Peter Diem
Analyse des Demokratiereformpakets der Jungen ÖVP vom 14.4.2012
27.4.2012
„Die Lage der Demokratie in Österreich ist alles andere als erfreulich:
Politikverdrossenheit,
eine stetig sinkende Wahlbeteiligung und wachsende Kluft zwischen Politik
und Bevölkerung. Dieser Entwicklung wird seitens der Politik kaum mit
Veränderungswillen begegnet, es scheint, als habe man sich schlicht damit
abgefunden. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass viele Menschen die
Motivation verlieren, sich politisch zu engagieren oder auch einfach nur
wählen zu gehen, denn ihre Stimme würde ja sowieso nicht gehört werden“
(Präambel zum Konzept der JVP).
Am Beispiel der am 14. April 2012 vom Bundestag der Jungen Volkspartei
beschlossenen Thesen zu einer “Demokratie Neu” lässt sich darstellen,
dass der politische Diskurs – also die inhaltliche Auseinandersetzung mit
politischen Vorschlägen – in Österreich praktisch nicht (mehr) existiert. Von
den politischen Mitbewerbern wird ja lange schon erwartet, dass sie
innerhalb von wenigen Stunden ein reflexartiges “Nein” oder zumindest ein
“So nicht” hervorstoßen. So argumentierte der SPÖBundesgeschäftsführer, dass Einerwahlkreise “Unternehmer, Industrielle
und Großbauern” massiv bevorzugen würden, da nur diese die Mittel für
einen Persönlichkeitswahlkampf aufbringen könnten – basta. Für FPÖGeneralsekretär Herbert Kickl war die JVP-Aktion bloße
“Beschäftigungstherapie” mit dem Ergebnis eines “Kraut- und
Rübenpapiers”.
Die Reaktionen der Medien waren nicht viel besser. Die “Presse” stellte die
Frage “Warum nur so wenig, so zahm?” und forderte unter einem ein
radikales Parteispendenverbot und ein Mehrheitswahlrecht ein. Mit “Babyund Seniorenschritten” käme man nicht weiter. Allerdings bequemte sich
das Blatt ein wenig später zu einem relativ unpolemischen Interview mit
Sebastian Kurz, in welchem dieser einige Präzisierungen anbringen
konnte. Doch wo bleiben Politikwissenschaft, Rechts- und
Wirtschaftswissenschaft? Kein Kommentar von dort. Was hört man von den
Interessenverbänden? Nichts. Es geht ja um die Reform der Demokratie,
und über dieses Thema sind die Sozialpartner bekanntlich erhaben. Und
auch die üblichen Verdächtigen, die meist obergescheiten grauhaarigen
Wutbürger, haben sich nicht wirklich zu Wort gemeldet.
Machen wir uns daher die Mühe, die wichtigsten Positionen des durchaus
ernst zu nehmenden Papiers zu analysieren (in Kursiv die Vorschläge der
JVP in gestraffter Form).
Parlamentarische Bürgeranfrage
In Zukunft soll eine (auch online gestellte) Anfrage aus der Bevölkerung bei
Unterstützung von 10.000 Personen wie eine Parlamentarische Anfrage
behandelt und beantwortet werden. Die Antwort ist dem “Sprecher der
Anfrage” zuzustellen und zu veröffentlichen.
Dieser Vorschlag ist legistisch einfach zu konzipieren und ohne
nennenswerte Kosten der öffentlichen Hand durchzuführen. Wichtig wäre
es, dass die Beantwortung nicht nur an die Fragesteller ergeht, sondern
vom jeweiligen Ressortchef im Rahmen einer parlamentarischen
Fragestunde beantwortet wird, wodurch Zusatzfragen von Abgeordneten
möglich wären. Im Grunde könnte eine solche “Populäranfrage” jedes
Thema ins Parlament bringen und damit andere – teurere – Instrumente der
direkten Demokratie ersetzen, solange diese wie bisher unverbindlich
bleiben. Im Hinblick auf die Zahl der Bundesländer ist die Zahl von 10.000
Unterstützern gut gewählt.
Steuergeldwidmung
Mit der Einrichtung eines umfassenden Transferkontos könnte erstmals
Transparenz in die
Vergabe öffentlicher Gelder gebracht werden. In weiterer Folge sollen die
Bürgerinnen und
Bürger auch über die Widmung von 10% ihrer Steuerleistung entscheiden
können.
Dieser Vorschlag übersieht die damit verbundene komplexe Logistik. Wer
sollte eine solche Willenserklärung im Fall der vom Gehalt abgezogenen
Lohnsteuer in die Tat umsetzen? Und welche Budgetverschiebungen
kämen wirklich zustande? Der gut gemeinte Vorschlag wäre besser in die
Forderung umzuwandeln, die Bevölkerung rechtzeitig und verständlich über
die Eckdaten des künftigen Staatshaushalts zu informieren, um ihr so die
Gelegenheit zu geben, Änderungswünsche vorzubringen.
Direkte Demokratie
Zukünftig sollen bereits 10.000 Unterschriften für eine parlamentarische
Behandlung eines Volksbegehrens ausreichen. Wird ein Volksbegehren
von mehr als 100.000 Wahlberechtigten unterstützt, so ist es vom
Nationalrat verpflichtend in Form einer Sondersitzung zu behandeln.
Wenn ein Volksbegehren von mehr als 10% der Wahlberechtigen (das
wären ca. 640.000, Anm. d. Verf.) unterschrieben wurde, soll automatisch
eine Volksabstimmung eingeleitet werden. Die Volksabstimmung ist als
verbindlich anzusehen, wenn über die Hälfte aller Wahlberechtigten an der
Abstimmung teilgenommen hat und das Begehren mehrheitlich
angenommen wurde. Bei Streitfällen (Widerspruch zu Menschenrechten
oder Primärrecht der EU, völkerrechtlichen Verpflichtungen etc.) hat der
Verfassungsgerichtshof zu entscheiden.
Im Hinblick auf die mittlere Zahl der Unterstützer bei den bisherigen 35
Volksbegehren (Median ca. 250.000) ist die Zahl von 10.000 ein gewaltiger
Sprung. Es wäre wohl besser, die Schwelle bei 100.000 anzusetzen, dafür
aber generell die verpflichtende parlamentarische Behandlung zu fordern.
Das Instrument der Volksabstimmung, die ja einen Gesetzesantrag
voraussetzt, sollte weiterhin einer “repräsentativen Vorstufe” bedürfen, also
nicht aus einem Volksbegehren hervorgehen können. Die hier
vorgeschlagene Einschaltung des Verfassungsgerichtshofes widerspricht
der Gewaltenteilung. Generell ist zum Thema der Erleichterung der
Instrumente der direkten Demokratie zu sagen, dass es im Hinblick auf die
“Populismusfalle” wahrscheinlich gescheiter ist, für ein besseres
Funktionieren der repräsentativen Demokratie zu sorgen, als die
Schranken für plebiszitäre Instrumente immer weiter herabzusetzen. Die
direkte Demokratie hat in der Schweiz eine lange Tradition, die nicht so
einfach nach Österreich zu verpflanzen ist. In einer Gesellschaft, die immer
komplexer wird und in einem Land, in dem die Krawallpresse täglich die
Hälfte der Bevölkerung erreicht, sind leicht einzuleitende Plebiszite mehr
als problematisch.
Bürgersonntage
Nach Schweizer Vorbild sollen auch in Österreich zwei festgesetzte
Abstimmungstage pro Jahr bestimmt werden (sog. „Bürgersonntage“), an
denen alle in diese Jahreshälfte fallenden Wahlen oder
Volksabstimmungen durchgeführt werden sollen.
Auch die Eintragungsfrist von Volksbegehren soll in der Woche vor dem
Abstimmungstag beginnen und an diesen Bürgersonntagen enden.
Dieser Vorschlag ist unpräzis und unrealistisch. Bedeutet “alle Wahlen”,
dass auch auf Gemeinde-, Landes- und Standesebene jeweils am
nächstliegenden “Bürgersonntag” gewählt werden muss? Was ist bei einer
Regierungskrise, die am Tag nach einem “Bürgersonntag” ausbricht – sind
Neuwahlen erst nach einem halben Jahr möglich? So sehr es vernünftig erscheint, Wahlen nach
Möglichkeit zusammenzulegen, dürfen einer dynamischen Demokratie
jedoch nicht die Hände durch Pflichttermine gebunden werden. Hier sind
die Regierenden aufgerufen, nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit
und Sparsamkeit vorzugehen.
Bürgerbeteiligung über das Internet
In Österreich sollen eine Unterstützung von Volksbegehren und eine
Teilnahme an Volksabstimmungen auch auf elektronischem Weg möglich
werden.
Darüber hinaus soll auch bei den Wahlen von
Selbstverwaltungskörperschaften wie den Kammern, der ÖH, etc. eine
elektronische Stimmabgabe auf freiwilliger Basis eingeführt werden.
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Bürgerinnen und
Bürger online über die Inhalte der aktuellen Fragestunde im Parlament
mitentscheiden können…
Bei einer Internetnutzung durch mittlerweile 80 Prozent der Bevölkerung ist
es richtig, dem Bürger nicht nur den elektronischen Amtsweg auf breiter
Basis zu eröffnen, sondern ihm auch schrittweise die Möglichkeit zu geben,
an demokratischen Entscheidungsprozessen auf elektronischem Weg
teilzunehmen. Wie bei allen technisch unterstützten demokratischen
Mitbestimmungsmodellen liegt der Teufel im Detail. Voraussetzung seriöser
Mitwirkung via Internet ist die Verbreitung der elektronischen Signatur
mittels Bürgerkarte und Lesegerät. Solange nicht wenigstens ein Viertel der
Wahlberechtigten über eine elektronische Signatur verfügen, ist der mit der
Abwicklung elektronischer Mitwirkungsformen verbundene Aufwand wohl
kaum zu rechtfertigen.
Besonders wichtig wären dabei Vorkehrungen, die eine mehrfache
Beteiligung des einzelnen verhindern.
Während die elektronische Teilnahme an Wahlen, Initiativen und
Abstimmungen durchaus denkbar ist, darf die Sinnhaftigkeit einer direkten
Mitwirkung an parlamentarischen Fragestunden aus praktischen
Erwägungen (Quorum, Themenauswahl etc.) bezweifelt werden.
Open Politics – Open Government
Generell sollen alle offiziellen Dokumente, Statistiken etc. der
Bundesregierung, des National- und Bundesrates, der Landesregierungen
und Landtage, sowie der Bundes- und Landesverwaltung, die nicht aus klar
definierten Gründen, wie z.B. wegen Datenschutz oder der öffentlichen
Sicherheit wegen geheim gehalten werden müssen, für die Öffentlichkeit
zugänglich und einsehbar sein Das Abstimmungsverhalten der
Abgeordneten auf allen Ebenen ist offenzulegen.
Diesen Forderungen der Jungen ÖVP kann man sich durchaus
anschließen. Österreich ist dabei auf gutem Weg, wie etwa die digitale
Zugänglichkeit der stenographischen Protokolle des Nationalrats (auch weit
zurückliegender) zeigt. Doch gibt es noch genug weitere Möglichkeiten,
zum Beispiel im Subventionswesen, wobei auf Aktualität der Daten zu
achten wäre. Von der Offenlegung des Abstimmungsverhaltens in den
Vertretungskörpern darf man sich im Hinblick auf den allseits herrschenden
Klubzwang freilich wenig erwarten.
Regierungshearing im Nationalrat
Ähnlich wie in der Schweiz oder im Europäischen Parlament, wo die
Abgeordneten den vorgeschlagenen Kommissionsmitgliedern zustimmen
müssen, soll eine Bestätigung der Regierungsmitglieder durch den
Nationalrat erfolgen. Gleichzeitig wird so auch das Parlament durch eine
Erweiterung seiner Kompetenzen aufgewertet.
Dieser Vorschlag ist nicht voll ausgegoren und bedarf der Präzisierung: ein
“Hearing” ist ja wohl weniger als die Bestätigung durch
Parlamentsbeschluss. Ist daran gedacht, dass der Nationalrat einzelne
Minister ablehnen kann, nachdem diese auf Vorschlag des Bundeskanzlers
vom Bundespräsidenten angelobt wurden? Oder muss der Bundeskanzler
sich selbst und seine Mannschaft zunächst dem Nationalrat vorstellen und
die Regierungsmitglieder einzeln abstimmen lassen? Muss nach
Ablehnung eines Mitglieds der Nationalrat über einen neuerlichen
Vorschlag abstimmen? Oder ist das Ganze eine Farce, weil die eben
gebildete Regierung ja ohnehin auf eine vorher vereinbarte Mehrheit im
Nationalrat rechnen kann? Hier wäre weniger mehr gewesen: es würde
völlig genügen, wenn der Nationalrat (auch eine Minderheit!) in einer Art
Fragestunde das Recht bekäme, die vom Bundespräsidenten ernannten
Regierungsmitglieder darum zu ersuchen, sich dem Parlament in freier
Rede vorzustellen (“unverbindliches Hearing”).
Parteiinterne Mandatsvergabe nach der Reihung der erzielten
Vorzugsstimmen
Durch die Verpflichtung, die zu vergebenden Mandate nach der Reihung
der erzielten Vorzugsstimmen zu verteilen, bekommt die Vorzugsstimme
der Wählerinnen und Wähler mehr Gewicht. Dieses Modell hat sich als
erfolgreich und fair erwiesen und soll daher parteiintern eingeführt werden.
Diese freundliche Aufforderung der JVP richtet sich offenbar nicht nur an
die ÖVP, sondern an alle Parteien. Als freiwillige Maßnahme wäre sie ein
Schritt in Richtung eines echten Persönlichkeitswahlrechtes und ist daher
zu begrüßen. Allerdings setzt sie voraus, dass geeignete Kandidaten in die
Listen aufgenommen wurden – ist das ja das Hauptproblem der
gegenwärtigen Vertrauenskrise. Die Lösung dafür kann aber nur in
parteiinternen Vorwahlen liegen. Es muss als Zeichen der Resignation der
Parteijugend angesehen werden, dass sie darauf verzichtet, massiv für
Vorwahlen einzutreten. Diesbezügliche Modelle wurden längst ausprobiert,
sind aber auch durchsichtigen Gründen nicht weitergeführt worden. Selbst
wenn die Ergebnisse geschlossener (also nur parteiinterner) oder offener
(allen Wahlberechtigten zugänglicher) Vorwahlen für die Parteigremien
nicht verpflichtend gestellt würden, wären sie besser als die jetzige
Situation, in welcher die Kandidaten hinter verschlossenen Türen
ausgehandelt bzw. nach dem Proporz von Interessengruppen vergeben
werden.
100 Direktmandate im Nationalrat
In den bestehenden 43 Regionalwahlkreisen sollen in Zukunft 100 Mandate
direkt gewählt werden können.
Auf dem Wahlzettel sind dabei aber nicht mehr Parteien, sondern nur mehr
Personen anzukreuzen. Die im Regionalwahlkreis zu vergebenden
Mandate werden verhältnismäßig nach der Anzahl der Stimmen, die alle
Kandidaten einer Partei zusammen bekommen haben, auf die Parteien
aufgeteilt. Innerhalb einer Parteiliste werden die Kandidaten nur nach der
Anzahl der Stimmen gereiht. Je nach Stimmverhältnis und Anzahl der zu
vergebenden Mandate ziehen die Kandidaten mit den meisten Stimmen
als direkt gewählte Abgeordnete in den Nationalrat ein. Die übrigen 83
(nach einer allfälligen Reduktion 65) Mandate werden wie bisher über die
Landes- und Bundeslisten nach dem Gesamtwahlergebnis vergeben.
Langfristig kann man aufbauend auf der Einführung von 100
Direktabgeordneten auch über eine Gesamtreform des Wahlrechtes in
Richtung eines minderheitenfreundlichen Mehrheitswahlrechts diskutieren.
Der obige, auf einem Poier-Modell beruhende Vorschlag zur
Personalisierung des Wahlrechts ähnelt dem Vorschlag der Altherrenrunde
” Mein Österreich”. Dieser lautet:
“Die Hälfte der Abgeordneten zum Nationalrat und zu den Landtagen wird
in Einerwahlkreisen direkt gewählt (Erststimme). Erreicht kein(e)
Kandidatin/Kandidat die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl statt. Bei
Freiwerden eines Mandates wird eine Nachwahl durchgeführt. Die andere
Hälfte der Abgeordneten wird über Listen gewählt, auf die Männer und
Frauen nach dem Reißverschlusssystem aufzunehmen sind. Im ersten
Ermittlungsverfahren werden die Mandate nach Zweitstimmen den
wahlwerbenden Gruppen mit mindestens vier Prozent Stimmenanteil
gemäß der Verhältnismäßigkeit zugeteilt. Erhält eine wahlwerbende
Gruppe mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zusteht,
werden Überhangmandate zugewiesen, ebenso für Direktmandate, die
keiner wahlwerbenden Gruppe zuzurechnen sind.
Zum wichtigen Thema Wahlrecht ist folgendes zu bemerken:
1. Personalisierung bei Aufrechterhaltung der Verhältniswahl.
Realistisch, weil praxisbewährt, wäre die Einführung des bundesdeutschen
Wahlsystems. Von einer
50-prozentigen Frauenquote (“Reißverschluss-System”) darf man sich
allerdings nichts versprechen – (weibliches) Geschlecht allein garantiert
noch keine Eignung für eine politische Funktion.
2. Mehrheitswahlrecht
Modelle für ein “minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht” sind
Scharlatanerie – vergleichbar einem “fahlen Rappen”. Im Hinblick auf die
verständliche Abneigung kleinerer Parteien, sich selbst zu marginalisieren
oder sich überhaupt aus dem Parlament hinauszuwerfen, wäre ein
Übergang auf ein echtes Mehrheitswahlrecht nur möglich, wenn es wieder
eine Regierung mit Verfassungsmehrheit und Weitsicht gäbe. Eine solche
wäre gut beraten, zunächst die von Kreisky 1970 der FPÖ zu Füßen
gelegte Wahlrechtsreform rückgängig zu machen und so den
mehrheitsbildenden Charakter des bestehenden Wahlsystems wieder
herzustellen.
Aufwertung der parlamentarischen Arbeit
Zur Aufwertung der parlamentarischen Arbeit gegenüber der Regierung soll
ähnlich dem deutschen Vorbild auch im österreichischen Parlament ein
unabhängiger Legislativdienst geschaffen werden … Damit bekommen die
Abgeordneten die notwendige juristische Unterstützung um selbst qualitativ
hochwertige Gesetzesinitiativen starten zu können. Jeder Abgeordnete soll
Anspruch auf jeweils einen Mitarbeiter im Parlament und im Wahlkreis
haben. Gleichzeitig soll der Personalstand der Parlamentsverwaltung
reduziert bzw. umgeschichtet werden.
Das Kunststück, 366 Planposten (womöglich für Akademiker) zu schaffen
und gleichzeitig das Parlamentspersonal zu reduzieren/umzuschichten
würde, konservativ gerechnet, Kosten von 15-20 Millionen Euro jährlich
verursachen. Ob sich geeignete Kandidaten dafür finden ließen?
Es ist zweifelhaft, ob ein gesteigertes Aufkommen von Initiativanträgen im
Hinblick auf das geistige Niveau der Mehrzahl der gegenwärtigen
Abgeordneten wünschenswert ist. Hätte etwa ein solcher Legislativdienst
verhindern können, dass der Text der Bundeshymne in einer Nacht- und
Nebelaktion verunstaltet wurde?
Nicht umsonst sieht die österreichische Realverfassung bei
Gesetzesinitiativen der Bundesregierung ein Begutachtungsverfahren vor,
das bei Initiativanträgen umgangen werden kann.
Abschaffung des Proporzes auf regionaler Ebene
Der in der schwierigen Zeit am Anfang der Zweiten Republik durchaus
sinnvolle Proporz, der einer Partei ab einem bestimmten Stimmenanteil
einen Sitz in der Regierung sichert, hat mittlerweile in vielen Bereichen zu
einer Lähmung des politischen Systems geführt. Der Unterschied zwischen
Regierung und Opposition ist oft nicht mehr erkennbar und eine
konstruktive Zusammenarbeit aller Regierungsmitglieder kaum mehr
möglich. Im Sinne einer größeren Demokratisierung und des freien Spiels
der politischen Kräfte ist eine Abschaffung des Proporzes in allen
Bundesländern und größeren Städten notwendig.
Abgesehen von der Frage, welche Städte Österreichs zu den “größeren” zu
zählen sind, ist zu fragen, was sich verbessern würde, wenn die
numerische Zusammensetzung von Landes- und Stadtregierungen auf
dem Verhandlungswege zu erfolgen hätte, solange es das
Proportionalwahlrecht gibt. Wäre die Kontrolle der jeweiligen regionalen
oder lokalen Regierungsmehrheit durch eine in der Regel kleine Opposition
wirklich effizienter als die Mitverantwortung in einer Proporzregierung?
Bundesrat
Als mögliche Alternative zur bisherigen Zusammensetzung soll über eine
zeitgemäße Beschickung des Bundesrats diskutiert werden. Die Aufgaben
des Bundesrats sollen der heutigen Zeit angepasst werden und dieser
wieder zu einer echten Länderkammer werden…
Bei diesen Forderungen hätte es nicht geschadet, wenn die JVP inhaltliche
Vorschläge gemacht hätte, anstatt eine Diskussion (die wievielte?) über
“zeitgemäße” Zusammensetzung und Aufgaben des Bunderats anzuregen.
Vielleicht haben die Verfasser den Mut zur Konkretisierung verloren, als sie
an die Worte des ehemaligen Präsidenten des Bundesrates, Jürgen Weis,
aus dem Jahr 2004 dachten:
“62 Mitglieder des Bundesrates sind für die Parteien politisches Personal,
auf das sie nicht gerne verzichten würden. Daher scheitern sowohl
Vorschläge auf eine Verkleinerung des Bundesrates durch weniger
ausgeprägte Abstufung nach der Bürgerzahl als auch Überlegungen,
Landtagsabgeordneten oder Regierungsmitgliedern Doppelmandate zu
übertragen.”
In einer Zeit, in der die bisherigen Kompetenzen der Bundesländer eher
problematisiert werden, ist die Forderung, “wieder eine echte
Länderkammer zu schaffen” eher problematisch.
Direktwahl EU-Kommissionspräsident und Ratspräsident
Um eine allgemeine Legitimation sicherzustellen, soll der
Kommissionspräsident zukünftig von
den Unionsbürgern direkt gewählt werden. Die im Europäischen Parlament
vertretenen Fraktionen sollen jeweils einen Kandidaten nominieren können,
dessen direkte Wahl etwa am gleichen Tag wie die Wahlen zum
Europäischen Parlament stattfinden könnte.
In weiterer Folge soll auch der Vorsitz des Europäischen Rates, dem Rat
der Staats- und Regierungschefs, durch eine Direktwahl demokratisiert
werden.
Dieser Gedanke ist auf den ersten Blick recht reizvoll – er ergäbe eine Art
„europäischer Kanzler“. Doch wie würde die Stimmenverteilung aussehen?
Würde nach regionalen Erwägungen abgestimmt werden – etwa Nord
gegen Süd – oder nach Parteigruppierungen? Wie würden sich die
Kandidaten europaweit vorstellen – mit Simultanübersetzung? Auf Reisen
durch die Mitgliedsstaaten?
Wer wäre wo wahlberechtigt (Migranten!)? Da es sich nicht um einen
Repräsentanten im Sinne eines Staatspräsidenten handelt, sondern um ein
Exekutivorgan, ist Vorsicht geboten. Vielleicht sollte der umgekehrte Weg
beschritten werden und ein „Präsident Europas“ als Repräsentant nach
außen gewählt werden. Damit könnte die europäische Identität gestärkt
werden.
