht weder „christlich“ noch „sozial“ zu sein,
denn eine „Soziallehre, die „die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die
wohltätigen Effekte von Kapitalismus, Marktwirtschaft und technologischem
Fortschritt nicht sieht, kann in ihren Auswirkungen weder christlich noch
sozial sein; denn gerade für die Ärmsten dieser Welt ist sie schädlich“.


Rhonheimer kann die in Laudato Si (2015) geäußerte Sorge des
gegenwärtigen Papstes um die Umwelt und seine Einstellung zum
Konsumismus ebenso so wenig teilen wie die Kritik, die Papst Franziskus
in Evangelii gaudium (2013) am herrschenden Finanzkapitalismus übte.
Rhonheimer vertritt die These, dass ethische Normen, die in der
Kleingruppe ihren Platz haben mögen, keine Funktion bei der Organisation
der Großgesellschaft haben, da diese in staatlichen Zwangsmaßnahmen
münden würde.


Anmerkung: Wir würden schön dastehen, wenn wir in der COVID-Krise
keine staatlichen Interventionen in den so wunderbar selbstregulierenden
Markt dulden würden (z.B. Beschäftigung, Handel, Kultur und
Fremdenverkehr).
Eines hat der Autor jedenfalls erreicht, wenn er sich apodiktisch gegen die
„linken Ideale“ der christlichen Soziallehre und für Kapitalismus und
Marktwirtschaft ausspricht: Wer immer sich mit den Thesen der modernen
katholischen Soziallehre befasst, sollte ihre Dokumente immer genau und
zur Gänze lesen, um sich dann ein Urteil bilden zu können, ob es sich
dabei um weltfremde Illusionen oder um in der Praxis brauchbare
Vorschläge zur Verwirklichung des Gedankens der universellen
Brüderlichkeit handelt. Freilich: Die katholische Soziallehre ist keine
„Blaupause“ für christlich-demokratische Politik. Aber das durch sie
interpretierte Christentum ist – wie es das Salzburger Programm der ÖVP
1972 ausdrückt – für die Politik eine „ständige Herausforderung zur
Gestaltung der Welt“.


Mit der – hellbraun eingebundenen – Broschüre „Christlich-soziale
Signaturen – Grundlagen einer politischen Debatte“ versucht die
Politische Akademie, die von der „Neuen Volkspartei“ relativ weit rechts
von der Mitte eingenommene Position unter bewusstem Ignorieren der über
Jahrzehnte vorliegenden Aussagen der katholischen Soziallehre
ideologisch zu untermauern. Man darf gespannt sein, ob es dazu
Gegenstimmen geben wird.