Peter Diem – anonym in der Furche 13/1964
Die kurze Stunde der gemeinsamen Februargedenkfeiern der beiden Regierungsparteien hat bei vielen Österreichern, denen das Vaterland noch mehr bedeutet als die politische Partei, der sie zugehören oder mit der sie sympathisieren, mancherlei Erwartungen und Hoffnungen ausgelöst. Werden sie in Erfüllung gehen? Wird es bei dieser Geste bleiben, eben opportun, zufällig, eine sentimentale Arabeske der nüchternen Tagespolitik? Oder kann man diesem Akt wirkliche Symbolkraft zu sprechen? Ist damit etwas in Bewegung gekommen, das weiterwirkt und das politische Klima unseres Landes zu beeinflussen imstande ist? Es ist eine bange Frage, die hier gestellt wird, denn die Parteipolitik hat ihre eigenen Gesetze, und Ideale bleiben oft auf der Strecke, vor allem, wenn sie sich nicht auf das jeweilige Banner heften lassen.
Der nachhaltige Eindruck, den die Februarfeiern hinterlassen haben, erklärt sich daraus, dass die beiden Regierungsparteien mitten in einer langen Periode des parteipolitischen Kleinkriegs einen gemeinsamen staatspolitischen Akt gesetzt haben, einen Schritt, der unduldsamen Parteidoktrinären sogar wider den Strich gegangen ist, eine Tat für Österreich. Vor den Gräbern und Mahnmalen der Februarkämpfer wurde, wenn auch nur für eine kurze Stunde, wieder eine gemeinsame Idee transparent, die den einzelnen Ideologien und den verschiedenen Interessen übergeordnet ist (oder zumindest sein sollte).
Indes, es sollten derartige Kundgebungen nicht der Zufälligkeit des Kalenders überlassen bleiben; der Geist, der sie trägt, müsste bewusst gepflegt werden und dürfte sich nicht allein in sporadischen Gedenkminuten äußern. Er soll nach vorne und weniger rückwärtsgerichtet sein. Ein Memoriam ist zu wenig, wo es um nicht weniger und mehr geht als um Gegenwart und Zukunft.
Die Notwendigkeit schon lange erkannt
Der Ruf nach einer Instanz, die den österreichischen Staatsgedanken jenseits der Parteipolitik konzessiv entwickeln, pflegen und propagieren soll, ist mehrfach laut geworden. Die Notwendigkeit wurde kaum bestritten, aber dabei blieb es. Ist es mangelnder Wille? Ist es das Unvermögen, eine richtige Form zu finden? In einem nach parteipolitischen Gesichtspunkten zweigeteilten Staat werden Schwierigkeiten nicht zu vermelden sein, aber sie müssten sich überwinden lassen. Dass Partei- Ideologen, denen das Hemd näher ist als der Rock, einem unabhängigen, ihren Zwecken nicht
dienstbaren Österreichamt wenig Geschmack abgewinnen können, ist verständlich, aber jene Politiker, die für das Staatsganze die Verantwortung tragen, sollten sich der Dringlichkeit und Wichtigkeit einer derartigen Stelle nicht länger verschließen.
Es soll daher der Versuch gemacht werden, kurz den Aufbau, das Ziel und die Agenden einer bundesstaatlichen Dienststelle zu skizzieren, der ausschließlich die Pflege und Entwicklung des österreichischen Staatsgedankens zukommt, dessen, was die Österreicher eint und sie zu einem lebendigen, über die Grenzen hinaus wirksamen und im Konzert der Völker beachteten und geachteten Staatsvolk werden lässt. Dabei wird eine realistische Einschätzung der politischen Gegebenheiten zu berücksichtigen sein.
Bisher ist, wie man hört, die Einrichtung eines derartigen Österreichbüros” vor allem an Schwierigkeiten und Bedenken organisatorischer Art gescheitert. Sollte es, was am nächsten läge, dem Unterrichtsminister unterstellt werden? Oder dem Innenminister? Das Verteidigungsministerium könnte im Sinne einer geistigen Landesverteidigung sein Anrecht geltend machen, ebenso der Außenminister bezüglich der Stellung Österreichs in der Welt.
Alle diese Lösungen können letztlich nicht befriedigen, denn sie orientieren sich an der unmittelbaren Ressort-zuständigkeit, und damit ist sowohl die Frage der sachlichen Einseitigkeit als auch der parteipolitischen Einflussnahme aufgeworfen. Ein zentraler Österreichdienst unter der Verantwortlichkeit des Regierungschefs und seines Stellvertreters könnte aber sehr wohl die verschiedenen Teilaktionen aller Ressorts koordinieren und sie zu einem kräftigen Akkord zusammenfassen. Dies ließe sich administrativ etwa durch ein interministerielles Komitee erreichen, so dass die Kompetenzen gewahrt bleiben und ungebührliche Einschränkungen vermieden werden könnten.
Für alle diese Unternehmungen scheint das Bundeskanzleramt, dem ja auch verfassungsmäßig vor allem Koordinationsaufgaben zukommen, besonders geeignet.
