Peter Diem
Männer und Mächte – Kandidatenauswahl
Academia Juni 1969
Die Krise unserer Demokratie könnte vielleicht doch nur eine Krise der
Personen, nicht der Institutionen sein. „Ich gehöre dem Wiener
Gemeinderat seit dem Jahre 1945 an” … „seit zwei Jahrzehnten vertrete ich
die Interessen der Waldviertler Bauern im Nationalrat”. Welche Reaktionen
müssen biedermännische Statements wie diese
mit der Zeit beim Wähler in der zunehmend „informierten Gesellschaft”
auslösen? Welche Funktionen haben periodische Wahlgänge in einem
System, in dem Machtwechsel zwischen Großgruppen höchst
unwahrscheinlich, Personenwechsel in den Großgruppen nahezu
ausgeschlossen ist?
Dem gegenwärtigen Verhältniswahlrecht, das in ein oder zwei
Ermittlungsverfahren jeder Stimme so lange nachspürt, bis
regierungsfähige Mehrheiten nur durch Zufall möglich werden, dem
Listenwahlrecht, das dem Wähler seine Repräsentanten nach „friss, Vogel
oder stirb!” präsentiert und dem System der Kandidaten-ermittlung, in der
die Nominierung jenen obliegt, die wiedergewählt werden wollen, dankt die
österreichische Demokratie ihren
derzeitigen Zustand der Erstarrung.
Verbandlichung.
Die Funktionsuntüchtigkeit des Parlamentes als politische, also
gesellschaftsgestaltende, Kraft ist nicht nur eine Folge der
„Verbandlichung” des Staates (gegen die die Verstaatlichung der Wirtschaft
geradezu unbedeutend erscheint) und der Überlegenheit der sachkundigen
Ministerialbürokratien über den Volksvertreter als „politisch interessierten
Laien”. Die Sterilität der Legislative ist vielmehr direkte Folge des Mangels
an engagierten, ja charismatischen Nur-Parlamentariern. Damit sei noch
nichts gegen eine gewisse Anzahl von Verbändevertretern im Nationalrat
— und dessen historischer Metastase, dem Bundesrat — gesagt. Ein
nationales Parlament ohne Gewerkschafter, Vertreter der Landwirtschaftsund Handelskammern wäre sicher nicht wünschenswert. Denn erst durch
die Kristallisation in den Interessenvertretungen wird der Wille der
Bevölkerung, insoweit er ökonomisch determiniert ist (und das ist er für
gewöhnlich) politisch manifest.
Zu denken gibt aber der Umstand, dass es heute kaum einen
Parlamentarier mehr gibt, der nicht zu seinem Amt als Volksvertreter noch
einige andere politische Ämter auszufüllen sich bemüht.
Es ist einfach nicht vernünftig, die parlamentarische Praxis, fast
nur auf Grund von Regierungsvorlagen tätig zu werden (und diese mit
größtenteils minimalen Modifikationen durch Ausschuss und Plenum
zu jagen, als notwendig hinzunehmen. Die parlamentarische Initiative steht
und fällt mit initiativen Parlamentariern, eigenständigen politischen
Persönlichkeiten. Auch die Kontrollfunktion des Nationalrates, die im
Anfragerecht gipfelnde Möglichkeit, Vorgänge im Bereich der Vollziehung
vor der Öffentlichkeit durchsichtig zu machen, erfordert qualifizierte Köpfe.
Wie könnten sie in die Volksvertretung kommen?
Zielstrebig.
Das Problem der Aufwertung des Parlaments durch Entsendung wirklich
qualifizierter und initiativer Volksvertreter in gewogener Auswahl hat
mehrere Aspekte; zu seiner Lösung sind mehrere Ansatzpunkte gegeben.
Es herrscht heute Einigkeit darüber, dass die optimale Zusammensetzung
der einzelnen Fraktionen in einer Mischung von Fachleuten und
Allroundpolitikern, von erfahrenen und jugendlichen Abgeordneten in
breiter beruflicher Streuung, von aus der Organisation kommenden „grassroots“- Parlamentariern und von der Parteiführung ergänzend berufenen
Männern und Frauen besteht.
Das gegenwärtige System gibt praktisch nur dem eine Chance, der sich in
oft jahrzehntelanger zielstrebiger Tätigkeit in der Parteiorganisation in den
Gesichtskreis der „Königsmacher” emporgedient hat. Denn die
Nominierung durch eine Delegiertenkonferenz im Wahlkreis bedeutet noch
lange nicht die Reihung an wählbarer Stelle. Dafür ist in der Volkspartei das
Landesparteipräsidium, bei der SPÖ der Bundes-parteirat und bei den
Freiheitlichen der Bundesparteivorstand berufen.
Der Aufstieg in der Organisation hat zweifellos seine Vorteile. Ein
treffsicheres Rekrutierungssystem für eine schlagkräftige Fraktion ist er
jedoch nicht. Insbesondere wird so erfolgreich die Verstärkung durch
Spezialisten verhindert, denen es die berufliche Tätigkeit nicht erlaubt,
Abend für Abend für die Mitarbeit in der Partei aufzuwenden. Desgleichen
schließt das Erfordernis des „Empordienens” ex definitione eine spürbare
Verjüngung der Volksvertretung aus. Hier wird nun keineswegs der Fehler
begangen, in „jungen, ja schockierend jungen Abgeordneten” (Hermann
Withalm) ein Allheilmittel zu sehen — ganz abgesehen davon, dass sich
die Bevölkerung, wie eine Umfrage des Fessel-Institutes ergeben hat, den
idealen Abgeordneten zum Großteil im Alter zwischen 40 und 50 vorstellt.
Aber „Hechte im Karpfenteich” sind notwendig Sie haben allerdings nur
dann eine Funktion, wenn sie nicht schon im Wettbewerb um ihre
Nominierung sich müde- geschwommen haben.
Eine ständige Verjüngung ist vor allem deshalb nötig, weil sich das Tempo
der gesellschaftlichen Umwälzung in letzter Zeit stark erhöht hat, damit
aber auch der rein physische Verschleiß. In vieler Hinsicht ist auch die
Grundeinstellung zur Politik eine andere geworden: Historische und
ideologische Fixierungen sind der jungen Generation größtenteils
unbekannt, der Blick wird mehr in die Zukunft gerichtet, die Welt ist
überdies zum „globalen Dorf” geworden (Marshal) McLuhan). Damit
werden viele bislang unbestritten gültige Positionen relativiert.
Kontakt.
Neben fachlicher Qualifikation und jugendlicher Initiative wird der
unmittelbare Kontakt zum Wähler als Ziel einer Reform des Systems der
Kandidatenauswahl genannt. Nach der gegenwärtigen Praxis, so wird
argumentiert, sei das Gebiet, das der gewählte Abgeordnete repräsentiert,
für ihn unüberschaubar. Der Wähler kenne nur in den seltensten Fällen
seine Volksvertreter mit Namen oder gar persönlich. Tatsächlich gilt diese
Behauptung mehr für die kleinräumigen städtischen Gebiete als für die
ländlichen: Die Landbevölkerung hat mehr Wünsche an ihre politischen
Vertreter und interessiert sich daher mehr für sie. Zumeist teilen die
Abgeordneten im Wahlkreis die politischen Bezirke untereinander auf, so
dass auch beim heutigen System ein gewisses Naheverhältnis zwischen
Wählern und Gewählten besteht, das von Seiten eines nicht zu viele Ämter
bekleidenden Mandatars auch entsprechend gefördert und ausgewertet
werden kann. So problematisch es ist, in einer zunehmend uniform
werdenden Industriegesellschaft regionale Unterschiede hervorzuheben, so
sinnvoll ist doch der Gedanke der direkten Verantwortung vor einer
räumlich genau bestimmbaren Bevölkerungsgruppe. Daher auch der
Gedanke der „Regionalisierung” des Wahlsystems entweder durch den
Übergang auf ein Mehrheitswahlrecht (das gleichzeitig auch
regierungsfähige Mehrheiten garantieren würde — „Dynamisierung”) oder
durch die Einführung von Einer-Wahlbezirken.
Die Ansatzpunkte zu einer „Personalisierung” des österreichischen
Wahlsystems liegen auf zwei verschiedenen Ebenen. Einerseits in einer
Reform der innerparteilichen Kandidatenauswahl (Zentralisierung durch
„Bundespräzipuum“, Demokratisierung durch „Vorwahlen”), anderseits in
einer über das Recht auf „Reihen und Streichen” hinausgehenden
Lockerung des Listenwahlrechtes („Vorzugsstimmensystem”,
„Direktmandate”). Schließlich könnte allein schon die Vorverlegung des
Termines, zu dem die Kandidatenlisten eingebracht werden müssen (bei
Nationalratswahlen 21 Tage vor der Wahl) wohltuende Effekte auf die
persönliche Rolle der Kandidaten im Wahlkampf haben. Erfolgt doch in
vielen Fällen die endgültige Nominierung erst in einem Zeitpunkt, in dem
die Wahlwerber schon längst um die Gunst ihrer Wählerschaft werben
sollten.
Um es gleich vorwegzunehmen: Der Verfasser glaubt persönlich nicht,
dass die politischen Parteien durch rein parteiinterne Maßnahmen
imstande sein werden, jene Persönlichkeiten hervorzubringen, die
imstande sein würden, die Krise der parlamentarischen Demokratie durch
ihre Initiative als Parlamentarier heilen zu helfen. Aus rein
gruppensoziologischen Gründen werden die an den Hebeln der
Willensbildung sitzenden Oligarchien die regelmäßige personelle Umwälzung, die die Demokratie braucht, wenn sie leben soll, nicht zulassen.
Solange Mandatare aber nur in Extremfällen abberufen und durch
qualifizierten Nachwuchs ersetzt werden, solange ist die Periodizität des
politischen Prozesses eine Farce.
Um sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf zu ziehen, wird den politischen
Kräften dieser Republik wahrscheinlich nichts anderes
übrigbleiben, als den Wähler stärker in den Entscheidungsprozess
einzubauen, also Elemente des Persönlichkeitswahlrechtes in unser
gegenwärtiges Wahlsystem aufzunehmen.
Nicht nur optisch. Die SPÖ, zentralistischen Maßnahmen eher
aufgeschlossen, hat auf ihrem Bundesparteitag im Oktober 1968 eine
Statutenänderung beschlossen, die es der Parteiführung ermöglicht, „ein
Fünftel der Plätze auf den Kandidatenlisten für Nationalratswahlen
Personen vorzubehalten, deren Wahl ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz
im Interesse der Arbeit und der Zusammensetzung des Nationalrates
notwendig ist”. Es ist selbstverständlich, dass damit den Sozialisten die
Möglichkeit einer weit mehr als bloß optischen Korrektur der (ohnedies von
der Zentrale gereihten) Kandidatenlisten gegeben ist. Bei einem für die
SPÖ durchschnittlichen Wahlergebnis von 75 Nationalratssitzen sind das
15 Mandate, die mit Fachleuten, Nachwuchskräften, weiblichen Kandidaten
oder nach sonstiger Notwendigkeit besetzt werden können.
In der ÖVP ist die Parteiführung mit dem geplanten „Bundes-präzipuum”,
das sich ja ohnedies im Großen und Ganzen auf eine Vergebung der
Restmandate durch die Bundesparteileitung beschränkt hätte, nicht
durchgedrungen. Beim Bundesparteitag 1966 erwies sich der Föderalismus
stärker als das Vertrauen zur Zentrale.
Es bleibt abzuwarten, ob die Situation vor der Nationalratswahl 1970, die
nach einer Überprüfung der Kandidatenlisten geradezu schreit,
pragmatische Lösungen ermöglichen wird. Die Rundreise des
Generalsekretärs Withalm durch die Bundesländer hat diesbezügliche
Hoffnungen geweckt.
Primaries.
Die Durchführung von parteiinternen „Vorwahlen” wäre eine Möglichkeit,
einen möglichst großen Kreis von Parteimitgliedern (oder gar Wählern) bei
der Auswahl der Kandidaten mitbestimmen zu lassen. Bei näherer
Betrachtung ergeben sich allerdings eine ganze Reihe von Schwierigkeiten.
Der Gedanke der „Primaries” kommt bekanntlich aus dem amerikanischen
Wahlrecht, wo eine Art von „Testwahl” unter mehreren Kandidaturwerbern
einer Partei unter Assistenz der staatlichen Behörden durchgeführt wird. Im
österreichischen Fall —
in dem es ja um die Aufstellung von Listen geht — hätten „Urwahlen”
in den Parteien stattzufinden. Bei der hohen Organisationsdichte der
österreichischen Wählerschaft wäre das ein finanziell aufwendiges
Verfahren. Im Rahmen der ÖVP wären Vorwahlen ein dem „Bündeproporz”
diametral entgegenwirkendes Modell. Gerade das aber ist ja auch des
Pudels Kern: das bündische Gleichgewicht als entscheidender Vorteil und
schwerster Nachteil der Volkspartei. Die Herstellung der Interessenbalance
dem Ergebnis von „halböffentlichen” Wahlen zu überlassen, wird dem
Parteiapparat schwer verständlich zu machen sein, überhaupt dürfte der
Gedanke „parteiinterner Wahlkämpfe” (wie sie Vorwahlen unweigerlich
nach sich ziehen würden) bei den österreichischen Parteien kaum auf
Gegenliebe stoßen. Was verbleibt aber dann etwa im Falle der ÖVP an
realistischen Möglichkeiten, zu einer attraktiveren Mannschaft zu kommen?
Wohl nur der Dialog über die notwendigen Neubesetzungen zwischen
Parteiführung, Bünden und Ländern.
Im Rahmen der staatlichen Rechtsordnung Maßnahmen zur
„Personalisierung” der Wahlgänge zu setzen, scheint der ziel-führendste
Weg zu sein. Generalsekretär Withalm hat beim letzten Bundesparteirat die
Diskussion über die Einführung des Südtiroler Wahlsystems eröffnet.
Worum geht es dabei? Dem Wähler soll nicht eine starre oder durch ein
kompliziertes Punktesystem nur wenig gelockerte Liste („Reihen und
Streichen”) vorgelegt werden, sondern eine Kandidatengruppe, aus der er
drei ihm besonders geeignet erscheinende Personen mit „Vorzugsstimmen”
kennzeichnen kann. Bei der Auszählung dieser Präferenzstimmen ergibt
sich dann die eigentliche Reihung der zuerst alphabetisch angeführten
Wahlwerber. Die Kandidatenauswahl wird damit aus dem innerparteilichen
Bereich in die Hand der Stimmbürger gelegt. Auch in diesem Falle werden
die Interessengruppen in den Parteien einwenden, dass sie damit die ihrer
Stärke gemäße Repräsentation aufs Spiel setzten.
Die Praxis in Südtirol hat demgegenüber bewiesen, dass sich ein
„hündisches Gleichgewicht” schon auf Grund der soziologischen Struktur
der Wählerschaft einstellt. So wird etwa die bäuerliche Bevölkerung nicht
verabsäumen, bäuerlichen Abgeordneten zum Einzug in die
Vertretungskörperschaft zu verhelfen, und in Industriegebieten wird der
Arbeitnehmervertreter jedenfalls eine bessere Chance haben als etwa ein
Großindustrieller. Sollte sich jedoch herausstellen, dass ein besonders
dynamischer oder sozialer Unternehmer das Vertrauen breitester
Bevölkerungsschichten erhält, weil er der bessere Mann ist — könnte man
das als Nachteil für die betreffende Partei werten?
Eine weitere Möglichkeit, die Persönlichkeit vor die Partei zu stellen, bieten
zwei Wahlrechtsmodelle, die in letzter Zeit erarbeitet wurden. Das eine
wurde von den sozialistischen Abgeordneten Christian Broda und Leopold
Gratz in einer Broschüre zur Parlamentsreform („Für ein besseres
Parlament — für eine bessere Demokratie”, Verlag der Wr.
Volksbuchhandlung, 1969) dargestellt, das andere geht auf einen Vorschlag der Österreichischen Jugendbewegung zurück. Broda-Gratz wollen
zunächst die Zahl der Abgeordneten zum Nationalrat auf insgesamt 200
erhöhen, von denen 80 bis 90 in Einer-Wahlkreisen direkt vergeben werden
sollen. Der Rest der Mandate würde aus Bundeslisten stammen. Der
Vorschlag (der eine gesamtösterreichische 5-Prozent-Sperrklausel
vorsieht) läuft auf eine nur durch
Verfassungsänderung zu bewerkstelligende Reform in Richtung
des Bundesdeutschen Wahlrechtes hinaus. Damit wären zwar
ortsverbundene Volksvertreter geschaffen, die traditionelle
Wahlkreiseinteilung würde aber vollkommen aufgegeben werden.
Der von dem oberösterreichischen Statistiker und Geographen Dr. Herbert
Maurer ausgearbeitete OJB-Vorschlag sieht hingegen ein durch einfaches
Bundesgesetz erreichbares Wahlbezirkssystem
vor: In 83 Einmann-Wahlbezirken wird die Hälfte der Nationalratsabgeordneten direkt gewählt, der Rest im Umweg über
25 Wahlkreislisten nach dem bisherigen Wahlmodus.
