2015 CV Mustercomment 65 S.

Mustercomment für eine farbentragende, katholische österreichische Studentenverbindung
Einleitung
Unter „Comment” versteht man die Gesamtheit aller Förmlichkeiten, Bräuche und Zeremonien, die sich seit Gründung der ersten Universitäten im deutschsprachigen Raum vor mehr als 600 Jahren (Prag 1348, Wien 1365, Heidelberg 1386) im studentischen Zusammenleben entwickelt, bewährt und erhalten haben.
Der Comment ist ein Regelwerk, das Vorschriften zu einer selbst auferlegten Disziplin und der Einhaltung von Formen im studentischen Miteinander und beim Auftreten in der Öffentlichkeit enthält. Der Comment soll aber nicht als eine Art „militärischer Drill” für das studentische Leben verstanden werden, sondern als gesellschaftliche Etikette. Seine Ausübung soll in Eleganz, nicht in Exerzieren bestehen. Das Verständnis für den Comment entsteht vor allem durch Mitmachen und Miterleben in der studentischen Gemeinschaft.
Möge dieser Mustercomment dazu beitragen, wertvolle Traditionen zu bewahren und Ursprünge und Sinn des couleurstudentischen Brauchtums besser zu verstehen. Denn: Commentkenntnis und „Couleurverstand” sind manchmal sogar Orientierungshilfe in anderen, etwa beruflichen Lebensbereichen.
FARBENCOMMENT UND FARBENTRAGEN
Die Mitglieder der Verbindung …..” tragen als Abzeichen eine (….” – Farbe angeben)
sowie das Mütze (auch: Deckel, Couleur) mit den Farbstreifen Burschenband in den Verbindungsfarben. Füchse tragen das in der Regel zweifärbige Fuchsenband. Den meist crei- oder vierbahnigen Burschenfarben wird eine symbolische Bedeutung gegeben. Die Fuchsenfarben sind traditionellerweise zweifärbig.
Unter in Couleur” (auch: plenis coloribus) versteht man das Tragen von Band und Mütze (Cerevis, Stürmer, Biertonne). Unter „in Spieß” versteht man den Auftritt ohne Couleur. Das Tragen der studentischen Kopfbedeckung ohne Band ist unstatthaft. Das Band wird unter dem Sakko über der rechten Schulter nach links unten getragen. Geistliche in geschlossenem Rock tragen das Band über diesem.
Soldaten des österreichischen Bundesheeres, die an geschlossenen Verbindungs- oder Verbandsveranstaltungen in Ausgangsuniform teilnehmen, tragen das Band unter dem Rock. Zur Uniform wird keine studentische Kopfbedeckung getragen.
Der Senior trägt stets – also auch bei internen Veranstaltungen – unter dem Burschenband und mit diesem gekreuzt die Bänder der Freundschaftsverbindungen. Diese „Amtsbänder” drücken das besondere Freundschaftsverhältnis zu jenen Verbindungen aus. Der Fuchsmajor trägt das Fuchsenband unter dem Burschenband und mit diesem gekreuzt. Der theoretische Fuchsmajor trägt das Fuchsenband parallel zum Burschenband.
Während der Veranstaltung, auf der ein Band verliehen wurde (Rezeption, Burschung, Bandverleihung), wird dieses über dem Sakko getragen. Jubelbänder (für 50-, 100-, 125-und 150- semestrige Verbindungszugehörigkeit) ersetzen das gewöhnliche Burschenband.
Das Ehrenband “pro meritis” ersetzt nicht das Burschenband und wird zusätzlich zu diesem getragen.
Es ist ein schöner Brauch, das Burschenband mit dem Wahlspruch der Verbindung und ihrem Zirkel oder mit dem Couleurnamen und dem Zirkel -beides in Gold – besticken zu lassen.
Ein bei der Verbindung offiziell gemeldeter Verkehrsaktiver trägt Band und Mütze seiner Urverbindung und parallel dazu das Band der Gastverbindung.
Bandinhaber zweier oder mehrerer Verbindungen tragen zu feierlichen Anlässen die Bänder der Bandverbindungen parallel zum Burschenband ihrer Urverbindung. Bei internen Veranstaltungen ihrer Urverbindung müssen sie die Bänder ihrer Bandverbindungen nicht anlegen.
Bei Teilnahme an einer Veranstaltung der Bandverbindung wird deren Mütze und Band, sowie das Band der Urverbindung getragen.
Die Schärpe ersetzt das Band, das sich ja aus dieser entwickelt hat. Senior und Fuchsmajor tragen ihre Amtsbänder unter der Schärpe und mit dieser gekreuzt. Der theoretische Fuchsmajor trägt das Fuchsenband neben der Schärpe. Wer berechtigt ist, außer dem Burschenband. Bänder anderer Verbindungen zu tragen, trägt diese neben der Schärpe. Zum Cut trägt man Burschenband und Mütze. Zum Smoking wird Weinband (quer) und üblicherweise Straßencerevis (auch Mütze, aber nie Paradecerevis) getragen. Zum Frack trägt man Sektband und Paradecerevis (=Salonwichs vgl. Wichscomment). Das Sektband wird unter der Frackweste quer über das Frackhemd gespannt. Der Senior trägt hierbei zuoberst das Burschenband der Verbindung und darunter die Amtsbänder, der Fuchsmajor das Burschenband und darunter das Fuchsenband.
Anstelle der Mütze können geburschte Mitglieder ein Straßencerevis und im Sommer einen weißen Stürmer, aktive Burschen im höheren Couleursemester und Alte Herren eine Biertonne tragen. Das Tragen der Biertonne bei feierlichen Anlässen sowie in der Öffentlichkeit ist unzulässig.
Die Kopfbedeckung der Chargierten ist das Paradecerevis, welches auch zum Frack getragen wird. Das Barett ist in der Regel dem Senior als Fahnenträger vorbehalten. Straßencerevis und Biertonne werden auf dem Hinterkopf getragen, und zwar so, dass der Zirkel aufrecht steht. Das Paradecerevis wird über der rechten Stirnhälfte getragen, der Zirkel ist von vorne aufrecht sichtbar.
Alle genannten Kopfbedeckungen weisen die Verbindungsfarben auf. Straßen- und Paradecerevis sind mit goldenem, das Fuchsen-paradecerevis ist mit silbernem Weinlaub bestickt. Das Doktorcerevis ist in der Regel mit goldenem Lorbeer bestickt, zeigt einen Winkel, der den Zirkel in der rechten oberen Ecke einfasst („Doktorwinkel”) und kann als Straßencerevis oder Paradecerevis ausgeführt sein.
Die Verbindungsfarben erscheinen weiters auf der Verbindungsfahne, dem Wappen, dem Schlägerkorb, dem Bier-, Wein- und Sektzipf, auf der Farbennadel und diversen Couleurartikeln.
Die Sitte, Zipf zu tragen, geht auf die Frühzeit studentischen Brauchtums zurück. Als erste schlossen sich im ausgehenden Mittelalter Angehörige desselben Heimatlandes zu festen Gruppen zusammen. Sie trugen ein Degengehänge in den Farben ihrer Heimat (Schärpe). Auch am Hut trugen sie ein Band in diesen Farben. Am Degen hatte man eine Schlaufe in den gleichen Farben am Degengriff befestigt. Sie diente dazu, den Degenkorb am Handgelenk zu befestigen, um bei bewaffneten Händeln den Degen bei einem harten Gegenschlag nicht zu verlieren. Diese Schlaufen leben als Zierde am Säbel und Seitengewehr der Militärs (Portepee) und im studentischen Zipf fort. Als man keinen Degen mehr trug, wurde aus der Schärpe das Burschenband und aus der Degenschlaufe der Zipf. Ihn trug
man an der Uhr, die in der linken Westentasche steckte, dort wo früher der Degen an der Schärpe hing. Daher werden die Zipfe immer links getragen, entweder an der linken unteren Westentasche oder wenn keine Weste getragen wird – an der linken Seite des Hosenbundes. Beim Chargieren können die Zipfe an der rechten Achselspange des Flauses getragen werden.
Es ist üblich, dass der Leibbursch seinem Leibfuchsen zu Weihnachten oder einem anderen Anlass einen Bierzipf schenkt. Das Gegengeschenk ist in der Regel ein Weinzipf. Es besteht auch der schöne Brauch, mit Bundes- oder Cartellbrüdern, denen man sich besonders verbunden fühlt, einen Weinzipf zu tauschen. Sektzipfe werden zu besonderen Anlässen, meist in Gold geschenkt. Sie können auch das Geschenk einer Dame sein.
Die Farbennadel (“Floh”) wird am linken Sakkoaufschlag getragen, die CV-Nadel (“Spinatfleck”) am rechten. Der Linienzug des Zirkels enthält die Anfangsbuchstaben der Wörter “vivat, crescat, floreat” (nach anderer Auslegung: “Ehre, Freiheit, Vaterland”) sowie den Anfangsbuchstaben der Verbindung. Jedes Mitglied ist berechtigt, ihn seinem Namen und seinem Couleurnamen anzufügen.
Die Verbindung tritt nach innen und außen durch das „Tragen der Farben” in Erscheinung. Wir sehen darin eine studentische Sitte, die ein Bekenntnis unserer Grundsätze, sowie ein wirksames Mittel zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls, des Verantwortungs-bewusstseins in der Gesellschaft und der akademischen Identität darstellt. Da das Auftreten jedes einzelnen in Couleur das Ansehen der gesamten Verbindung auch in der Öffentlichkeit bestimmt, ist gepflegtes Äußeres, tadelloses Benehmen und standesgemäße Haltung geboten. Die Kleidung ist dem Anlass entsprechend zu wählen; Extravaganzen und modische Besonderheiten sind zu vermeiden.
Band und Mütze verlieren im Laufe der Zeit ihre Ansehnlichkeit und sind bei Bedarf zu erneuern.
In Couleur trägt man grundsätzlich: Hemd, Halsbinde (Krawatte, Masche, o.ä.), Sakko, lange Hosen und dazu passende Schuhe. Bei Festveranstaltungen ist ein einfarbiger, dunkler Anzug zu wählen. Der „kleine Bieranzug” besteht aus einer mitunter sportlichen Kombination von Sakko (Jacke) und Hose. Ein geeignetes Hemd oder ein Rollkragen-Pullover kann die Halsbinde ersetzen.
Abweichungen von obigen Kleidungsregeln sind unter besonderen Umständen möglich. Immer aber hat kultivierter Geschmack und das Wissen um die Würde des Farbentragens den Ausschlag zu geben. In Couleur wird die Mütze im Allgemeinen auch in geschlossenen Räumen aufbehalten, jedoch insbesondere in folgenden Fällen abgenommen:
Zum Gruß, beim Vor- und Zutrinken, in der Kirche und bei der Totenehrung, im Hörsaal während der Vorlesung und beim Austreten (Einklemmen der Mütze unter einem Arm).
Beim Grüßen wird die Mütze abgenommen und mit der linken Hand vor die Brust gehalten, während man die Rechte zum Gruß reicht. Gleiches gilt für die Biertonne; Cerevis und Stürmer werden zum Gruß nicht abgenommen. Stattdessen legt man die rechte Hand an den Rand der Kopfbedeckung (legeres Salutieren) und reicht dann die Hand zum Gruße.
Beim Tanzen wird die Mütze mit der linken Hand gehalten, Stürmer und Cerevis hingegen werden aufbehalten. Diese Grundregel wird je nach Art des Tanzes abzuwandeln sein, sodass die Kopfbedeckung oft besser auf dem Tisch verbleibt.
Gehen mehrere Personen in Couleur, so wird deren Gehordnung durch die amtliche Reihenfolge der Verbindungen bestimmt. Geht Couleur mit Spieß gemischt, ist außerdem auf eine gewisse Symmetrie zu achten. Unter Gleichgestellten nimmt hierbei der Couleurträger den Vorrang ein.
Nehmen Füchse an einer Veranstaltung einer anderen Verbindung teil, ohne dass ein geburschtes Mitglied anwesend ist, haben sie sich beim Fuchsmajor der gastgebenden Verbindung zu melden und um Farbenschutz zu ersuchen.
Es geziemt sich, beim Vorübergehen an einer Kirche oder einem Wegkreuz durch Abnehmen der Mütze zu grüßen. Ebenso ist es für katholische Studenten ein Gebot der Höflichkeit, Angehörige des geistlichen Standes zu grüßen.
In Couleur bietet man der Dame auf der Straße nur bei schlechten Gehverhältnissen den Arm. Der Farbstudent vermeidet es, auf der Straße zu rauchen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Couleurstudent zuvorkommend und fügt sich reibungslos in die Ordnung der Fahrgäste.
Der Couleurträger geht jedem Auflauf aus dem Weg und lässt sich nicht provozieren. Wird er jedoch in einen Tumult verwickelt, so hat er das Couleur sofort abzulegen (“abtakeln”). Ansonsten wird das Couleur in der
Öffentlichkeit weder an- noch abgelegt Sollte dies dennoch notwendig sein, hat das so wie übrigens auch sonst – unauffällig zu geschehen. Selbstverständlich können nicht für alle denkbaren Situationen Regeln aufgestellt werden. Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass Couleur in der Öffentlichkeit bescheiden und ohne Anstoß zu erregen, getragen wird. Das Auftreten eines (angehenden) Akademikers hat standesbewusst und selbstsicher zu sein.
GESELLSCHAFTS- UND VERKEHRSCOMMENT
“Der Du-Comment ist ein kostbares Vermächtnis unserer Alten. Er ist der allzeit gegenwärtige Ausdruck der Bedeutung, die gerade unser Verband dem Freundschaftsprinzip zumisst. Kein anderer studentischer Verband hat jemals die gleiche durchgehende Anwendung des Du-Comments gekannt. Der brüderliche Gebrauch des „Du” bedeutet die rückhaltlose Anerkennung der ernsten Verpflichtung, die uns aus der Cartellfreundschaft erwächst. Niemals darf er zur gedankenlosen, liebeleeren Inanspruchnahme eines als selbstverständlich empfundenen Vorrechtes werden. “(Dr. Heinrich Drimmel, 1912-1991, ehemaliger Unterrichtsminister).
Die Mitglieder befreundeter Verbindungen sprechen einander mit dem brüderlichen “Du” an. Allerdings wird im dienstlichen Verkehr die Anrede des Vorgesetzten bzw. gesellschaftlich Ranghöheren maßgebend sein. Auch im Beisein von verbandsfremden Personen ist Takt und Vorsicht bezüglich der Anrede geboten.
Im offiziellen Umgang werden Chargen mit der Chargenfunktion und dem davorgesetzten Wort „Hoher” angeredet. (Hoher Senior, Hoher Fuchsmajor, Hoher Philistersenior etc.) Aktive verwenden gegenüber Alten Herren stets die Anrede “(lieber) Alter Herr”. Im Übrigen nennen Angehörige derselben Verbindung einander “Bundesbruder”, Angehörige verschiedener befreundeter Verbindungen nennen einander “Cartellbruder” oder „Farbenbruder – je nach Verbandsstatus. Der letztere Ausdruck wird auch deutschen CVern gegenüber verwendet, die oft auch die Anrede “Hohes Cartell” gebrauchen.
Gemäß derzeit gültigem Verbändeabkommen werden angeredet: Angehörige der VCS (Vereinigung christlicher, farbentragender Studentinnen in Österreich) mit: „Kartellschwester” Angehörige, des KÖL (Akademischer Bund katholisch-österreichischer Landsmannschaften), des ÖKV (Karteliverband nichtfarbentragender akademischer Vereinigungen) und des MKV mit: „Kartellbruder” Angehörige des schweizerischen StV mit: „Farbenbruder”  Wird man einem Cartellbruder oder einer Kartellschwester bekanntgemacht oder will man sich vorstellen, wird dem Namen stets der Name der Verbindung angefügt (bei latinisierten Verbindungsnamen im Genitiv) gefolgt von „vulgo” und dem Couleurnamen.
Dem freundschaftlichen Verkehr der Cartellverbindungen untereinander entsprechend, besteht zwischen den Angehörigen verschiedener Verbin-dungen Grußpflicht. Unter annähernd gleichaltrigen Cartellbrüdern grüßt hierbei die nach der amtlichen Reihenfolge jüngere Verbindung zuerst.
Auf Verbindungsveranstaltungen sind Cartell- (Kartell)brüder und Kartellschwestern ungeachtet des cartellbrüderlich-freundschaftlichen Verhältnisses als Gäste zu betrachten und daher mit commentmäßigem Anstand zu behandeln. Hierzu gehört auch, dass ein Bundesbruder zum Empfang der Gäste bereitsteht. Alte Herren, insbesondere Ehrengäste, sind auf die ihnen gebührenden Plätze zu geleiten. Einige Füchse sollen bereitstehen, um beim Ablegen der Überkleider behilflich zu sein. Solange Alte Herren oder Gästeanwesend sind, soll kein Aktiver ohne besonderen Grund die Veranstaltung verlassen.
Bei Tanzveranstaltungen der Verbindung gebietet es die Höflichkeit, dass alle Bundesbrüder sich als Gastgeber fühlen und namentlich die jüngeren Semester möglichst viele Damen zum Tanz bitten. “Mauerblümchen-” und “Pärchensyndrom” sind zu vermeiden. Für das tadellose commentmäßige Verhalten mehrerer in Couleur auftretender Bundesbrüder ist stets die höchste anwesende Charge oder das älteste anwesende Semester verantwortlich.
FAHNENCOMMENT
Die Fahne ist das ehrwürdigste Symbol der Verbindung. Sie zeigt die Farben der Verbindung und die Darstellung ihrer Prinzipien. Über ihre Entstehung, ihr genaues Aussehen und ihre kirchliche Weihe gibt die Verbindungsgeschichte Auskunft. Der Schutz der Fahne ist ehrenvolle Aufgabe jedes Verbindungsmitgliedes.
Bei festlichen Veranstaltungen, vor allem bei Burschungs- und Bandverleihungsfeiern, ist stets die Fahne mitzuführen. Der Burscheneid wird auf die Fahne abgelegt. Die Fahne befindet sich im Allgemeinen zur Rechten des Präsidiums. Wird sie getragen, so ruht sie auf der rechten Schulter des Trägers. Fahnenträger ist in der Regel der Senior, der dabei stets von Flügelchargen begleitet wird. Die Fahne wird nach Möglichkeit in einen Fahnenständer gestellt. Sie wird nie abseits abgestellt, ohne dass
sich ein Verbindungsmitglied in ihrer Nähe befindet. In Anbetracht ihres hohen ideellen Wertes ist die Fahne mit äußerster Schonung zu behandeln. Die „Reisefahne” kann bei feierlichen Veranstaltungen außerhalb Wiens oder aus logistischen Gründen die „Prunkfahne” ersetzen. Die Ablegung des Burscheneides auf die Reisefahne ist zulässig. Zum Gruß und zum Zeichen der Trauer wird die Fahne gesenkt, wobei das Fahnentuch gerafft wird. Der Fahnenträger salutiert nicht.
Als Mitglieder einer österreichischen Korporation sind wir verpflichtet, in Bezug auf die Achtung vor den staatlichen Symbolen ein gutes Beispiel zu geben. Bei vaterländischen Feiern (Landesvater-/Österreichkneipe, Kundgebungen etc.) sowie bei großen Ballveranstaltungen gebührt der rot-weiß-roten Fahne der Ehrenplatz.
WICHSCOMMENT
Die Wichs (in der bundesdeutschen Studentensprache auch: Der Wichs), die früher allgemein übliche Tracht der Studenten, wird heute nur mehr bei besonderen Veranstaltungen von bestimmten Verbindungsmitgliedern den „Chargierten” – getragen. Man unterscheidet Voll- und Halbwichs sowie Salonwichs.
Die Vollwichs besteht aus “Buchsen” (weißen Beinkleidern), “Kanonen” (Stulpstiefeln), dem “Flaus”, auch “Pekesche” (Farbenrock) meist aus Samt mit Verschnürung in den Verbindungsfarben, ebensolcher Schärpe, weißen Handschuhen mit Stulpen, Paradecerevis bzw. Barett, dem Schläger mit Korb in den Verbindungsfarben und dem Gehänge (Wehrgehänge) mit Scheide.
Das Barett ist in der Regel dem Senior als Fahnenträger vorbehalten. Der Fuchsmajor trägt ein Paradecerevis, an dem ein Fuchsschwanz befestigt ist. Zur Wichs werden ausnahmslos schwarze glatte Straßenschuhe getragen.
Die Halbwichs besteht aus Flaus, Schärpe, Paradecerevis und weißen Handschuhen. Erforderlichenfalls wird dazu der Schläger getragen (ohne Gehänge und Scheide). Auch zur Halbwichs werden schwarze, glatte Straßenschuhe getragen. Die Hose ist schwarz oder einfarbig dunkel.
Salonwichs ist die Kombination Frack mit weißen Handschuhen, Sektband und Paradecerevis, die zu Anlässen, bei denen das Tragen eines Frackes erforderlich oder erwünscht ist, angelegt wird. Als „Bierjacke” bezeichnet man einen Flaus, der von (Bier-) Füchsen beim Servieren getragen wird. Sie ist in der Regel ein ausgedienter, aber in ordentlichem Zustand befindlicher Flaus und fällt nicht unter die Bezeichnung „Wichs”.
CHARGIERCOMMENT
1) Allgemeines
Chargierte sind Mitglieder der Korporation in Vollwichs. Sie repräsentieren die Verbindung bei festlichen und feierlichen Veranstaltungen. Aus diesem Grunde sind, wie schon aus dem Wort hervorgeht, vor allem die Verbindungschargen zum Chargieren berufen. Da die Chargierten einerseits durch die alte studentische Tracht die Aufmerksamkeit der Offentlichkeit in gesteigertem Maße auf sich ziehen, andererseits in maßgeblicher Weise am couleurstudentischen Zeremoniell teilnehmen, haben sie ein angemessenes Betragen und eine vorbildliche Haltung an den Tag zu legen. Marschiert wird im lockeren – nicht militärischen -Gleichschritt auf links. Bei Aufstellung und Gehordnung der Chargierten ist stets auf Symmetrie zu achten. Es ist anzustreben, Salutieren, Schlägerziehen etc. gleichzeitig, am besten auf ein vorher vereinbartes Zeichen durchzuführen. Dabei sollte aber ein exerziermäßiger Vollzug nicht übertrieben werden. Wo immer Chargierte auftreten, müssen Verbindungsmitglieder plenis coloribus zugegen sein (“Bedeckung”).
Ein Chargierter darf seinen Platz nicht verlassen; eine Veränderung an der Vollwichs (Kragenöffnen, Handschuhe ausziehen) ist unstatthaft. Zum Chargieren berechtigt sind alle geburschten Mitglieder. Brandfüchse dürfen chargieren, wenn unter den anderen Chargierten wenigstens ein Bursch ist. Brandfüchse dürfen außer bei der Fuchsenkneipe kein Kontrarium übernehmen. Ausnahmen hiervon sind durch Entscheidung des Seniors möglich.
Bei allen Veranstaltungen mit Chargierten hat die für die Organisation verantwortliche Charge vor Beginn der Veranstaltung eine Regiebesprechung mit den Chargierten anzusetzen. Deren Umfang richtet sich nach Art und Bedeutung der Veranstaltung und hat den Zweck, die Chargierten auf den Verlauf der Veranstaltung vorzubereiten, sowie bei den commentmäßigen Handlungen ein einheitliches Erscheinungsbild der Chargierten zu schaffen.
2) Paradestellung und Ehrenbezeigungen
In der Paradestellung sind die Beine leicht gegrätscht, d.h. der Abstand der Fersen beträgt ungefähr eine Schuhlänge. Der Schläger ist vor dem Körper abgestellt, die Linke umfasst den Schlägergriff, die Rechte ruht auf der Linken.
Der Schläger wird links getragen. Beim Gehen umfasst die linke Hand die Scheide knapp unter dem Korb. Wird ohne Scheide chargiert, so wird der Schläger in der linken Armbeuge, leicht an den Körper gedrückt, getragen. Unmittelbar nach dem Ziehen und unmittelbar vor dem Versorgen wird der Schläger kurz abgesetzt, d.h. der Schläger wird an die Brust geführt, die Klinge zeigt schräg nach oben.
Das Erheben des Schlägers symbolisiert Hingabe, Begeisterung und Einsatzfreude. Arm und Schläger bilden dabei eine Gerade, die Klinge zeigt schräg nach vorne rechts oben. Der Schläger wird erhoben insbesondere bei folgenden Anlässen:
Kirche und kirchliche Zeremonien:
Evangelium
Te Deum (Großer Gott wir loben Dich)
Kneipe, Kommers und sonstige Veranstaltungen:
Burschenstrophe der Verbindung (Senior: auch bei den Burschenstrophen der Bandverbindungen)
Farbenlied
ÖCV-Bundeslied
EKV-Hymne
Österreichische Bundeshymne EU-Hymne Salamander 

Gaudeamus: 4. und 6. Strophe
Burschen heraus: 3. Strophe nach Aufschlag Präsidium (Wenn es gilt …)
Schwört bei dieser blanken Wehre: letzte Strophe nach Aufschlag Präsidium (Brausend lasst…)
Wenn alle untreu werden: letzte Strophe nach Aufschlag Präsidium (Wir woll’n das Wort nicht brechen …)
Fuchsmajor, ehemalige Fuchsmajores und chargierende Füchse:
Fuchsenstrophe
Das Senken des Schlägers erfolgt zum Geleit, zeigt aber auch Trauer und höchste Ehrerbietung an. Unterarm und Schläger bilden eine Gerade, die Klinge zeigt schräg nach rechts vorne unten, ohne den Boden zu berühren. Die Scheide wird wie der Schläger gehalten. Der Schläger wird gesenkt insbesondere bei folgenden Anlässen:
Kirche und kirchliche Zeremonien:
Heilige Wandlung
Ecce agnus Dei (seht das Lamm Gottes) Sakramentaler Segen Begleiten des Allerheiligsten Kneipe, Kommers und sonstige Veranstaltungen: Burscheneid „Spondeo” bei der Couleurpromotion Begleiten von Ehrenpersonen Begleiten der Fahne beim feierlichen Einzug Begleiten eines Sarges Lied Ich hatt’ einen Kameraden”
Zum Gruß wird salutiert. Hierbei berühren Zeige- und Mittelfinger der rechten Hand das Cerevis; die Handfläche ist nach unten gerichtet. Unterarm und Hand bilden eine Gerade, die mit dem Körper einen spitzen Winkel bildet. Der Daumen bleibt angelegt.
Während des Sprechens einer feierlichen Formel (Rezeption, Burschung etc.) sowie während des Zutrinkens wird nicht salutiert, sondern vorher und nachher. Grundsatz: kein Dauergruß.
3) Ehrenwache
Ehrenwache wird in Paradestellung gehalten. Bei längerer Dauer kann eine Ablösung stattfinden. Der ablösende Chargierte tritt drei Schritte vor den Wache haltenden. Beide salutieren gleichzeitig und wechseln die Plätze (rechts vorbeigehen!). Die neue Wache stellt nun den Schläger ab. Beide Chargierten salutieren, der abgelöste Chargierte macht kehrt (man dreht immer über die linke Schulter) und zieht ab.
4) Kneipe und Kommers
Während des Ein- und Auszuges wird nicht salutiert. Der Gruß wird entweder nach Herstellung einer der Corona zugewandten Front oder nach Erreichen der Plätze geleistet. Bei mehr als einem Chargierten wird auf ein unauffälliges, vorher zu vereinbarendes Signal gleichzeitig salutiert und danach ebenso der Gruß gleichzeitig beendet. Nach dem Gruß wird der Schläger gezogen, abgesetzt und auf den Tisch gelegt.
Bei Kommersen oder anderen Veranstaltungen, bei denen Gastchargierte teilnehmen, erfolgt der Einzug der Chargierten nach der umgekehrten amtlichen Reihenfolge (d.h., dass die Chargierten der jüngsten Verbindung zuerst einziehen, die der ältesten zuletzt, gefolgt von denen der Ortsverbände und des Vorortes). Zuletzt ziehen Kontrarien und Präsidium ein. Die Reihen für die Chargierten werden hierbei von vorne (Coronaseite) aufgefüllt. Das Präsidium sitzt hinter den Gastchargierten in erhöhter Position.
Bei manchen Verbindungen ist es üblich, dass die Chargierten, als Vertreter der Verbindung, dem Präsidium und anderen Verbindungen, vor allem der Mutterverbindung, dem eigenen Ortsverband und dem Vorort, zutrinken. (siehe Kneipcomment, Trinkzeremonien). Dies hat aber frühestens nach der Begrüßung, im Regelfall aber erst nach dem festlichen Höhepunkt der Veranstaltung (Burschung, Festrede etc.) zu erfolgen. Selbstverständlich obliegt es den Chargierten, wen sie ehren wollen.
Jeder Programmteil wird durch dreimaliges Aufschlagen eingeleitet. Mit dem ersten Schlag avisiert das Präsidium das nun folgende Silentium. Beim zweiten Schlag schlagen die Flügelchargen mit, den dritten Schlag führen alle Chargierten gemeinsam aus. Bei einer großen Anzahl von Gastchargierten kann diese Bestimmung modifiziert werden (ist vor dem Kommers mitzuteilen). Die Chargierten erheben die Schläger bei allen Liedern bzw. Liedstrophen, bei welchen sie als Nicht-Chargierende aufstehen müssten. Dabei wird vor und nach einem Lied bzw. einer Liedstrophe sowie zwischen den Liedstrophen der Schläger abgesetzt.
„Abstechen”: Der Schläger wird senkrecht mit der Spitze auf den Tisch gesetzt: Bei den Farbenstrophen, Bundesliedern und Hymnen jener Korporationen bzw. Verbänden, denen der Chargierte nicht angehört, bzw. deren Band er nicht trägt. Vor und nach dem „Abstechen” wird der Schläger abgesetzt. Das vorherige „Schlägerschwingen” ist nur bei einigen Verbindungen üblich.
Bei Festreden kann das Präsidium den Gastchargierten erlauben, sich zusetzen („Gastchargierte sedeatis”).
Wird ein Cantus oder eine Strophe gesungen, bei der sich die Corona zu erheben hat, so zeigt das Präsidium dies durch einen Aufschlag an (und kann dies mit den Worten: “Omnes surgite!” unterstützen). Chargierte erheben die Schläger.
Während des Kolloquiums ist es den Chargierten ohne Aufforderung gestattet, sich zu setzen. Beim Auszug nehmen die Chargierten der jüngsten Verbindung als erste vor dem Präsidium Aufstellung, grüßen das Präsidium, drehen über die linke Schulter, grüßen die Corona und „ziehen aus” (lockerer Gleichschritt). Bei Kneipen (internen Veranstaltungen) verabschieden sich die Chargierten am Ende des Offiziums von der Corona mit Gruß und verlassen in würdevoller Formation den Saal.
KIRCHENCOMMENT
Aus dem Charakter der Korporation als Altargemeinschaft ergibt sich für uns die Verpflichtung, an einer würdigen Gestaltung des Gottesdienstes mitzuwirken.
Dazu gehört vor allem, dass die Verbindung den Vorbeter, die Ministranten und, wenn möglich, eine Schola stellt. Hierfür hat der Consenior mit dem Verbindungsseelsorger entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Sind Chargierte vorgesehen, empfiehlt es sich, deren Aufstellung mit dem Zelebranten bzw. mit dem Mesner zu vereinbaren.
Nimmt die Verbindung an feierlichen Gottesdiensten oder Prozessionen teil, so sind auch Chargierte mit Fahne zu stellen. Beim Chargieren in der Kirche ist jeder Lärm zu vermeiden. Insbesondere hat das Ziehen und Versorgen der Schläger behutsam zu erfolgen, sodass das sonst damit verbundene Geräusch unterbleibt.
Nach dem Einzug der Chargierten nehmen diese vor dem Altar Aufstellung und leisten die Ehrenbezeigung durch Senken der Fahne und Salutieren. Beim Einzug des Priesters wird salutiert, bis dieser den Altar erreicht hat. Beim Kreuzzeichen vor dem Evangelium werden die Schläger gleichzeitig gezogen und erhoben. Die Fahne bleibt während des Evangeliums unbewegt. Während der HI. Wandlung werden Fahne und Schläger gesenkt. Die Chargierten, die die Fahne flankieren, kreuzen über ihr die Schlägerklingen. Zum “Ecce agnus Dei” (Seht das Lamm Gottes) vor der Kommunion der Gläubigen bis zur Austeilung der Kommunion werden Fahne und Schläger gesenkt. Vor dem Empfang der Hl. Kommunion salutiert der Chargierte. Beim Schluss-Segen wird die Fahne gesenkt, die Chargierten salutieren. Zum sakramentalen Segen werden Fahne und Schläger gesenkt (bzw. über der Fahne gekreuzt). Zum “Te Deum” (Großer Gott wir loben Dich) werden die Schläger gezogen und für die Dauer der Rezitation durch den Priester erhoben. Wird das Lied “Großer Gott wir loben Dich” gesungen, erheben die Chargierten während der ersten drei Strophen die Schläger.
Vor dem Verlassen der Kirche leisten die Chargierten vor dem Altar die Ehrenbezeigung wie beim Einzug und ziehen vor den Couleurträgern ins Freie. Obige Richtlinien gelten sinngemäß auch für Wort-Gottesdienste.
Bei feierlichen Prozessionen wird in der amtlichen Reihenfolge chargiert (d.h. die älteste Verbindung voran und die jüngste zuletzt). Beim Begleiten des Allerheiligsten werden die Schläger gesenkt gehalten.
TRAUERCOMMENT
Es ist Pflicht der Korporation, jeden verstorbenen Bundesbruder mit studentischen Ehren zu Grabe zu tragen und seiner im Gebet und bei einer Trauerfeierlichkeit zu gedenken.
1) Couleurtrauer
Zu Allerseelen trägt die Verbindung eine Woche lang Couleurtrauer für alle verstorbenen Bundesbrüder. Es finden ein Trauergottesdienst und eine Trauerkneipe statt. Entweder vor Allerheiligen oder vor Weihnachten werden auf den Gräbern der Gründer und der in Wien bestatteten Ehrenmitglieder und der als Aktive verstorbenen Bundesbrüder kleine Sträuße mit einer Papierschleife in den Verbindungsfarben und mit dem Aufdruck “Fiducit toter Bruder!” niedergelegt. Für einen verstorbenen Alten Herrn ist zusätzlich zu der jährlichen Verbindungstrauer um Allerseelen am Tag des Begräbnisses Couleurtrauer zu halten. Wenn ein studierender Bundesbruder stirbt, legt die Verbindung eine Woche lang Couleurtrauer an. Während dieser Zeit wird für den Verstorbenen eine Seelenmesse gefeiert und eine Trauerkneipe geschlagen. Mit der Couleurtrauer sind fröhliche und ausgelassene Veranstaltungen unvereinbar. Ist die Teilnahme der Verbindung an einer festlichen Cartellveranstaltung erforderlich, ruht die Couleurtrauer.
Zum Zeichen der Trauer werden die Farben (Band, Farbstreifen an Mütze und Barett, Paradecerevis, Schärpe und Schlägerkorb) schwarzumflort. An der Fahne wird ein Trauerflor angebracht.
Zu Weihnachten sendet die Verbindung jeder Witwe eines Bundesbruders eine Karte mit einem dem Anlass entsprechenden Text.
2) Couleurbegräbnis und Kranzniederlegung
Zum Begräbnis eines Bundesbruders wird eine angemessene Vertretung entsandt. Beim Umfang des Begräbniscomments ist auf die Wünsche der Hinterbliebenen Rücksicht zu nehmen. Ein Kranz mit einer Schleife in den Verbindungsfarben ist der letzte Gruß der Verbindung an den Toten. Ein Bundesbruder, nach Möglichkeit der Philistersenior oder der Senior, kondoliert im Namen der Verbindung den engsten Angehörigen des Verstorbenen.
Bei Begräbnissen finden sich die Chargierten möglichst mit Fahne – 30 Minuten vor der Einsegnung in der Aufbahrungshalle ein, um die Totenwache zu halten. Sie bleiben vor dem Sarg stehen und grüßen den Toten durch Senken der Fahne und Salutieren. Dann nehmen sie an einer der beiden Seiten des Sarges Aufstellung, ohne aber den Angehörigen den Blick auf den Sarg zu verstellen.
Während der Einsegnung steht der Fahnenträger vor dem Sarg neben dem, der das Kreuz hält.
Der Trauerzug gliedert sich in der Regel wie folgt: Kreuz, Musik, Fahne (mit zwei Flügelchargen), Couleurvertreter, Geistlichkeit, Sarg flankiert von Chargierten, Angehörige, übrige Trauergäste. Nehmen Berufskollegen des Verstorbenen in geschlossener Formation teil (Ärzte, Lehrer, Exekutive, Bundesheer etc.) an dem Begräbnis teil, so marschieren diese unmittelbar hinter dem Kreuz bzw. hinter der Musik, also vor der Fahne.
Band und Mütze des Verstorbenen werden in würdiger Form (schwarzer Polster) von einem zwischen Fahne und Couleur gehenden Bundesbruder getragen. Die Chargierten halten die Schläger gesenkt. Chargierte und Couleurvertreter reihen sich in der Weise, dass die Urverbindung des Verstorbenen vorangeht und die übrigen Verbindungen in der amtlichen Reihenfolge folgen.
Das Grab wird nach Maßgabe der Platzverhältnisse von den Chargierten flankiert, der Fahnenträger nimmt am Kopfende des Grabes Aufstellung.
Während der Sarg hinabgelassen wird, wird die Fahne gesenkt. Die Schläger werden über der Fahne gekreuzt oder, wenn dies nichtmöglich ist, über das Grab gehalten und sodann leise versorgt. Nach der nochmaligen Einsegnung hält der Leibbursch des Verstorbenen (der Philistersenior oder dessen Vertreter, bei Aktiven der Senior) die Grabrede. Der Redner wirft dem toten Bundesbruder zuletzt Band und Mütze in das Grab. Hierbei salutieren die Chargierten. Bei dem Lied “Ich hatt’ einen Kameraden” oder einem studentischen Abschiedslied, (z. B. „Es hatten drei Gesellen…”) werden Fahne und Schläger gesenkt.
Nachdem die Couleurvertreter vom Verstorbenen Abschied genommen haben, wird die Fahne nochmals kurz gesenkt, die Chargierten salutieren und ziehen ab.
War der Verstorbene Mitglied mehrerer Verbindungen, so gilt der Comment seiner Urverbindung. Bei einer Totenehrung werden während Kranzniederlegung und Gedenkminute Fahne und Schläger gesenkt.
3) Die Trauerkneipe
Trauerkneipe und Trauerkommers sind ganz auf den Gedanken ausgerichtet, dass ein Bundesbruder, der noch vor kurzem lebendiges Mitglied unseres Bundes war, von uns gegangen ist, bis wir nach unserem eigenen Tode in der Anschauung Gottes wieder mit ihm vereint werden. Neben der Trauermesse soll auch die studentische Trauerfeier an das Erlösungswerk Christi und das Weiterbestehen unseres Bundes über das Grab hinaus erinnern. Dieser christlichen Sicht folgend, wird die Trauerkneipe in Wehmut über das Scheiden des Freundes und zu unserer eigenen Besinnung mit größtem Ernst und besonderer Würde geschlagen.
Auf der Trauerkneipe unterbleibt eine formelle Begrüßung der Anwesenden. Außer bei repräsentativen Trauerkommersen (Musikuntermalung!) gibt es kein Kolloquium. Es herrscht Rauchverbot. Vor dem Präsidium steht eine brennende Kerze, der Sessel rechts neben dem Präsidium bleibt als symbolischer Platz des Toten frei. Vor dem leeren Sessel steht ein volles Glas.
Das Präsidium eröffnet die Trauerkneipe mit den Worten: “Silentium, commercium funebre incipit. Es steigt das Lied: ‘Brüder, lagert euch im Kreise”. Von diesem Lied wird nur die erste, sechste (“Brüder, die vor vielen Jahren…”) und die siebente (“Brüder, die befreit vom Kummer …”) Strophe gesungen. Hierauf folgt die Trauerrede. Mit Rücksicht auf den Charakter der Kneipe unterbleibt jede Beifallsbezeigung und es steigt der Cantus: “Es hatten drei Gesellen”. Nach Absingen aller sieben Strophen wird der Trauersalamander gerieben:
Pr: “Silentium dauert an, es steigt der Trauersalamander”.
Das Präsidium sticht ab und kommandiert:
“Ad exercitium salamandri in memoriam fratrum mortuorum (fratris mortui N) omnes surgite! “Corona leise: “Surreximus”.
Pr.: “Eins, zwei, drei, Salamander!”
Die Corona reibt die Gläser auf den Tischen gegen den Uhrzeigersinn im Kreise, wobei die Worte “Salamander, Salamander” gemurmelt werden.
Pr.: “Eins, zwei, drei, bibite ex !”
Die Corona trinkt aus und stellt die Gläser leise auf den Tisch.
Pr.: “Eins, zwei, drei!”
Die Gläser werden leicht angehoben und bei “drei” hart auf den Tisch gesetzt.
Pr.: “Trauersalamander ex, Silentium triste.”
Nunmehr werden alle Lichter mit Ausnahme der Kerze vor dem Präsidium gelöscht. Die Corona bleibt mit entblößtem Haupt stehen, während das Horn der Verbindung vom Präsidium nach rechts geht. Jeder Bundesbruder trinkt daraus und reicht es mit dem Wort “Fiducit tote Brüder (toter Bruder)” weiter. Nach Beendigung des Silentium triste wird die Strophe “Ist einer unsrer Brüder dann geschieden…” des Liedes “Vom hoh’n Olymp” dreimal nacheinander, stets leiser werdend, gesungen.
Hierauf spricht das Präsidium:
“Alle Gläser sind leer, nur eines ist noch voll; doch der daraus trank ist nicht mehr. Höre toter Bruder, dir trinke ich dein letztes Glas! Fiducit! (Präsidium leert das Glas)
Wir denken an dich und grüßen dich hinüber ins Jenseits. Wenn auch dein Leib zerbrochen ist, wie dieses Glas, (Präsidium zerschellt das Glas)
dein irdisches Leben erloschen ist, wie dieses Licht, (Präsidium löscht die Kerze)
so wissen wir doch, wir werden einander wiedersehen im Lichte der ewigen (Verbindungsname). (Kurze Pause)
Commercium funebre ex!”
Bei einem Zusammensein nach der Trauerkneipe ist pietätvolles Verhalten angebracht.
PROMOTIONSCOMMENT
1) Couleurpromotion und Couleursponsion
Wo es die akademischen Behörden gestatten, erfolgt die Promotion oder Sponsion in Couleur. Der zu Graduierende kann dabei in Salonwichs erscheinen. Die Verbindung ist bei der Couleurpromotion oder Couleursponsion durch zahlreiche Couleurträger vertreten. Bei einer Promotion “sub auspiciis” und bei der Verleihung eines Ehrendoktorats soll die Korporation womöglich mit Chargierten und Fahne aufziehen.
Beim Ein- und Auszug des akademischen Senates, sowie bei der Verlesung der Sponsionsformel durch den Promotor, wird die Mütze abgenommen, die Chargierten salutieren. Während des “Spondeo” des zu Graduierenden legt ihm ein Bundesbruder, üblicherweise der Leibbursch, der hinter ihm Aufstellung genommen hat, die Hand auf die Schulter. Die Chargierten senken die Schläger. Während des „Gaudeamus”, welches bei dieser Zeremonie als akademische Hymne gilt, erheben sich die anwesenden Bundesbrüder und nehmen die Mütze ab. Die Chargierten erheben die Schläger. Desgleichen bei Bundes- und Europahymne. Sollte dies aufgrund räumlicher Umstände nicht angebracht sein, wird salutiert.
Es ist ein alter Brauch, dass derjenige die Dankesworte der Neo-Graduierten spricht, der in den Farben der ältesten Verbindung erschienen ist. Diesbezüglich sind vor der Promotion in der Universitätsdirektion entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
2) Doktorpotus, Magisterpotus, Ingenieurpotus
Anlässlich der Vollendung des Studiums ist es üblich, dass der frischgebackene Akademiker – es können sich auch mehrere zusammentun die Bundesbrüder zu einem fröhlichen Beisammensein einlädt. In der Regel wird der Potus in der Art einer Exkneipe gestaltet. Der Gefeierte sitzt zur Rechten des Präsidiums, wenn er es nicht selbst innehat. Die Anwesenden bringen dem Neo-Graduierten ihre Glückwünsche meist in der Form dar, dass die Corona während des Absingens eines passenden Liedes (“Als ich schlummernd lag heut Nacht”, “Als noch Arkadiens gold’ne Tage”, “Bemooster Bursche zieh ich aus” u.ä.) an dem Gefeierten vorbeizieht, wobei jeder mit ihm Schmollis trinkt (Schmollis ist ein Zutrunk, der nicht unter die Regel des Vortrinkens gemäß Kneipcomment fällt).
Im Übrigen ist es Sache der Gäste, mit dem Anlass entsprechenden humorvollen Darbietungen aufzuwarten und dem Gastgeber dessen Lieblingslieder zu singen.
HOCHZEITSCOMMENT
Zur Hochzeit eines Bundesbruders entsendet die Verbindung zwei oder vier Chargierte und eine angemessene Couleurbedeckung. Es ist ratsam, sich vor der Zeremonie mit dem Zelebranten zu besprechen. Dadurch können Regiefehler vermieden werden.
Je zwei Chargierte erwarten Bräutigam und Braut am Kircheneingang und geleiten sie bis zum Altar. Werden nur zwei Chargierte gestellt, geleiten diese den Bräutigam zum Altar. Dort flankieren die Chargierten den
Betschemel der Brautleute. Vom Aufruf des Bräutigams bis zum JA-Wort der Braut wird salutiert. Wenn der Priester um die Hände der Brautleute die Stola schlingt, werden die Schläger gezogen und über dem Brautpaar gekreuzt. Nach der Trauung flankieren die Chargierten die Jungvermählten, treten zuerst ins Freie und kreuzen vor dem Kirchentor die hochgehaltenen Schläger. Das Brautpaar zieht unter dem so entstandenen „Schlägerdach” ins Freie. Anschließend überbringt der Senior oder der Philistersenior bzw. deren Vertreter die Glückwünsche der Korporation und überreicht der Braut einen Blumenstrauß, der – wie auch das Brautbukett selbst – mit einem Band in den Farben der Verbindung geschmückt sein soll.
Für die Brautmesse gelten die Regeln des Kirchencomments.
Der Hochzeitscomment gilt allenfalls in modifizierter Form – auch für Hochzeitsjubiläen.
RITENCOMMENT
Die unter diesem Titel angeführten couleurstudentischen Zeremonien bilden den Kern der Symbolik der Verbindung. Sie finden nach altem Brauch auf Kneipe oder Kommers statt, gehen in ihrer Bedeutung als äußere Zeichen innerer Haltung jedoch weit über die Bedeutung der Regeln des Kneipcomments hinaus. Dies rechtfertigt auch ihre gesonderte Behandlung.
Nur die genaue Kenntnis des Ritencomments und das bewusste Miterlebender größtenteils ernsten Zeremonien kann deren Wirkkraft für die Verbindung voll zur Entfaltung bringen.
1) Die Rezeption
Der Ritus der Rezeption, der teilweise auf das studentische Brauchtum des ausgehenden Mittelalters (Deposition = depositio cornuum) zurückgeht, bringt wie kein anderer Anlass die dem Farbstudententum eigene Mischung von Ernst und Scherz zum Ausdruck. Rezeptionsrede und Rezeptionsformel, die der ernsten Entscheidung Rechnung tragen, die der Eintritt in eine Korporation darstellt, sind umrankt von jugendfroher Heiterkeit.
Nachdem der Convent die Aufnahme eines Spefuchsen in die Verbindung beschlossen hat, wird auf der darauffolgenden Kneipe (Kommers im Allgemeinen ausgeschlossen) die feierliche Rezeption als sichtbares Zeichen der Aufnahme vor versammelter Corona vollzogen.
Das Präsidium beauftragt den Fuchsmajor, binnen einer bestimmten Zeit (in Bierminuten) die Rezeption vorzubereiten. Nach Ablauf dieser Frist begibt sich der Fuchsmajor mit den „Finken” (Aufnahmewerber, die noch nicht rezipiert wurden) und den Füchsen, von denen jeder seinen Sessel mitführt, in einen dem Kneipsaal benachbarten Raum. Der Fuchsmajor hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Rezeption erforderlichen Gegenstände – das mit Bier gefüllte Horn der Verbindung, die Mützen und Bänder für die zu rezipierenden Füchse, Zigarette(n) und Feuer -vorhanden sind. Sodann nimmt er die Aufstellung der Fuchsia vor:
An erster Stelle stehen die Rezeptionskandidaten, es folgt der Fuchs mit dem Horn, ein anderer mit Mützen und Bändern. Diesem schließen sich die anderen in beliebiger Reihenfolge an. An der Spitze des Fuchsenstalles nimmt der Fuchsmajor Aufstellung.
Nun kommandiert das Präsidium: “Silentium! Es steigt die Rezeption. Wir singen das Lied: ‘O wonnevolle Jugendzeit’!” Nach der zweiten Strophe singt die Corona den Cantus: “Was kommt dort von der Höh'” (“Es ist der Fuchsmajor”, “Was bringt der Fuchsmajor”)
Hierbei reiten der Fuchsmajor, die Finken und die Füchse auf ihren Sesseln zum Präsidium.
Dort antwortet der Fuchsmajor: “Ich bring’ euch meine Füchs”
Darauf die Finken unterstützt von den Füchsen: “Ihr Diener meine Herr’n !”
Corona: “Raucht auch der Fuchs Tabak?”
Finken: “Ein wenig meine Herr’n!”
Corona: “So steck er sich eins an!”
Finken: “O weh wie wird mir schlecht!”
Corona: “So kotz’ er sich mal aus!”
Finken: “Jetzt wird mir wieder wohl!”
Während dieser abwechselnd gesungenen Strophen nehmen die Finken die dem Text entsprechenden Handlungen vor. Sodann hält das Präsidium oder ein von ihm beauftragter Bursch eine kurze, dem Anlass entsprechende Rede. Nach dieser erhält der Fuchsmajor vom Präsidium die Aufforderung, die Rezeption vorzunehmen.
Nun erhebt sich die Corona. Der Fuchsmajor nimmt an jedem einzelnen Finken die Rezeption mit folgenden Worten vor:
“Ego N.N. vulgo N., pro tempore (latinisierter Verbindungsname im Genetiv) vulpium major, te N.N. recipio in nomine cerevisiae (nun trinkt der FM aus dem Horn und reicht es dem Rezipiendus; dieser trinkt ebenfalls), in civitatem amicitiae (Handschlag) et in locum fidelitatis – (Bruderkuss auf beide Wangen), ut sis vulpes oboediens, tabacum cigarrosque semper tecum portans, burschibusque libenter offerens. (Bei diesen Worten legt der FM dem Finken das Fuchsenband um die Brust und setzt ihm die Mütze auf)
Tuum nomen sit?” Fuchs: “N.”.
In besonderen Fällen kann der Fuchsmajor den gewählten Couleurnamen ablehnen. Er bestimmt sodann einen aus der Corona kommenden Vorschlag, mit dem jedoch der Neofuchs einverstanden sein muss.
Fuchsmajor: “Hohe Corona, ich frage an: was war Studiosus N.N.?”
Corona: “Fink!”
Fuchsmajor: “Hohe Corona, was ist N.?”
Corona: “Krassfuchs!”
Während die Corona “So wird der Fink ein Fuchs” singt, begeben sich die Füchse auf ihre Plätze zurück. Sodann rekommandiert der Fuchsmajor Silentium und ersucht das Präsidium, einen Salamander zu Ehren der Neofüchse kommandieren zu dürfen. Der Fuchsmajor erhält dazu die Erlaubnis. Die Neofüchse bleiben bei dem nun folgenden Festsalamander sitzen und nehmen ihre Mützen ab. Nach dem Salamander wird als Abschluss der Rezeption zum Zeichen der Freundschaft und zur Bekräftigung der Bundesbrüderlichkeit das Lied “Es hatten drei Gesellen” gesungen. Dieses Lied wird zu Ehren eines Bundesbruders nur zwei Mal gesungen: Bei der Rezeption und auf der Trauerkneipe nach seinem Tod. Zuletzt spricht das Präsidium: “Cantus ex, receptio ex, ein Schmollis den Neofüchsen!”
Die Neofüchse tragen während des Offiziums das Band über dem Sakko.
2) Die Branderung
Nach frühestens dreimonatiger Fuchsenzeit, im Allgemeinen nach etwa einem Semester und erfolgreicher Ablegung der Branderprüfung kann der Convent über Vorschlag des Fuchsmajors entsprechend engagierte Krassfüchse zu Brandfüchsen erklären. Danach findet auf der nächsten Kneipe (Kommers ausgeschlossen) die Zeremonie der Branderung statt. Bei diesem wie die Rezeption auf mittelalterlichem Vorbild beruhenden Brauch – wird dem Fuchsen noch einmal vor Augen geführt, dass er sich der Gemeinschaft unterzuordnen hat. Solocantus, Bierexamen und Erdulden des Anschwärzens sollen zeigen, dass der Fuchs gelernt hat, sich zu beherrschen und dass er mit Liedgut und Comment vertraut ist. Ulk und Mutterwitz bestimmen den Charakter dieser Zeremonie. Auf einer Branderkneipe finden keine feierlichen Zeremonien statt. Das Präsidium kommandiert einleitend: “Silentium, es steigt die Branderung!” Der Fuchsmajor begibt sich mit den zu brandernden Füchsen zum Präsidium und hält eine mehr oder minder ulkige Rede, in der er die Besonderheiten eines jeden Fuchsen hervorhebt. Dabei kann er sich an die Corona mit der Bitte wenden, Fragen an die Füchse zu stellen.
Im Anschluss daran haben die zu Brandernden ihr Gesangsexamen abzulegen. Jeder von ihnen begibt sich hierzu “in den ersten Stock” (steigt auf den Sitz) und trägt ein selbstgewähltes Lied vor. Hierauf folgt das Bierexamen: Jeder Fuchs hat ein Seidelglas zu leeren (bei alkoholfreiem Getränk: ein Krügel). Nun nimmt der Fuchsmajor die Bemalung ihrer Gesichter mittels angerußter Flaschenkorken oder dergleichen vor. Bei manchen Verbindungen ist es Brauch, dass auch an der Kneipe teilnehmende Damen den (die) Brandfuchsen bemalen dürfen. Jenen ist es gestattet, ihrerseits die bemalenden Damen zu küssen. Nach jedem einzelnen wendet sich der Fuchsmajor an die Corona mit den Worten: “Hohe Corona, ich frage an: was war N.?”
Corona: “Krassfuchs!”
Fuchsmajor: “Hohe Corona, was ist N.?”
Corona: “Brandfuchs!”
Nunmehr bestätigt das Präsidium die Branderung mit den Worten: “Ich erkläre euch zu Brandfüchsen (Verbindungsname im Genetiv) und gebe der Hoffnung Ausdruck, dass ihr bald für würdig befunden werdet, in den Burschensalon aufgenommen zu werden.”
Nachdem sich alle auf ihre Plätze zurückbegeben haben, schließt die Branderung mit dem Cantus “Ich war Brandfuchs”. Während des Offiziums haben die Füchse ihr Gesicht geschwärzt zu belassen.
3) Die Burschung
Hat ein Brandfuchs die Burschenprüfung mit Erfolg abgelegt und der Convent seine Zulassung zur Burschung beschlossen, findet auf der nächsten Kneipe (Kommers) seine feierliche Promotion zum Burschen statt. Erst durch diese erwirbt er die Rechte und Pflichten eines Burschen.
Von allen couleurstudentischen Zeremonien ist die Burschung die bedeutungsvollste und feierlichste. Die Ablegung des in seinem Wesen religiösen Burscheneides verpflichtet zur Prinzipientreue auf Lebenszeit. Der ganze Ernst, der einer katholisch-österreichischen Verbindung zugrunde liegt, soll dabei zum Ausdruck kommen. Aus diesem Grunde ist es bei manchen Verbindungen üblich geworden, die Burschung auf verbindungsinternen Kommersen (Weihnachts- und Stiftungsfestkommers) vorzunehmen.
Die Burschungskandidaten sind dem feierlichen Anlass entsprechend gekleidet.
Das Präsidium eröffnet die Burschung mit den Worten: “Silentium, es steigt die Burschung!” Hierauf werden die ersten drei Strophen des Liedes “Alles schweige…” gesungen. Gegen Schluss der zweiten Strophe führen Fuchsmajor und Kontrarium die Promovenden zum Präsidium. Dieses erteilt nach Beendigung des Liedes einem Bundesbruder das Wort zur Burschungsrede. Nachdem der Redner geendet hat, erhebt sich die Corona und der Senior nimmt den Promovenden den Eid auf die Fahne ab:
“Bist du bereit, stets treu zur Fahne (Verbindungsname im Genetiv) zu stehen, an den Prinzipien unverbrüchlich festzuhalten, die Satzungen der Verbindung gewissenhaft zu beobachten, das Conventsgeheimnis zu wahren, Freud und Leid mit der Verbindung zu teilen, ihre Interessen nach Kräften zu fördern und allen Kommilitonen ein wahrer Freund und Bruder zu sein, so gelobe es auf unsere Fahne!” (Ist keine Fahne vorhanden: “So gelobe es durch Handschlag!”)
Nachdem der Promovend durch Auflegen der Schwurfinger (Daumen, Zeige- und Mittelfinger gespreizt) auf die gesenkte Fahne bzw. durch Handschlag und Sprechen der Worte “Ich gelobe es” den Eid geleistet hat, nimmt ihm der Fuchsmajor das Fuchsenband ab. Während des Eides salutiert der Senior; Fuchsmajor und Kontrarium kreuzen die Schläger über der gesenkten Fahne. Der Senior schlingt das Burschenband um die Brust des Promovenden mit den Worten:
“So nimm denn hin die Burschenfarben (jeweilige Verbindungsfarben) und denke daran, dass dieses Band, das jetzt deine Brust schmückt, dich an unseren Bund kettet bis zum Tod. ‘(Wahlspruch der Verbindung)’ sei dein Wahlspruch immerdar!”
Nun folgt die Burschenpromotion: Der Senior schlägt jeden einzelnen Promovenden zum Burschen mit den Worten:
“Ego, N.N. vulgo N., pro tempore (Verbindungsname im Genetiv) senior, te N.N. vulgo N. ex auctoritate et dignitate conventus / bursarium nomino /nominatum declaro / declaratum proclamo!”
Beim Wort “nomino” schlägt der Senior dem Promovenden mit der flachen Klinge des Schlägers auf die linke Schulter, beim Wort “declaro” auf die rechte und beim Wort “proclamo” wieder auf die linke Schulter. Nachdem er den Schläger versorgt hat, entlässt er den Neoburschen mit Handschlag.
Während der feierlichen Formeln salutieren die Chargierten (Senior: vorher und nachher). Sind alle Promovenden geburscht, steigt das Farbenlied. Nach einem vom Präsidium kommandierten Festsalamander zu Ehren der Neoburschen schließt die Feier mit dem Lied “Burschen heraus!”.
In dem nun folgenden Kolloquium bittet einer der Neoburschen um das Wort und dankt für die Aufnahme als vollberechtigtes Mitglied (kurze Rede). Die neu promovierten Burschen tragen während des Offiziums das Band über dem Sakko.
4) Die Umspitzung
Bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände kann einem Bundesbruder gestattet werden, seinen bisherigen Couleurnamen aufzugeben und einen neuen anzunehmen. Wenn er vom Chargenconvent
bzw. Altherrenvorstand hierzu die Genehmigung erhalten hat, findet auf der nächsten Kneipe (Kommers ausgeschlossen) eine Umspitzung in folgender Form statt:
Das Präsidium ruft den Umspitzungswerber zu sich. Ein Fuchs bringt ein mit Bier gefülltes Glas. Das Präsidium kostet hiervon und spricht: “Hinterlege die commentmäßige Gebühr!” Der Umspitzungswerber lässt zwei Doppelliter Bier zum Präsidium bringen. Präsidium: “Bist du entschlossen, deinen Couleurnamen N. für immer abzulegen?” Umspitzungswerber: “Ich bin es!”
Präsidium: “Dann ertränke ihn mit einem gewaltigen Streifen!”
Nach diesen Worten reicht der Fuchs dem Umspitzungswerber das Glas.
Dieser trinkt, bis das Präsidium ruft: “Perditum est. Satis!”
Hierauf fragt das Präsidium: “Namenloser, wie willst du dich nennen?”
Umspitzungswerber: “N.!”
Präsidium: “Hohe Corona, wie hieß Bundesbruder N.Ν.?”
Corona: “N.!”
Präsidium: “Hohe Corona, wie heißt Bundesbruder N.N.?”
Corona: “N.!”
Während die beiden Doppelliter vom Präsidium rechts und links abwärts die Runde machen, singt die Corona als Abschlusscantus: “Freunde trinkt in vollen Zügen”.
5) Die Bandverleihung
Jede Bandverleihung ist Ausdruck einer besonderen Ehrung durch die Verbindung. Jubelband und Pro meritis-Band sind Ausdruck des Dankes an Bundesbrüder für besonders lang gehaltene Treue, bzw. für besondere Verdienste um die Korporation. Die Bandverleihung an ein Nichtmitglied ist Zeichen besonderen Vertrauens oder Anerkennung für außergewöhnliche Präsenz und Mitarbeit. Sie bietet auch Anlass, den Cartellgedanken in eindrucksvoller Weise zu rechtfertigen und zu fördern. Bandverleihungen finden in der Regel auf Kommersen statt.
a) Die Jubelbandverleihung erfolgt auf dem Stiftungsfestkommers an jene Bundesbrüder, die der Verbindung 50, 100, 125 oder 150 Semester angehören. Der Philistersenior hält eine kurze Rede, in der er die Verdienste der Jubilare würdigt. Sodann legt er ihnen die Jubelbänder an, indem er für ihre Leistungen in der Korporation dankt und sie bittet, der Verbindung auch weiterhin die Treue zu halten.
b) Die Ehrenbandverleihung “Pro meritis” an einen Bundesbruder erfolgt nach einer Ansprache des Philisterseniors oder – falls der zu Ehrende ein Studierender ist – des Seniors. Dieser überreicht das Band mit passend gewählten Worten, jedoch ohne Eidesformel und Burschenpromotion. Die Feier schließt mit dem Farbenlied.
c) Die Bandverleihung an studierende geburschte Kommilitonen, die gemäß den einschlägigen Bestimmungen bei der Verbindung aktiv waren, die Bandverleihung an einen Alten Herren einer befreundeten Verbindung (Bandverleihung h.c.) und die Ehrenbandverleihung an einen Nicht-Korporierten erfolgen durch den Senior in der commentmäßigen Form der Burschung, jedoch ohne Burschenpromotion.
In den beiden letzteren Fällen wird die Festrede vom Philistersenior gehalten.
Nach einem vom Präsidium kommandierten Festsalamander zu Ehren des Neumitglieder kann die Feier bei einem Bänderaustausch oder anderen die Cartellfreundschaft besonders betonenden Anlässen statt mit “Burschen heraus!” mit dem ÖCV-Bundeslied oder einer gleichwertigen Hymne schließen.
6) Doctor Cerevisiae
Der Dr. cer. ist ein couleurstudentischer Ehrentitel, der vor allem für besondere Verdienste um das Prinzip der Lebensfreundschaft verliehen wird. Seine Verleihung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der des höchsten Convents der Verbindung.
Die feierliche Promotion zum Dr. cer. findet auf einer eigenen Kneipe statt. Der zu Ehrende (Dignissimus) sitzt zur Rechten des Präsidiums. Dieses kommandiert einleitend: “Silentium, es steigt die feierliche Promotion
unseres Bbr. N. zum Doctor cerevisiae! Wir singen das Lied ‘Freunde, trinkt in vollen Zügen!” Von diesem Cantus werden die 1., 3., 5. und letzte Strophe gesungen. Anschließend erteilt das Präsidium dem Festredner das Wort. Er hält die Laudatio. Falls der Candidatus eine „Dissertation” verfasst hat, wird nun deren Präsentation durch den Promotor eingeleitet. Der Candidatus verliest seinen Text. Dieser wird vom Präses collegii launig kommentiert und nach Aufforderung des Promotors beurteilt und mit einem Kalkül versehen (etwa „summa cum laude”). Dieser Teil der Zeremonie ist individuell zu gestalten und entsprechend vorzubereiten. Ein Rednerpult ist bereitzustellen.
Nun lässt der Senior die Urkunde durch den Consenior verlesen:
“Nos, Senior et Senior Philistrorum, ex auctoritate et dignitate conventus societatis (Verbindungsname im Genetiv) nuncupate patefacimus his litteris ac sancimus dominum N.N., vulgo N., ad laudem virtutis suae summo honore pioque titulo Doctoris Cerevisiae hodie ornatum esse. Hoc igitur testimonium generationibus futuris damus, impertimus manuque scribimus necnon sigillo societatis confirmamus.
Vindobonae, die
Hierauf spricht der Senior zum Geehrten: “Dignissime, spondes, ubicumque es, propagare nostram civitatem cum colens spiritum cervisialem tum acquirens quam plurimos vulpes?”
Dignissimus: “Spondeo!”
Senior: “Nobis autem et eis qui sequentur, fidem servabis, veram amicitiam et fraternitatem “
Dignissimus: “Servabo in aeternum!”
Der Senior überreicht nunmehr die Urkunde und das von der Verbindung gestiftete und mit goldenen Lorbeerblättern bestickte Cerevis mit den Worten: “Ad signum dignitatis tuae has litteras tibi in manus trado lauroque, clarissime, te orno.”
Hierauf nimmt Dignissimus auf dem an einem erhöhten Platz aufgestellten und festlich geschmückten Bierfass Platz. Das von Dignissimus zu spendende Bierfass soll ein Holzfass mit mindestens 25 Liter Inhalt sein. Die Corona singt zur Melodie “God save …”:
“Heil dir im Doktorhut / wie steht der Hut ihm gut, seht her so gut! Pereat, pereat: der nicht in Ehren hat: / Dignissimum.
Die Zeremonie schließt mit einem Festsalamander zu Ehren des Dr. cer. N.
7) Der Salamander
Die Entstehungsgeschichte des Salamanders ist bis heute ungeklärt. Nach der Auslegung, die Joseph Victor von Scheffel in seinem Roman “Ekkehard” (1855) gibt, leitet sich der Salamander von einer alten germanischen Sitte her, gemäß welcher die Alemannen bei ihren Trankopfern die Krüge ergriffen und sie dreimal auf geglätteten Felsen rieben, der Sonne entgegenhoben und austranken. In gleichem Takte setzte sodann jeder seinen geleerten Krug nieder, sodass es klang wie ein einziger Schlag. Nach anderer Auffassung geht der Salamander auf einen um 1770 in Amerika geübten Brauch zurück. Der Salamander war dabei ein Likör, der brennend serviert und nach kurzem Reiben getrunken wurde. In dieser Form wurde der Salamander auch um 1830 an deutschen Hochschulen fast ausschließlich beim Schnapstrinken als Trinkspiel geübt. Bald wurde er jedoch zum Biersalamander und erhielt die heute noch geltende Bedeutung als studentische Ehrung. Eine andere Version besagt, dass bei antiken Trinksitten Kröten unc Salamander mit Krügen zerrieben wurden, während andere den Ursprung des Salamanders in einem Totenkult der studentischen Orden des 17. Jahrhunderts sehen, wonach diese den Brauch des Klopfens und Pochens mit Trinkgefäßen gepflogen hätten. Schließlich gibt es etymologische Erklärungsversuche, die das Wort “Salamander” aus der Verbindung des hebräischen “salmi” mit dem griechischen “ander” (“schalom andri” ein Heil dem Manne), der Abkürzung des Satzes “salutem ad manes defuncti fratris” (SAL.A.MAN.DE.R.) oder den Worten “sal amandi” ableiten wollen.
Der Salamander ist die höchste studentische Ehrung, die die Corona erweisen kann. Bei manchen Verbindungen sind bis zu drei Formen, nämlich der Festsalamander, der Trauersalamander (siehe Trauercomment) und der Vaterländische Salamander üblich. Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle auch ein früher üblicher Salamander angeführt.
a) Der Festsalamander
Präsidium: “Es steigt ein donnernder Festsalamander! Sind die Stöffer präpariert?”
Corona: “Sunt !”
Das Präsidium steigt mit dem linken Fuß auf den Sessel, mit dem rechten auf den Tisch, erhebt den Schläger und kommandiert:
Präsidium: “Ad exercitium salamandri in honorem N. omnes surgite!”
Die Corona erhebt sich mit Ausnahme des (der) Geehrten und nichtkorporierter Gäste. Die Kontrarien erheben die Schläger.
Corona: “Surreximus!” (erhebt sich)
Präsidium: “Eins, zwei, drei, Salamander!”
Corona: (Gläserreiben, das Wort „Salamander” murmeln)
Präsidium: “Eins, zwei, drei, bibite!”
Corona: (Trinkt, stellt die Gläser ab)
Präsidium: “Eins!”
Corona: „Pro Patria!”
Präsidium: Zwei”
Corona: „Pro scientia!”
Präsidium: Drei!”
Corona: „Pro fraternitate!”
Präsidium: (erste Verbindungsfarbe)!” Corona: (Hebt die Gläser)
Präsidium: (zweite Verbindungsfarbe)!”
Corona: (Senkt die Gläser auf die halbe Höhe)
Präsidium: (dritte Verbindungsfarbe)!”
Corona: (Stellt die Gläser auf den Tisch)
Präsidium: „Eins, zwei, drei!”
Corona: „Vivat (Verbindungnsname)!”
(Stellt danach die leeren Gläser fest auf den Tisch)
Präsidium: „Salamander ex! Ein Heil dem N.!
b) Der Vaterländische Salamander
Bei bestimmten Anlässen, insbesondere bei eine patriotischen Kneipe oder Feier wird statt des Festsalamanders der vaterländische Salamander gerieben.
Die drei ersten Kommandos lauten wie bei jenem: “Eins, zwei, drei, Salamander!”, “Eins, zwei, drei, bibite !” und “Eins, zwei, drei !”. Während des letztgenannten Kommandos wird ebenfallsauf den Tisch geklopft, jedoch werden bei “drei” die Gläser niedergestellt.
Nun kommandiert das Präsidium: “Auf und ergreifet!”. Die Corona antwortet im Chor: “Auf und ergreifet froh das Schwert, froh das Schwert! Österreichs Freiheit ist es wert, ist es wert! Reichet die Hände zum mutigen Kampf, gegen die Feinde stürmet, stürmet!”
Präsidium: “Eins!”
Corona: “Auf und ergreifet froh das Schwert!”
Präsidium: “Zwei!”
Corona: “Österreichs Freiheit ist es wert!”
Präsidium: “Drei! Eins, zwei, drei, Salamander ex!”
c) Alter Festsalamander
Präsidium: “Es steigt ein donnernder Festsalamander. Sind die Stöffer präpariert?”
Corona: “Sunt!”
Präsidium: “Ad exercitium salamandri in honorem N. (Neovulpium,
Neobursarium) omnes surgite!”
Corona: “Surreximus!”
Präsidium: “Eins, zwei, drei, Salamander “
Die Corona reibt mit den Gläsern auf den Tischen gegen den Uhrzeigersinn im Kreise, wobei die Wörter “Salamander, Salamander” gemurmelt werden.
Präsidium: “Eins, zwei, drei, bibite!”
Nun trinkt die Corona.
Präsidium: “Eins, zwei, drei “
Während dieses langsam und gedehnt gesprochenen Kommandostrommelt die Corona mit den Gläsern auf den Tisch.
Präsidium: “Eins, zwei, drei “
Dieses Kommando wird rasch gesprochen – bei “drei” werden dieGläser auf den Tisch geschlagen.
Präsidium: “Salamander ex! Ein Heil dem (den)…

8) Der Landesvater – die Österreichkneipe
Der Landesvater ist eine mit besonderen Förmlichkeiten verbundene, feierliche Bekräftigung der Treue zum Vaterland und zum geschworenen Burscheneid. Füchse und Nichtmitglieder nehmen an der Zeremonie des Landesvaters nicht teil.
Bei manchen Verbindungen wird einmal jährlich, und zwar im Rahmen des Stiftungsfestes, eine Landesvaterkneipe geschlagen. Bei anderen Verbindungen im Fünfjahresrhythmus. Dem Charakter der Landesvaterkneipe entsprechend, sollen patriotische Lieder und passende österreichische Schriftsteller in das Programm einbezogen werden. Eine rot-weiß-rote Fahne nimmt den Ehrenplatz neben der Verbindungsfahne ein. Zur Vorbereitung sind die Spitzen der Schlägerklingen zu schärfen. Alle Mitglieder der Corona (auch die Chargierten) haben ihre Mützen bei sich.
Einleitend kommandiert das Präsidium:
“Silentium es steigt der Landesvater. Wir singen das Lied ‘Allesschweige!” Nach Absingen der ersten fünf Strophen erhebt sich die Corona. Während der 5. Strophe legen alle Chargierten das Cerevis ab und setzen ihre Mützen auf. Die Kontrarien begeben sich zum Präsidium. Nun singen die Chargierten (außer dem Senior) mit in der Linken gehaltenem Schläger:
“Seht ihn blinken in der Linken,
Diesen Schläger nie entweiht! –
Ich durchbohr’ den Hut und schwöre:
Halten will ich stets auf Ehre,
Stets ein braver Bursche sein!”
Während der Worte „Seht ihn blinken…” schlagen sie die Klingen abwechselnd von links und rechts gegeneinander.
Während der Worte “Ich durchbohr…” durchbohren die Chargierten ihre Mützen mit dem Schläger und schieben sie bis auf den Korb. Sodann kreuzen sie die Schläger und legen die Schwurfinger an die
Berührungsstelle der Klingen. Die Corona singt:
“Du durchbohrst den Hut und schwörest,
Halten willst du stets auf Ehre,
Stets ein braver Bursche sein.”
Nach den Chargierten stechen Senior und Philistersenior wie jene denLandesvater mit einem ihnen gereichten Schlägerpaar.
Nun treten zwei Chargierte hinter das erste einander gegenübersitzende Paar der Corona (im Fall einer U- oder E- Tafel hinter die ersten Paare; für eine entsprechende Anzahl von Chargierten ist zu sorgen) und steigen auf die Sitze. Sie halten in der Rechten ein volles Glas Bier am oberen Rand und in der Linken den an der Klinge gefassten Schläger. Sodann singen sie:
“Nimm den Becher, wack’rer Zecher,
vaterländ’schen Trankes voll!
Nimm den Schläger in die Linke,
Bohr ihn durch den Hut und trinke
auf des Vaterlandes Wohl!”
Während des Gesanges überreichen sie von hinten den vor ihnen stehenden Bundesbrüdern zuerst das Glas und dann den Schläger. Diese nehmen das Glas in die Rechte, den Schläger in die Linke, trinken ihrem Gegenüber zu und lassen sich von den Chargierten die Gläser wieder abnehmen. Nun schlagen sie die Klingen abwechselnd von links und rechts gegeneinander und singen:
“Seht ihn blinken in der Linken,
Diesen Schläger nie entweiht!
Ich durchbohr’ den Hut und schwöre, Halten will ich stets auf Ehre,
Stets ein braver Bursche sein.”
Während der Worte “Ich durchbohr…” durchbohren sie ihre Mützenmit dem Schläger. Sodann kreuzen sie die Schläger und legen dieSchwurfinger an die Berührungsstelle der Klingen.
Die Corona wiederholt:
“Du durchbohrst den Hut und schwörest,
Halten willst du stets auf Ehre,
Stets ein braver Bursche sein.”
Die Chargierten nehmen die Schläger zurück und treten mit frisch gefüllten Gläsern hinter das nächste Paar. Der Vorgang wiederholt sich sooft, bis alle am Landesvater Teilnehmenden ihre Mützen durchbohrt haben.
Während Präsidium und Corona singen:
“Komm, du blanker Weihedegen,
Freier Männer freie Wehr!
Bringt ihn festlich mir entgegen
Von durchbohrten Hüten schwer.”
tragen die Chargierten die Schläger mit den durchstochenen Mützen zum Präsidium. Dort angekommen, stellen sie die Schläger in Form einer Pyramide zusammen, deren Spitze der Senior mit einem Burschenband umschlingt („Schlägerweihe”). Das Präsidium erteilt nun einem Bundesbruder das Wort zu einer dem Anlass entsprechenden Ansprache. Danach singen die Chargierten:
“Lasst uns festlich ihn entlasten,
Schoitol sei bedeckt!
Und dann lasst ihn unbefleckt
Bis zur nächsten Feier rasten!”
Hierbei löst der Senior das Band von den Schlägern. Die Chargierten tauschen paarweise die Schläger, nehmen diese in die Linke und begeben sich an das untere Ende der Tafel. Dort steigen sie wieder auf die Sitze und setzen den Bundesbrüdern paarweise die Mützen in folgender Weise auf: Jeder Chargierte bedeckt das Haupt des ihm gegenüberstehenden Burschen mit der jeweils als oberste an der Klinge des Schlägers befindlichen Mütze, wobei die Chargierten singen:
“So nimm denn hin,
Dein Haupt will ich bedecken
Und drauf den Schläger strecken;
Es leb’ auch dieser Bruder hoch!
Ein Hundsfott, der ihn schimpfen sollt!”
Die beiden Burschen fallen ein:
“Solange wir uns kennen,
Woll’n wir uns Brüder nennen!
Es leb’ auch dieser Bruder hoch!
Ein Hundsfott, der ihn schimpfen sollt!”
Sobald die Mützen aufgesetzt sind, legen die Chargierten die Schlägerklingen auf die nun bedeckten Häupter der ihnen gegenüberstehenden Burschen und reichen Ihnen die Rechte. Die beiden Burschen reichen einander die Linke. Nach Ende der obengenannten Strophe wird diese Stellung gelöst, wobei die ganze Corona singt:
“Solange wir ihn kennen, woll’n wir ihn Bruder nennen!
Es leb auch dieser Bruder hoch!
Ein Hundsfott, der ihn schimpfen sollt!”
Indessen gehen die Chargierten zum nächsten Paar, wo sich der Vorgang wiederholt. Als letzte bedecken die Chargierten einander gegenüberstehend die Häupter und kehren sodann an ihre Plätze zurück. Ebenso verfahren Senior und Philistersenior. Nachdem sich die Corona gesetzt hat, folgt die allgemein gesungene Strophe:
“Ruhe von der Burschenfeier,
Blanker Weihedegen nun!
Jeder trachte, wackrer Freier
Um das Vaterland zu sein!
Jedem Heil, der sich bemühte,
Ganz zu sein der Väter wert!
Keiner taste je ans Schwert
Der nicht edel ist und bieder!”
Nun folgt der Vaterländische Salamander. Der Landesvater schließt mit allen drei Strophen der österreichischen Bundeshymne. Die Kneipe schließt commentmäßig mit dem Letzten Allgemeinen. Es wird jedoch nur die Burschenstrophe der Verbindung gesungen. Nach der Landesvaterkneipe gibt es kein Inoffizium. Der Schlägerstich in der Mütze soll möglichst bald überstickt werden.
KNEIP- UND KOMMERSCOMMENT
1) Allgemeines
Unter Kneipcomment versteht man die Gesamtheit jener Regeln und Förmlichkeiten, die auf Kneipen und Kommersen der Vornahme zeremonieller Akte, der Schaffung kultivierter Geselligkeit und der Aufrechterhaltung der Ordnung dienen.
Die studentische Kneipe bietet Gelegenheit zu Gedankenaustausch, Geselligkeit, Humor, Scherz und Ulk. Organisation und Ablauf werden durch Regeln und Bräuche bestimmt, die traditionellen und mitgewachsenen Ursprung haben. Auf der Kneipe wird grundsätzlich Bier getrunken. Seit biblischen Zeiten ist unbestritten, dass der maßvolle Genuss alkoholischer Getränke die Kommunikation zwischen den. Menschen fördert. Der Charakter der Menschen zeigt sich auch darin, wie sie mit solchen Getränken umgehen und wie sie sich beim Trinken verhalten. Wahrscheinlich ist deshalb die Ritualisierung des gemeinschaftlichen Biertrinkens ebenso alt wie die Herstellung des Bieres. Die Kneipe ist ein wesentlicher Teil des inneren Verbindungslebens und bestens geeignet, die Bundesbrüder persönlich einander näherzubringen. In der Bindung an die Regeln des Kneipcomments und in ihrer Einhaltung liegt ein wichtiges erzieherisches Element für Jung und Alt. Die Möglichkeit der Mitgestaltung durch Rede und Gesang ist für jeden Kneipteilnehmer ein Instrument der Selbstdarstellung und der Selbsterprobung, für die anderen eine Gelegenheit zur Unterhaltung, aber auch zu Kritik in brüderlicher und taktvoller Form. Der Kneipcomment gilt, wenn mindestens drei „bierehrliche Seelen”, darunter mindestens ein Bursch, bei commentmäßigem Stoff beisammen sind (Erläuterung siehe nachfolgendes Kapitel 4). Dies aufgrund der akademischen Regel: „Tres faciunt collegium”.
Seine Anwendung ist also nicht ausschließlich auf die Kneipe beschränkt. Das Vertilgen von Stoff zu zweien oder in geruhsamer Einsamkeit wird „Sumpf genannt.
2) Tafel
Die Tafel kann je nach Teilnehmerzahl und Platzverhältnissen folgende. Formen haben:
I-Tafel: Das Tafelende mit der besseren Übersicht und geschlossenem Hintergrund ist der Platz des Präsidiums. Das gegenüberliegende Ende ist der Platz des Kontrariums (Fuchsmajors). T-Tafel: Der Platz des Präsidiums ist am Knotenpunkt. Ansonsten wie I-Tafel. Sollte der Querbalken des T sehr breit sein, sind an dessen Enden Kontrarien vorzusehen.
U-Tafel: Der Platz des Präsidiums liegt in der Mitte der Tafel. An den Enden der beiden Seitentafeln befindet sich je ein Kontrarium.
E-Tafel: Kombination aus T- und U-Tafel.
Andere Formen sind unter besonderen Umständen möglich. Jener Teil der Tafel, an dem das Präsidium seinen Platz hat, wird der Kopf der Tafel genannt. Die Seitenbezeichnungen beziehen sich auf die Blickrichtung des Präsidiums. Das äußere, freie Ende einer Seitentafel ist immer mit einem Kontrarium (Chargierten) zu besetzen. Gleiches gilt für unterbrochene Tafeln. Präsidium und Kontrarien müssen sitzend und stehend miteinander in guter Sichtverbindung sein. Ist dies durch Säulen oder andere Gegebenheiten nicht möglich, ist der Raum für Kneipe bzw. Kommers ungeeignet. Bei Festkneipen (Kommersen) mit großer Teilnehmerzahl und vielen Chargierten wird immer eine Tafel in E-Form aufgestellt. Dabei kann es notwendig sein, den Kopf der Tafel von den Tischreihen der Seitentafeln abzusetzen (zwecks Durchgangsmöglichkeit). Es können auch mehrere hintereinander liegende und zum Kopf der Tafel parallele Tischreihen entstehen. Sie sind rampen- oder stufenförmig erhöht und werden im Allgemeinen mit Chargierten besetzt. Die oberste Tischreihe ist der Kopf der Tafel mit Präsidium und Flügelchargierten. Die unterste kann der Platz von Honoratioren sein. Die Plätze der Chargierten sind nach Korporationsrang (amtliche Reihenfolge) geordnet. Die Reihung fällt von rechts nach links bzw. von oben nach unten.
Für Fahnen und Standarten sind geeignete, gut sichtbare Plätze vorzusehen. Für die Halterung sind brauchbare Konstruktionen zu verwenden. Bei größeren Kneipen und Kommersen ist auch ein Rednerpult bereitzustellen.
3) Stoff
Commentmäßiger Stoff ist das Bier. Das Präsidium kann jedoch je nach Anlass und Umständen auch andere Getränke (Wein, Krambambuli etc.) zu commentmäßigem Stoff erklären. Antialkoholiker, die ihren Standpunkt offiziell bekanntgegeben haben, können ohne besondere Erlaubnis des Präsidiums alkoholfreie Getränke konsumieren, gelten aber wie jedes Mitglied der Corona, das auf Grund der Erlaubnis des Präsidiums anderen als den commentmäßigen Stoff trinkt, als bierkrank. Das Präsidium kann
nach Wegfall der angegebenen Gründe jeden Bierkranken wieder für gesund erklären, womit die Erlaubnis zur Enthaltung vom Stoffgenuss wieder entzogen ist. Soll jemand erst im Verlauf der Kneipe für bierkrank erklärt werden (“Bierimpotenz”), so hat dies das Präsidium zu verlautbaren. Sodann hat jeder Bursch das Recht, sein Veto einzulegen, falls der Betreffende ihm gegenüber noch Bierverpflichtungen hat. Das Präsidium ist jedoch berechtigt, allfällige Bierverpflichtungen mit den Worten “geschenkt aus Mitleid” aus der Welt zu schaffen.
Der Schaum auf einem frisch gefüllten Glas heißt “Blume”. Übersteigt er den Rand des Glases, so spricht man von einer “vollen Blume”, istnur mehr sehr wenig Schaum vorhanden, von einer “verrosteten Blume”. Das Antrinken der Blume hat stets unter besonderen Förmlichkeiten (Zutrinken oder Vortrinken) und binnen fünf Bierminuten (siehe Tempus) zu geschehen. Wer dies verabsäumt, riskiert, dass ihm “die Stange abgefasst wird”. Beim Antrinken eines Glases Wein oder Sekt spricht man von einer “Perle”, bei Schnäpsen und Likören von einem “Diamant”. Ein im Glas verbliebener Stoffrest heißt “Philister”.
Wird das Trinkhorn der Verbindung, eine “Liesl”, ein “Stiefel” oder eine “abgefasste Stange” weitergereicht, so ist daraus stehend zu trinken. Das geleerte Gefäß wird auf den Tisch gelegt. Wer es vorher abstellt, muss es bezahlen. Wer schuldhaft Stoff verschüttet, erhält eine Bierstrafe. Er kann der Bestrafung zuvorkommen, indem er sich selbst eine Buße auferlegt und mit den Worten „Ich löffle mich” eine von ihm bestimmte angemessene Menge trinkt.
Wer unverschuldet Stoff verschüttet, hat dies mit den Worten sine, sine” (ohne meine Schuld) anzuzeigen. Im Unterlassungsfall kann er mit einer Bierstrafe belegt werden. Im Übrigen gilt der Grundsatz: „Ohne Stoff ulkt man nicht!”
4) Kneipteilnehmer
Die Gesamtheit der an einer Kneipe teilnehmenden Personen wird “Corona” genannt. Sie besteht aus dem Präsidium, den Kontrarien, den Burschen, den Füchsen und den Gästen.
Das Präsidium ist in der Regel der Senior. Ihm obliegen die Eröffnung, Leitung und Beendigung der Kneipe. Sein Machtbereich erstreckt sich auf alle Kneipteilnehmer. Stoffmangel schmälert seine Rechte nicht. Das Präsidium hat durch Anwendung der Regeln des Comment die Ordnung auf der Kneipe aufrecht zu erhalten. Die Straffheit der Führung liegt im Ermessen des Präsidiums. Anlass, Umstände und Zusammensetzung der Corona werden dabei stets zu berücksichtigen sein. Das Präsidium ist in seinen Entscheidungen infallibel.
Kontrarien
Aus organisatorischen und disziplinären Gründen kann die Kneiptafel in „Machtbereiche” (auch: Bierbezirke) aufgeteilt werden. Jedem Machtbereich ist ein Kontrarium vorangestellt. Das Präsidium bestimmt die Grenzen der Machtbereiche. Die Kontrarien unterstützen das Präsidium bei der Leitung der Kneipe. Burschen sind jene Mitglieder der Kneiptafel, welche bei der Verbindung oder einer befreundeten Korporation ordnungsgemäß geburscht worden sind. Sie sind vollberechtigte Mitglieder der Kneiptafel. Die Gesamtheit der an der Kneiptafel anwesenden Burschen wird „Burschensalon” genannt.
Kartellschwestern sind Angehörige der VCS und den Burschen gleichgestellt, wobei auch für sie die commentmäßigen Regeln gelten. Füchse sind die bei einer Verbindung aufgenommenen, jedoch noch nicht geburschten Mitglieder der Kneiptafel. Sie sind minderberechtigte Kneipteilnehmer. Beim Besuch einer Veranstaltung einer anderen Verbindung hat der Fuchs sich bei dem dortigen Fuchsmajor oder Senior zu melden und um Couleurschutz anzusuchen. Krassfüchse sind Füchse, die rezipiert, aber noch nicht gebrandert wurden. Brandfüchse genießen gegenüber den Krassfüchsen die commentmäßigen Vorrechte.
Finken (Spefüchse) sind Aufnahmewerber, sitzen im Fuchsenstall und haben den Status von Gästen. Die Füchse sind an der Kneiptafel um den Fuchsmajor geschart (auch die Füchse anderer Verbindungen, sofern kein Bursch anwesend ist) und bilden mit diesem den „Fuchsenstall”. Dem Fuchsmajor obliegt die Leitung des Fuchsenstalles und dessen Vertretung gegenüber Corona und Präsidium. Burschen können sich nach Anmeldung beim Fuchsmajor in den Fuchsenstall begeben (“einpauken”). Das „Einpauken” hat förmlich zu geschehen und bedarf der Genehmigung durch das Präsidium. Burschen im Fuchsenstall sind Brandfüchsen gleichgestellt. Gästen steht es frei, sich dem Comment unterzuordnen. Sie nehmen im Allgemeinen in der Nähe des Präsidiums Platz, außer es handelt sich um Spefüchse. Die Anordnungen “Silentium!” und “ad loca” haben auch die Gäste zu befolgen.
Der gesellschaftliche Wandel hat bewirkt, dass unter den Gästen immer mehr Damen zu finden sind. Der Kneipcomment wurde von Männern für Männer geschaffen, wird aber bisweilen auch von Frauen recht gut
verstanden. Dennoch sollte wenigstens die Hälfte der Kneipen Festkneipen nicht mitgerechnet – sin. fem. (sine feminis) geschlagen werden. Riten und Bräuche, die aus Rücksicht auf Gäste nicht angewandt werden, geraten in Vergessenheit und gehen verloren. Unter “Bierehre” versteht man in der humorvollen Diktion des Comments jenen Zustand des einzelnen Kneipteilnehmers, in dem er die seinem Rang entsprechenden Rechte an der Kneiptafel ausüben darf. Die Bierehre geht durch den vom Präsidium verhängten Stoffentzug und alle darüberhinausgehende Bierstrafen verloren.
5) Organisation und allgemeiner Verlauf
Im Allgemeinen besteht jede Kneipe aus einem Offizium” (offizieller Teil) und einem Inoffizium” (inoffizieller Teil). Das Offizium bildet Rahmen und Hintergrund aller couleurstudentischen Zeremonien. Festkneipen haben nur ein Offizium. Dies betrifft insbesondere Kommers, Trauerkneipe und Österreich- / Landesvaterkneipe. Die allgemeinen Lieder werden dem Anlass entsprechend ausgewählt.
Im Inoffizium stehen Originalität, Spontaneität und intellektuelle Ausgelassenheit im Mittelpunkt (Bierschwefel, Bierzeitung, Rundgesang etc.).
Dem Inoffizium kann sich eine Fuchsenherrlichkeit und/oder eine Fidulität anschließen. In diesen Fällen gilt der strenge Kneipcomment nicht mehr. Kommerse werden zu besonderen Anlässen oder Festivitäten geschlagen. Das Programm wird dem jeweiligen Anlass entsprechend gestaltet. Der Ablauf eines Kommerses ist förmlicher als der einer Kneipe. Gelegentlich kann ein Kommers sogar in lateinischer Sprache geschlagen werden. Die Damen der Bundesbrüder und sonstige Gäste sind am Kommers gern gesehen und sind je nach Anlass in entsprechender Form einzuladen.
Die Exkneipe ist eine Kneipe, die außerhalb des sonst üblichen Kneiplokals stattfindet. Sie kann programmmäßig geplant, aber auch spontan geschlagen werden. Der Improvisation und dem Extempore ist bei der Exkneipe ein breiter Raum eingeräumt.
Die Kreuzkneipe ist eine Kneipe, die von zwei oder mehreren Verbindungen gemeinsam geschlagen wird. Das Präsidium ist ein Mehrfachpräsidium und besteht aus den Präsidien der teilnehmenden Verbindungen. Die Leitung der Kneipe wechselt zwischen diesen von Programmpunkt zu Programmpunkt. Die Kontrarien sind gemischt besetzt, auch die Corona sitzt gemischt. Die Fuchsenkneipe ist eine Kneipe, bei der Füchse Präsidium und Kontrarien innehaben. Sie ist eine Anwendungsübung des Kneipcomments für Füchse und wird unter Mitwirkung des Fuchsmajors vorbereitet. Er hat dabei eine wichtige Beratungsfunktion. Geburschte Kneipteilnehmer haben Rechte und Pflichten von Brandfuchsen, die Autorität des Fuchsmajors bleibt unberührt. Auf einer Fuchsenkneipe finden keine Zeremonien statt.
Es gibt auch Kneipen mit besonderem Inhalt und Hintergrund (z. B. Krambambulikneipe). Formen und Zeremonien können sehr unterschiedlich sein und müssen entsprechend vorbereitet werden.
Das Präsidium im Offizium hat der Senior der Verbindung inne, bei dessen Verhinderung der Consenior oder der älteste an der Kneiptafel anwesende Bursch (ausgenommen Alte Herren und Fuchsmajor). Im Falle der Verhinderung des Fuchsmajors übernimmt der Theoretische Fuchsmajor oder der Fuchsmajor des letzten Semesters oder ein vom Präsidium bestimmter Bursch die Leitung des Fuchsenstalles.
Der Sitz des Präsidiums befindet sich am Kopf der Kneiptafel. Der Consenior chargiert in der Regel nicht. Er hat seinen Platz in der Nähe des Präsidiums. Ihm obliegt die Erstellung der Begrüßungsliste und die
Führung der Präsenzliste der Aktivitas. Außerdem obliegt ihm das Festhalten von Strafen wegen grober Ordnungswidrigkeit. Muss der Consenior in Vertretung des Seniors oder aus sonstigen Gründen chargieren, so bestimmt er einen Vertreter, der seine Obliegenheiten zu besorgen hat.
Der Fuchsmajor übernimmt stets ein Kontrarium. Sein Platz ist bei einer I-oder T-Tafel dem Präsidium gegenüber; bei U- oder E-Tafeln an deren linkem unteren Ende. Präsidium und Kontrarien erscheinen gewöhnlich in Vollwichs. Für sie gilt der Chargiercomment auch dann, wenn sie keine Vollwichs tragen. Sollten sie vorübergehend ihren Platz verlassen müssen, haben sie einen Stellvertreter zu ernennen.
Bei größeren Veranstaltungen (insbesondere bei Kommersen) können auch zur Seite des Präsidiums Chargierte Platz nehmen (“Flügelchargen”). Die Flügelchargen sowie allfällige sonstige Chargierte sind den Kontrarien gleichgestellt, ohne dass ihnen jedoch die Leitung eines Teiles der Corona obliegt.
Nachdem der Consenior oder dessen Vertreter mit “Silentium, omnes ad
loca – zum Einzug der Chargierten omnes surgite” aufgefordert hat, und Präsidium, Fuchsmajor und übrige Kontrarien ihre Plätze eingenommen haben, wird die Kneipe (der Kommers) vom Präsidium mit den Worten eröffnet: “Silentium, Kneipe (Brander-, Burschungskneipe, commercium festivum, etc.) incipit!
Chargierte: Schläger frei” (bei Kommersen). „Es steigt das erste Allgemeine!”
Das “Erste Allgemeine” ist das Lied “Gaudeamus igitur”. Mit diesem werden alle Kneipen und Kommerse mit Ausnahme der Trauerkneipe eröffnet. Jedes von der gesamten Corona gesungene und zu keinem besonderen Ritus gehörende Lied wird “allgemeines Lied” genannt. Zwischen den offiziellen Programmteilen liegt jeweils das vom Präsidium zu verkündende „Kolloquium”. Zwischen den Strophen des „Zweiten Allgemeinen” erfolgt die Begrüßung durch das Präsidium. Nach dem Ende einer Strophe kommandiert das Präsidium Cantus steht”.
Die Begrüßung kann in Gruppen, jeweils nach Rangordnung erfolgen:
Kirchliche Würdenträger
Universitäts- und Hochschullehrer, sowie Persönlichkeiten
aus Wissenschaft, Kunst, Kultur und Bildung
Persönlichkeiten aus Politik, Rechtspflege, Wirtschaft, Verwaltung, Exekutive, Landesverteidigung, Sport und Medien
Amtsträger befreundeter Verbände und Korporationen
Couleurtragende Vertreter befreundeter Verbände und Korporationen
Hochverdiente Bundesbrüder: Pro meritis-Bandinhaber, Träger des Dr. cer. Titels, Altphilistersenioren, sonstige Chargen des Altherrenvorstandes, hohe Funktionäre der Verbindung bzw. der semesterälteste Bundesbruder
Bundesbrüder mit langer Mitgliedschaft (100 Semester und darüber)
Bandinhaber und Ehrenmitglieder, „Damenflor” und Gäste Als „Letztes Allgemeines” wird das Lied Wenn wir durch die Straßen ziehen” gesungen. Zwischen den Strophen werden zuerst die Fuchsenstrophe der Verbindung, dann die Farbenstrophen der vertretenen Korporationen und zuletzt die Burschenstrophe der veranstaltenden Verbindung gesungen. Anstelle der Farbenstrophen der anderen Korporationen kann für diese gemeinsam das jeweilige Verbands-Bundeslied gesungen werden. Ist für das Absingen einer Farbenstrophe nur ein Kneipteilnehmer anwesend, der aus dem Grunde unzureichender Stimme dazu nicht in der Lage ist, kann erum Bloßstellung zu vermeiden mit den Worten „vacat pro laude” die Ehrung annehmen. Er trinkt stehend ein selbst auferlegtes Quantum.
Die Kneip- (Kommers) teilnehmer der Verbindung erheben sich von den
Sitzen:
bei entsprechendem Kommando des Präsidiums
bei folgenden Liedern bzw. Liedstrophen:
Burschenstrophe der Korporation(en), im Falle der Angehörigkeit Farbenlied der Korporation(en), im Falle der Angehörigkeit
Bundeslied
Landeshymne
Bundeshymne
EU-Hymne
Gaudeamus: 4. und 6. Strophe
Burschen heraus: 3. Strophe (Wenn es gilt …)
Schwört bei dieser Blanken Wehre: letzte Strophe (Brausend lasst …) Wenn alle untreu werden: letzte Strophe (Wir woll’n das Wort nicht brechen (
Bei der Fuchsenstrophe: Füchse, ehemalige Fuchsmajores und der theoretische Fuchsmajor
Bei Farbenstrophen, Farbenliedern und Bundesliedern von Gast-Korporationen wird nicht aufgestanden.
Vor der Fuchsenstrophe kann bei fideler Kneipe das Kommando „Füchse in den 1. Stock” (auf die Sitze steigen) gegeben werden.
Das letzte Allgemeine fällt mit seiner Letzten (3. bzw. 4. Strophe).
Unmittelbar danach schließt das Präsidium das Offizium mit den Worten:
„Offizium ex! (Meinen Ehrenrest der Corona!) Inoffizium incipit! Zu meinem Nachfolger ernenne ich Bbr. N.!” oder ….Kneipe (…Kommers) ex! Silentium zum Auszug der Chargierten!”
Das Präsidium des Inoffiziums wird bei fideler Kneipe auf den Schulternder Füchse (“Füchse, schleift ihn”) – im Triumph, nicht schikanös! – zu seinem Platz getragen, wo ihm das abtretende Präsidium den Schläger überreicht. Nach Aufforderung durch das Präsidium des Inoffiziums, wählen nun auch die Kontrarien Nachfolger. Dessen ungeachtet kann der Senior der Verbindung zur Aufrechterhaltung der Ordnung jederzeit die Leitung der Kneipe übernehmen. Während der Fuchsenherrlichkeit sind die Füchse vollberechtigte, die Burschen minderberechtigte Kneipteilnehmer. Der Fuchsmajor behält jedoch seine Rechte. Die Fuchsenherrlichkeit wird vom Präsidium des Inoffiziums proklamiert, worauf der jüngste oder ein vom Fuchsmajor vorgeschlagener Fuchs das Präsidium übernimmt.
Bei Branderkneipen kann das Präsidium bereits das Inoffizium zur Fuchsenherrlichkeit proklamieren.
Die Fidulität kommt nach schon geschlossener Kneipe zustande, wenn die noch anwesende Corona einen Bierkönig wählt. Dieser besitzt in seinem „Bierstaat die Rechte eines Präsidiums.
Fuchsenherrlichkeit und Fidulität werden vom Präsidium – in der Regelnach Absingen eines letzten allgemeinen Liedes – mit den Worten: Fidulität (…..) ex! Ich sprenge mich in die Luft!” beendet.
6) Silentium
Die Anordnung (das Kommando) “Silentium” ist von der gesamten Corona gewissenhaft zu befolgen. Das Präsidium hat das Recht, zu jeder Zeit Silentium zu gebieten. Bei Silentium haben sich alle Kneipteilnehmer auf ihre Plätze zu begeben. Den Kontrarien ist es gestattet, mit einem Schlägerschlag und den Worten “Silentium rekommandiert” das Präsidium um die Anordnung eines Silentiums zu ersuchen. In der Regel kommt das Präsidium diesem Wunsche mit einem Schlägerschlag und mit den Worten “Silentium diktiert” nach. Silentium wird insbesondere vor einer feierlichen Zeremonie, vor Absingen (“Steigen”) eines allgemeinen Liedes sowie vor einer Rede oder sonstigen Darbietungen eines oder mehrerer Kneipteilnehmer diktiert. In dringenden Fällen kann jeder Bursch mit den Worten “Silentium in nomine!” Silentium gebieten. Im Falle des Missbrauches fährt der Betreffende in den 1. BV (Bierverschiss).
Zu Beginn einer Biermensur, eines Biergerichtes, beim Herauspaukenaus dem BV etc. wird “Silentium in cerevisialibus” geboten. Nach einer schlechten Leistung eines Kneipteilnehmers kann vom Präsidium “Silentium miserabile” verkündet werden. Dieses stellt neben “Bedauerungsschluck” und “schäbigem Rest” das Maximum scherzhafter Missbilligung dar.
Das “Silentium triste” ist der Trauerkneipe vorbehalten.
Jedes Silentium wird durch die Verkündung “Kolloquium” beendet.
7) Verbum
Hat ein Mitglied der Corona etwas vorzubringen, so wendet es sich an das ihm übergeordnete Kontrarium mit den Worten “Peto verbum”. Kneipteilnehmer außerhalb des Bierbezirks eines Kontrariums wenden sich mit der Bitte an das Präsidium. Füchse wenden sich mit dieser Bitte an den Fuchsmajor. Kontrarien sprechen für sich selbst.
Das Kontrarium leitet diese Bitte während eines Colloquiums wie folgtweiter:
Aufschlag mit dem Schläger. Sodann: „Silentium rekommandiert!”
Das Präsidium schlägt nun ebenfalls auf und spricht: „Silentium diktiert!”
Kontrarium: „Peto verbum pro N. (me)!”
Das Präsidium entscheidet: „Verbum habeat (habeas)!” oder „Verbum non habeat (habeas)!”
Das Präsidium kann jederzeit jedem Kneipteilnehmer das Wort entziehen.
8) Couleurnamen
Auf der Kneipe ist jeder mit seinem Couleurnamen (Kneipnamen,
Biernamen, Spitz) anzureden bzw. zu nennen. Wird ein Mitglied der Corona mit seinem Familien- oder einem sonstigen Namen angeredet, so ist er berechtigt, eine Bierstrafe “wegen Spitzenverhunzung” zu verhängen oder verhängen zu lassen. Zum besseren Kennenlernen sollen möglichst auf jeder Kneipe nach dem Ersten Allgemeinen vom Präsidium rechts abwärts “die Spitzen steigen”. Dies geht so vor sich, dass ein Kneipteilnehmer nach dem anderen aufsteht und seinen Couleurnamen nennt. Das Präsidium kann anordnen, dass der Couleurname in Verbindung mit einem Reim genannt wird. Füchse, die erst kurz bei der Verbindung sind, sollen hierbei auch nähere Angaben über ihre Studienrichtung, Mittelschule und allfällige Zugehörigkeit zu befreundeten Verbänden, Korporationen oder Vereinen machen.
9) Tempus
Während der Kneipe wird die Zeit in “Bierminuten” gemessen. Fünf Bierminuten entsprechen drei Zeitminuten. Wer sich zeitweilig von seinem Platz an der Kneiptafel entfernen will (während eines Kolloquiums), hat dies seinem rechten (couleurtragenden) Nachbarn mit den Worten “Peto tempus!” anzuzeigen. Füchse wenden sich mit dieser Meldung an den Fuchsmajor. Dem Wunsch wird mit “Habeas!” entsprochen oder aus zwingendem Grund mit „Non habeas” abgelehnt.
Die Nichteinhaltung dieser Form kann bei Burschen und Füchsen die „Abfassung der Stange” nach sich ziehen. Die zwischen Entfernen und Rückkehr liegende Zeit wird “Tempus” genannt. Ein Tempus soll ohne besondere Erlaubnis des Präsidiums nicht über zehn Bierminuten ausgedehnt werden. Bei der Rückkehr meldet man “Tempus ex”, was mit “bene” zur Kenntnis genommen wird.
Jeder, der an der Kneiptafel speisen will, muss sich dazu vom Präsidium (via Kontrarium) mit den Worten “Peto tempus edendi” die Erlaubnis holen. Unter “Tempus utile” (allgemeines Tempus) versteht man jene Zeitdauer, während der für den einzelnen oder die gesamte Corona die „Bieruhr” steht. Tempus utile herrscht
während des Steigens eines allgemeinen Liedes,
während einer Rede oder eines Vortrages,
während einer feierlichen Zeremonie, bei unverschuldetem Stoffmangel und wenn es vom Präsidium ausdrücklich verkündet wird.
Beim Ablauf von commentmäßig oder durch Anordnung des Präsidiums festgesetzten Fristen zur Vornahme bestimmter Handlungen ist tempus utile nicht mitzurechnen.
10) Gesang
Allgemeine Lieder, Rundgesänge und Comments werden vom Präsidium bestimmt. Sie werden von der gesamten Corona gesungen, jedes Mitglied ist verpflichtet, nach Kräften mitzutun. Die Lieder sollen nach Möglichkeit auswendig gesungen werden. Rundgesänge und Comments sind auswendig zu singen. Ist für Musikbegleitung gesorgt, kommandiert das Präsidium ein kurzes Vorspiel: “Kiste (= Klavier) / Musik einige Takte voraus!” Ansonsten fordert das Präsidium einen sangestüchtigen Bundesbruder mit “Intonas N.!” auf, das Lied anzustimmen. N. kann sich hierauf mit den Worten “Cantus parat?” vergewissern, ob die Corona das Lied aufgeschlagen hat, was sie mit “Est” kundtut. Nun kommandiert das Präsidium: “Ad primam!” oder “Zur Ersten!” Alle weiteren Strophen werden ebenfalls durch das Präsidium abgerufen. Nach Beendigung eines allgemeinen Liedes ruft das Präsidium: “Cantus ex! Ein Schmollis cantoribus!” (oder: “Ein Schmollis den Sängern!”) und trinkt aus seinem Glase (Pokal). Die Corona antwortet: “Fiducit!” und trinkt ebenfalls.
Das Präsidium ist an die genaue Einhaltung obengenannter Worte nichtgebunden. Zur Vermeidung von Eintönigkeit kann es auch ausschmückende Redewendungen gebrauchen. Das Präsidium ist berechtigt, Kneipteilnehmer zu einem Solocantus oder einer anderen Darbietung zu „verdonnern”. Insbesondere hat der Fuchsmajor mit Hilfe des Fuchsenstalles über Auftrag oder mit Erlaubnis des Präsidiums mit Liedern, Vorträgen und Sologesängen zur Hebung der Stimmung und zur Unterhaltung auf der Kneipe beizutragen. Das Präsidium kann aus entsprechendem Anlass ein Lied jederzeit mit dem Ausruf: „Cantus steht!” abbrechen. Solche Anlässe können sein: offensichtlich falsche Tonlage, mangelhafte Liedkenntnis der Corona u.ä.).
Nach Beendigung eines Liedes müssen alle Liederbücher (“Bibeln”) geschlossen werden, um deren Beschädigung durch verschütteten Stoff zu vermeiden. Ältere Bibeln haben aus diesem Grunde Nägel auf vorderem und hinterem Einband, sodass sie nie vollflächig auf dem Tisch aufliegen.
Zum Lied gehört auch der Begriff des § 11: “Es wird fortgesoffen”. Diese
Wendung stammt aus dem früher nach Paragraphen gegliederten Kneipcomment und sollte Commenttüchtigkeit der Corona andeuten. “11” war eine “heilige Zahl”, die vom Fuchsenstall stets im Chor gerufen wurde, so oft das Präsidium oder der Fuchsmajor eine Seitenzahl im Liederbuch oder deren Ziffernsumme fragte. Die Herkunft des Begriffes ist nicht gesichert. Er kann auch zusammenhängen mit ELF für Egalité, Liberté, Fraternité aus der Revolutionszeit von 1790.
11) Trinkzeremonien
Unter Zutrinken versteht man jene stucentische Ehrung, welche ein jüngeres Semester einem älteren dadurch erweist, dass es ihm zu Ehren eine gewisse Stoffmenge trinkt. Die Stoffmenge kann eine “Blume”, eine “Blume ad diagonalem”, eine “Blume in Form” (samt Ganzem), ein “gewaltiger Streifen”, ein „breiter Streifen” oder ein “Ehrenrest” sein. Als Streifen bezeichnet man eine Stoffmenge von mindestens zwei Fingerbreiten, als Diagonale die Hälfte und als Ehrenrest das letzte Viertel. Das Zutrinken geschieht in der Regel mit den Worten: “N., ich bringe dir einen gewaltigen Streifen (die Blume, etc.)!” Dem durch Zutrinken Geehrten ist es anheimgestellt, ob er dem Ehrenden nachkommen und ihn damit seinerseits ehren will. Er kann hierbei die Worte “Sehr geehrt, komme nach!” gebrauchen. Unterlässt es jedoch der Geehrte, trotz Zusage nachzukommen, so ist ein, Treten” nicht möglich. Eine gesteigerte Form des Zutrinkens ist das “spezielle Zutrinken”. Es geschieht mit den Worten: “N., ich gestatte mir, dir meine Blume auf’s speziellste zu bringen” (summa cum devotione, einen gewaltigen Streifen ganz speziell, eine Blume ad Rest etc.).
Unter Vortrinken versteht man jene studentische Ehrung, welche ein älteres oder gleich altes Semester einem jüngeren oder gleich alten. Semester dadurch erweist, dass es ihm zu Ehren eine gewisse Stoffmenge trinkt. Das Vortrinken wird mit folgenden Worten eingeleitet: “N., ich komme dir mit der Blume (mit einem breiten Streifen etc.) vor!”
Die Zahl der Semester eines Mitgliedes der Corona wird nach der Dauer der Zugehörigkeit zur Verbindung bestimmt. Das Präsidium gilt jedoch stets als ältestes, Kontrarien, Flügelchargen und sonstige Chargierte als zweitälteste Semester. Sie gelten untereinander gleichsemestrig. Gästen kann nicht vorgetrunken, wohl aber zugetrunken werden. Das Vortrinken legt dem Geehrten stillschweigend die Verpflichtung auf, binnen fünf Bierminuten mit dem gleichen Quantum dem Ehrenden nachzutrinken. Dies geschieht mit den Worten: “N., ich komme dir mit der Blume etc. nach!” Meist erfolgt das Nachtrinken unmittelbar nach oder noch während des Vortrinkens. Ist der Geehrte jedoch im Augenblick ohne Stoff, so entschuldigt er sich mit den Worten: “Stoff auf der Achs, ich komme nach!” Ist der Geehrte binnen fünf Bierminuten der vorgetrunkenen Stoffmenge nicht nachgekommen, so hat ihn der Vortrinker mit folgenden Worten zu erinnern: “N., ich trete dich zum ersten Mal!” Ist das Nachtrinken nach weiteren fünf Bierminuten nicht erfolgt, so heißt es: “N., ich trete dich zum zweiten Mal!” und schließlich: “Ich trete dich zum dritten Mal!” Folgt er dieser letzten Aufforderung nicht, ist er in den 1. BV zu rekommandieren. Anstelle dessen kann ihm der Vortrinker auch einen „Bierjungen” aufbrummen (siehe Biermensur).
Brandfüchse können anderen Füchsen vortrinken, können diese aber nur über den Fuchsmajor treten. Es ist verboten, mit demselben Quantum, mit dem man einem anderen vorkommt, einem Dritten nachzukommen. Zuwiderhandelnde fahren in den 1. BV. Es ist gestattet, mehreren Bierverpflichtungen gleichzeitig mit dem größten der vorgetrunkenen Quanten nachzukommen. Dies geschieht mitden Worten: “Ich komme allen meinen Bierverpflichtungen nach! – Heil Euch!”
12) Stangenabfassen
Wenn jemand eine Blume nicht binnen fünf Bierminuten antrinkt, ohne die Worte “Peto tempus!” seinen Platz verlässt, oder bei nicht leerem Glas mit Stoffentzug ad infinitum bestraft wurde, kann ihm die Stangeabgefasst” werden.
Zum Stangenabfassen ist jeder Bursch berechtigt; im Bereich des Fuchsenstalles auch jeder Fuchs. Verpflichtet ist niemand. Dem Präsidium kann niemals die Stange abgefasst werden. Das Stangenabfassen geht folgendermaßen vor sich:
Der Abfassende (in der Regel der rechte Nachbar) nimmt das betreffende Glas an sich, erhebt sich, trinkt daraus und reicht es dann falls er es nicht leergetrunken hat – seinem rechten Nachbarn mit den Worten: “Abgefasste Stange des Studiosus (Bbr., Cbr…) N.” Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis das Glas leer ist. Hierbei darf kein an der Tafel Anwesender übersprungen werden. Das Glas darf nicht abgestellt werden. Hat jemand, der aus der abgefassten Stange getrunken hat, als rechten Nachbarn den Eigentümer der Stange, einen Bierkranken oder einen mit Stoffentzug bestraften, oder verweigert sein rechter Nachbar die Übernahme – wozu jeder berechtigt ist – so hat er die abgefasste Stange allein auszutrinken. Das Glas wird dem Besitzer entweder mit “schäbigem Rest” oder leer und zwar mit den Worten “abgefasste Stange des Studiosus N. retour!”
zurückgereicht und auf seinen Platz gelegt. Jeder den Bestimmungen über das Stangenabfassen Zuwiderhandelnde (z. B. durch Abstellen der abgefassten Stange) hat die gesamte Stoffmenge zu bezahlen.
13) Bierstrafen
Wer gegen den Comment verstößt, kann von jedem älteren Semester, vor allem aber vom Präsidium zur Strafe “in die Kanne” geschickt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Strafende – Präsidium ausgenommen selbst Stoff hat. Stoffpumpen ist unstatthaft und zieht Bierstrafen nach sich. Das “Kanneschicken” wird mit den Worten: “N., steige in die Kanne! (stärke dich, löffle dich!)” eingeleitet. Hierauf hat der Genannte sofort sein Glas zu ergreifen und solange zu trinken, bis der Strafende mit dem Wort “satis” oder “geschenkt” den Strafvorgang für beendet erklärt. Es ist auch möglich, das Strafquantum im Vorhinein festzulegen, also mit den Worten: “N., stärke dich ad diagonalem “Burschen bzw. Brandfüchse von gleichem Semester können einander in die Kanne schicken, müssen jedoch selbst das gleiche Quantum mittrinken. Brancfüchse können andere Füchse in die Kanne schicken. Folgt der Delinquent nicht sofort der Aufforderung, in die Kanne zu steigen, so zählt der Strafende: “Eins ist eins, zwei ist zwei, drei ist eine bitterböse ZA HL”. Ist jener bei Nennung des Buchstabens “L”
der Aufforderung noch immer nicht nachgekommen, hat der Strafende den Säumigen in den 1. BV zu rekommandieren. Der in die Kanne geschickte Kneipteilnehmer ist vor Strafvollzug nicht berechtigt, nach dem Grund seiner Bestrafung zu fragen. Nach Vollzug der Strafe hat er keine Möglichkeit der Beschwerde. Es ist nicht gestattet, als Strafquantum beim Kanneschicken das Antrinken einer Blume zu verlangen. Wird jemand in die Kanne geschickt, der vor sich eine frische Blume stehen hat, so kann er der Aufforderung nachkommen, ohne dem Strafenden die Blume bringen zu müssen: “Ich stärke mich, ohne die Blume zu verletzen; N., ich bringe dir die Blume!” N. ist hierbei ein unbeteiligter Dritter. Eine weitere Bierstrafe, die jedes ältere Semester über ein jüngeres wegen Commentverstoßes verhängen kann besonders dann, wenn dieses gerade ohne Stoff ist – ist das “pro poena Trinken”. Diese besteht darin, dass der Delinquent aufgefordert wird, dem Strafenden ein gewisses Stoffquantum zuzutrinken. Sofern der Strafende es nicht ausdrücklich anders festsetzt, ist der Aufforderung binnen fünf Bierminuten nachzukommen. Es ist gestattet, den Zutrunk der nächsten Blume pro poena zu fordern. Eine “Blume samt Ganzem” darf nur von Präsidium oder Biergericht auferlegt werden. Bei Nichtannahme eines Quantums “pro poena” wird analog dem Kanneschicken verfahren. Dem Präsidium stehen außer den beiden vorgenannten noch folgende Strafen zur Verfügung: a) Verdonnerung zu einem Solocantus
b) Verdonnerung zu einem Bierschwefel
c) Stoffentzug ad tempus (max. 20 Bierminuten)
d) Stoffentzug ad infinitum
e) Bierverschiß (BV)
f) Verweisung von der Kneipe
Die unter c) bis f) angeführten Strafen sind auf Wunsch des Präsidiums vom Consenior schriftlich festzuhalten. Ein mit Stoffentzug (ad tempus oder ad infinitum) Bestrafter hat seine Bierehre verloren. Lässt er sich noch einmal etwas zu Schulden kommen, kann er nur mehr mit BV oder Verweisung von der Kneipe bestraft werden. Das Präsidium wird im Allgemeinen trachten, Stoffentzug ad infinitum nur dann auszusprechen, wenn das Glas des zu Strafenden gerade leer ist. Dies kann etwa durch vorhergehendes “Kanneschicken” erreicht werden.
Der Bierverschiss (BV) ist eine befristete Verweisung der Kneiptafel unter gleichzeitigem Verlust der Bierehre. Es ist das Recht eines jeden bierehrlichen Burschen, einen anderen Burschen oder einen Fuchsen in den BV zu rekommandieren.
In den BV fährt:
a) Wer sich gegen Anordnungen des Präsidiums auflehnt oder eine von diesem diktierte Strafe nicht annimmt,
b) wer in grober Weise Stoff vergeudet,
c) wer nicht auf das übliche Kommando hin in die Kanne steigt oder das “pro poena” – Trinken verweigert
d) wer ein vorgetrunkenes Quantum nicht annimmt oder nach dreimaligem Treten nicht nachkommt,
e) wer das, was er einem anderen nachkommt, zugleich einem Dritten vorkommt,
f) wer gegen das Urteil eines Unparteiischen appelliert oder es für parteiisch erklärt,
g) wer mit Bierschissern verkehrt oder gemeinsame Sache macht,
h) jeder Fuchs, der Silentium gebietet oder sich Burschenrechte anmaßt,
i) wer auf sonstige Art gröblich gegen den Comment verstößt.
Die BV-Erklärung wird vom Präsidium oder einem ordentlichen Biergericht ausgesprochen und lautet: “Silentium, N. fährt in den ersten BV!” Der „Bierschisser hat hierauf einen Platz abseits von der Kneiptafeleinzunehmen, welcher sich mindestens sechs Schritte oder so weit wie möglich von dieser entfernt in einer Saalecke befinden soll.
Der „Bierschisser” muss sich aus dem BV wieder herauspauken, was sofort geschehen kann; geschieht es binnen 10 Bierminuten nicht, so fährt er in den zweiten und nach weiteren 10 Bierminuten in den dritten BV. Wer in den dritten BV fährt, hat die Kneipe sofort zu verlassen und sitzt bei der nächsten Kneipe im zweiten BV. Er hat sich sofort nach Beginn derselben herauszupauken.
Mit Bierschissern darf niemand sprechen, widrigenfalls der Betreffende
ebenfalls in den BV fährt. Wer jedoch auf ausdrücklich Anordnung oder aus zwingenden Gründen (Herauspauken!) mit dem Bierschisser sprechen muss, hat die Worte “ohne mit dir kohlen zu wollen” zu gebrauchen (der Ausdruck stammt aus der Zigeunersprache: “einen Kohl reden”= unsinniges Zeug reden).
Das Herauspauken vollzieht sich auf folgende Weise: Ein bierehrlicher Bursch erhebt sich und spricht:
“Silentium in cerevisialibus, Hohes Präsidium, ist es gestattet den elenden Bierschisser N. aus dem BV zu pauken?” Nach Zustimmung des Präsidiums, ergreift der Herauspauker nun sein Glas und spricht:
„N. paukt sich mit einem Halben aus dem ersten (zweiten) in den nullten (ersten) BV!” Der Herauspauker ergreift nun sein Glas und spricht: “Elender Bierschisser, ohne mit dir kohlen zu wollen, frage ich dich: Hast du Stoff?”
Darauf der Bierschisser: “Ich habe Stoff und möchte meine Bierehre wiedererlangen.”
Der Herauspauker gibt nun dem Bierschisser die Bedingungen bekannt, unter welchen er sich herauspauken kann. Diese umfassen eine bestimmte Stoffmenge, eine besondere Trinkart und können auch einen Trinkspruch oder eine humorvolle Entschuldigung beinhalten.
Auf das Kommando des Herauspaukers trinkt der Bierschisser das bestimmte Quantum auf die befohlene Art, der Herauspauker nur einen Schluck.
Nun fragt der Herauspauker: “Hohe Corona, ich frage an was war N.?”
Corona: “Bierschisser!”
Herauspauker: “Hohe Corona, was ist N.?”
Corona: “Bierehrlich!”
Schließlich spricht das Präsidium: “Silentium, N. ist bierehrlich und kehrt an die Kneiptafel zurück!”
Paukt sich ein Bierschisser vom zweiten in den ersten BV, so unterbleibt die Anfrage des Herauspaukers und das Präsidium verkündet gleich: “Der elende Bierschisser N. hat sich vom zweiten in den ersten BV gepaukt.”
Boi böswilligen, über bloße Undiszipliniertheit hinausgehenden Verstößen gegen die Ordnung auf der Kneipe hat das Präsidium die sofortige Verweisung des Betreffenden von der Kneipe auszusprechen. Ein mit Verweisung von der Kneipe Bestrafter kann vor dem nächsten Convent zur Rechenschaft gezogen werden.
14) Biermensur
Die Biermensur ist eine Art ulkigen Duells, bei welchem es darum geht, ein bestimmtes Stoffquantum möglichst rasch und restlos zu trinken. Jede
Biermensur hat eine scherzhafte Beleidigung auf der Kneipe zur Voraussetzung. Der Beleidigte, der seine “Ehre” durch eine Biermensur wiederherstellen will, fordert den Beleidiger, indem er ihm das Wort “Bierjunge!” zuruft. Dieser kann mit “Sitzt!” oder “Sitzt nicht!” annehmen oder ablehnen. Grundlose Ablehnung gilt als Kneifen. Füchse untereinander dürfen nur mit Erlaubnis des Fuchsmajors eine Biermensur austragen; eine Austragung zwischen Burschen und Füchsen ist unstatthaft.
Die Durchführung der Biermensur hat auf der Kneipe zu erfolgen, auf welcher die Beleidigung vorgefallen ist, jedoch frühestens im Inoffizium. Zur Durchführung der Biermensur haben die beiden Beteiligten (“Paukanten”) je einen Sekundanten zu wählen. Diese wählen hierauf einen Unparteiischen. Der Unparteiische hat dafür zu sorgen, dass die Stöffer für die Paukanten bereitstehen. Ebenso sind zwei Teller für die “Blutung” (das ist jene Stoffmenge, die während des Trinkens abtropft) vorzubereiten. Sobald alle Vorbereitungen getroffen sind, verkündet der Unparteiische den Beginn mit folgenden Worten:
“Silentium in cerevisialibus, es steigt der Bierskandal zwischen N. und M.!” Paukanten und Sekundanten begeben sich nun auf den Paukplatz. Dort stellen sich die Paukanten mit dem Rücken gegeneinander. Die Sekundanten vergleichen inzwischen die “Waffen” auf Qualität und Quantität, d.h. sie kosten die „Stöffer” und prüfen die Gleichheit der Mengen unter Aufsicht des Unparteiischen. Nach positivem Ergebnis der Prüfung verkündet dieser:
“Arma sunt is aequalia!” und sagt darauf: “Mein Kommando wird lauten: Setzt an, eins, zwei, drei, los! Das Losungswort heißt……..! Ergreift die Waffen!
Mein Kommando gilt: Setzt an, eins, zwei, drei, los!” (Es liegt im Ermessen des Unparteiischen, den Wortlaut des Kommandos zu variieren). Auf das Kommando “los!” trinken die Paukanten bis zur Neige und sprechen hierauf das Losungswort. Wenn ein Paukant vor “los” trinkt, werden die Waffen gewechselt. Während des Trinkens halten die Sekundanten die Teller unter das Glas ihres Gegenpaukanten und fangen damit die „Blutung” auf. Nachdem beide Paukanten das Losungswort gesprochen haben, werden ihnen von den Sekundanten die Waffen abgenommen. Nun erteilt der Unparteiische dem Sekundanten des Beleidigten das Wort. In einer schwungvollen Rede sucht dieser für den Sieg seines Paukanten zu sprechen. Danach spricht in gleicher Weise der Sekundant des Geforderten. Nach den Verteidigungsreden der Sekundanten verkündet der Unparteiische das Ergebnis, wobei er das frühere Aussprechen des Losungswortes, die Menge der Blutung und die in den Gläsern verbliebenen Reste berücksichtigt („Nagelprobe”). Der Unparteiische ist in seiner Entscheidung infallibel; wer sich gegen sie auflehnt, fährt in den BV.
15) Biergericht
Das Biergericht ist ein vom Präsidium auf Antrag eingesetztes, unparteiisches Entscheidungsorgan in Bierangelegenheiten. Es kann bei allen Verstößen gegen den Kneipcomment, welche vom Präsidium nicht bestraft wurden (Bierstrafprozess), sowie bei Streitigkeiten von Kneipmitgliedern untereinander (Bierzivilprozess) angerufen werden. Das Biergericht ist befugt, alle commentmäßigen Strafen mit Ausnahme der Verweisung von der Kneipe zu verhängen. Der Gerichtsbarkeit des Biergerichtes unterliegen alle Kneipteilnehmer mit Ausnahme des Präsidiums und der Kontrarien.
Das Biergericht besteht aus drei Bierrichten, deren Pflichten sich wie folgt verteilen: Der erste Bierrichter führt den Vorsitz und übt die Disziplinargewaltaus. Der zweite Bierrichter besorgt die Ladungen, der dritte verkündet das Urteil. Zum Bierrichter kann jeder bierehrliche Bursch berufen werden. Füchse müssen im biergerichtlichen Verfahren durch einen Burschen vertreten sein. Der Antrag muss binnen zehn Bierminuten gestellt werden, da sonst Verjährung eintritt. Der Verlauf eines Bierstrafverfahrens ist folgender:
Der Ankläger bittet ums Wort und fragt
“Hohes Präsidium, ziehen Bieranklagen?”
Pr.: “Bieranklage zieht (nicht) “
A.: “Hohes Präsidium, ich beantrage die Einberufung eines hochweisen Biergerichtes gegen N., Bierrichter seien X., Y. und Z.!”
Pr.: “Deinem Antrag wird stattgegeben. Ich ernenne X. zumersten Bierrichter, Y. zum zweiten und Z. zum dritten!”
Der Vorsitzende begibt sich hierauf mit seinen beiden Räten an einen geeigneten Platz und eröffnet die Verhandlung mit den Worten:
“Silentium in cerevisialibus! Ein hochweises Biergericht hat sich konstituiert und hält Anstich!”
Nachdem die Bierrichter eine Blume auf das Wohl der Göttin lustitia getrunken haben, nimmt der 2. Bierrichter die Ladung der Parteien vor. Alle Ladungen erfolgen mit den Worten:
“Ankläger (Angeklagter, Zeuge, Sachverständiger):
N. citatus est in forum cerevisiae!”
Kommt der Betreffende der Ladung nicht sofort nach, tritt ihn der 2. Bierrichter mit Eins ist eins, zwei ist zwei, drei ist eine bitterböse ZAHL!” Hat sich der geladene bei “L” nicht mit “adsum” gemeldet, wird entweder eine Bier-Ordnungsstrafe über ihn verhängt oder in seiner Abwesenheit verhandelt.
Der 1. Bierrichter fragt nun:
“Was hat der Ankläger vorzubringen gegen den unglückseligen N.?”
Der Ankläger muss die Anklage formulieren, die Beweismittel angeben und den Strafantrag (petitum poenae) stellen. Dann wird der Angeklagte aufgefordert, sich zu verteidigen; er plädiert und gibt auch seine Beweismittel bekannt.
Nun folgt die Beweisaufnahme. Zuerst werden die Zeugen des Anklägers vernommen, dann die des Angeklagten. Als Beweismittel können auch Sachverständige und richterlicher Augenschein dienen.
Auf Antrag sind alle Aussagen mit den Worten “bei meiner Bierehre” zu bekräftigen.
Nach Abschluss des Beweisverfahrens erklärt der 1. Bierrichter die Akten für geschlossen. Das Biergericht zieht sich nun zur Beratung zurück und fällt sodann das Urteil mit Stimmenmehrheit. Das Urteil erlangt seine Rechtskraft durch die Publikation. Diese erfolgt durch den 3. Bierrichter mit den Worten:
“Silentium in cerevisialibus! In der Bierstrafsache N. hat das hochweise Biergericht zu Recht erkannt: Der Angeklagte ist schuldig. Er hat … und wird mit… bestraft!”
oder Der Angeklagte wird von der Anklage, er habe… freigesprochen!”
Im Falle eines Bierzivilprozesses ist der obige Wortlaut entsprechend abzuändern (“Klage” statt “Anklage”, etc.). Das Urteil ist nach Recht und Billigkeit auf Grundlage der Vorschriften des Kneipcomments zu fällen, doch ist auf die erheiternde Wirkung des gesamten Verfahrens Wert zu legen.
Nach der Urteilsverkündung löst der 1. Bierrichter das Biergericht auf: “Fiat lustitia, pereat tristitia! Das hochweise Biergericht löst sich auf!”
Über ein und dieselbe Sache darf nur einmal ein Biergerichtsverfahren beantragt werden. Im Übrigen ist der Senior berechtigt, bei Ordnungswidrigkeiten in jedem Stadium des Verfahrens den Rechtsstreit an sich zu ziehen oder niederzuschlagen.
16) Bierschwefel, Bierzeitung und Bieroper
Der „Bierschwefel” ist eine Ansprache oder Erzählung eines Kneipteilnehmers in der Art eines geistvollen Unsinns. Ein Bierschwefelsteht immer unter einem Thema. Er kann programmmäßig vorbereitet werden, es kann aber auch das Präsidium unter Angabe von Thema und Vorbereitungsfrist einen Kneipteilnehmer zu einem Bierschwefel verdonnern”.
Die „Bierzeitung” ist eine Sammlung humoristisch gehaltener Berichte und Schilderungen, die Ereignisse des Verbindungslebens oder die Person einzelner Bundesbrüder zum Gegenstand haben. Es obliegt dem Fuchsmajor, die für die Bierzeitung einlaufenden Beiträge durch einen von ihm hierzu bestimmten Fuchsen (Bierzeitungsredakteur) sammeln zu lassen. Sämtliche Artikel unterliegen der Zensur des Fuchsmajors.
Der Fuchsmajor hat nach Möglichkeit dafür Sorge zu tragen, dass stets neue Beiträge zur Bierzeitung vorliegen und auf Wunsch des Präsidiums vorgetragen werden können.
Unter “Bieroper” versteht man eine kurze dramatische Aufführung im Rahmen der Kneipe (Sketch). Sie kann die Form eines Schauspiels, einer Oper oder einer Groteske haben, wobei auch improvisierte Kostüme verwendet werden können.
Alle Beiträge, die auf der Kneipe vorgetragen und mit Beifall aufgenommen
wurden, können in ein Bierzeitungsbuch eingetragen werden. Dieses ist eine Sammlung von niveauvollem Ulk und dient auch als Muster oder Anregung für neue Beiträge. Es wird vom Fuchsmajor geführt.
17) Rundgesänge und spezielle Comments
Ein Rundgesang besteht darin, dass aufeinanderfolgend jeder einzelne oder eine vom Präsidium bestimmte Anzahl von Kneipteilnehmern in einer vom Präsidium bestimmten Reihenfolge einen Sologesang darbieten.
Unter einem “speziellen Comment” versteht man ein Bierspiel, welches nach bestimmten Regeln von einzelnen oder der gesamten Corona durchgeführt wird und der Auflockerung der Kneipe dient. Rundgesänge und spezielle Comments werden mit folgender allgemeingesungenen Strophe eingeleitet bzw. beendet:
1: Es geht (ging) ein Rundgesang
An unserm Tisch herum: vidibum
Dreimal drei ist neune,
Ein jeder singt (sang) das seine,
Es geht (ging) ein Rundgesang
Um unsern Tisch herum.
In folgenden sind die gebräuchlichsten Comments angeführt. Es ist jedoch der Phantasie der Bundesbrüder überlassen, weitere Comments zu ersinnen und durchzuführen.
a) Der Stech-Comment
Beim Stech-Comment wird die “Bibel” iLieder- oder Kommersbuch) eines. vom Präsidium bestimmten Kneipmitgliedes durch einen Stich mit dem Schläger aufgeschlagen. Der Betreffende hat das hierdurch bezeichnete Lied nach der vorgeschriebenen odereiner vom Präsidium willkürlich bestimmten Melodie zu singen. Sollten auf der aufgeschlagenen Seite mehrere Lieder stehen, so bestimmt das Präsidium den Cantus mit “rechts (links), oben (unten)”. b) A-B-C-Comment
Das Präsidium bestimmt einen Sänger und einen Buchstaben, mit dem er sein Lied zu beginnen hat. Weiß er kein Lied, wird er zu einer Bierstrafe verdonnert wie jeder, der bei diesem Comment die Bibel öffnet oder einsagt.
c) Bacchus-Comment
Beim Bacchus-Comment singt die Corona:
“Vivat, Bacchus, Bacchus lebe!
Bacchus war ein braver Mann,
Der zuerst der gold’nen Rebe
Süßen Nektar abgewann.
Es leben die (Verbindungsfarbe 1,2,3)
: Sie leben alle hoch:[“
Jetzt erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der rechts sitzenden Kneipteilnehmer mit ihren Gläsern und singt:
“Ob ich’s wag’ und ob ich’s tu
Ob’s die Herren auch lassen zu?”
Der Chor antwortet:
: “Hinunter mit dem Plunder, :
Hinunter mit ihm!”
Währenddessen trinken die Betroffenen ihren Rest; haben sie getrunken singen sie:
“Es ist geschehen!”
was der Chor bestätigt mit den Worten
“Wir alle haben’s gesehen!”
Dann beginnt die Corona aufs Neue: “Vivat… etc.” Die Zeremonie macht die Runde bis zum Präsidium.
d) Pappenheimer-Comment
Das Präsidium bestimmt zwei, bei größerer Kneipteilnehmerzahl vier Mitglieder, die den Pappenheimer-Comment beginnen. Diese erheben sich (ohne die Mützen abzunehmen) und singen:
“Wir trinken einen Halben um die Welt,
Einen Halben um die Welt.”
Während sie mit gekreuzten Armen trinken, singt die Corona:
1: “Warum sollen sie nicht trinken
Einen Halben um die Welt 😐
Einen Halben um die Welt?”
Nun singen die Bestimmten, indem sie sich abwechselnd nach rechts und links grüßend verbeugen und salutieren:
1: “General Pappenheimer soll leben,
General Pappenheimer lebe hoch:
Hierauf singt die Corona:
“Bei Bier und bei Wein
Lust’ge Pappenheimer woll’n wir sein. Bei Wein und bei Bier
Lust ge Pappenheimer sind wir.
Sodann wendet sich jeder von ihnen einem weiteren Kneipmitglied zu. Der Vorgang wiederholt sich, bis die ganze Corona steht. Bei besonders fideler Kneipe kann sich noch ein Durchgang mit
“Einem Halben überm Tisch” und “unterm Tisch” anschließen.
e) Geburtstags-Comment
Die Corona singt:
“Und wer im Jänner geboren ist,
steh auf, steh’ auf!
Er nehm sein Gläschen in die Hand
Und trinkt es aus bis an den Rand:
: Sauf aus, sauf aus, sauf aus!” :
So wird für jeden Monat eine Strophe gesungen. Wer in dem betreffenden Monat Geburtstag hat steht auf und trinkt aus.
f) Lebe-Liebe-Comment
Dieser Comment wird zumeist in Damengesellschaft gesungen. Die gesamte Corona erhebt sich und singt:
“Lebe, liebe, trink und schwärme
Und bekränze dich mit mir;
Härme dich, wenn ich mich härme,
Und sei wieder froh mit mir! “
Bei “lebe” stößt das Präsidium mit seinem rechten Nachbarn an, bei “liebe” dieser mit dem nächsten Kneipteilnehmer und so fort in Takt des Liedes. Derjenige, bei dem das Lied endet, trinkt aus, setzt sich und beteiligt sich nicht mehr am Gesang. Sein rechter Nachbar beginnt das Lied von neuem. Der Gesang wird so lange fortgesetzt, bis nur mehr zwei Mitglieder der Corona übrigbleiben. Will es der Zufall, dass die Überlebenden” eine Dame und ein Herr sind, so steigt das Lied “Lebe, liebe … ” von diesen beiden allein, wobei beide einander eingehängt zutrinken und hierauf einander küssen.
Zu guter Letzt
DIE ALTEN (Verbindungsmitglieder nennen) TRANKEN IMMER NOCH EINS BEVOR SIE AUSEINANDERGINGEN!
Anhang: offizielle Lieder
Österreichische Bundeshymne (Paula von Preradović)
1. Land der Berge, Land am Strome, Land der Äcker, Land der Dome, Land der Hämmer zukunftsreich! Heimat bist du großer Söhne, Volk, begnadet für das Schöne, : vielgerühmtes Österreich! :
2. Heiß umfehdet, wild umstritten, liegst dem Erdteil du inmitten einemstarken Herzen gleich. Hast seit frühen Ahnentagen hoher Sendung Last getragen, |: vielgeprüftes Österreich! :
3. Mutig in die neuen Zeiten frei und gläubig sieh uns schreiten, arbeitsfroh und hoffnungsreich. Einig lass in Bruderchören, Vaterland, dir Treue schwören,
: vielgeliebtes Österreich! 😐
ÖCV-Bundeslied (Peter Diem)
1. Auf des Glaubens Felsengrunde, stehe du, Cartellverband, wohlgeeint zu jeder Stunde, treu zu Gott und Vaterland! Uns’rem Österreich zur Ehre, was auch bringen mag die Zeit, : und zum Schutze der Altäre sieh uns Herr im Kampf bereit! 😐 

#2. Nach der Wissenschaft zu streben sei uns allen ernste Pflicht; nur der Wahrheit lasst uns leben in der Freiheit Himmelslicht! Hohen Zielen aufgeschlossen, gilt’s die Tat, den ganzen Mann, 1: gehet Brüder, unverdrossen, uns’rem Volke stets voran. 😐
3. Für die Freundschaft, die uns bindet, gebt das Letzte freudig hin! Unser Burschenband verkündet dieses Bundes schönsten Sinn: uns als Brüder zu bewähren, jeder treu zum Freunde hält. 1: Dir will immer ich gehören, Heil CV, du meine Welt! 😐
Farbenlied Burschenstrophe Fuchsenstrophe
EKV-Strophe
Vitae nostrae fundamentam fides Christiana sit, magna voce praedicamus: hic et nunc Europa fit! Litterisque dedicati unum semper petimus: Deus, frater et Europa,]: finis vitae maximus. :
Europahymne (Peter Diem)
Unser Herz schlägt für Europa Und wir stehen dafür ein, Dass dem Erdteil es gelinge, In der Vielfalt eins zu sein!
Ewig währen in Europa Friede und Gerechtigkeit, Und die Freiheit seiner Völker Sei verbrieft auf alle Zeit.
Blühe, Vaterland Europa, Bringt das große Werk voran! Sternengold im blauen Banner -Dieses Zeichen führt uns an.