Mehrheitswahlrecht – Traum und Wirklichkeit (2008)
Peter Diem
Ein Gespenst geht um in der politischen Landschaft Österreichs – das Gespenst
des Mehrheitswahlrechts. Auch in den kommenden Jahren wird die Diskussion
darüber nicht abflauen, im Gegenteil: wenn das eintritt, was jeder kundige
Österreicher vermutet, nämlich dass die Schönwetterperiode zwischen SPÖ und
ÖVP spätestens nach Mitte der Legislaturperiode zu Ende geht, wird sie umso
heftiger aufflammen. Den Medien wird der sogenannte „Streit“ in der Regierung
(der in der pluralistischen Demokratie normale Interessenausgleich) vielleicht
schon früher abgehen. Und da gibt es genügend erlauchte Befürworter – von
Universitätsprofessoren über Chefredakteure bis hin zur Creme der politischen
Pensionisten – die überzeugt davon sind, die Patentlösung für das österreichische
Regierungssystem gefunden zu haben.
1969
Als Heinrich Neisser und ich vor fast vier Jahrzehnten – im Oktober 1969 – das
Buch „Zeit zur Reform“ über Partei-, Parlaments- und Demokratiereform vorlegten,
war das heute so engagiert diskutierte Thema bereits von vorne und hinten
inspiziert und danach ad acta gelegt worden. Der Grund dafür war die Einsicht,
dass selbst eine Regierung, die über eine verfassungsändernde Mehrheit im
Parlament verfügt, die theoretische Möglichkeit, das Verhältniswahlrecht
abzuschaffen, in der Praxis nicht durchtragen können würde. Zu tief hat sich in der
Öffentlichkeit die Ansicht verwurzelt, dass es „ungerecht“ wäre, wahlwerbenden
Gruppen mit erheblichen Stimmenanteilen den Einzug ins Hohe Haus über Gebühr
zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Aus diesem Grunde wurde auch
nie der Versuch gemacht, die mehrheitsbildenden Elemente des österreichischen
Wahlrechts zu verstärken – im Gegenteil.
1970
Der Preis für die Duldung einer sozialistischen Minderheitsregierung unter Bruno
Kreisky durch die FPÖ war die Wahlrechtreform 1970. Ist es auf Ignoranz oder auf
das in den Medien verbreitete linksliberale Meinungsklima zurückzuführen, dass
heute niemand mehr darauf verweist, dass die SPÖ mit und zum Vorteil der FPÖ
die Abgeordnetenzahl von 165 auf 183 erhöhte, durch Verringerung der
Wahlkreise von 25 auf 9 und die Verbilligung der Restmandate die Proportionalität
verfeinerte und damit die Bildung regierungsfähiger Mehrheiten weiter erschwerte?
Aber das war nicht der letzte Streich.
1992
Damals hat die Bundesregierung – unter tätiger Mithilfe der ÖVP unter Erhard
Busek – das Wahlrecht noch um einen Grad proportionaler gestaltet, indem ein
drittes Ermittlungsverfahren eingeführt wurde.
Dynamisierung
Beide Wahlrechtsreformen erfolgten ohne Verfassungsänderung – warum schlägt
heute kein einziger der vielen, meist selbsternannten Majorzapostel vor, als ersten
Schritt zu einer „Dynamisierung“ des Wahlrechts einmal die beiden unsinnigen
Reformen 1970 und 1992 rückgängig zu machen? Wer sagt denn, dass es in einer
Zeit immer lockerer werdender Parteibindungen nicht auch nach einem
vernünftigen Verhältniswahlsystem regierungsfähige Mehrheiten geben kann?
Vielleicht liegt es an der Personalauswahl der beiden „Altparteien“, dass heute
schon die 35-Prozent-Marke als Traumziel gilt? Und welchen Schaden kann es
gerade in dieser Hinsicht anrichten, wenn es möglichst viele Wahlkreise gäbe?
Jedenfalls wäre die Ausnutzung aller verfassungskonformen Möglichkeiten, in das
Verhältniswahlrecht einen „Verstärkereffekt“ einzubauen, weit ratsamer als immer
wieder mit unrealistischen Mehrheitswahlmodellen herumzujonglieren. Der Gipfel
der politischen Taschenspielerei ist dabei das bereits 2001 vorgelegte, so
genannte „minderheitenfreundliche Mehrheitswahlrecht“ des Grazer
Universitätsassistenten Klaus Poier (geb. 1969). Es ist nämlich gar kein
Mehrheitswahlsystem, sondern ein Prämienwahlsystem, da es der relativ stärksten
wahlwerbenden Gruppe die Hälfte der Mandate plus 1 (d. s. zurzeit 92 Mandate)
zuteilt, während der Rest auf die anderen Parteien aufgeteilt wird. Abgesehen
davon, dass eine mit einem Mandat gepolsterte absolute Mehrheit nicht wirklich
gripperesistent ist, übersieht dieses Wahlrechtsmodell die Gefahr, dass in der
mittlerweile ausgebrochenen mediengesteuerten Demokratie eine populistische
Kraft beispielsweise schon mit einem Viertel der Stimmen für fünf Jahre allein
regieren könnte. Schließlich hat das steirische Luxusmodell noch keine
serienmäßige Persönlichkeitskomponente, die erst extra eingebaut werden
müsste.
Personalisierung
Neben der „Dynamisierung“ des Proportionalwahlrechts (neuerlicher Einbau eines
verfassungskonformen „Verstärkereffekts“), kommt dessen „Personalisierung“
große Bedeutung zu. Dies vor allem deshalb, weil in einer stärkeren Betonung der
Rolle des einzelnen Kandidaten/der einzelnen Kandidatin der vermutlich einzige
Schlüssel zur Verbesserung der personellen Ausstattung der österreichischen
Parteien liegt.
Weder die traditionelle „Ochsentour“ noch das mittlerweile wieder abgekommene
System der „Quereinsteiger“, am wenigsten aber das zurzeit praktizierte
„Cliquensystem“ sind korrekte Wege der Rekrutierung von Volksvertretern.
Dass die Parteiakademien trotz ausreichender finanzieller Dotierung dazu kaum
einen einschlägigen Beitrag liefern, ist typisch für unsere diskursscheue, offenbar
nur an materiellen Verbesserungen interessierte politische Klasse. Auch diese
Erkenntnis ist nicht neu. Schon im März 1969 hatten die sozialistischen
Abgeordneten Christian Broda und Leopold Gratz einen Vorschlag zur
„Personalisierung“ gemacht – bereits zu diesem Zeitpunkt mit einem
überdeutlichen Augenzwinkern in Richtung FPÖ. Broda/Gratz schlugen vor, die
Zahl der Abgeordneten zum Nationalrat von (damals) 165 auf 200 (!) zu erhöhen,
einen einzigen Wahlkreis zu bilden und als Sperrklausel 5% oder ein Grundmandat
einzubauen. 80-90 Mandatare sollten in Einerwahlbezirken gewählt werden.
Dass dieses Modell erstens nur mit Verfassungsmehrheit durchsetzbar war,
zweitens regierungsfähige Mehrheiten faktisch unerreichbar gemacht hätte,
drittens die Mandate der FPÖ verdoppelt hätte und schließlich seiner Kosten
wegen äußerst unpopulär war (die Wähler wünschen sich eher eine Verringerung
der Zahl der Abgeordneten), war einer der Gründe, warum wir versuchten, ein
Modell zu entwickeln, das ohne Verfassungsänderung „Personalisierung“ und
„Dynamisierung“ verbinden sollte. Zu Hilfe kam uns ein Vorschlag des 2007
verstorbenen oberösterreichischen Geographen und Statistikers Dr. Herbert
Maurer. Dieser schlug vor, innerhalb der damals bestehenden Wahlrechtsstruktur
(25 Wahlkreise, 165 Abgeordnete, zwei Ermittlungsverfahren) 83 Wahlbezirke zu
schaffen. Der Clou des Vorschlags lag darin, dem Wähler die Möglichkeit zu
geben, einerseits eine Parteiliste und andererseits einen aus zwei
Wahlbezirkskandidaten zu wählen. Es würde hier zu weit führen, die Details der
Verrechnung der Listen und Kandidaten darzulegen. Wer sich dafür interessiert,
kann den Text im Internet nachlesen
(http://oktogon.at/Zeit_zur_Reform/Inhalt.html).
Ähnliche Ideen zur Personalisierung (80 Einerwahlkreise mit der Möglichkeit des
Stimmensplittings) haben vor kurzem Trautl Brandstaller und Heinrich Keller
entwickelt, allerdings wiederum mit Verstärkung der Proportionalität. Eines ihrer
Hauptanliegen ist die längst fällige Korrektur einer österreichischen Unsitte,
nämlich jener der Mehrfachkandidatur, die den Parteien aufgrund von
vorsorglichen „Verzichtserklärungen“ die Möglichkeit gibt, Mandatare nach
Belieben umzugruppieren. Bei der Schaffung einer relativ großen Zahl von
Wahlbezirken liegt – wie immer – der Teufel im Detail: die Bezirke sollen nicht zu
groß und annähernd gleich groß sein, sollen aber die Grenzen der politischen
Bezirke nach Möglichkeit nicht schneiden. Um die Schwierigkeiten – aber auch die
Chancen – eines derartigen Modells darzulegen, habe ich versucht, die auf der
Volkszählung 1961 basierende Wahlbezirkseinteilung von Herbert Maurer auf die
Ergebnisse der Volkszählung 2001 umzulegen (siehe Tabelle). Voraussetzung
wäre die Rückkehr zur Zahl von 165 Abgeordneten zum Nationalrat. Es zeigen sich
zum Teil große Unterschiede zu damals. So hat sich etwa die Bevölkerung der
Wiener Bezirke Floridsdorf und Donaustadt bei weit unterdurchschnittlichem
Ausländeranteil seit 1961 verdoppelt; Simmering hat 60 % mehr Einwohner als
damals. Während Linz und Umland um 20% zugenommen haben, haben die
Waldviertler Bezirke Gmünd und Waidhofen heute um 20 % weniger Einwohner.
Das ergibt die Schwierigkeit, zu topographisch, demographisch und wahlstatistisch
– vor allem auch politisch! – sinnvollen Wahlbezirksgrenzen und -größen zu
kommen. Gegenüber dem Modell von 1969 (Basis 1961) wurden einige
Bezirkskombinationen geändert bzw. andere Teilungen vorgenommen. Dabei liegt
die mediane Wahlbezirksgröße bei knapp unter 100.000 Einwohnern; je nach
Kinder- und Ausländeranteil liegt die Zahl der Wahlberechtigten pro Wahlbezirk um
20-30% unter der Einwohnerzahl).
Was ist nun der Sinn dieser Übung? Nach dem Hinweis auf die Möglichkeiten auch
des einfachen Gesetzgebers, das österreichische Wahlrecht
„mehrheitsfreundlicher“ und „persönlichkeitsnäher“ zu gestalten, ohne dass
dadurch die kleineren Parteien unter die Räder kommen, sollte dieser Beitrag
durch sein „statistisches Spielmaterial“ näher an die Tatsachen heranführen und
damit die Diskussion konkreter machen. Die politische Klasse des Landes möge
zur Kenntnis nehmen, dass das Rad nicht neu erfunden werden muss. Eine
Expertenkommission zum Thema Wahlrecht einzusetzen, wäre die richtige
Maßnahme – lange genug vor der nächsten Wahl.
