1978 Programm des ÖAAB 9 S.

Dr. Peter Diem


ENTWURF FÜR EIN GRUNDSATZPROGRAMM DES ÖAAB
Diskussionsgrundlage für den Bundestag 1978


1.0 Einleitung

Eine wirksame Arbeitnehmerpolitik, die sich den Aufgaben der Gegenwart
und den Herausforderungen der Zukunft stellt, bedarf einer soliden
programmatischen Grundlage. Der österreichische Arbeiter- und
Angestelltenbund hat sein politisches Handeln seit seiner Gründung am 14.
April 1945 am “Wiener Programm” orientiert, das noch vor dem Ende des
Zweiten Weltkrieges verfasst und vom 1. Bundestag des ÖAAB am 9.
Februar 1946 beschlossen wurde. Als Teilorganisation der
Österreichischen Volkspartei bekennt sich der ÖAAB voll und ganz zu den
Grundsätzen der ÖVP, die im “Salzburger Programm” vom 30. November
1972 niedergelegt wurden. Die tiefgreifenden gesellschaftlichen
Veränderungen der letzten drei Jahrzehnte, die Weiterentwicklung der
christlichen Soziallehre und die Erneuerung des christlich-demokratischen
Denkens in Österreich und in der Welt, machen jedoch auch eine
Erneuerung der Programmatik des ÖAAB notwendig. Aufbauend auf dem
Menschen- und Gesellschaftsbild des “Wiener Programms”, dessen
tragende Prinzipien –Personalismus, Solidarismus und Subsidiarität –
überzeitliche Geltung besitzen, stellt der ÖAAB im folgenden
Grundsatzprogramm seine gesellschaftspolitischen Grundsätze und die
allgemeinen Leitlinien seiner Politik neu dar. Dieses Grundsatzprogramm
ist bindende Grundlage für die Entscheidungen des ÖAAB in seinem
Kampf für eine umfassende Sozialreform und die politische Durchsetzung
der Interessen der österreichischen Arbeitnehmer im Rahmen der ÖVP.


2.0 Der ÖAAB als fortschrittliche Arbeitnehmerbewegung


2.1 Der ÖAAB vereinigt Frauen und Männer, die als Arbeiter oder
Angestellte in der Wirtschaft oder als öffentlich Bedienstete tätig sind, sich
zum Programm der ÖVP und des ÖAAB bekennen und die Politik mach
christlich-demokratischen Grundsätzen gestalten wollen.


2.2 Der ÖAAB bekennt sich zu einem freien, unabhängigen und neutralen
Österreich, zur parlamentarischen Demokratie, zum sozialen Rechtsstaat
und zum Föderalismus. Der ÖAAB sieht in der christlichen Soziallehre
einen wesentlichen Anstoß zur Erkenntnis des Wesens der menschlichen
Person, ihrer Rechte und Pflichten in der Gemeinschaft und ihrer Aufgabe,
eine Welt der Brüderlichkeit und des Friedens zu bauen, in der soziale
Gerechtigkeit jedem die Chance gibt, sich nach seinen Fähigkeiten und
seiner Leistung zu entfalten. Der ÖAAB ist offen für christliche
Arbeitnehmer, aber auch für jene Unselbstständigen, die sich aus anderen
Beweggründen zu seinem Programm und zu einem humanistischen
Menschenbild bekennen.

 


Der ÖAAB lehnt Gewalt in der Politik, Klassenhass und Klassenkampf
entschieden ab. Er vertritt die Lohn- und Gehaltsabhängigen, deren
Interessen er im Zusammenwirken mit der Gewerkschaftsbewegung auf
demokratische, tolerante und partnerschaftliche Weise durchzusetzen
sucht.
2.3 Der ÖAAB ist sich dessen bewusst, dass die Forderung nach
Zuständereform immer auch Gesinnungsreform bedeutet. Er verlangt daher
von seinen Mitgliedern und Freunden ein hohes politisches Ethos,
bedingungslosen Einsatz für den Mitmenschen und die Arbeitskollegen,
nicht zuletzt aber den Geist unverbrüchlicher Kameradschaft im Bunde
selbst.


3.0 Die gesellschaftspolitischen Grundsätze des ÖAAB


3.1 Personalismus


Die Politik des ÖAAB orientiert sich an der menschlichen Person, die
Träger unveräußerlicher Grundrechte ist, sich aber nur in der Gemeinschaft
und durch Übernahme von Verantwortung für den Mitmenschen voll
verwirklichen kann. Denn die Ausübung von Rechten bedingt die
Übernahme von Pflichten. So erwächst aus dem Recht auf Leben die
Verpflichtung zum Schutz des Lebens, aus dem Recht auf Arbeit die Pflicht
zur Leistung, aus dem Recht auf Eigentum die Pflicht aus dem Eigentum,
aus dem Recht auf Ehe und Familie die Pflicht zur Sorge um ihren Bestand
und ihre Entfaltung, aus dem Recht auf gesellschaftlichen
Zusammenschluss die Verpflichtung, auf das Gemeinwohl Rücksicht zu
nehmen und aus dem Recht auf soziale Sicherheit die Verpflichtung zu
angemessener Eigenleistung.


Der Mensch ist von Natur aus nach innen und außen frei. Seine Freiheit
nach innen befähigt den Menschen zu eigenverantwortlichen Leistungen.
Die Freiheit der Person nach außen kommt durch die angeborenen und
gegen den Staat geschützten Menschenrechte zur Geltung, für deren volle
Verwirklichung der ÖAAB immer und überall eintritt. Der ÖAAB weiß aber
auch um die grundlegende Gleichheit aller Menschen in ihrem Wesen und
in ihrer Würde. Er kämpft deshalb für gleiche individuelle
Entfaltungsmöglichkeiten und soziale Aufstiegschancen über die Gleichheit
vor dem Gesetz hinaus. Freiheit und Gleichheit bilden keinen Gegensatz,
sondern ergänzen einander. Als gleichrangige politische Zielsetzungen sind
sie in ausgewogener Form zu verwirklichen: Freiheit muss mit sozialer
Verantwortung verbunden werden, während Gleichheit dem persönlichen
Leistungswillen Raum geben muss. Zur Selbstverwirklichung der
Menschen gehören ja Initiative und Leistung, die wichtigster Maßstab für
Arbeitseinkommen, beruflichen Aufstieg und gesellschaftliche Anerkennung
sein müssen, weil auch diese die Freude am Arbeits- und Lebenserfolg
begründen.


3.2 Solidarismus


Durch seine Sozialnatur ist der Mensch zur Solidarität mit dem
Mitmenschen verpflichtet und auf dieselbe angewiesen. Solidarität bedeutet
einerseits den Willen zum Zusammenhalt der Werktätigen, die für den
vollen Ertrag ihrer Arbeit und für umfassende soziale Sicherheit kämpfen,
anderseits aber auch die Verpflichtung, noch bestehende und neu
entstehende gesellschaftliche Konflikte im Geist der Partnerschaft und
Toleranz und mit Blick auf das Gemeinwohl auszutragen.


Zur Solidarität gehört ferner die Berücksichtigung der Anlegen jener
Bevölkerungsgruppen, die ohne Hilfe mächtiger Interessenvertretungen um
gerechte Lebenschancen ringen. Die hoch entwickelte Industriegesellschaft
unser Tage wird ja nicht mehr durch einen unversöhnlichen Gegensatz von
Kapital und Arbeit bestimmt, nicht mehr durch den Kampf einer rechtlosen
Arbeiterschaft gegen alles beherrschende private
Produktionsmittelbesitzer. Vielmehr umfasst sie eine Reihe sozialer
Gruppen, von den kinderreichen Familien über gefährdete Jugendliche und
Alleinstehende bis zu den alten Mitbürgern, die in Gefahr sind, einer neuen
Armut zu verfallen und deshalb materieller Unterstützung, aber auch
immaterieller Zuwendung bedürfen. Der Grundsatz der Solidarität
verpflichtet uns daher auch dazu, Lösungen für diese Probleme für die
„Neuen sozialen Fragen“ zu finden. Solidarismus als partnerschaftliches
Prinzip bedeutet schließlich das Recht und die Pflicht zur Mitbestimmung
und Mitverantwortung im öffentlichen Bereich, in der Wirtschaft, im
Unternehmen und im Betrieb.


3.3 Subsidiarität


Das allgemeine Gestaltungsprinzip bei der Verwirklichung der
Grundwerte Freiheit und Gleichheit, Solidarität und Leistung in der
pluralistischen Gesellschaft ist die Subsidiarität, die sinnvolle
Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen politischen, wirtschaftlichen
und sozialen Einflussbereichen. Es ist eine Forderung der praktischen
Vernunft, dass die übergeordnete gesellschaftliche Einheit nur jene
Angelegenheiten an sich ziehen soll, die die Kräfte der untergeordneten
übersteigen. Der einzelne und die kleine Gemeinschaft sollen ihrerseits
dazu befähigt werden, ihre Aufgaben kraft genauerer Kenntnis der
Bedingungen im eigenen Bereich eigenverantwortlich und lebensnah zu
lösen. Deshalb tritt der ÖAAB gegen alle Formen zentralistischer
Funktionärsherrschaft und bürokratischer Verwaltungsmacht auf und setzt
sich für eine funktionsgerechte Ausgestaltung des Föderalismus, der
Gemeindeautonomie und der Einrichtungen der beruflichen und sozialen
Selbstverwaltung ein. Auch in den Bereichen von Familie, Schule, Bildung
und Kultur bildet der Grundsatz der Subsidiarität ein Leitmotiv unserer
Politik.


4.0 Sozialer Rechtsstaat und Demokratie in der pluralistischen
Gesellschaft


4.1 An der Spitze seiner staatspolitischen Überlegungen stellt der ÖAAB
das uneingeschränkte Bekenntnis zu einem freien, unabhängigen und
selbständigen Österreich, das in seiner immerwährenden Neutralität einen
Beitrag zur Stabilität und Entspannung in Europa und damit zum Frieden in
der Welt sieht. Durch konstruktive Teilnahme an den Beratungen und
Aktionen der Vereinten Nationen und des Europarates, durch eine aktive
Neutralitätspolitik und als Gastland internationaler Organisationen übt
Österreich, das sich als freiheitliche Demokratie westlicher Prägung
versteht, eine friedenserhaltende und völkerverbindende Funktion aus. Als
eine kraft seiner kulturellen Eigenständigkeit und seines zeitgeschichtlichen
Schicksals selbständige Nation ist das neutrale Österreich zum Aufbau
einer wirksamen Landesverteidigung verpflichtet.


Nach seiner Entstehung und seiner Verfassung ist Österreich ein
Bundesstaat. Der ÖAAB bekennt sich zum föderalistischen Aufbau
Österreichs und tritt für eine den Erfordernissen der Zeit entsprechende,
zweckmäßige Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
ein.


4.2 Neben die traditionelle Aufgabe des Staates, die Grundfreiheiten des
Individuums durch die Rechtsordnung zu schützen und seine persönliche
Sicherheit zu gewährleisten, sind im Verlauf der Zeit umfangreiche sozialund wirtschaftspolitische Funktionen getreten. Der ÖAAB bejaht diese
Entwicklung insofern, als sie ein System grundsätzlicher sozialer Sicherheit
für alle Bürger, aber auch ein Instrumentarium der globalen Steuerung
wirtschaftlicher Abläufe zur Verhinderung krisenhafter Fehlentwicklungen
darstellt. Der ÖAAB wendet sich jedoch gegen alle Ansätze totaler
staatlicher Daseinsvorsorge, weil diese zum Ausufern bürokratischer
Strukturen, zum Abbau von Eigenverantwortung und damit zu
Reglementierung und Freiheitsverlust führen. Er lehnt ein
Überhandnehmen staatlicher Eingriffe in den Wirtschaftsverlauf ab, weil
diese Ineffizienz, Verpolitisierung und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von
Planungsfehlern durch Sozialisierung des unternehmerischen Risikos nach
sich ziehen. Auch die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer
Arbeitsplätze – ein unabdingbares Anliegen des ÖAAB – kann nicht durch
kurzfristige öffentliche Investitionstätigkeit allein bewerkstelligt werden,
sondern bedarf langfristiger, insbesondere strukturpolitischer und auf
Wirtschaftswachst ausgerichteter Maßnahmen. Die staatliche
Rahmenplanung soll deshalb dem einzelnen Unternehmen genügend
Spielraum für an die jeweilige Marktlage angepasste Entscheidungen
lassen. Insbesondere soll der Staat auch für die Führung von im
öffentlichen Eigentum stehenden Unternehmen nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten sorgen.


4.3 Die österreichische Verfassungswirklichkeit ist durch eine zunehmende
Entwicklung zum Verbändestaat gekennzeichnet. Während sich das
Parlament von einer frei entscheidenden Volksvertretung immer mehr zu
einem Hilfsorgan der Exekutive entwickelt, die mit Hilfe der
weisungsgebundenen Bürokratie und einer botmäßigen
Regierungsmehrheit den Gesetzgebungsprozess dominiert, fallen wichtige
sozial- und wirtschaftspolitische Entscheidungen im vorparlamentarischen
Raum durch Abmachungen zwischen Großverbänden, die weder über eine
hinreichende demokratische Legitimation, noch über echt demokratische
Strukturen im Inneren verfügen, die Öffentlichkeit oft nur unzureichend
informieren und in vielen Fällen nur die Interessen von Großgruppen
vertreten, die ohnehin bereits durch ihre Stärke privilegiert sind. Der ÖAAB
fordert deshalb den Ausbau der Demokratie innerhalb der Großverbände,
mehr Öffentlichkeit in der Entscheidungsvorbereitung und stärkere
Rücksichtnahme auf die Anliegen nichtorganisierter Bevölkerungsgruppen.


4.4 Die wachsende Rolle des Staates beschränkt sich nicht nur auf den
wirtschafts- und sozialpolitischen Bereich. Auch im Bildungswesen und auf
dem Gebiet der Nachrichtenmedien werden bislang autonome Bereiche
zunehmend unter den Einfluss des Staates und der Bürokratie gebracht.
Der ÖAAB tritt deshalb für eine möglichst weitgehende Schul- und
Hochschulautonomie, Verminderung zentraler Entscheidungen und eine
Reduktion der Flut von Erlässen und Vorschriften, die einer gedeihlichen
Unterrichtsgestaltung, sowie der Lehre und Forschung mehr schaden als
nützen.


Insbesondere wendet er sich gegen eine staatliche und parteipolitische
Einflussnahme auf den Österreichischen Rundfunk und die Presse, denen
gemäß ihrem Wesen als Träger öffentlicher Meinung in der Demokratie
eine kontrollierende, nicht aber eine kontrollierte Stellung zukommt.


Der ÖAAB ist der Ansicht, dass die Stärke einer Demokratie daran
gemessen werden kann, wie sie ihre Minderheiten behandelt – gleichviel ob
es um die Rechte der parlamentarischen Minderheit, um die Rechte
sprachlicher oder ethnischer Minoritäten oder um die
Mitwirkungsmöglichkeiten von Minderheitsfraktionen in Kammern,
Gewerkschaften oder anderen Standesvertretungen geht.


4.5 Schließlich bekennt sich der ÖAAAB zur Autonomie der Kirchen und
Religionsgemeinschaften im demokratischen Staat. Ohne einer
Privilegierung derselben das Wort zu reden, sind wir der Ansicht, dass sie
dort, wo sie der öffentlichen Hand Aufgaben abnehmen, wie im Erziehungs-
, Gesundheits- oder Sozialbereich, Anspruch auf angemessene Förderung
und partnerschaftliche Begegnung haben. Der freien Wahl der Religion,
ihrer freien Ausübung und der Inanspruchnahme von Religionsunterricht
dürfen keine wie immer gearteten Hindernisse in den Weg gelegt werden.


5.0 Arbeit, Wirtschaft und soziale Sicherheit


5.1 Die in der Gütererzeugung, der Güterverteilung und im
Dienstleistungsbereich geleistete menschliche Arbeit hat den Vorrang vor
allen anderen Wirtschaftsfaktoren, denn diese haben nur instrumentalen
Charakter. Die Arbeit nämlich, gleichviel ob selbständig ausgeübt oder im
Rahmen eines Dienstverhältnisses, ist unmittelbarer Ausdruck der Person,
die den stofflichen Dingen ihren Stempel aufprägt und sie ihrem Willen
dienstbar macht (Gaudium et Spes, 67)


5.2 Aus dem personalen Charakter des Wirtschaftsfaktors Arbeit ergibt
sich, dass Arbeitskraft keine Ware ist, die auf dem Markt gehandelt wird,
sondern der besondere menschliche Beitrag zum am Sozialverband
„Unternehmen“. Arbeit ist Teil der Selbstverwirklichung des Menschen und
Anteil am gemeinschaftlichen Werk aller in einem Unternehmen Tätigen –
ausführende Arbeiter und Angestellte, Mitarbeiter mit Leitungsfunktion und
Unternehmer. Der Arbeitsvertrag ist somit weder ein sachenrechtliches
noch ein schuldrechtliches Verhältnis, sondern seinem eigenen Wesen
nach ein Gesellschaftsvertrag. Der ÖAAB tritt deshalb für eine
partnerschaftliche Gestaltung der modernen Arbeitswelt ein, in der jeder
Beteiligte seine Begabung und Leistungsfähigkeit voll entfalten kann,
Anspruch auf einen gerechten Anteil am gemeinsamen Arbeitserfolg, die
Möglichkeit zu sozialem Aufstieg und die Chance zur Übernahme höherer
Verantwortung hat.
Über den freien Arbeitsvertrag und den Kollektivvertrag hinaus sind
arbeitsrechtliche Formen zu finden, die dieser Auffassung Rechnung
tragen, indem sie dem Arbeitsertrag sowohl des Selbständigen wie des
Unselbständigen Vorrang vor dem Kapitalgewinn einräumen, dessen
einziger Rechtsgrund in einem angemessenen Ausgleich für das
Eigentümerrisiko besteht.


5.3 Mittel zur Durchsetzung seiner Rechte aus dem Arbeitsverhältnis sind
für den Dienstnehmer verschiedene Formen der Mitbestimmung, der
Mitbeteiligung und Mitverantwortung. Der Dienstnehmer soll den ihm
dadurch gegebenen Einfluss auf die Gestaltung seiner unmittelbaren
Arbeitswelt und die Führung des Unternehmens im gemeinsamen Interesse
möglichst persönlich und direkt ausüben. Die Freiheit
des Dienstnehmers im Unternehmen und am Arbeitsplatz darf nicht durch
betriebsfremde Einflüsse eingeschränkt werden. Die Aufgabe der Kammern
und Gewerkschaften besteht darin, die partnerschaftliche Gestaltung der
Arbeitswelt und
des Wirtschaftsgeschehens in überbetrieblicher Hinsicht unter
demokratischer Mitwirkung aller Betroffenen zu erreichen. Aufgabe des
Staates ist es, das Recht auf Arbeit zu gewährleisten, die berufliche Ausund Weiterbildung zu fördern, durch entsprechende Vorschriften für eine
sichere und humane Gestaltung des Arbeitsplatzes zu sorgen und die
Mobilität im Arbeitsleben zu erleichtern.


5.4 Der ÖAAB sieht es als seine Aufgabe an, das in der Folge von
Spezialisierung und Automation in den modernen arbeitsteiligen
Produktionsformen auftretende Arbeitsleid zu verringern und Maßnahmen
gegen neue Formen der Entfremdung des Menschen am Arbeitsplatz und
vom Ergebnis seiner Arbeit zu treffen. Dazu gehören Schritte zur
Begrenzung der Akkord- und Schichtarbeit, die stufenweise Umwandlung
der Fließband- und Taktarbeit in Gruppenarbeit mit wechselndem und
weiterführenden Einsatz sowie die Abschaffung von Leichtlohngruppen, in
denen vornehmlich weibliche Arbeitnehmer ein ihrer Arbeitsleistung nicht
angemessenes Entgelt beziehen.
Der ÖAAB ist sich dessen bewusst, dass der häufig vorkommende
Raubbau an der Arbeitskraft aus einseitigem Profit- und Konsumstreben
nur durch einen langfristigen Aufklärungsprozess überwunden werden
kann, der zeigt, dass Arbeit vor allem aus der humanen Perspektive der
Selbstverwirklichung des Menschen und nicht nur ausschließlich unter der
ökonomischen Perspektive der Leistung gesehen werden muss.


5.5 Der ÖAAB setzt sich für die soziale und kulturelle Integration der
Gastarbeiter in unsere Gesellschaft und für eine leistungsgerechte
Entlohnung ein. Er fühlt sich verpflichtet, für die Rechte älterer
Dienstnehmer einzutreten, die of durch Verkennung ihrer auf reicher
Berufserfahrung beruhender Fähigkeiten und unter dem Druck neuer
Anforderungen ihren Arbeitsplatz vorzeitig verlieren. Da jeder Mensch
seine Spannkraft verschieden lange behält, tritt der ÖAAB für eine
elastische Handhabung der Pensionierung ein.


5.6 Der ÖAAB ist der Ansicht, dass die Mit wirkungsrechte des einzelnen
Gewerkschaftsmitglieds verbessert werden müssen und dass insbesondere
Personalentscheidungen durch Urabstimmungen getragen werden sollen.
Dem Betriebsrat und der Arbeiterkammer gegenüber sollen die Rechte des
einzelnen Arbeitnehmers
ebenfalls ausgebaut werden, sodass Beratung und Betreuung den
Charakter von Höflichkeitsakten verlieren. In diesem Sinne ist der ÖAAB für
die Modernisierung des Betriebsverfassungsrechtes
und des Arbeiterkammerrechts, wobei das letztere insbesondere einer
Verstärkung seines demokratischen Charakters bedarf.
Der ÖAAB bekennt sich grundsätzlich zur partnerschaftlichen Beilegung
von Lohn- und Arbeitskonflikten. Für den Fall langandauernder und
unnachgiebiger Verweigerung des gerechten Anteils am Arbeitsertrag oder
von Arbeitnehmer- rechten tritt der
ÖAAB für das Recht der Arbeiter und Angestellten auf gewerkschaftliche
Kampfmaßnahmen bis hin zu allgemeiner Arbeitsniederlegung ein.


Den Streik aus allgemein-politischen Gründen lehnt der ÖAAB ab.


5.7 Der ÖAAB bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft, die durch
Anpassung an die Erfordernisse der hochentwickelten Industriegesellschaft
und Weiterentwicklung ihres Instrumentariums nicht allein wachsenden
Wohlstand erringen und individuelle Bedürfnisse befriedigen, sondern auch
die gemeinschaftlichen Aufgaben in Gegenwart und Zukunft bewältigen
soll. Dem Staat kommt dabei die Aufgabe zu, den die kostengerechte
Produktion und Verteilung von Gütern sichernden Markt durch die
Gewährleistung des freien Wettbewerbs aufrechtzuerhalten. Er hat aber
auch dafür zu sorgen, dass die schwächeren Mitglieder der Gesellschaft
nicht im Verteilungskampf unterliegen und dass für die Gemeinschaft
schädliche Nebenwirkungen wie zum Beispiel produktionsbedingte
Umweltbelastungen hintangehalten werden.
Neben der Sicherung des materiellen Wohlstandes kommt der
weiterentwickelten sozialen Marktwirtschaft immer mehr die Aufgabe zu,
auch höhere, personale Bedürfnisse des Menschen zu befriedigen, die sich
im Wunsch nach Gleichheit, Anerkennung, Mitsprache, Mitverantwortung,
Miteigentum, selbständiger Handlungsbefugnis sowie geistiger und
kultureller Entfaltung äußern. Der ÖAAB unterstützt alle diesbezüglichen
Initiativen, solange staatliche Interventionen nicht in Dirigismus,
Zentralismus und Bürokratismus ausarten.
Was die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze betrifft, so tritt der ÖAAB
nicht nur für gezielte Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung und zur
Verbesserung der Struktur der österreichischen Wirtschaft ein, sondern
steht bei entsprechendem Produktivitätsanstieg auch einer weiteren Verkürzung der
Arbeitszeit positiv gegenüber, wenn diese zur Vermeidung struktureller
Arbeitslosigkeit größeren Ausmaßes notwendig ist.