Freiheit“ Nr. 5 vom 28. Jänner 1972
Programmatische Grundsätze
von Peter Diem
1 Das Wesen der ÖVP
Die ÖVP ist die Vereinigung aller Österreicher und Österreicherinnen, die
Staat und Gesellschaft nach einem christlich- begründeten Verständnis von
der Würde des Menschen gestalten wollen und sich zu den Grundsätzen
dieses Programmes bekennen.
Die ÖVP steht vorbehaltslos zur demokratischen Republik, zum
parlamentarischen Mehrparteiensystem, zum gewaltenteilenden
Rechtsstaat und zum kooperativen Bundesstaat. Ausgehend von der
Eigenständigkeit der österreichischen Nation und der immerwährenden
Neutralität Österreichs tritt sie für die aktive Mitwirkung in internationalen
Gemeinschaften ein. Nach Ansicht der ÖVP ist Österreich verpflichtet, an
der Verwirklichung der Menschenrechte und am Aufbau einer friedlichen
Welt mitzuarbeiten.
Die ÖVP steht in der internationalen Gemeinschaft der christlichdemokratischen Parteien und kämpft mit diesen für eine
Gesellschaftsordnung, in der eine der Würde des Menschen
entsprechende freie Entfaltung seiner Persönlichkeit durch eigene Leistung
und soziales Handeln weltweit möglich wird.
Die ÖVP bekennt sich zur innerparteilichen Demokratie. Im Rahmen ihrer
Grundsätze achtet sie die Vielfalt der Auffassungen und fördert die Initiative
des einzelnen. Die Funktionäre, Mandatare und Mitarbeiter der ÖVP sind
zu vorurteilsfreiem, sachlichem und selbstlosem Dienst am
österreichischen Volk verpflichtet.
2 Der politische Weg
Die ÖVP ist sich der tiefgreifenden Wandlungen bewusst, die als Folge der
wissenschaftlichen, technischen und industriellen Entwicklung in der
Gesellschaft vor sich gehen. Sie erkennt die Gefahren, die mit der
Entfaltung der Zivilisation verbunden sind, und weiß um die Spannungen,
die sich aus den Interessenlagen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen
in nationaler und internationaler Sicht ergeben. Die ÖVP will eine ständige
Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der sozialen Bedingungen
und der kulturellen Möglichkeiten für alle Gruppen der Bevölkerung. Stillstand wäre gleichbedeutend mit Rückschritt, Die ÖVP ist sich klar darüber,
dass Anpassung nicht genügt, sondern Vorausdenken erforderlich ist.
Zur Lösung der vorhandenen Konflikte tritt die ÖVP für eine
partnerschaftliche Politik demokratischer Reformen ein, um – im Gegensatz
zu revolutionärem Wandel und reaktionärer Beharrung – die
gesellschaftlichen Zustände ohne die Aufgabe oft mühsam errungener
Werte auf Dauer zu verbessern. Die politische Vorgangsweise der ÖVP ist
der fortschrittliche Realismus: Nach sorgfältiger gemeinsam mit der
Wissenschaft durchgeführter Analyse der gesellschaftlichen Wirklichkeit
arbeitet die ÖVP grundsatzorientierte Erneuerungsvorschläge aus und
setzt diese durch demokratische Aktionen in die Tat um. Dabei misst sie
der Methode des zunächst versuchsweisen Vorgehens ebensolche
Bedeutung zu wie der weitvorausschauenden Planung.
3 Abgrenzung
Im Gegensatz zu den Kräften des totalitären Marxismus, aber auch des
demokratischen Sozialismus, die zumindest in der Praxis nur die Anliegen
der Lohnabhängigen im Auge haben, ist die ÖVP eine soziale
Integrationspartei. Sie vertritt alle Staatsbürger, indem sie die Interessen
der verschiedenen Bevölkerungsgruppen aufeinander abzustimmen und
mit dem Gemeinwohl in Einklang zu bringen sucht.
Diesem Grundsatz dient der bündische Aufbau der ÖVP. Die
institutionalisierten Vertretungen von Teilinteressen nehmen an der
innerparteilichen Meinungsbildung teil, um sich nach Abschluss des
Willensbildungsprozesses dem Interesse der Gesamtpartei unterzuordnen.
Die ÖVP unterscheidet sich von sozialistischen Bewegungen auch
dadurch, dass sie die Zuständigkeit des Staates und der
Gebietskörperschaften auf das notwendige Maß beschränken will. Sie sieht
im Überhandnehmen des staatlichen Einflusses eine Gefährdung der
persönlichen Freiheit und wendet sich gegen den Leistungsabfall, der
durch Bürokratisierung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bereiche
eintritt. Die weitgehende Übertragung des persönlichen Risikos an
anonyme Apparate läuft nach Auffassung der ÖVP letztlich auf eine
Selbstentmündigung des Menschen hinaus.
Im Gegensatz zu den Sozialisten, streben die in der ÖVP vereinigten
christlichen Demokraten die Errichtung einer offenen, pluralistischen
Gesellschaftsordnung an.
In ähnlicher Weise grenzt sich die ÖVP von freiheitlichen,
deutschnationalen und faschistischen Bewegungen ab. Diese vertreten
nach ihrer Programmatik und in ihrer politischen Tätigkeit nur einen kleinen
Teil der österreichischen Bevölkerung. Sie huldigen einem übertriebenen
Leistungsprinzip und hängen überholten kulturpolitischen Zielsetzungen
nach. Ihnen mangelt das nötige Verständnis für die unterprivilegierten
Gruppen. Ihre elitäre, vorurteilsgeladene Einstellung kann die einer
modernen österreichischen Demokratie verpflichtete ÖVP nicht teilen.
Durch ihre klare Abgrenzung von sozialistischem und liberalistischem
Gedankengut und ihr Eintreten für eine an Würde und Wert der
menschlichen Person orientierte Politik der zielstrebigen Verwirklichung
des Gemeinwohls auf evolutionärem Weg weist sich die ÖVP als eine
Partei der fortschrittlichen Mitte aus.
4 Leitideen der Politik
Freiheit, Gleichheit und soziale Gerechtigkeit sind stets von neuem
miteinander in Einklang zu bringende Höchstwerte der Politik
Freiheit
Die ÖVP bekennt die innere Entscheidungsfreiheit des Menschen und will
die äußere Handlungsfreiheit des einzelnen, der gesellschaftlichen
Gruppen und staatlichen Gemeinschaften in möglichst hohem Maß
verwirklichen. Freiheit ist für die ÖVP mehr als das Freisein von
obrigkeitlichem, wirtschaftlichem. sozialem und geistigem Zwang. Freiheit,
als Voraussetzung sinnerfüllter Lebensgestaltung verpflichtet zu
verantwortlicher Mitwirkung am Leben der Gemeinschaft, Die Freiheit des
einzelnen findet ihre Begrenzung in den Rechten der Mitmenschen.
Gleichheit
Aufgrund ihres durch Christentum und Humanismus geprägten Menschenbildes, das die Würde der menschlichen Person in den Mittelpunkt jeder
gesellschaftlichen Tätigkeit stellt, bekennt die ÖVP die grundlegende
Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen. Über die
verfassungsmäßig garantierte Gleichheit vor dem Gesetz hinaus, will die
ÖVP jedem Staatsbürger gleiche gesellschaftliche Aufstiegschancen
erkämpfen. Die ÖVP wendet sich daher entschieden gegen Vorurteile und
Diskriminierungen aller Art. Sie sieht in der Chancengleichheit aller eine
notwendige Voraussetzung sozialer Gerechtigkeit.
Leistung
Die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit wird erst dann möglich, wenn der
Leistungswille, die Initiative und die Mobilität des einzelnen anerkannt und
gefördert werden. Die ÖVP tritt deshalb für das Leistungsprinzip ein, ohne
dessen Grenzen zu übersehen. Wenn der Leistungsdruck der entwickelten
Industriegesellschaft den Menschen in seiner körperlichen oder geistigen
Gesundheit zu schädigen droht, ist es einer über materielle Belange
hinausdenkenden christlich-demokratischen Bewegung aufgegeben, die
notwendigen Schranken zu setzen.
In gleicher Weise muss sie dem Leistungsfähigen die Verpflichtungen vor
Augen führen, die er dem zu Leistung nicht oder nicht mehr Befähigten
gegenüber hat.
Partnerschaft
Nach Ansicht der ÖVP kann die Gesellschaft nur dann zu mehr Freiheit,
mehr Gleichheit und mehr sozialer Gerechtigkeit gelangen, wenn der
einzelne mehr Verantwortung übernimmt. Bevormundende, nivellierende
und uniformierende Maßnahmen werden dies nicht erreichen. Der Weg in
eine bessere, das heißt humanere Gesellschaft führt vielmehr über die
verantwortliche Mitbestimmung des zu demokratischer Mündigkeit
herangereiften Staatsbürgers. Ihn ruft die ÖVP zu partnerschaftlichem
Denken und Handeln auf.
Partnerschaft ist der verlässlichste Motor des politischen, wirtschaftlichen
und sozialen Fortschrittes.
Partnerschaft bedeutet tolerante Auseinandersetzung, demokratische
Entscheidungsfindung und friedliche Konfliktlösung. In allen
Lebensbereichen, von der Familie bis zur Völkergemeinschaft, ist das in
gegenseitiger Achtung und in der Bereitschaft zu Kompromiss und
Kooperation bestehende Prinzip der Partnerschaft das geeignetste Mittel,
Widersprüche und Spannungen zu überwinden und so die Gesellschaft
stufenweise weiterzuentwickeln. Dies gilt insbesondere für die soziale
Partnerschaft im Staat, die wirtschaftliche Partnerschaft der europäischen
Staaten und die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern.
Aufgabenteilung
Neben die Idee der Partnerschaft stellt die ÖVP den Grundsatz der
Aufgabenteilung. Nach Ansicht der ÖVP kommt den kleineren
gesellschaftlichen Einheiten die Besorgung aller jener Angelegenheiten zu,
bei denen unmittelbare Überschaubarkeit des Tätigkeitsfeldes notwendig
ist. Entscheidungsbefugnisse sollen nur dann zentral ausgeübt werden,
wenn es um überregionale Planung und die Steuerung
gesamtgesellschaftlicher Prozesse geht. In diesem Sinn tritt die ÖVP für
die Autonomie leistungsfähiger Gemeinden und für ein lebensnahes
Verwaltungssystem ein. Sie hält eine noch engere Zusammenarbeit der
Länder innerhalb des modernen Bundesstaates für notwendig. Die ÖVP
bejaht die Eigenständigkeit der Sozialpartner und tritt für die Achtung der
Betriebsautonomie im Verhältnis Kapitaleigner–Belegschaft ein.
5 ÖVP und Christentum
Die ÖVP ist eine christlich-demokratische Partei. Ohne sich an eine
Konfession oder kirchliche Institution zu binden, leitet die ÖVP ihren
politischen Gestaltungswillen aus einem christlichen Menschen- und
Gesellschaftsbild ab. Sie behauptet nicht, alleinige Vertreterin christlicher
Wertvorstellungen im politisch-öffentlichen Bereich zu sein. Die ÖVP steht
allen Österreichern offen, auch jenen, die sich aus einer anderen als der
christlichen Sicht der Gesellschaft zu den Grundsätzen und Forderungen
dieses Programms bekennen.
Die ÖVP ist bestrebt, eine Politik aus christlicher Verantwortung zu
machen. Sie sieht darin die Aufgabe, dem Menschen, besonders aber dem
sozial Schwachen, zu dienen. Das christliche Verständnis von der seelischkörperlichen Natur des Menschen lässt die ÖVP dabei über die rein
materielle Existenz des Menschen hinausdenken und spornt sie an, die
Entfaltung geistiger Werte in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen.
Das Wesen der christlichen Botschaft liegt nicht in der Bewahrung
überkommener sozialer Strukturen, sondern in der dynamischen
Erneuerung der Gesellschaft. Die ÖVP nimmt die Herausforderung an, die
in der zunehmenden Dynamik der christlichen Soziallehre für sie liegt,
indem sie selbst den Aufbruch in neue Dimensionen sozialen Gestaltens
wagt.
Tiefgreifende Umwandlungen sind nötig, um die Welt von Hunger,
Krankheit, Armut und Hass – besonders aber von Unterdrückung,
Ausbeutung und Krieg zu befreien. Die ÖVP erklärt sich solidarisch mit
allen Menschen, die Leid erdulden müssen. Sie hat den ernsten Willen,
durch Gesinnungs- und Zuständereform die bis in die Gegenwart reichende
Not des Menschen zu bekämpfen und künftige Bedrohungen durch
rechtzeitige Maßnahmen von ihm abzuwenden.
Nach dem Freiheitsgrundsatz tritt die ÖVP für eine Trennung von Staat und
Kirche ein. In jenen Bereichen, in denen die Religionsgemeinschaften ohne
die Ausübung obrigkeitlicher Funktionen oder geistigen Zwanges im
öffentlichen Interesse liegende Aufgaben erfüllen – insbesondere
Erziehung, Krankenpflege und Fürsorge – ist nach Ansicht der ÖVP eine
Zusammenarbeit zu begrüßen und auch die materielle Förderung der
Kirchen und Religionsgemeinschaften notwendig.
6 Allgemeine politische Ziele
Bildungsreform
Nach Ansicht der ÖVP hat das Bildungssystem die Aufgabe, dem jungen
Staatsbürger die für die Bewältigung des modernen Lebens nötige Reife,
die für die Mitwirkung in der demokratischen Gesellschaft erforderliche
Urteilskraft und die im Produktionsprozess notwendigen Kenntnisse und
Fertigkeiten zu vermitteln. Durch Bildung soll sich der Mensch die Fähigkeit
zu kritischem Denken, zu selbständigem Handeln, zu schöpferischer
Tätigkeit und zur Übernahme von Verantwortung erwerben.
Unerlässliche Voraussetzungen einer bestmöglichen Ausnützung der
Begabungsreserven sind das Recht auf Bildung und die praktische
Gewährleistung gleicher Bildungschancen. Das Recht auf freie Wahl des
Bildungsweges und die Existenz freier Bildungsträger schützen den
Bildungswilligen vor beruflichem Zwang und Einseitigkeit der Ausbildung.
Ziel eines modernen Bildungssystems ist es, einer möglichst hohen Zahl
von Staatsbürgern die über die Pflichtschule hinausführenden
Bildungswege zu eröffnen und ihnen auch im späteren Leben Anreize und
Möglichkeiten der Weiterbildung zu geben.
Die Gewährleistung der Chancengleichheit im Bildungswesen beginnt im
Vorschulalter. Besonders Kindern aus anregungsarmem Milieu sollen durch
vorschulische Erziehung zusätzliche Impulse gegeben werden. Die ÖVP
tritt für eine schrittweise Einführung des kostenlosen Kindergartens mit
Vorschultraining ein.
Durch wissenschaftlich kontrollierte Versuche mit Schulmodellen,
insbesondere mit verschiedenen Formen der Gesamt- und Ganztagsschule
und durch Erneuerung der Bildungsinhalte und Lernziele ist ein nach
Begabungen und Bildungszielen differenzierendes, durchlässiges
Schulsystem zu entwickeln.
Schüler und Eltern sind zur Mitverantwortung und Mitsprache in
schulischen Belangen berufen. In der demokratisch gewählten und
funktionell mitgestaltenden Schülervertretung werden die Schüler den auf
ihre spätere Teilhabe am demokratischen Willensbildungsprozess
vorbereitet.
Den Einrichtungen der Berufsbildung wird in Zukunft erhöhte Bedeutung
zukommen. Sie sind im Zusammenwirken von Schule, Betrieb und
Berufsvertretung auszubauen und müssen instandgesetzt werden, das für
die modernen Angestelltenberufe erforderliche theoretische Wissen zu
vermitteln.
Die Hochschule von morgen hat die Aufgabe, im partnerschaftlichen
Zusammenwirken aller am Wissenschaftsprozess Beteiligten der
Gesellschaft in Wissenschaft, Kunst und beruflicher Praxis durch freie
Forschung und Lehre, durch selbständiges Studium und qualifizierte
Ausbildung zu dienen. Der geistige Freiheitsraum, der den Hochschulen
innerhalb der Gesellschaft zukommt, findet seinen Ausdruck im Recht der
Selbstverwaltung. Aufgabe des Staates ist es, für einen rationellen Einsatz
der von ihm zur Verfügung gestellten Mittel zu sorgen und damit jedem für
eine Hochschulbildung Befähigten, besonders auch dem interessierten
Ausländer, die Möglichkeit zum Studium zu geben.
Die Schaffung moderner Studienrichtungen und die gezielte
Forschungsförderung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Wahrung
und Mehrung der kulturellen Stellung Österreichs.
Die privaten und öffentlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung
müssen entsprechend ihrer steigenden Bedeutung verbessert, ausgebaut
und materiell gefördert werden. Im Zusammenwirken mit den
Massenmedien kommen sie dem Bedürfnis nach individueller
Weiterbildung nach, ermöglichen eine sinnerfüllte Freizeitgestaltung und
gewährleisten die Festigung des demokratischen Bewusstseins.
Durch die Einrichtung von besonderen Ausbildungsgängen innerhalb des
Systems der Erwachsenenbildung ist ein dritter Bildungsweg zu schaffen,
der es Begabten ermöglicht, unter Ausnützung ihrer praktischen
Berufserfahrung eine außerordentliche Berechtigung zum
Hochschulstudium zu erlangen.
Eine moderne Kulturpolitik muss die kulturellen Werte der Vergangenheit
bewahren und der zeitgenössischen Kunst erhöhte
Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Dies verlangt steuerliche
Fördermaßnahmen, die direkte Unterstützung der Kulturbetriebe, eine
Verbesserung der sozialen Situation der Künstler, den Ausbau der
künstlerischen Selbstverwaltung und die Schaffung neuer, strahlkräftiger
kultureller Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet.
Wirtschaftsreform
Das Wirtschaftssystem der Zukunft soll nach dem Willen der ÖVP die
Aufgabe haben, die Menschen mit jenem Maß an Gütern und
Dienstleistungen zu versorgen, das ihre materielle Existenz sichert und alle
Gruppen der Bevölkerung am Wohlstandszuwachs teilhaben lässt. Darüber
hinaus muss die künftige Wirtschaftsverfassung aber auch Gewähr dafür
bieten, dass der moderne Produktions- und Verteilungsprozess der Würde
des Menschen Rechnung trägt.
Eigentliches Ziel der Wirtschaft ist nicht die Maximierung von Produkten
oder Profit, sondern die Selbstverwirklichung des Menschen durch
schöpferische Tätigkeit, nicht zuletzt im Dienste der Daseinsfürsorge.
Die soziale Marktwirtschaft ist am besten geeignet, den rechten Ausgleich
zwischen unternehmerischer Initiative, persönlicher Leistung und freiem
Wettbewerb einerseits, sozialer Verantwortung, öffentlichen
Zuständigkeiten und staatlichen Eingriffen andererseits herzustellen.
Deshalb muss auch auf dem Boden dieser Wirtschaftsordnung
weitergebaut werden, soll ein Höchstmaß an wirtschaftlichem Erfolg mit
einem Maximum an sozialer Gerechtigkeit verbunden werden.
In der Industriegesellschaft von morgen wird dem individuellen Eigentum
an den Produktionsmitteln Kapital und Boden immer weniger Bedeutung
zukommen, ohne dass dieses aufgehoben werden dürfte –bietet es in der
Regel doch die beste Gewähr für eine rationelle Betriebsführung und die
Aufrechterhaltung des Wettbewerbs. Eine Monopolisierung von
Produktivkapital in der Hand des Staates oder im Eigentum einzelner ist
abzulehnen.
Die Eigentumsordnung der Zukunft ist der breit gestreute Besitz von
Produktivvermögen.
Sein Einsatz erfolgt durch wirtschaftskundige Eliten, die Funktionen des
Unternehmers und des Arbeitnehmers in sich vereinigen. Dieser neuen
Managerschicht ist eine hohe Verantwortung für den Weg, den die
Wirtschaft nehmen wird, aufgegeben. Gesteigerte Verantwortung wird auch
der öffentlichen Hand zukommen, so auf dem Gebiet der Konjunktur- und
Steuerpolitik, dem der Geldwertstabilisierung wie dem der
Wachstumsförderung und der Strukturverbesserung.
Ein höheres Maß an öffentlicher Wirtschaftsplanung wird für Österreich
zunächst deshalb erforderlich sein, weil sich der internationale Wettbewerb
immer mehr verschärft. Nur eine koordinierte Produktions- und
Absatzpolitik der österreichischen Exportindustrie – besonders in
verstaatlichten Betrieben – die gezielte Förderung zukunftsträchtiger
Produktionszweige und die bewusste Umschichtung und Umschulung von
Arbeitskräften kann die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft und damit die
Arbeitsplätze auf Dauer sichern. Österreich wird seine Chancen auf dem
Erzeugungs- und Dienstleistungssektor mehr als bisher durch
Spezialisierung und Rationalisierung wahrnehmen müssen.
Weiters zwingt die dem Menschen immer stärker bewusstwerdende
Verantwortung für die Erhaltung einer gesunden Umwelt durch Vermeidung
oder Beseitigung der schädlichen Folgen der Industrialisierung zum Einsatz
moderner Planungsmethoden – eine Aufgabe, die über die Grenzen
hinausgeht und wegen ihres Umfanges nur von der öffentlichen Hand
geleistet werden kann.
Schließlich erfordert das Anwachsen der Staatsaufgaben selbst,
insbesondere der steigende Anteil an gesetzlicher Verpflichtungen auf dem
Sektor der sozialen Sicherheit und die Notwendigkeit konjunkturgerechter
Budgetpolitik die Einführung mehrjähriger, ja längerfristiger Haushaltspläne.
Für alle diese Aufgaben der vorausschauenden Planung und der
Steuerung wirtschaftlicher und sozialer Prozesse ist das nötige
Instrumentarium zu schaffen.
Dabei muss der Staatsbürger über seine politischen und beruflichen
Vertreter sowie über die Träger der öffentlichen Meinung die sichere
Gewähr demokratischer Einschau und Kontrolle besitzen.
Die Wirtschaftsbetriebe dürfen durch Planungsmaßnahmen nicht zu einem
bestimmten Verhalten gezwungen werden, sie sollen frei entscheiden
können, ob sie den Empfehlungen der Planungsinstanzen folgen wollen.
Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität und im Hinblick auf die
Umweltproblematik verantwortbares Wachstum bei außerwirtschaftlichem
Gleichgewicht sind voneinander abhängige Hauptziele der
Wirtschaftspolitik.
Sie sind im Zusammenwirken von Staat, Sozialpartnern und Notenbank in
der Weise zu verwirklichen, dass genügend Leistungsanreize geboten
werden. Dies betrifft insbesondere die Steuerpolitik, die darüber hinaus die
Funktion hat, die Finanzverfassung so elastisch zu handhaben, dass Bund,
Länder und Gemeinden ihren jeweiligen Aufgaben gerecht werden können.
Eine Vereinfachung des Steuersystems ist vordringlich.
Zweck der Stabilisierungspolitik ist es vor allem, die Geldwertverdünnung
im Interesse der sozial Schwächeren hintanzuhalten und einer breiten
Vermögensbildung Raum zu geben.
Strukturpolitische Maßnahmen sollen durch Verbesserung der Infrastruktur
in benachteiligten Gebieten regionale Unterschiede in der Wirtschaftskraft
ausgleichen. Auch der abnormale Strukturwandel soll nicht dem Markt
allein überlassen werden, um notwendige Anpassungen zu beschleunigen
und soziale Härten durch Übergangshilfen zu mildern.
Gesellschaftspolitisches Ziel aller dieser Maßnahmen ist eine
ausgewogene Wirtschaftsstruktur von modernen Klein-, Mittel- und
Großbetrieben.
Besonderes Augenmerk ist der Agrarpolitik für das Österreich von morgen
zuzuwenden. Eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft erfüllt neben
der Versorgung des Landes mit Lebensmitteln und Rohstoffen noch andere
wichtige Aufgaben: sie gewährleistet die Besiedlung, Erhaltung und Pflege
der Kulturlandschaft und der Erholungsräume. Sie leistet damit einen
wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Durch gezielte wirtschaftliche,
soziale, raumordnerische und bildungspolitische Maßnahmen sollen alle
Bewohner des ländlichen Raumes am gesellschaftlichen Fortschritt
teilhaben. Überbetriebliche Zusammenarbeit, marktgerechte
Spezialisierung und der rationellen Produktion dienende
Grundzusammenlegungen sind ebenso zu fördern wie die Schaffung von
hofeigenen Zuerwerbsmöglichkeiten und Einrichtungen
für eine zweckmäßige Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Auf die
besonderen Schwierigkeiten im Export landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist
Rücksicht zu nehmen. Die zentrale Aufgabe einer vorausschauenden
Energiepolitik ist die ausreichende und billige Versorgung Österreichs mit
hochwertiger Energie. Zu diesem Zweck ist das Angebot an Energie durch
die beschleunigte Erschließung der Kernenergie sowie den weiteren
Ausbau der Wasserkraftwerke und Pipelines zu erhöhen.
Die zunehmende Urbanisierung, die höheren Ansprüche der Wirtschaft und
die Notwendigkeiten des Fremdenverkehrs erfordern eine langfristig
angelegte Verkehrspolitik. Ihre Hauptziele sind die Sanierung des Verkehrs
in den Ballungszentren durch vorrangige Förderung des öffentlichen
Personennahverkehrs, räumliche Trennung der Verkehrsarten, Entlastung
der Siedlungszentren durch Umfahrungsstraßen und eine rationelle
Parkraumpolitik; die Harmonisierung des Wettbewerbs der Verkehrsträger
und die Rationalisierung des Transportverkehrs durch verstärkte
Verwendung von kombinierten Verkehrsmitteln; die Modernisierung der
Bundesbahn durch Trennung des langsamen Schienengüterverkehrs vom
schnellen Personenverkehr (neue Höchstgeschwindigkeitsstrecken für
Inter-City-Züge). Ein umfassendes Programm zur Hebung der
Verkehrssicherheit ist zu erstellen.
Sozialreform
Ziel der weit in die Zukunft reichenden Bemühungen der Österreichischen
Volkspartei auf dem Gebiet Sozialpolitik und Sozialreform ist eine
Gesellschaftsordnung, die frei von Armut, Hilflosigkeit, Ungerechtigkeit,
Fremdbestimmung und Einsamkeit, dem Menschen die Möglichkeit gibt,
seine Anlagen voll zu entfalten.
Für seine Arbeit sichert ihm ein partnerschaftliches Vertragsverhältnis den
vollen Arbeitsertrag, der nur um jene Leistungen gemindert ist, die ihm die
Solidarität mit der Gemeinschaft auferlegen. Der einzelne darf von der
Gesellschaft nicht mehr verlangen, als er seinen Kräften entsprechend
beizusteuern bereit ist. Er soll dazu erzogen werden, sich seine eigene
Meinung zu bilden, Verantwortung zu tragen und selbständig die für sein
späteres Leben notwendigen Kenntnisse zu erwerben.
Das Gespräch zwischen den Generationen hält die Gesellschaft für die
Aufgaben der Zukunft offen. Deshalb soll der junge Mensch früher und
intensiver am öffentlichen Leben – nicht nur in jenen Einrichtungen, die die
Jugend unmittelbar betreffen – mitwirken. Eine der Reife des Jugendlichen
entsprechende schrittweise Aufgabe der Autorität durch die Erwachsenen
erleichtert die Bewältigung des Konfliktes zwischen den Generationen.
Eine aktive Jugendpolitik muss die Persönlichkeitsentfaltung des
Jugendlichen fördern und ihm ausreichende Möglichkeit zur Bildung und
Ausbildung, sportlicher, kultureller und staatsbürgerlicher Tätigkeit geben.
Die Jugend soll ihre Freizeit mit Sinn erfüllen können. Nur wenn sie von der
älteren Generation ehrliche Antworten auf ihre oft harten Fragen erhält,
wird sie sich für den Aufbau einer besseren Gesellschaft zur Verfügung
stellen und nicht die Flucht in Subkulturen, Drogen und Kriminalität
antreten.
Die Frau tritt in eine zweite Phase der Emanzipation, in der sie zur
gleichberechtigten Partnerin des Mannes aufsteigt. Im wirtschaftlichen,
politischen und gesellschaftlichen Bereich muss die Unterbewertung der
Frau aufgehoben werden.
Dies erfordert eine Reihe von praktischen Maßnahmen, so zum Beispiel:
Gleicher Lohn bei gleicher Leistung, tatsächliche Zugänglichkeit aller
Berufe, gleiche Bildungs- und Aufstiegschancen, vermehrte Schaffung von
Teilzeitarbeitsplätzen, Gleichstellung der Hausfrau und Mutter mit der
berufstätigen Frau, insbesondere in sozialrechtlicher Hinsicht, großzügiger
Ausbau des Kindergartenwesens, verbesserte Umschulungseinrichtungen
für den Wiedereintritt der Frau in das Berufsleben sowie Reform des
Familien- und des ehelichen Güterrechts.
Obwohl die Familie im Zuge der Herausbildung der modernen
Massengesellschaft einen großen Teil ihrer traditionellen Funktionen in
erzieherischer, beruflicher und sozialer Hinsicht an außerfamiliäre
Institutionen abgegeben hat, bleibt ihre Aufgabe als ursprünglicher Ort der
Einfügung des Menschen in die Gemeinschaft bestehen. In der Familie
findet der Mensch jene gefühlsmäßige Geborgenheit und ganzheitliche
Anerkennung, die er für die Bewältigung der vielfältigen, im Gesellschaftsund Produktionsprozess an ihn gestellten Anforderungen braucht.
Leitbild moderner Familienpolitik ist die partnerschaftliche Familie. Sie
überwindet überkommene, keineswegs aber natürliche Rollenerwartungen
und Arbeitsteilungen und betont so die Gleichrangigkeit ihrer Mitglieder.
Damit trägt sie wesentlich zur Heranbildung gemeinschaftsbewusster,
verantwortlicher und demokratischer Staatsbürger bei.
Der Staat bekundet sein Interesse an intakten Familien vor allem durch
materielle Unterstützung im Rahmen des Familienlastenausgleiches.
Dieser ist so umzugestalten, dass eine erhöhte Deckung der Kinderkosten
eintritt und kinderreichen, besonders aber einkommensschwachen Familien
eine verhältnismäßig stärkere Unterstützung zuteilwird. Daneben hat der
Staat alle notwendigen Schritte zur vermehrten Schaffung
familiengerechter Wohnungen bei zumutbarer finanzieller Belastung zu
unternehmen.
Besondere Bedeutung kommt öffentlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der
Familienplanung zu. Um der zu mindestens aus volksgesundheitlichen
Gründen bedenklichen Geburtenbeschränkung durch
Schwangerschaftsabbruch Einhalt zu gebieten, sind empfängnisverhütende
Mittel offiziell zu propagieren und in geeigneter Form bei Bedarf auch
kostenlos auszugeben. Darüber hinaus sind alle sozialen und
familienrechtlichen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere, was das
uneheliche Kind und seine Mutter betrifft, durch die die Bereitschaft, Kinder
zu haben, erhöht wird.
Die erhöhte Lebenserwartung erfordert eine neue Politik für die älteren
Mitbürger. Die materielle Vorsorge für das Alter soll in Hinkunft nach dem
Drei- Säulen-System erfolgen:
Die gesetzliche Pensionsversicherung soll durch betrieblich-berufliche
Sicherungsformen sowie durch die private Vorsorge, insbesondere die
Lebensversicherung, ergänzt werden. Der Übertritt in den Ruhestand soll
künftig auch schrittweise möglich sein. Der ältere Mitbürger darf von der
partnerschaftlichen
Gesellschaft und Familie erwarten, dass sie ihm die weitere Integration in
die Gemeinschaft gewährleistet. Er soll seinen Erfahrungsschatz bei
leichten Erziehungs-, Betreuungs- und Überwachungsaufgaben einsetzen
und sich in der Freizeit des dritten Lebensalters kulturellen und sozialen
Tätigkeiten widmen können.
Es ist die Pflicht der Gesellschaft, alles in ihrer Kraft Stehende zu
unternehmen, um dem vielfältigen Leid und der Einsamkeit, denen ältere
Mitbürger oft ausgesetzt sind, durch gemeinschaftliche, mit der Umwelt in
Kontakt stehende Einrichtungen und individuelle Aktivitäten
entgegenzuwirken.
Die Sorge für die Gesundheit des Menschen und die Bewahrung seiner
Umwelt vor den schädlichen Folgen der technisch-industriellen Entwicklung
sind zu vordringlichen Anliegen moderner Sozialpolitik geworden.
Die Gesundheitspolitik muss sich vom körperlichen und seelischen
Wohlbefinden des Menschen leiten lassen und der gesamten
Persönlichkeit des Kranken Rechnung tragen.
Ihre Schwerpunkte liegen in der Sicherstellung der ärztlichen Betreuung
der Bevölkerung in Stadt und Land, der Schaffung von genügend
Spitalraum, der tatkräftigen Förderung von Vorsorgemedizin und
Rehabilitation sowie der Ausgestaltung des bestehenden
Sozialversicherungssystems bei Aufrechterhaltung der freien Arztwahl.
Das Recht auf eine gesunde Umwelt soll den Rang eines sozialen
Grundrechtes erhalten.
Der Gefährdung der Umwelt muss durch vorbeugende Maßnahmen im
nationalen und internationalen Bereich entgegengewirkt werden;
eingetretene Schäden sind in ihren Ursachen zu lokalisieren und durch
Stufenprogramme zu beheben.
Die Kosten des Umweltschutzes sind von Verursachern und öffentlicher
Hand gemeinsam zu tragen, auch wenn damit eine Verlangsamung des
Wirtschaftswachstums verbunden sein sollte.
Eine gesunde Umwelt ist die wichtigste Voraussetzung für die Erholung des
im modernen Arbeitsprozess besonders beanspruchten Menschen. Die
Schaffung von Naherholungsgebieten, Naturparks und Freizeitzentren
muss deshalb in verstärktem Maße in Angriff genommen werden.
Herzstück christlich-demokratischer Sozialpolitik und Sozialreform ist die
Forderung nach Mitbestimmung, Miteigentum und Eigentumsstreuung.
Durch eine dynamische Weiterentwicklung der bestehenden
Unternehmensverfassung in Richtung auf ein partnerschaftliches
Zusammenwirken von Kapital, Management und Belegschaft soll das hohe
gesellschaftspolitische Ziel erreicht werden, um das seit Generationen
gerungen wird: die Umwandlung des schuldrechtlichen Arbeitsverhältnisses
in ein personenrechtliches Gesellschafterverhältnis.
Die Mitbestimmung ist der Weg zur Selbstbestimmung des arbeitenden
Menschen. Ihre praktische Verwirklichung erfordert ein erhöhtes Maß an
Sachkundigkeit und Verantwortungsbewusstsein – nur dann wird die
Aufhebung der Fremdbestimmung zu höherer Produktivität des sozial
mündigen Mitarbeiters führen. Ort partnerschaftlicher Mitbestimmung ist vor
allem das Unternehmen, der Betrieb, der Arbeitsplatz. Ihrer Art nach ist
Mitbestimmung in erster Linie die Teilnahme an der Kontrolle der
wirtschaftlichen und sozialen Vorgänge im Unternehmen durch die
Entsendung gewählter Vertreter in die Aufsichtsorgane, wobei eine Parität
der Interessen anzustreben ist.
Der Einfluss unternehmensfremder Kräfte, insbesondere der durch die
bürokratischen Apparate der Interessenvertretungen ausgeübte,
widerspricht dem Prinzip der Aufgabenteilung und ist daher abzulehnen.
Das bestehende System der Vermögensverteilung ist ungerecht, weil
große Unterschiede in den Zuwachsraten zu einem immer stärkeren
Auseinanderklaffen der Vermögensanteile führen. Enteignungen bereits
entstandener Vermögen sind jedoch kein geeignetes Mittel, die notwendige
Umverteilung vorzunehmen. Vielmehr muss ein System
vermögensbildender Maßnahmen zur breiten Eigentumsstreuung
entwickelt werden. Dazu zählen Sparförderung, Investivlohn und investive
Gewinnbeteiligung.
Flankierende steuerpolitische Maßnahmen sind notwendig, wie
Steuervergünstigungen für Unternehmer, die vermögenbildende Modelle
einführen, und eine Anhebung des Erbschaftssteuersatzes.
Die Probleme der modernen Arbeitswelt gehen weit über das der
Gewährleistung des materiellen Arbeitsertrages hinaus. Sie betreffen die
Sorge um körperlich zuträgliche Arbeitsbedingungen und in zunehmenden
Maße die Sicherung eines den seelischen Bedürfnissen des Menschen
entsprechenden Arbeitsklimas, besonders im vollautomatisierter Betrieb
und bei der Fließbandarbeit. Hier müssen neue Wege der Arbeitshygiene
beschritten werden.
Die sachlich nicht mehr gerechtfertigten arbeitsrechtlichen Unterschiede
zwischen Arbeiter und Angestellten sind abzubauen. Außerdem ist die
gesetzliche Möglichkeit zur Bildungsfreistellung zu schaffen, um den
steigenden Anforderungen der modernen Produktionsweise zu genügen
und dem Berufstätigen die weitere Entfaltung seiner Begabungen zu
ermöglichen. Nur so wird die menschliche Arbeit mehr als bisher zum
sinnvollen Lebensvollzug werden.
Eine fortschrittliche Sozialpolitik für das postindustrielle Zeitalter muss die
prospektiven und qualitativen Elemente betonen: vorausschauen und
vorbeugen nicht nur heilen; gezielt helfen – nicht nur verteilen.
Ein wichtiger Aspekt dieser Sozialpolitik wird eine neue Einstellung zum
Eigentum sein. Die von der christlichen Soziallehre seit jeher anerkannte
Sozialbindung des Eigentums wird in der urbanisierten
Industriegesellschaft stärker hervortreten. Dies gilt insbesondere für das
nicht allgemein vermehrbare Eigentum an Grund und Boden, das der
Spekulation entzogen und dort, wo es das Gemeinwohl verlangt, auch dem
Zweck der Stadterneuerung in einem gerechten Verfahren zugänglich
gemacht werden muss.
Staatsreform
Die demokratische Bundesverfassung und die in ihr verankerten Grundund Freiheitsrechte wären zur Bedeutungslosigkeit verurteilt, würden die
demokratischen Einrichtungen des Landes nicht immer aufs Neue mit
Leben erfüllt und das demokratische Prinzip auch auf jene Bereiche der
Gesellschaft ausgedehnt, in denen eine stärkere Teilhabe der Bürger am
Meinungs- und Willensbildungsprozess möglich ist. Freiheit,
Unabhängigkeit und immerwährende Neutralität Österreichs wären
inhaltslose Begriffe, würde nicht eine aktive Außen- und
Verteidigungspolitik diese unter großen Opfern errungenen Grundlagen
österreichischer Eigenständigkeit stets neu vor Bedrohungen bewahren
und zum Ausgangspunkt friedlicher Partnerschaft mit der Welt machen.
Die ÖVP will eine sich dynamisch entwickelnde Demokratie.
Unzulänglichkeiten des bestehenden Systems sind mit
verfassungsmäßigen Mitteln initiativ zu beheben. Dazu gehört eine
Aufwertung der Rolle des Parlamentes durch Verstärkung seiner
Kontrollrechte, Beschränkung des Einflusses der Verbände und
Rationalisierung der parlamentarischen Arbeit. Wichtigste Voraussetzung
einer lebendigen Demokratie und eines modernen Parlamentarismus ist ein
mehrheitsbildendes Persönlichkeitswahlrecht. Die politischen Parteien
sollen durch eine Verankerung in der Verfassung veranlasst werden, ihren
inneren demokratischen Aufbau zu verbessern und durch staatliche
Beiträge instandgesetzt werden, unabhängig von Interessengruppen ihre
Funktion als Foren der Meinungsbildung zu erfüllen und am politischen
Willensbildungsprozess aktiv mitzuwirken.
Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Zugang zu Informationen sind
unabdingbare Voraussetzungen der Demokratie. Den Massenmedien ist
der Dienst an einer informierten Gesellschaft zu erleichtern. Die Vielfalt der
Standpunkte, der Schutz der Privatsphäre und die Rechtsgleichheit im
Informationsbereich müssen gewährleistet werden.
Die Entscheidungsvorgänge im öffentlichen Bereich sind offenzulegen,
sofern nicht staatspolitische Gründe dies verbieten.
Die öffentliche Verwaltung hat entscheidenden Anteil an der
Weiterentwicklung der Gesellschaft. Sie ist nach modernen
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten einzurichten. Ohne veraltetes
Privilegiendenken hat sie den zuvorkommenden und raschen Dienst am
Bürger in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen. Für die Einrichtung und
den Aufstieg im öffentlichen Dienst müssen Eignung und Leistung allein
maßgebend sein. Kooperativer Führungsstil, Teamarbeit und wirksame
Weiterbildungsmöglichkeiten sollen das Verwaltungssystem der Zukunft
prägen.
Eine zeitgemäße Rechts- und Justizpolitik soll die Grundrechte sichern,
dem einzelnen und der Gemeinschaft verlässlichen Schutz vor
gesetzwidrigen Übergriffen geben und die gewaltlose Austragung von
Konflikten gewährleisten. Das Strafrecht muss der Allgemeinheit Sicherheit
vor Verbrechen gewähren. Die Gebote der Sittlichkeit bestimmen das
Gewissen des einzelnen, bedürfen aber nicht immer strafrechtlicher
Verankerung. Wenn auch eine größere sexuelle Freizügigkeit in Kunst und
Literatur in Hinkunft akzeptiert werden kann, muss unmenschliche und
sadistische Pornographie rechtswidrig bleiben. Der
Schwangerschaftsabbruch ist nur in außergewöhnlichen Notfällen und bei
klarer Beweislage straffrei zu geben. Der Strafvollzug muss weiter
humanisiert werden und soll eine dauernde Wiedereingliederung in die
Gesellschaft ermöglichen.
Der Wohnbau der Zukunft hat den Bedürfnissen der in einer
mechanisierten Arbeits- und Verkehrswelt lebenden Menschen nach
gesunder und gemeinschafts- bezogener Wohnweise zu dienen. Das Recht
auf Wohnraum ist zu gewährleisten, muss in seiner Form aber immer
stärker das Eigentum vor die Miete stellen. Die Trennung von Wohn- und
Arbeitsort ist langfristig zu überwinden. Neben der erforderlichen Quantität
an Wohnungen wird dabei auf die Qualität derselben erhöhter Wert gelegt
werden müssen.
Die hochindustrialisierte und hochurbanisierte Gesellschaft von morgen
wird zur Bewältigung ihrer staats-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen
Aufgaben langfristiger regionaler Planung bedürfen.
Ein modernes Bundesraumordnungskonzept muss ein an sachlichen
Erfordernissen orientiertes System aufeinander abgestimmter
Entwicklungspläne für Infrastruktur, Siedlungswesen, Wohnbau und
Stadterneuerung umfassen. Dabei ist auf die Schaffung und Erhaltung
einer gesunden und schönen Umwelt besonderer Wert zu legen.
Die Außenpolitik Österreichs muss einen aktiven Beitrag zum Frieden in
der Welt, zum kulturellen Austausch und zur Mehrung der wirtschaftlichen
Chancen Österreichs leisten. Dies macht eine Strategie internationaler
Partnerschaft notwendig: den gezielten Abbau von Vorurteilen, die häufige
Begegnung der Völker bei der Beratung von Zeitproblemen, die
Durchführung gemeinsamer Projekte, den wirksamen Einsatz der
internationalen Organisationen sowie die Förderung der Friedens- und
Konfliktforschung.
Die Ausweitung der Handelsbeziehungen Österreichs darf nicht nur unter
dem Aspekt der europäischen Integration gesehen werden, sie muss die
Märkte Osteuropas und der überseeischen Länder mehr als bisher
berücksichtigen.
Eine aktive Friedenspolitik Österreichs hat von der durchgehenden
Anerkennung der realen Machtverhältnisse auszugehen. Als bündnisfreier,
neutraler Staat mit freier Gesellschaftsordnung hat Österreich die
moralische Verpflichtung, seine Stimme zu erheben, wann immer die
Menschenrechte verletzt werden. Österreich soll alle Bemühungen zur
Beschränkung des Rüstungswettlaufes und zur Schaffung kollektiver
Sicherheit im gesamteuropäischen Raum unterstützen. Die Beziehungen
zu den Nachbarstaaten und den Ländern des Donauraumes sind mit
Vorrang weiter zu verbessern.
Auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe muss Österreich erhöhte
Anstrengungen unternehmen, besonders was die Unterstützung der jungen
Völker zur Selbsthilfe betrifft: die Mithilfe im Erziehungswesen und auf dem
Sektor technischer Kenntnisse.
Integraler Bestandteil der Sicherheitspolitik Österreichs ist der Aufbau eines
möglichst wirksamen Verteidigungssystems.
Die Entwicklung der modernen Waffentechnik, die topographische Struktur
Österreichs und die Leistungskraft der österreichischen Volkswirtschaft
lassen nur eine beschränkte Wirksamkeit der gegenwärtigen Form der
Landesverteidigung erwarten. Es ist daher unter realistischer Einschätzung
der Lage zu überlegen, ob nicht die Umstellung auf ein gänzlich neues
Landesverteidigungssystem zielführend wäre. Dabei darf es keine Dogmen
und Tabus geben. Sowohl der Übergang zu einem kleinen, aber
schlagkräftigen Berufsheer wie auch der Verzicht auf die militärische
zugunsten einer gewaltfreien Landesverteidigung sind in den kommenden
Jahren breit zu diskutieren und ernsthaft zu prüfen, um zu einer Lösung zu
gelangen, die einen möglichst sinnvollen Einsatz der zur Verfügung
stehenden Mittel gewährleistet.
Die geistige Basis aller Bemühungen auf dem Gebiet der Außen- und
Sicherheitspolitik muss ein gefestigtes Österreichbewusstsein in
völkerverbindender Gesinnung sein.
Dieses soll sich zwanglos aus dem Vorbild der in Staat und Gesellschaft
maßgeblichen Kräfte ergeben.
7 Perspektiven
Die in der österreichischen Volkspartei vereinigten christlichen Demokraten
Österreichs streben eine Gesellschaft an, die ein Höchstmaß an
persönlicher Entfaltung. sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher
Entwicklung ermöglicht. Diese Gesellschaft ist die partnerschaftliche
Demokratie.
Ihre Kennzeichen sind: gesellschaftliche Vielfalt durch politische Toleranz;
Wohlstand und Wohlfahrt durch Leistung und soziale Verantwortung; ein
sinnerfülltes Leben durch Bildung und Teilnahme am öffentlichen
Geschehen.
Vor allem aber ist diese Gesellschaft offen für künftige Entwicklungen. Sie
verwirklicht einen neuen Frieden durch gewaltfreie Konfliktlösung. In ihren
geistigen Zielsetzungen reicht die partnerschaftliche Demokratie als reale
Utopie weit in die Zukunft, in ihrem politischen Handeln steht sie auf dem
Boden der Tatsache
