2001 Österreichische Fahnen- und Flaggen ordnung –

1
Österreichische Fahnen- und Flaggenordnung
von Peter Diem
Allgemeines zu Fahne und Flagge
Fahne und Flagge wollen durch Farbe und Form eine bestimmte Aussage sichtbar machen. Sie
sind in der Regel international anerkannte Symbole einer bestimmten Sache oder einer
bestimmten Gemeinschaft von Menschen. Unter FAHNE versteht man ein Stück Tuch, das an
einem Stock befestigt ist. Die Fahne wird getragen oder aufgestellt. Die FLAGGE ist ein Stück
Tuch, das mittels einer Leine an einem Mast gehisst wird. Das Flaggentuch kann auch plan an
eine Wand geheftet werden. Während die Flagge (das Flaggentuch) ersetzbares
Verbrauchsmaterial ist, wird die Fahne (das Fahnenblatt) nicht erneuert, sondern in ihrer
ursprünglichen Form so lange wie möglich aufbewahrt, da sie in ihrer Gesamtheit ein Symbol
darstellt. Eine Fahne kann daher auch kirchlich geweiht werden. Der Fahnenstock kann eine
Bekrönung (“Krönlein”) in Form einer Spitze oder eines Adlers, eines Partei- oder
Vereinsabzeichens etc. tragen.
Die dem Stock (Mast) zugewendete Seite der Fahne (Flagge) wird “Liek” oder “Mastseite”
genannt, die gegenüberliegende Seite heißt “Flugseite”. Das mastseitige Obereck wird auch
als “Gösch” bezeichnet. Das weltweit häufigste Fahnen- und Flaggenformat bei
Nationalflaggen ist 2:3 (Höhe zu Länge).
Die Farben Österreichs
Die Farben rot-weiß-rot gehören zu den ältesten noch in Gebrauch befindlichen
Nationalfarben. Sie gehen auf die Zeit der letzten Babenberger zurück. Die älteste bekannte
Abbildung des österreichischen Bindenschilds findet sich auf einem Reitersiegel Friedrichs II.,
des Streitbaren, Herzog von Österreich und Steiermark (1230-1246), des letzten Babenbergers,
der in der für Österreich siegreichen Schlacht an der Leitha gegen Bela IV. von Ungarn fiel. Das
Siegel gehört zu einer Urkunde für das Stift Lilienfeld datiert mit 30. November 1230. 1232,
zwei Jahre später, werden erstmals die Farben rot-weiß-rot erwähnt: in seinem “Fürstenbuch”
beschreibt Jans Enikel die Schwertleite Herzog Friedrichs durch den Bischof Gebhard von
Passau, zu der Friedrich 200 junge Edelleute in rot-weiß-rote Gewänder gekleidet hatte. (Unter
Schwertleite ist die feierliche Bekundung der Mündigkeit und Waffenfähigkeit des adeligen
Jünglings im Rittertum zu verstehen)
Die Farben Österreichs – Die österreichische Nationalflagge
Nationalflagge (Web/Papier) Nationalflagge für Textildruck
2
“Die Flagge der Republik Österreich besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, von
denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.” (Art.8a B-VG, BGBl.350/1981 sowie
gleichlautend § 3 Abs.2 Wappengesetz, BGBl.159/1984)
Die österreichische Nationalflagge entstammt dem alten österreichischen Bindenschild. Ihre
Vorläuferin war die 1786 eingeführte Seeflagge. Die Nationalflagge sollte erstmals am

  1. November 1918, dem Tag der Ausrufung der Republik, vor dem Parlament in Wien gezeigt
    werden. Es gelang jedoch nicht, die rot-weiß-roten Farben zu hissen, da Angehörige der
    kommunistischen “Roten Garden” den weißen Mittelstreifen herausgerissen und die
    verknoteten roten Tücher aufgezogen hatten. Trotzdem wurde die rot-weiß-rote Flagge zum
    anerkannten Symbol des neuen Österreich. Ein bestimmtes FORMAT hat der Gesetzgeber für
    die Nationalflagge leider nicht vorgesehen. (Vertreter des Verfassungsdienstes fanden dies bei
    der Vorbereitung des Wappengesetzes als zu wenig “liberal”; Sie meinten, die Nationalfarben
    würden sich in vielerlei Formaten besser durchsetzen). Doch ergibt sich aus den unten
    beschriebenen Proportionen der Dienstflagge des Bundes und der österreichischen Seeflagge
    ein Idealformat von 2:3. Wenn nämlich das Verhältnis der Höhe der Nationalflagge zu ihrer
    Länge zwei zu drei ist, entspricht dies ziemlich genau dem ästhetischen Prinzip des Goldenen
    Schnitts (2:3,25).
    Damit gleicht das Format der Nationalflagge Österreichs jenem der meisten ausländischen
    Flaggen, was sich besonders dann vorteilhaft auswirkt, wenn sie zusammen mit einer oder
    mehreren Flaggen der Heimatstaaten internationaler Gäste gehisst wird. Schließlich ist zu
    berücksichtigen, dass sich Flaggen im Format 2:3 im Wind leicht entfalten, sich weniger
    verschleißen und dass sich Fahnen im Format 2:3 am besten tragen lassen. Leider besteht in
    Österreich eine geradezu fanatische Vorliebe für längere Flaggentücher, die im praktischen
    Einsatz dann meist recht unansehnlich wirken.
    Das Wappen der Republik Österreich
    Korrektes Bundeswappen Korrekte Schwarz-weiß-Darstellung
    “Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden,
    einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem
    roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf
    seinem Kopf eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt
    eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter
    Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer.” (Art. 8a B-VG).
    3
    Neben dem historischen rot-weiß-roten Bindenschild enthält das Bundeswappen vier weitere
    Symbole: die MAUERKRONE (für Bürgertum und Republik), die SICHEL (für den Bauernstand)
    und den HAMMER (für den Arbeiterstand). Diese drei Symbole haben nichts mit den zwei –
    mittlerweile fast ausgestorbenen – kommunistischen Symbolen Hammer und Sichel zu tun,
    sondern sind eine organische heraldische Weiterentwicklung von Kaiserkrone, Schwert/Zepter
    und Reichsapfel im ehemaligen kaiserlichen Wappen. Die gesprengte EISENKETTE, das vierte
    dem Adler beigegebene Symbol, wurden 1945 hinzugefügt. Sie stehen für die Befreiung
    Österreichs vom Nationalsozialismus.
    Wichtig für den richtigen Gebrauch des österreichischen Bundeswappens ist auch der in seiner
    Beschreibung enthaltene Hinweis, dass es sich um einen FREISCHWEBENDEN Adler handelt.
    Dieser ist also weder in einen Wappenschild noch in einen Kreis zu setzen, wie das leider noch
    oft geschieht. (Der weiße Kreis hat seinen Ursprung in der nationalsozialistischen
    Hakenkreuzflagge und in der zu dieser als “Gegensymbol” entwickelten rot-weiß-roten
    Kruckenkreuzflagge). Das Bundeswappen ist entweder vierfärbig (in den Farben Schwarz,
    Weiß=Silber, Rot, Gelb=Gold) oder schwarz-weiß mit den entsprechenden heraldischen
    Schraffuren darzustellen. Leider wird auch hier immer wieder am falschen Orte gespart: auf
    sehr vielen, wenn nicht den meisten Schildern an den Gebäuden der Bundesbehörden fehlt
    das Gelb/Gold der Mauerkrone und von Hammer und Sichel. Auch bei Körperschaften des
    öffentlichen Rechts (z. B. den Kammern) findet man leider oft die Darstellung ohne das
    Gelb/Gold oder mit einem Bronzeton.
    Das Siegel der Republik Österreich “Das Siegel der Republik Österreich ist kreisförmig und
    trägt im oberen Halbkreis um das Bundeswappen die Aufschrift >Republik Österreich<“. (§ 2
    Abs.1 Wappengesetz)
    Die Dienstflagge des Bundes
    Korrekte Bundesdienstflagge
    “Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber
    außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden roten
    Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist zwei
    zu drei. Die Zeichnung der Dienstflagge des Bundes ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes
    bildenden Anlage 2 ersichtlich.” (§ 3 Abs.3 Wappengesetz)
    Mit der Einführung einer auch in ihren Proportionen beschriebenen Bundesdienstflagge wurde
    1984 einer langjährigen Formenvielfalt mit zum Teil sehr unansehnlichen Ausprägungen ein
    Ende gesetzt. Freilich dauert es in der österreichischen Praxis sehr lange, bis sich das “neue”
    4
    Format durchsetzt. Die genaue Zeichnung der Bundesdienstflagge ist aus einer farbigen
    Abbildung in der Anlage 2 zum BGBl. 159/1984 ersichtlich, doch gibt es dabei einen kleinen
    Widerspruch: Während nach dem im Jahre 1981 in die Bundesverfassung eingefügten Artikel
    8a, Abs. 2 der das Bundeswappen bildende freischwebende Adler SCHWARZ zu sein hat, ist er
    in der genannten Zeichnung nicht rein schwarz, sondern schwarz- grau-blau meliert. Der
    Grund dafür ist darin zu suchen, dass die Staatsdruckerei bei der Auswahl der Zeichnung auf
    eine möglichst detailreiche Vorlage zurückgriff. In der Praxis hat das allerdings dazu geführt,
    dass die führenden Fahnenfabriken Österreichs verschiedene Zeichnungen des
    Bundeswappens in die Dienstflagge einfügen. Es sollte nur die dem Text der Bundesverfassung
    entsprechende Form, also der einfarbig schwarze Adler, verwendet werden. Die Zeichnung
    hierzu findet sich in der Anlage zum Wappengesetz 1945, BGBl. 22/1945 (siehe Abbildung des
    Wappens oben.)
    Zur Führung der Bundesdienstflagge – wie auch zur Führung des Bundeswappens sind
    insbesondere berechtigt: Bundespräsident, Präsident des Nationalrates, Vorsitzender des
    Bundesrates, Präsident/Vizepräsident des Rechnungshofes, Mitglieder der Bundesregierung
    und Staatssekretäre, Volksanwälte, Landeshauptleute, Behörden und Anstalten des Bundes,
    Bundesheer, Universitäten und Hochschulen, sowie verschiedene Körperschaften des
    öffentlichen Rechts wie z. B. die Kammern.
    Anmerkung: Gewohnheitsrechtlich bürgert sich der allgemeine Gebrauch der Wappenflagge
    ein – besonders bei Sportveranstaltungen und Demonstrationen. Eine diesbezügliche
    Gesetzesänderung ist dringend erforderlich, widerspricht doch der Gebrauch zweier Flaggen
    für ein Land internationalen Gepflogenheiten. Überdies ist die nur einer „Amtselite“
    vorbehaltene „hoheitliche“ Flagge ein Überbleibsel aus vordemokratischer Zeit. Überdies
    zeigen mittlerweile auch die Flaggen der Bundesländer das jeweilige Landeswappen.
    Die Flagge der Republik Österreichs zur See
    Geltende Seeflagge Historische Seeflagge
    “Die Seeflagge besteht aus drei gleich breiten, waagrechten Streifen, von denen der mittlere
    weiß, der obere und der untere rot ist. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei
    zu drei. Andere Hinweise auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffs (z. B. durch rotweiß-rote Wimpel, Stander) sind unzulässig.” (§ 3 Abs. 2 Seeschifffahrtsgesetz, BGBl. 174/1981)
    5
    Im Gegensatz zur rot-weiß-roten Nationalflagge Österreichs, die erst mit der Gründung der
    Republik im Jahre 1918 an die Stelle der schwarz-gelben Farben des Kaiserreiches trat, geht
    die rot-weiß-rote Seeflagge auf den großen Neuerer und Reformer Josef II. zurück. Sie wurde
    am 20. März 1786 eingeführt und zeigte im vorderen Drittel des weißen Mittelstreifens den in
    Gold gefassten österreichischen Bindenschild, darüber eine vereinfachte, mit Perlen besetzte
    goldene Königskrone. Abgesehen von einigen geringfügigen Änderungen (Zahl der Perlen)
    blieb diese k.u.k. Seeflagge 132 Jahre lang – bis zum Untergang der Donaumonarchie –
    ununterbrochen in Gebrauch. Vergleiche hierzu: Lothar Baumgartner, Die Entwicklung der
    österreichischen Marineflagge, in: Militaria Austriaca, 1977, 29 ff., mit zahlreichen Abbildungen.
    Österreichische Seeschiffe (das sind vom Verkehrsministern mit “Seebrief” zugelassene
    seetaugliche Schiffe) dürfen nur die oben beschriebene Flagge führen. Diese ist an der
    “für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Stelle” zu setzen; andere Flaggen dürfen an
    dieser Stelle nicht geführt werden. Zusätzlich geführte Reedereiflaggen bedürfen der
    Genehmigung des Verkehrsministeriums. Unter österreichischer Flagge fahren rund 30
    Handelsschiffe auf See. Die Seeflagge wird im Großen und Ganzen auch von österreichischen
    Binnenschiffen geführt, manchmal findet man bei einem “Alpensee-Kreuzer” leider auch ein
    längeres Format. Die Wasserfahrzeuge des Bundes (Strompolizei, Zoll, Bundesheer) führen die
    Dienstflagge des Bundes. Für kleine Wasserfahrzeuge gelten besondere Bestimmungen.
    Das “Führen” und die “Verwendung” der Staatssymbole
    Während Wappen, Siegel und Dienstflagge nur von den hierzu laut Wappengesetz Berechtigten
    “geführt”, das heißt in öffentlich-rechtlicher Funktion benützt werden dürfen, ist die
    “Verwendung” der Abbildungen von Hoheitszeichen der Republik Österreich allgemein
    gestattet: “Die Verwendung von Abbildungen des Bundeswappens, von Abbildungen der Flagge
    der Republik Österreich sowie der Flagge selbst ist zulässig, soweit sie nicht geeignet ist, eine
    öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu
    beeinträchtigen.” (§ 7 Wappengesetz). Diese Bestimmung gilt als sogenannter “liberaler Kern”
    des Wappengesetzes. Damit soll ausgedrückt werden, dass es keine administrativen
    Einschränkungen für die Verwendung von Wappen- und Fahnenabbildungen und der
    Nationalflagge selbst gibt. Zu irgendeiner Form der Ermutigung, die rot-weiß-rote Flagge im
    offiziellen oder privaten Bereich zu hissen oder die Fahne zu verwenden, konnte sich der
    Gesetzgeber freilich ebenso wenig durchringen wie zu einer Aufnahme der Bundeshymne in
    das Gesetz über die sonstigen Staatssymbole. Hier zeigt sich eine vorsichtige Zurückhaltung,
    die jeden Anschein vermeiden will, dass der Staat (wie etwa in der unseligen Zeit des
    Nationalsozialismus) seinen Bürgern ohne deren freiwillige Mitwirkung den Gebrauch von
    nationalen Symbolen auferlegen will.
    Der Missbrauch der Staatssymbole
    Die Strafbestimmungen des Wappengesetzes (§ 8) sind relativ kurzgehalten. Sie beziehen sich
    auf die unbefugte Führung von Bundeswappen, Siegel und Dienstflagge. Auch die
    Vortäuschung einer öffentlichen Berechtigung oder die Beeinträchtigung des Ansehens der
    Republik durch die Verwendung von Abbildungen des Wappens bzw. der Flagge oder durch die
    Verwendung der Flagge selbst sind mit Verwaltungsstrafen bis EUR 3600.- bedroht, sofern
    nicht strafgesetzliche Bestimmungen (vor allem die Schutzbestimmungen gegen
    Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole, § 248 Strafgesetzbuch, BGBl. 60/1974)
    verletzt werden.
    6
    Der richtige Gebrauch von Fahne und Flagge
    Die obigen Grundsätze sind zum größten Teil aus Bundesverfassung und Wappengesetz selbst
    ableitbar. Für die eigentliche Verwendung der Staatssymbole durch den Bürger gibt es in
    Österreich aber keinerlei bindende Vorschriften oder auch nur Empfehlungen im Sinne einer
    “Flaggenetikette”. Im Folgenden werden daher alle jene Regeln zusammengefasst, die in
    Österreich heute praktikabel und durchsetzbar erscheinen.
    7
    Nationalflagge
    Die österreichische Nationalflagge wird an einem möglichst hohen, schlanken,
    vertikal stehenden Mast gehisst („Hissflagge“) bzw. als Fahne Österreichs getragen
    oder aufgestellt. Beide Formen haben das Format 2:3 mit horizontalen Streifen. In
    würdiger Form können Flagge und Fahne von jedermann mit oder ohne in die Mitte
    gestelltes Bundeswappen verwendet werden.
    Eine zweite Möglichkeit ist das Zeigen der österreichischen Nationalfarben. Dies
    erfolgt in gleich breiten vertikalen Streifen und in längerem Format (Knatterfahne,
    Sportplatz- oder Bannerfahne, Hausfahne)
    Grundsätzlich sind die Nationalfarben ohne das Bundeswappen zu zeigen.
    Die Nationalfarben Rot-Weiß-Rot können – ohne Bundeswappen – auch zur
    Raumdekoration verwendet werden. Im Innenraum ist die Nationalflagge waagrecht
    anzubringen.
    Als Zeichen der europäischen Gesinnung sollen Nationalflagge und -fahne
    gemeinsam mit der EU-Flagge/Fahne gezeigt werden.
    Flaggen der Bundesländer
    Die Landesflagge wird an einem möglichst hohen, schlanken, vertikal stehenden
    Mast gehisst („Hissflagge“) bzw. als Landesfahne getragen oder aufgestellt. Beide
    Formen haben das Format 2:3 mit horizontalen Streifen. In würdiger Form können
    Landesflagge und Landesfahne von jedermann verwendet werden. Es hat sich
    eingebürgert, das Landeswappen in die Mitte der Flagge/Fahne zu setzen. Die nach
    den landesgesetzlichen Bestimmungen jeweils „führende“ (erstgenannte) Farbe
    bildet bei der Landesflagge den oberen/obersten Streifen.
    Eine zweite Möglichkeit ist das Zeigen der Landesfarben. Dies erfolgt in gleich
    breiten vertikalen Streifen und in längerem Format (Knatterfahne, Sportplatz- oder
    Bannerfahne, Hausfahne). Ist das Flaggentuch mit den Streifen senkrecht zum Mast
    befestigt, liegt die führende Farbe oben bzw. bei der Hausfahne außen. Bei der
    Sportplatzfahne steht die führende Farbe vom Beschauer gesehen links, bei der
    Knatterfahne liegt sie mastseitig.
    Grundsätzlich werden die Landesfarben ohne Wappen gezeigt. Wird dennoch ein
    Wappen verwendet, steht es aufrecht in der Mitte.
    Die Landesfarben können – ohne Wappen – auch zur Raumdekoration verwendet
    werden. In diesem Fall liegt wie bei der Flagge die „führende“ Farbe zuoberst. Im
    Innenraum ist die Landesflagge waagrecht anzubringen.
    8
    Diese Formate sind analog dem obigen Beispiel in allen Bundesländern anzuwenden.
    Die jeweils erstgenannte Farbe ist die „führende“ Farbe. Hier die Farben aller neun
    Bundesländer. Die jeweils erstgenannte Farbe ist die „führende“ Farbe
    Burgenland: Rot-Gelb
    Kärnten: Gelb-Rot-Weiß
    Niederösterreich: Blau-Gelb
    Oberösterreich: Weiß-Rot
    Salzburg: Rot-Weiß
    Steiermark: Weiß-Grün
    Tirol: Weiß-Rot
    Vorarlberg: Rot-Weiß
    Wien: Rot-Weiß
    9
    Wann wird womit beflaggt?
  2. An den beiden Staatsfeiertagen der Republik, d.h. jährlich am Nationalfeiertag, dem 26.
    Oktober, und am Tag der Arbeit, dem 1. Mai, sind die Bevölkerung und die öffentlichen
    Einrichtungen aufgerufen, in den Farben rot- weiß-rot zu flaggen. Der einzelne Staatsbürger
    verwendet hierzu die Nationalflagge, die allein oder gemeinsam mit der Europaflagge
    und/oder der Landesflagge gezeigt werden soll. NUR die Landesflagge oder auch eine
    Parteiflagge zu hissen, entspricht nicht dem Gedanken der Staatsfeiertage. Öffentliche
    Einrichtungen des Bundes zeigen grundsätzlich die Bundesdienstflagge, können aber auch die
    Nationalflagge verwenden. Öffentliche Einrichtungen der Bundesländer zeigen die
    Nationalflagge allein oder diese gemeinsam mit der Landesflagge (Landesdienstflagge).
  3. An den Landesfeiertagen wird in den jeweiligen Landesfarben beflaggt – allein oder
    zusammen mit der Nationalflagge.
  4. Die Bundesregierung/Landesregierung kann aus besonderem Anlass, insbesondere auch
    zum Zeichen der Staats-/Landestrauer, zur Beflaggung aufrufen.
  5. Nach internationalem Vorbild und zur weiteren Förderung des österreichischen
    Nationalbewusstseins/Landesbewusstseins sollten die öffentlichen Dienststellen auch unter
    dem Jahr die Bundes- bzw. Landesdienstflagge zeigen. Seit dem Eintritt Österreichs in die
    Europäische Union (1995) ist es Gepflogenheit geworden, neben den österreichischen Farben
    auch die Europaflagge zu zeigen.
  6. Es steht jedermann frei, seinen Wohnsitz oder seine Betriebsstätte permanent mit der
    National- und/oder Landesflagge – von Firmenflaggen abgesehen – zu beflaggen. Bisher ist das
    vor allem im Hotelgewerbe üblich. Auch die Europaflagge kann von jedermann verwendet
    werden, um damit die Zusammengehörigkeit der Völker Europas zu demonstrieren. Bei der
    Beflaggung sind gewisse Regeln – insbesondere auch ästhetischer Natur – zu beachten, auf die
    im Folgenden näher eingegangen wird.
    Wo, wie und wie lange wird beflaggt?
    Die folgenden Grundregeln werden anhand der Nationalflagge dargelegt, sie gelten aber
    sinngemäß auch für Landes-, Gemeinde- und Firmenflaggen.
    Gebäude werden auf folgende Weise beflaggt:
    a) Durch Hissen der Flagge an einem freistehenden Flaggenmast vor dem Gebäude. Das ist die
    vexillologisch bevorzugte Methode.
    b) Durch Hissen der Flagge an einem lotrechten Mast auf dem Dach oder einem Vorsprung des
    Gebäudes.
    c) Durch Hissen der Flagge an einem Mast, der in einem Winkel von 45-60 Grad über der
    Horizontalen an der Vorderfront angebracht ist.
    d) Durch Einstecken einer Fahne in eine Halterung, die in einem Winkel von mindestens
    45 Grad über der Horizontalen an der Vorderfront angebracht ist.
    10
    Perfekte Beflaggung am spanischen Kulturinstitut am Wiener Schwarzenbergplatz Perfekte Beflaggung eines städtischen Hauses Korrekte Dachflagge
    In allen Fällen soll eine rechteckige Flagge im Format 2:3 verwendet werden, also z. B.
    1 x 1,50 m, 2 x 3 m usw. Die österreichische Flagge ist immer so zu hissen, dass ihre Streifen
    einen rechten Winkel zum Mast bilden, da sonst die Farben Perus (rot-weiß-rot vertikal)
    entstehen.
    Die in Österreich eingeführten überlangen, oft vom Dachfirst bis zum Erdgeschoss reichenden
    “Hausfahnen” haben die Tendenz, sich auch schon bei wenig Wind um die Stange zu wickeln
    oder sich in der Mitte einzudrehen. Die Flagge soll aber frei wehen und nicht auf irgendeine Art
    angebunden werden. Bei der Beflaggung an einem vertikalen Mast ist auf die notwendige
    11
    Mastlänge zu achten. Ästhetische Erwägungen legen eine Mastlänge nahe, die mindestens der
    fünffachen Höhe der Flagge entspricht.
    Wird eine schräge Fahnenstange an einer Hauswand verwendet, so verhindert ein sogenannter
    “Stabilisator”, d.i. ein Drahtstück, das von der Mitte der inneren Längsseite der Flagge zum
    Mast führt, oder ein Spannseil das “Überschlagen” des Flaggentuches. (vgl. Abbildung unten).
    Beim Schmuck eines Gebäudes mit einem daran befestigten Flaggenmast soll tunlichst nur
    EINE Flagge von jeder Art (National-, Landes-, Gemeinde-, Firmen- oder Europaflagge)
    verwendet werden. In der Praxis heißt das, dass in der Regel nicht mehr als drei
    Flaggenmasten angebracht werden sollen.
    Dies gilt nicht für die im Boden verankerten, freistehenden Flaggenmasten, die in beliebig
    großen Gruppen angeordnet werden können – z. B. auf öffentlichen Plätzen, vor
    Kongresszentren, Sportanlagen, Hotels, Einkaufszentren etc. Grundsätzlich sollte man
    beachten: die “einsame”, möglichst hoch gehisste, nachts beleuchtete und in gutem Zustand
    gehaltene Flagge im Format 2:3 wirkt immer besser als eine Mehrzahl von Flaggen.
    Wasserfahrzeuge des Bundes führen die Bundesdienstflagge, andere Wasserfahrzeuge die
    Seeflagge. Die Flagge wird dabei in der Regel über Heck an einem Flaggenstock geführt. An der
    für die österreichische Flagge bestimmten Stelle darf keine andere Flagge gezeigt werden.
    Hissen und Einholen der Flagge
    Die Flagge sollte an Gebäuden und ortsfesten Flaggenmasten im Freien grundsätzlich nur in
    der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gezeigt werden. Insbesondere bei
    feierlichen Anlässen oder auf wichtigen Gebäuden kann die Flagge auch während der
    Nachtstunden gehisst bleiben, jedoch ist in diesem Fall für eine entsprechende Beleuchtung
    der Flagge zu sorgen.
    Die Flagge wird zügig gehisst und in gemessenem Tempo eingeholt. Die Flagge soll beim
    Hissen und Einholen nicht den Boden berühren und nach Gebrauch sorgsam gefaltet werden
    (am besten zunächst der Länge nach und dann in kleinen Dreiecken, womit eine Art “Paket”
    entsteht, das nicht gleich auseinanderfällt). Zur Schonung des Flaggentuches ist es
    gebräuchlich, die Flagge bei sehr schlechten Wetterbedingungen nicht zu hissen oder
    zeitweilig einzuholen. Alte, ausgebleichte, verschlissene oder sonst unansehnlich gewordene
    Flaggentücher sind aufzutrennen oder zu verbrennen.
    Flaggenprotokoll: In welcher Rangordnung wird beflaggt?
    Beachte: die folgenden Positionsangaben gehen immer von der Blickrichtung
    zum Publikum aus!
    Der Ehrenplatz ist bei drei Flaggen in der Mitte, sonst zum Beschauer gesehen rechts außen.
    Die österreichischen Farben erscheinen daher zur Rechten der Europaflagge.
    Die Flagge, welcher der Ehrenplatz gebührt, wird als erste gehisst und als letzte eingeholt.
    Der Ehrenplatz gebührt grundsätzlich der gastgebenden Nation: in Österreich nimmt daher die
    Bundesdienst- oder Nationalflagge den vornehmsten Platz ein. Der Flagge der Vereinten
    Nationen, der Europaflagge und der Flagge des Internationalen Olympischen Komitees kann
    jedoch bei internationalen Veranstaltungen der Ehrenplatz als Ausdruck der
    völkerverbindenden Gesinnung Österreichs eingeräumt werden. Internationale Flaggen und
    12
    die Flaggen anderer Nationen dürfen nur zusammen mit einer österreichischen Bundesdienstoder Nationalflagge gehisst werden – ausgenommen die Beflaggung der diplomatischen
    Vertretungen in Österreich. Werden mehr als fünf Flaggen gehisst, so folgen diese auf die
    Flagge, welcher der Ehrenplatz gebührt, in alphabetischer Reihenfolge nach dem deutschen
    oder ISO-Alphabet.
    Die Flaggen der österreichischen Bundesländer werden dem Wortlaut der Bundesverfassung
    gemäß ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge angeordnet.

Die Beflaggung erfolgt immer an gleich hohen Masten. Die Höhe aller Flaggen ist
gleichzuhalten, doch sollte – entgegen vielfach bestehender Praxis – die Länge jeder Flagge
dem jeweiligen nationalen Format entsprechen. Demgemäß wären beispielsweise bei einem
internationalen Kongress alle Flaggen 2 m hoch. Die österreichische Flagge wäre dann wie die
meisten anderen Flaggen 3 m lang, die schweizerische wäre nur 2 m, die Flaggen der USA und
Großbritanniens wären jedoch 3,80 m lang.
Die Beachtung des jeweiligen nationalen Flaggenformats ist eine Forderung der
internationalen Courtoisie und des Respekts vor den Staatssymbolen anderer Nationen. Es ist
ein bedauerlicher Ausdruck österreichischer Provinzialität, wenn heimische Veranstalter in
trauter Gemeinsamkeit mit den Fahnenfabriken die Flaggen unserer Gäste in das meist
überlange Format der österreichischen Haus-, Banner- oder Knatterfahnen pressen oder
“Kombiflaggen” verwenden, bei denen sich mehrere Nationen ein Flaggentuch teilen müssen.
Besonderes Augenmerk ist auch auf die richtige Lage des Flaggenmusters zu legen: während
die Streifen der österreichischen Flagge so wie jene der deutschen, ungarischen,
niederländischen etc. einen rechten Winkel zum Mast bilden müssen, laufen sie im Fall von
Frankreich, Italien, Belgien etc. parallel zum Mast. Es ist vor allem Aufgabe der Fahnenfabriken,
auf die Veranstalter einzuwirken, diese Grundsätze zu beachten.
Die Rangordnung der Fahne entspricht jener der Flagge. So wird etwa bei einem Vortrag oder
bei einer Pressekonferenz die österreichische Fahne hinter dem Rednerpult zur Rechten des
Redners aufgestellt. Ist der Vortragende ein ausländischer Gast, tritt seine Nationalfahne hinzu
und steht hinter dem Rednerpult zur Linken des Redners. Die Fahne wird lotrecht aufgestellt,
sodass das Fahnenblatt vor dem Stock harmonisch herunterfällt. Das Fahnentuch soll so
dimensioniert sein, dass es relativ weit zum Boden reicht. Bei Umzügen und Aufmärschen wird
die rot-weiß-rote Fahne an der Spitze des Zuges, jedoch immer nach einer eventuell
teilnehmenden Musikkapelle getragen. Wenn die österreichische Fahne von mehreren Fahnen
begleitet wird, wird sie in der Mitte vorangetragen. Das Mitführen mehrerer rot-weiß-roter
Fahnen durch eine Gruppe ist zu vermeiden.
Erscheint der Fahnenträger in Uniform oder Standeskleidung, werden ihm zwei Uniformierte
zur Begleitung der Fahne beigegeben. Solange die Fahne getragen oder gehalten wird,
behalten der Träger und seine Begleiter ihre Kopfbedeckungen auch im Innenraum und in der
Kirche auf dem Haupt. Beim Vorbeimarsch an einer Ehrentribüne hebt der Fahnenträger die
Fahne zum Gruß entweder in die Senkrechte hoch oder neigt sie nach vorn in die Nähe der
Waagrechten, ohne dass die Fahne jedoch den Boden berührt. Seine Begleiter wenden ihren
Blick den Ehrengästen zu.
Bei religiösen Umzügen und Veranstaltungen gebührt den kirchlichen Fahnen der Ehrenplatz.
In Kirchen nimmt die österreichische Fahne auf der vom Altar aus gesehen rechten Seite
13
Aufstellung. In einer katholischen Kirche ist es üblich, die Fahne leicht geneigt anzuordnen,
während sie in einer protestantischen Kirche in der Regel lotrecht steht.
Ehrenbezeigungen
Die Farben Rot-Weiß-Rot sind das traditionsreiche Symbol Österreichs und als solches
sichtbarer Ausdruck der Liebe zum Vaterland. Diese Farben zu achten, ist Pflicht aller
Staatsbürger. Gleichzeitig respektiert der Österreicher jedoch die Europaflagge und die
Staatssymbole anderer Nationen. Während des Hissens und Einholens der österreichischen
oder einer ausländischen Flagge wendet sich der Österreicher zum Flaggenmast, richtet seinen
Blick auf die Flagge und nimmt dabei eine achtungsvolle Haltung ein. Soldaten, Angehörige
der Exekutive und andere Personen in Uniform leisten die Ehrenbezeigung, Männer in
Zivilkleidung nehmen die Kopfbedeckung ab. Dem Ausländer gebietet es die Höflichkeit, sich
ebenso zu verhalten.
In gleicher Weise wird die österreichische Fahne im Augenblick ihres Vorbeimarsches oder
wenn sie in einen Raum getragen wird, gegrüßt. Wer die Front einer zu seiner Begrüßung
angetretenen Ehrenformation abschreitet, grüßt die vor ihm (bis knapp über dem Boden)
geneigte Fahne durch eine kurze Verbeugung.
Wird die österreichische Bundeshymne oder eine andere Nationalhymne gespielt, gelten die
oben genannten Regeln während der gesamten Dauer der Hymne. Ist keine Flagge oder Fahne
zu grüßen, wenden sich die Anwesenden der Musik zu. Das Hissen der Flagge(n) erfolgt immer
vor dem allfälligen Abspielen der Nationalhymne(n). Das Aufziehen der Flagge kann jedoch von
einem Hornsignal oder einem Trommelwirbel begleitet werden.
Beim Einholen der Flagge(n) wird in umgekehrter Reihenfolge vorgegangen: zuerst Abspielen
der Hymne(n), dann Einholen der Flagge(n). Es ist ein Zeichen des wachsenden
österreichischen Patriotismus, die Bundeshymne mitzusingen.
Die Fahne wird zur Ehrenbezeigung gesenkt, berührt dabei aber nicht den Boden:

  • Vor dem Bundespräsidenten und vor einem ausländischen Staatsoberhaupt,
    wenn diese die Front einer Ehrenformation abschreiten.
  • Während die Bundeshymne, eine andere Nationalhymne, eine Landeshymne oder
    die Europahymne gespielt wird.
  • Beim katholischen Gottesdienst zur Wandlung und zum sakramentalen Segen.
    Zum Ausdruck der Trauer
    Bei Staatstrauer oder in sonstigen Trauerfällen wird die FLAGGE auf Halbmast gesetzt. Dabei
    wird sie zunächst bis zur Mastspitze gehisst und nach einem kurzen Verweilen auf etwas über
    die halbe Masthöhe gesenkt. Wenn die auf Halbmast gesetzte Flagge eingeholt wird, ist sie
    neuerlich bis an die Spitze zu hissen und dann einzuziehen.
    Am Morgen des Beisetzungstages wird die Flagge auf Halbmast gesetzt, bis sie nach der
    Beerdigung wieder auf Vollmast gehisst wird. Eine andere Form, Trauer auszudrücken, ist das
    Hissen einer schwarzen Flagge. Auch diese soll tunlichst das Format 2:3 haben. Sie wird immer
    auf Vollmast gehisst.
    Die FAHNE wird zum Ausdruck der Trauer mit einem etwa zwanzig Zentimeter breiten, in der
    Breite der Fahne langen und in zwei Bändern aus einer Schleife fallenden schwarzen Flor
    14
    versehen. Bei Abspielen des Liedes “Ich hatt’ einen Kameraden” und bei der Versenkung eines
    Sarges wird die Fahne zur Ehrenbezeugung gesenkt. Aufbahrung auf der “Viribus Unitis” (1914) Trauerflor Trauerfahne der Republik Österreich
    Wie die obigen Bilder zeigen, wurde schon in der Monarchie der Sarg eines staatlichen
    Würdenträgers nicht mit einer gewöhnlichen Seeflagge, sondern mit einer eigenen
    Trauerflagge mit vertikal gestellten Farben bedeckt, die es ermöglicht, das Staats- bzw.
    Stadtwappen sehr groß sichtbar zu machen. Es ist dies eine Besonderheit der offiziellen
    österreichischen Begräbniskultur.
    Verwendung für Dekorationszwecke
    Die Verwendung des Flaggentuches in geraffter Form für Dekorationszwecke ist zu vermeiden.
    Zum Schmuck von Festräumen, Bühnen und dergleichen sind Grünpflanzen besser geeignet.
    Wird das rot-weiß-rote Flaggentuch für sich allein verwendet, soll es das Format 2:3 haben. Die
    Streifen waagrecht, ist der Stoff faltenlos an der Stirnwand des Saales über Kopfhöhe
    anzubringen. Das Schmücken eines Rednerpultes oder Podiums durch Bespannen mit einem
    Flaggentuch ist zu vermeiden. Hingegen kann das Rednerpult bei offiziellen Anlässen mit dem
    freischwebenden Bundeswappen geschmückt werden. Bei der Enthüllung eines Standbildes
    oder einer Wandtafel ist die Einbeziehung der österreichischen Farben in die Feier
    wünschenswert, doch darf das Flaggentuch nie als Hülle verwendet werden.
    Ein Sarg, der die sterblichen Überreste einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens oder eines
    im Einsatz für das Vaterland Verstorbenen enthält, soll mit einem Flaggentuch bedeckt
    werden. Dieses ist so aufzulegen, dass der weiße Streifen über den Deckel des Sarges in der
    Längsrichtung zu liegen kommt, während die roten Streifen die Seiten bedecken. Wird die
    Bundesdienstflagge verwendet, so blickt der Wappenadler zum Kopfende des Sarges. Auf das
    Flaggentuch werden keine Kränze oder Blumengebinde gelegt, jedoch können ein Helm oder
    die Orden des Verstorbenen darauf ruhen. Das Flaggentuch wird nicht der Erde übergeben,
    sondern vor der Versenkung des Sarges abgehoben und gefaltet. Es kann als Geste der
    Erinnerung den Verwandten des Verstorbenen übergeben werden.
    Das Anbringen von Inschriften, Zeichnungen und Bildern aller Art auf österreichischen Fahnen
    und Flaggen ist unzulässig, desgleichen die Verwendung der Nationalfarben und des
    Bundeswappens auf Gegenständen, die zum Verbrauch bestimmt sind. Werden die Farben
    Österreichs zum Beispiel in Form eines Wimpels an einem Fahrzeug geführt, ist auf sichere
    Befestigung und darauf zu achten, dass eine Verschmutzung möglichst verhindert wird.
    15
    Tischfähnchen und andere kleine Ausführungen von Fahne und Flagge sollen maßstabgerecht
    und im Sinne der obigen Richtlinien, d.h. in horizontaler Richtung wehend, hergestellt werden.
    Praktische Hinweise zum Gebrauch von Flagge und Fahne
    Flaggenmast
    Es wurde schon darauf hingewiesen, dass das aus historischen Gründen mangelnde
    Verständnis des Österreichers für seine Staatssymbole – wie auch die fehlende Kenntnis
    nautischer Gepflogenheiten im Binnenland Österreich – dazu geführt haben, dass die wenigen,
    in Österreich in Gebrauch befindlichen Flaggenmaste meist in einem schlechten Zustand sind.
    Insbesondere sind Flaggenmaste in Österreich vielfach zu kurz und zu gedrungen –
    wahrscheinlich spielen da sowohl mangelndes ästhetisches Gefühl als auch “Sparsamkeit”
    mit. Bei Neuanschaffung empfiehlt sich ein optimales Verhältnis zwischen Höhe der Flagge
    und Höhe des Mastes von mindestens 1:5. Eine 2 x 3 Meter messende Flagge ist demgemäß an
    einem 10 m hohen Mast zu hissen, für 1 x 1,5 m große Flaggen soll der Mast rund 5m hoch sein.
    Die besten Flaggenmasten, schlank, leicht konisch und zumeist aus Glasfiber hergestellt,
    werden von skandinavischen Firmen angeboten.
    Flaggenleine
    Die Rollen oder Führungen für die Flaggenleine (das Drahtseil) sollen an der Mastseite
    gegenüber der Hauptwindrichtung angebracht sein, da sich dadurch die Flagge im Seil
    weniger leicht verhängt. Bei den meisten in Österreich in Gebrauch stehenden Flaggenmasten
    wird ein Drahtseil, das um zwei Eisenrollen führt, als Flaggenleine verwendet. Diese Form der
    Befestigung hat drei gravierende Nachteile:
    a) Die Flagge muss mit Hilfe von Karabinern eingehängt werden, was sehr oft dazu führt, dass
    sich das Flaggentuch verwickelt und verhängt.
    b) Drahtseil, Spannvorrichtung und Eisenrollen rosten mit der Zeit, was bald zu mühsamem
    Hissen und später oft zu totaler Unbrauchbarkeit führt.
    c) In Österreich werden sehr viele Flaggen leider nur bis weit unter die Mastspitze gehisst, weil
    die obere Rolle zu tief sitzt, die Spannvorrichtung des Drahtseils irrtümlich über das
    Flaggentuch gesetzt wird oder sich das Drahtseil mangels einer hinreichenden Fixierung von
    selbst etwas nach unten verschiebt.
    Wer offenen Auges durch unser Land fährt, wird verwundert sein, in wie vielen Fällen auf diese
    Weise ein schlampiger, unansehnlicher “Halbmast-Effekt” erzielt wird.
    In den meisten am Meer liegenden Ländern, wo ja Wind und Seewasser noch stärker wirksam
    werden als Schnee und Regen, werden Flaggen grundsätzlich an Leinen hochgezogen – heute
    sind dies praktisch alles unverwüstliche Kunststoffschnüre. Hierzu ist eine besondere
    Verarbeitungsform der Flagge erforderlich: das Flaggentuch enthält ein an der Mastseite
    (“Liek”) eingenähtes Stück Leine, das oben und unten in einen Karabiner – oder, seit neuestem,
    in eine S-Öse aus haltbarem Kunststoff – ausläuft. Damit wird das Flaggentuch zwischen die
    zwei offenen Enden der Flaggenleine eingehängt. Diese Form der Anbringung hat zwei
    entscheidende Vorteile:
    16
    a) Die Flagge kann leicht bis zur Mastspitze hochgezogen werden und kann sich kaum
    verheddern, da die Liekseite des Tuches immer gespannt bleibt.
    b) Der Winddruck verteilt sich statt auf zwei oder drei Karabiner auf die ganze Länge des
    Saums an der Mastseite der Flagge, wodurch diese eine erheblich höhere Lebensdauer hat.
    Als Argumente gegen diese Befestigungsart wird eingewendet werden, dass
    a) die Verknotung der Leine über Augenhöhe für die Österreicher zu schwierig ist,
    b) dass Flaggen leichter gestohlen werden können.
    Dagegen helfen nur Information und Beispiel. Es wäre deshalb von großer Bedeutung, wenn
    die österreichischen Flaggenfabriken diese Ausführung von Flaggentuch und Leine generell
    einführen würden – noch dazu wo sie erheblich billiger ist als der Drahtseilmechanismus und
    die Karabiner. Da in der Praxis ohnedies nur in Einzelfällen mit einem Einholen der Flaggen
    über Nacht gerechnet werden kann, würde sich insbesondere auch bei den betrieblichen
    Flaggen die Lebensdauer erhöhen.
    Flaggentuch
    Die österreichischen Flaggenfabriken bieten heute eine Reihe von langlebigen Stoffen (Perlon
    etc.) an. Die sogenannte “Hissflagge” (Flaggentuch im Format 2:3) kommt erheblich billiger als
    die üblichen “Sportplatz-“, “Banner-” oder “Knatterfahnen” bzw. die langen oder
    trapezförmigen “Hausfahnen” und hält länger, wenn sie fachgerecht gehisst wird. Die
    gelegentliche Reinigung oder Ausbesserung wird von den Fahnenfirmen gerne übernommen.
    Der Stabilisator
    In der sehr beflaggungsfreundlichen Schweiz wurde eine Methode entwickelt, die an der
    Hausfassade schräg angebrachte Flaggen am Überschlagen und Verheddern hindert. Der
    sogenannte “Stabilisator” ist ein dünner Eisenstab, der vom Flaggenmast zur Mitte oder
    Unterkante des Flaggentuchs führt und dort durch einen Karabiner befestigt ist. Die
    Verwendung dieses einfachen Behelfes würde in Österreich viel dazu beitragen, dass vor allem
    Geschäftsleute ihre Portale öfter beflaggen würden, da sich die Flagge nicht verheddern würde
    und ihre Werbewirkung auf Dauer entfalten könnte.

Die Schweizer Praxis Der Stabilisator Stabilisatoren am Wiener Opernringhof
Tischflaggen
Im politischen und gesellschaftlichen Leben ist es eine schöne Geste, bei Besprechungen mit
ausländischen Partnern die österreichischen Farben und die Farben des Gastes auf den
Besprechungstisch zu stellen. Dazu sollten kleine Tischflaggenmasten verwendet werden, an
17
denen die Flagge vexillologisch richtig, d.h. im rechten Winkel zum Mast “gehisst” wird. Dies
geschieht mithilfe einer kleinen elastischen Schnur. Diese Ausführung ist jederzeit erhältlich
und kostet nicht mehr als jene mit der traditionellen aber meist unansehnlichen vertikal
aufgehängten “Bannerfahne”.
Firmenflaggen
Für Firmenflaggen gilt dasselbe wie für die staatlichen Flaggen. Die Ausführung als Hissflagge
im Format 2:3 ist allen anderen Flaggenformen vorzuziehen, da die richtig wehende Flagge
einen dynamischen und professionellen Eindruck vermittelt und außerdem der Text in der
Regel besser lesbar ist als bei den gebräuchlichen, vertikal beschrifteten “Knatterfahnen”.
Architektonisch und ästhetisch wirkt die Anordnung von drei Masten vor der Betriebsstätte am
besten. In der Mitte wird die National- oder Landesflagge, rechts die Europaflagge und links die
Firmenflagge gehisst. Damit zeigt das Unternehmen seine Verbundenheit mit der Republik
bzw. dem jeweiligen Bundesland und Europa. Die Belegschaft wird den Stolz auf die Leistung
des Betriebes mit der Liebe zum Land verbinden. Ein Tochterunternehmen einer
ausländischen Firma kann gegebenenfalls auch deren Nationalflagge verwenden.
Ideal ist es, wenn die Flaggen täglich morgens gehisst und abends eingeholt werden. Dem
Werksportier würde diese zusätzliche Aufgabe nur guttun, sitzt er ohnedies viele Stunden in
seinem Büro. Übernimmt er diese Aufgabe nicht, so sollten die Flaggen in der Nacht beleuchtet
werden, was überdies einen besonders guten Werbeeffekt hat. Jedenfalls ist von Zeit zu Zeit
nach dem Zustand der Flaggen zu sehen – es ist keine gute Visitkarte für ein Unternehmen,
wenn diese in jener erbärmlichen Verfassung sind, in dem sich Flaggen in unserem Land heute
noch leider sehr oft befinden.
Fahnen in Amtsräumen und Schulen
Träger öffentlicher Ämter – vom Regierungsmitglied
bis zum Bürgermeister der kleinsten Gemeinde –
sollten in ihren Amtsräumen neben der rot-weiß-roten
Fahne jene ihrer Gebietskörperschaft aufstellen.
In den Büros des Bundespräsidenten und des
Bundeskanzlers und im Amtszimmer des Wiener
Bürgermeisters, der anderen Landeshauptleute
und vieler Bürgermeister geschieht dies bereits
in vorbildlicher Weise, ebenso in einigen Ministerien.
Auf lange Sicht wäre es anzustreben, wenn in allen
Klassenzimmern Österreichs eine rot-weiß-rote
Fahne stünde. Die Elternvereine sollten aufgerufen
werden, die Kosten dafür zu übernehmen –
schließlich sollten jene, die die Republik mit
aufgebaut haben, daran interessiert sein, dass sich
die Jugend froh zu unserem Vaterland bekennt.

Ohne dass dies in ein paramilitärisches Zeremoniell nach dem Muster einer unseligen
Vergangenheit ausarten dürfte, ist es vorstellbar, bei bestimmten Schulfeiern gemeinsam die
Nationalflagge zu hissen – insbesondere auch bei sportlichen Anlässen. Dazu könnte eine
18
eigene Schulflagge treten. Damit würde die Identifikation mit der eigenen Anstalt und dem
österreichischen Vaterland gefördert werden.
Die Verwendung der Bundesdienstflagge für den privaten Gebrauch hat sich
gewohnheitsrechtlich eingebürgert – vor allem durch die Sportwelt und die Souvenirindustrie.
Es wird dafür niemand bestraft, die Verwendung ist eher anzuraten, damit bald die nötige
Gesetzesänderung kommt.
Für den militärischen Bereich siehe die Flaggenordnung des Bundesheeres
Kommandogebäude Wien 1140
Alle Fotos: P. Diem Stand 3.6.2021

Loading