2012 Version 2 Bundeshymne 11 S.

Mussten die „Töchter“ in die Hymne?


Peter Diem/ Karl Albrecht Kubinzky


Die Geschichte der Hymnen Österreichs (bzw. jener in Österreich, sowie in
der Zeit als Teil des Deutschen Reiches) in den letzten 114 Jahren ist ein
Spiegelbild der Geschichte dieses Staates. Drei Melodien (Haydn, Kienzl,
Holzer) und sieben Texte plus Varianten dokumentieren die Zeit und den
Zeitgeist. In der 1. Republik gab es große Teile der Bevölkerung, die mit
der offiziellen Hymne Probleme hatten und ihre eigenen
Identifikationslieder sangen. Es ist zu hoffen, dass von 1938-1945 die
Hymne des Deutschen Reiches und das damit meist verbundene HorstWessel-Lied von vielen Bewohnern Österreichs nicht als eines ihrer
Symbole verstanden wurden. So ganz sicher ist sich der Autor allerdings
nicht. Der hymnenlose Übergang von 1945 bis zur Einführung der
gegenwärtigen Hymne (zuerst Volkshymne, dann Bundeshymne genannt)
im Jahre 1947 ist wohl auch für das Suchen nach einer neuen Identität
typisch. Und wir wären nicht Österreicher, wenn nicht die Bemühungen um
eine Wiedereinführung der Haydn-Hymne zumindest bis 1959 angedauert
hätten. Zum Unterschied von manchen anderen Hymnen, beispielsweise
der französischen, englischen oder amerikanischen, ist die Popularität
unserer Bundeshymne eher gering. Veranstaltungen, die ihren
staatstragenden Charakter betonen, manche Demonstration und
insbesondere sportliche Wettkämpfe und deren Ehrungen machen
bewusst, dass wir das identifikationsgebende Symbol einer Hymne
(Komposition plus Text) besitzen. Nationalhymnen können begeistern, man
kann sie zelebrieren, mitunter werden sie auch verboten und verdammt.
Dass sie weitgehend ignoriert werden, steht ihnen aber besonders
schlecht. Auch die Popularität unseres Staatswappens und der rot-weißroten Fahne ist in unserem privaten Alltag leider nicht sehr hoch, dies ist
beispielsweise bei unserem Nachbarn Schweiz anders.


Freimaurerische Wurzeln


Die Nähe zu einer mit der Freimaurerei im Zusammenhang stehenden
Hymne bringt gute Gesellschaft. Die Europa-Hymne ist von Friedrich
Schillers Text her eine Auftragsarbeit für die Loge „Zu den drei Schwertern“
in Dresden. Die Musik aus Ludwig van Beethovens 9. Symphonie ergänzt
die Worte meisterhaft. Beethoven selbst wird zumindest eine Nähe zur
Freimaurerei nachgesagt (siehe Hans-Josef Irmen: Beethoven und seine
Zeit, 1996).
Dass er dem Gedankengut nahe stand, ist durchaus wahrscheinlich: Sein
Lehrer Christian Gottlob Neefe (1748-1798; Komponist, Organist,
Kapellmeister, Musikwissenschaftler) war ab 1782 Mitglied in der Loge
„Karoline zu den drei Pfauen“ in Neuwied. Auch der Lehrer von Neefe,
Johann Adam Hiller (1728-1804; Komponist, Kapellmeister,
Musikhistoriker), war Mitglied in einer Freimaurerloge in Leipzig. Sicherlich
war im Lehrer-/Schülerumgang, auch mit Beethoven, das Gedankengut der
Aufklärung ein Diskussionsinhalt.


Auch die Hymne der Vereinigten Staaten („The Star Spangled Banner“)
geht, der Literatur folgend, auf eine Melodie zurück, die aus einer
Liedsammlung des Freimaurers John Stafford Smith stammt und
wahrscheinlich aus Irland kam. Populär wurde die Komposition erstmals
durch die Anacreon Society, einem Männerbund in London. Auch der
Dichter des Textes der Hymne der USA Francis Scott Key war Freimaurer.
Freimaurerische Wurzeln hat auch die französische Hymne.


Ihr Text wurde übrigens nicht dem Zeitgeist folgend verändert. Der
Komponist und Dichter der Marseillaise Rouget de Lisle war Bruder der
Loge Les Frères Réunis (Straßburg/Strasbourg). Und sollte wirklich Ignaz
Josef Pleyel, der im selben Haus wie Rouget de Lisle wohnte, die
Marseillaise geschrieben haben, was manche – insbesondere
Österreicher – glauben, so war dieser ebenfalls Freimaurer (Loge „Zum
goldenen Rad“ in Eberau, einst Ungarn und heute Burgenland). Es soll hier
aber auch nicht unerwähnt bleiben, dass auch Joseph Haydn (1732-1809,
1785 aufgenommen in der Loge „Zur wahren Eintracht“, 1786 Loge „Zur
Wahrheit“) und der Dichter der ersten Textvariante der „Haydn- Hymne“
(„Gott erhalte Franz den Kaiser…“) Lorenz Leopold Haschka (1749-1827,
1781 Loge „Zum hl. Joseph“, 1785 Loge „Zum Palmenbaum“) Freimaurer
waren. Diese Häufung freimaurerischer Bezüge ist für das späte 18. Jh.
durchaus nicht untypisch. Kennzeichnend für diese Zeit und auch ihren
Zeitgeist sind auch Haschkas Lebensstationen: Jesuit, dann Freimaurer
und schließlich geehrter Beamter unter Kaiser Franz I. von Österreich.


Die Kette der Hände

Die Melodie der gegenwärtigen Hymne Österreichs mit ihren
ursprünglichen typisch freimaurerischen Textvarianten „Lasst uns mit
geschlungnen Händen, Brüder diese Arbeit enden unter frohen
Jubelschall…“ (Text: Emanuel Schikaneder?) und „Brüder reicht die Hand
zum Bunde! Diese schöne Feierstunde führ uns hin zu lichten Höhn…“
(Text: Johann Gottfried Hientzsch oder Franz Gerhard Wegeler) ist eines
der relativ wenigen Lieder, welche die Grenzen von Organisationen und
Ideologien überschritten haben. Schikaneder, Hientzsch und Wegeler
waren, was bei diesen Texten und dem Geist ihrer Entstehung nicht
überrascht, ebenfalls Freimaurer.


Schikaneders Co-Autor der „Zauberflöte“, Karl Ludwig Giesecke (eig.
Johann Georg Metzler; 1761-1833) war als Freund von Schikaneder
ebenfalls in der Loge und verfasste freimaurerische Gedichte und
Liedtexte. Nach seiner Theaterzeit in Schikaneders Truppe studierte er
Mineralogie (1806) im Auftrag des dänischen Königshofes und erlangte die
Professur an der Royal Dublin Society (Sir Charles L. Giesecke). Sein
großes Interesse an Mineralien geht zurück auf die Interessen des
Logenbruders Ignaz von Born. Giesecke betrieb Gesteinsforschungen in
Grönland; noch trägt ein seinerseits entdecktes Mineral (eine Art
Quarzkristall) seinen Namen; der „Gieseckit“.


Während in Freimaurerlogen heutzutage kaum mehr gesungen wird,
wanderten etliche ihrer Lieder ins Gesangsgut anderer Organisationen. So
ist das oben angeführte Lied sowohl in deutsch-freiheitlichen
Studentenverbindungen als auch in katholischen zu hören, wobei mit den
Händen auch eine Kette gebildet wird. Aber auch der Rahmen traditioneller
studentischer Organisationen wurde von Melodie, Text und Kette der
Hände längst überschritten. Ähnlich lagerübergreifend ist z. B. das
schottische Abschiedslied „Auld Lang Syne“ oder war durch Jahre „Lili
Marleen“.


Nun wieder zur Österreichs Bundeshymne und ihrer Geschichte und deren
Umfeld. Ob nun mit oder eben ohne die kompositorische Urheberschaft von
Wolfgang Amadeus Mozart, die Melodie ist bekannt und der Brauch sich
dabei in emotionaler Verbindung die Hände zu reichen, ist ein sozialer Akt
von hoher Bedeutung. Die Aufforderung zur Bildung einer Kette der Hände,
einfach oder überkreuzt, wie sie in den beiden maurerischen Textvarianten
(„Lasst uns mit geschlungnen Händen“ und „Brüder reicht die Hand zum
Bunde“) zum Ausdruck gebracht wird, findet in der Regel am Ende einer
freimaurerischen Ritualarbeit statt. Jene Kettenbildung der Hände kommt
übrigens auch noch gegenwärtig im monarchistischen Umfeld Österreichs
bei der 4. Strophe der Haydn-Hymne mit dem Text „Lasst uns fest
zusammenhalten, in der Eintracht liegt die Macht…“ vor.
„Land der Berge …“


„Ein Lied hymnischen Charakters, das den neuen österreichischen
Bundesstaat und seine Menschen im In- und Ausland sowohl textlich als
auch musikalisch würdig zu repräsentieren vermag” – das war der
Gegenstand des Preisausschreibens, das der Ministerrat ein Jahr nach
Kriegsende, am 9. April 1946, inmitten einer zerstörten Stadt, in einem
geteilten Land, veranstaltete. Man hatte offenbar aus der Geschichte
gelernt und die Wichtigkeit dieses nationalen Symbols erkannt.
Teilnahmeberechtigt waren alle Bundesbürger mit Ausnahme der
ehemaligen NSDAP-Mitglieder (ungefähr 524.000 Personen). Als erster
Preis waren 10.000 Schilling ausgesetzt, angestrebt wurde eine
dreistrophige Hymne. Einsendeschluss war der 30. Juni 1946.


Innerhalb der zehn zur Verfügung stehenden Wochen langten etwa 1800
Vorschläge ein, aus denen 200 in die nähere Wahl gezogen wurden. Sehr
viele der eingesandten Texte hatten stark religiös bestimmten Charakter.
29 Vorschläge wurden am 14. Oktober 1946 im Kammersaal des Wiener
Musikvereins unter Mitwirkung von Staatsopernsängern und BurgtheaterSchauspielern zur Entscheidung vorgetragen. Die 24-köpfige Jury bestand
aus Vertretern von Kunst und Wissenschaft sowie der Bundesländer. Die
zu vergebende Höchstzahl an Punkten betrug 120. Das FreimaurerBundeslied „Brüder reicht die Hand zum Bunde” erhielt 107 Punkte,
gefolgt von Kompositionen mit 76 und weniger Punkten. Aufgrund der JuryEntscheidung beschloss der Ministerrat am 22. Oktober 1946, das
„Bundeslied”, das man ohne Einschränkung als Werk Wolfgang Amadeus
Mozarts auffasste, zur neuen Bundeshymne zu erklären.
Die „Wiener Zeitung” berichtete am 23. Oktober 1946 in einem
redaktionellen Einspalter auf Seite 1:


…Mozarts Bundeslied wird künftige Volkshymne…
So beiläufig erfuhren die Österreicher, was sie in der Zweiten Republik zu
feierlichen Anlässen hören und singen würden. Über den Text war man
noch nicht einig und trat daher am 20. November 1946 an neun
Teilnehmer des Preisausschreibens, darunter Paula Grogger, Alexander
Lernet-Holenia und Paula von Preradović, heran, nochmals einen Text
vorzulegen. Man entschied sich für eine leicht veränderte Version des
ursprünglichen Vorschlages von Paula von Preradović.
Der Komponist der österreichischen Bundeshymne heißt
Johann Holzer


Musikalisch ist die österreichische Bundeshymne wie folgt zu qualifizieren:
Der feierliche Charakter der siebenzeiligen Melodie entsteht durch den
langsamen Dreiertakt, besonders durch die halbe Note, mit der jede neue
Phrase beginnt. Die kurze Modulation in C-Dur an der Textstelle „Land der
Hämmer, zukunftsreich!” (3. Melodiezeile) drückt die Hoffnung auf die
Zukunft aus – im Text des ursprünglichen Bundesliedes hieß es an dieser
Stelle: „führ uns hin zu lichten Höh’n”, das ist ebenfalls eine
zukunftsgerichtete Aussage. Die Dur-Tonart unterstreicht den positiven
Inhalt.


Den Siegeszug der neuen Hymne konnte auch der Umstand nicht
bremsen, dass sich immer mehr herausstellte, dass die Melodie nicht von
Mozart, sondern weit eher von Johann Holzer stammt.


Wer war nun Johann Baptist Holzer, der mit großer Wahrscheinlichkeit die
gegenwärtige Bundeshymne Österreichs komponierte? Holzer (auch
Holtzer) wurde 1753 in Korneuburg geboren und starb am 7. September
1818 in Wien. In den 80er-Jahren des 18. Jh. gehörte er zu den
bedeutenden Hammerclavierspielern und Komponisten Wiens. Heinz
Schuller (Musik und Freimaurerei, Wilhelmshaven 2000) attestiert, andere
musikhistorische Autoren zitierend, dass Holzer „zu den bedeutendsten
Wiener Singspiel-Komponisten und zu den besten Vertretern des Wiener
Liedes vor Schubert“ gehöre.


Holzer war Mitglied und „Hauskomponist“ der Freimaurerloge „Zur wahren
Eintracht“ (später der Loge „Zur Wahrheit“), die unter ihrem Meister vom
Stuhl Ignaz von Born eine bedeutende Rolle in der Kultur- und
Wissenschaftsszene Wiens jener Zeit spielte.
Andere bedeutsame Mitglieder der Loge Holzers waren u. a. Aloys
Blumauer, Johann Georg Forster, Angelo Soliman, Joseph von Sonnenfels
und Franz von Zeiller. Holzer war in seiner Loge als ständiger Musikmeister
für die musikalische Gestaltung der maurerischen Feiern zuständig und
komponierte auch in diesem Zusammenhang. Von ihm stammt u. a. das
Lied „Im Namen der Armen“ und – siehe das Thema dieses Aufsatzes – die
lange Mozart zugeschriebene Komposition KV 623 a. Holzers Nachlass
(„Sperrs-Relation“) im Wiener Stadt- und Landesarchiv verrät, dass er
praktisch vermögenslos starb. Die Musikabteilung der Stadt- und
Landesbibliothek der Stadt Wien kann nichts über den Komponisten der
Bundeshymne Österreichs berichten. Es wäre zu hoffen, dass die aktuelle
Diskussion Anlass für eine Biographie des „Claviermeister“ Holzer und der
Würdigung seines Werkes wird.


W. A. Mozart war seit 5. Dezember 1784 Angehöriger der Loge „Zur
Wohltätigkeit” und als solcher häufig Gast in der „Wahren Eintracht”, jener
Loge, die unter Ignaz von Born und Joseph von Sonnenfels vor allem
bedeutende Gelehrte und Künstler, darunter Joseph Haydn, anzuziehen
vermochte. Neunzehn Tage vor seinem Tod am 5. Dezember 1791
komponierte Wolfgang Amadeus Mozart sein letztes vollendetes Werk,
die bekannte „Freimaurerkantate”, KV 623. Sie wurde aus Anlass der
Tempelweihe für die Loge „Zur neugekrönten Hoffnung” – eine der beiden
nach dem Freimaurerpatent Josephs II. vom 11. Dezember 1785 noch
zulässigen Wiener Logen – unter Mozarts Stabführung aufgeführt. Die
Partitur dieser Kantate wurde am 14. November 1792 vom „k. k. privil.
Buchdrucker Joseph Hraschansky, Wien, Strauchgässel”, „zum Vorteil
seiner Witwe und Waisen” in zwei unterschiedlichen Varianten
herausgebracht. Die erste Ausgabe besteht nur aus der Freimaurerkantate,
anderen Exemplaren ist aber noch das Kettenlied „Lasst uns mit
geschlung‘nen Händen” (KV 623 a) beigebunden. Die erste Ausgabe war
offenbar für die breite Öffentlichkeit bestimmt, die zweite wohl für einen
engeren Kreis von Logenbrüdern. Eine Originalhandschrift Mozarts für das
spätere „Bundeslied” (1805, Text: Franz Gerhard Wegeier) existiert nicht,
es findet sich diesbezüglich auch keine Eintragung in Mozarts
eigenhändigem Werkverzeichnis. Beide Umstände gelten als wichtige
Indizien dafür, dass die Melodie der Bundeshymne nicht von Mozart
stammt. Johann Holzer hinterließ eine Anzahl Lieder überdurchschnittlicher
Qualität. Sein Freimaurerlied „Im Namen der Armen” (um 1784) zeigt eine
so starke strukturelle Ähnlichkeit mit dem ebenfalls dreiteiligen „Kettenlied”
(ca. 1791) – also der Melodie der heutigen österreichischen Bundeshymne,
dass für Experten kaum mehr ein Zweifel an seiner Autorenschaft besteht.
Musikwissenschaftliche Beweise
Nach einer Mitteilung des Musikwissenschaftlers Rudolf Klein vom 6. 12.
1985 an den Verfasser ist Folgendes besonders auffällig: Harmonisch und
melodisch völlig gleichartig tritt im jeweils achten und neunten Takt des
„Armenliedes” wie des „Kettenliedes” ein „Querstand” der Töne „es” und
„a”, also eine in der strengen Harmonielehre verpönte verminderte Quint
auf. Das spricht durch die Parallele sehr für Holzer und durch den
Regelverstoß sehr gegen Mozart. Weiters spricht gegen eine Autorenschaft
Mozarts, dass im „Armenlied” zweimal zwei, im „Kettenlied” sogar einmal
vier Instrumentaltakte zur Überbrückung von Textlücken eingeschoben
werden, bei so kurzen Stücken ein „Unding” für ein musikalisches Genie
wie Mozart. Schließlich hätte sich Mozart – wäre er der Komponist gewesen
– einem sehr gängigen 3/4-Liedstil anschließen müssen, was man bei
seiner sonstigen Meisterschaft in der musikalischen Wiedergabe
freimaurerischen Gedankengutes praktisch ausschließen kann.


Auch der Wiener Musikpädagoge Helmut Reichenauer führt einen
musikwissenschaftlichen Indizienbeweis gegen Mozart und für Holzer: Der
Übergang von Takt 8 zu Takt 9 (“Land der Hammer…”) konfrontiert den
Hörer bzw. den Sänger mit einem großen Sekundschritt, der das
harmonische Geschehen drei Takte lang quälend beherrscht, bis er endlich
von der ursprünglichen Tonika in die Dominante wechselt. Ein solcher
Sekundschritt ist kompositionstechnisch bestenfalls als kurzer Vorhalteton
im Rahmen einer Modulation sinnvoll, nicht jedoch als bestimmendes
Element drei Takte lang (noch dazu auf einem schweren Taktmetrum!).
Natürlich kann man so komponieren, wenn man keine besonderen
musikästhetischen Ansprüche stellt, aber Mozart, der unbestrittene Meister
vollendeter Harmonien, hätte so etwas sicherlich nie geschrieben…
Das „Land der Berge“ hat sich durchgesetzt
Trotz immer wieder auftauchender Vorschläge, zur alten Haydn-Hymne
zurückzukehren, hat sich die Bundeshymne der Zweiten Republik
durchgesetzt. Das ORF-Fernsehen begann seinen Sendetag bis zur
Einführung des 24-Stundenbetriebs am 6.3.1995 mit der Bundeshymne.


Auch das Radioprogramm Österreich 1 (Ö1) beendete sein Programm von
1.10.1967 bis 1.5.1990 mit der Bundeshymne. Nicht nur Schüler und
Politiker können den Text zumindest der ersten Strophe auswendig singen,
sondern auch schon Fußballer und Fußballfans, wie sich etwa bei der
EURO 2008 gezeigt hat.


Sollen die Töchter in die Hymne?


Die damalige Bundesministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) trat im
September 2005 mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit, die
Bundeshymne abzuändern. Sie sah im geltenden Text eine Diskriminierung
der Leistungen der Frauen.


Frauenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) griff das Thema im Jänner 2009
wieder auf und trat mit Ihrem Wunsch an die Öffentlichkeit, die
Österreichische Bundeshymne “zu gendern”, also den männlichen und
weiblichen Teil gleich zu erwähnen. Diesen Wunsch zog Heinisch- Hosek
am 26.1.2010 vor dem Ministerrat wieder zurück, da es seitens des
Regierungspartners ÖVP keine Zustimmung gab.


In der Folge wurde die aus Oberösterreich stammende Popsängerin
Christina Stürmer von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ)
beauftragt, als Werbegag für eine Bildungskampagne eine kurze RockVersion der Bundeshymne unter Einschluss eines Hinweises auf die
„Töchter“ zu singen. Obwohl von manchen begrüßt, wurde dieser auch
finanziell aufwändige Versuch mehrheitlich abgelehnt. Der Sessler-Verlag,
der sich als Rechtsnachfolger der Autorin gibt, klagte gegen die
Textänderung, die Klage wurde jedoch vom OLG Wien abgewiesen. Der
Oberste Gerichtshof bestätigte dieses Urteil.
In ihrem letzten Parlamentsauftritt am 8. Juli 2011 wollte Maria RauchKallat ihren 2005 gemachten Vorschlag wiederholen, wurde aber durch
Dauerreden ihrer eigenen (männlichen) Klubkollegen daran gehindert. Sie
brachte darauf den Antrag mit Hilfe von Kolleginnen aus SPÖ und Grünen
schriftlich ein.


Statt “Heimat bist Du großer Söhne” sollte es künftig “Heimat großer
Töchter, Söhne” heißen. Statt “Einig lass in Brüderchören, Vaterland Dir
Treue schwören” sollte in Zukunft folgendes gesungen werden: “Einig lass
in freud’gen Chören, Heimatland Dir Treue schwören”.
Die aus dem ungarisch-rumänischen Grenzgebiet stammende
Kammersängerin Ildikó Raimondi stellte sich Mitte Juli 2011 zur Verfügung,
mit leicht ausländischem Akzent drei Textvarianten zu singen. Dass zwei
davon sprachlich holperten, konnte die neuösterreichische Sopranistin
freilich leicht überbrücken. Auf diese Weise rechtfertigte man die
„Singbarkeit“ des endgültig gewählten Textes. Wie leicht hätte man den
dritten, stilistisch und musikalisch brauchbaren Text nehmen können!
Video Raimondi: http://www.youtube.com/watch?v=-41gi_vlH98
Die (mit Recht) emotional geführte Debatte über die Hymne sollte ein
halbes Jahr währen. Den feministischen Pro-Argumenten wurde
entgegengehalten, dass es gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise
wichtigere Dinge gäbe, als die Hymne zu ändern. Den Frauen brächte eine
solche „Alibiaktion“ wenig bis gar nichts. Das waren keine überzeugenden
Argumente. Zutreffend wurde hingegen argumentiert, der Vorschlag sei
eine sprachliche Katastrophe. So regten etwa die Schriftsteller Franz
Schuh und Gerhard Ruiss (IG Autoren) einen öffentlichen Wettbewerb zur
Gestaltung eines gänzlich neuen Textes an. Der Sprachwissenschaftler
Franz Patocka vom Institut für Germanistik der Uni Wien kritisierte die in
Diskussion stehende Änderung der Textzeile in „Heimat großer Töchter,
Söhne“ als „grammatikalisch grenzwertig und ästhetisch ein Gräuel“.


Prompt wurde diese Phrase zum Unwort des Jahres 2011 gewählt.
Aber die von frauenrechtlich orientierten Mandatarinnen initiierte
Parteieneinigung SPÖ/ÖVP/Grüne hielt. Ein parlamentarischer
Initiativantrag wurde vorbereitet, der ja bekanntlich keinem
Begutachtungsverfahren unterworfen werden muss und damit „nur“ von der
Opposition bekämpft werden kann, über die die Mehrheit ohne jede
Schwierigkeit „drüberfahren“ kann, mag es auch um ein Staatsymbol
gehen. So lief der praktische Gesetzwerdungsprozess dann auch ab.


Erste Lesung des Gesetzentwurfes am 20.10.2011


Der “Töchter”-Antrag bildete den Abschluss einer Sitzung, die 70
Tagesordnungspunkte und eine “Dringliche Anfrage” umfasste und sich
über knapp 18 Stunden hinzog. Der Gesetzesvorschlag wurde am 20.10.
2011 ab 2 Uhr 36 früh (!) in erste Lesung genommen. Der Vorschlag, statt
“Heimat bist du großer Söhne” künftig “Heimat großer Töchter, Söhne” zu
singen, wurde dabei einer ersten Bewertung unterzogen. VP-Frauenchefin
Dorothea Schittenhelm warb für eine sachliche Diskussion im Ausschuss
und hoffte auf Zustimmung zu diesem symbolischen Akt.


Etwa die Hälfte des VP-Klubs beklatschte den Vortrag der
Frauenvorsitzenden, auch Fraktionschef Karlheinz Kopf – vor dem
Sommer als Verhinderer der Hymnen-Debatte gescholten – schenkte ihr
kurzen Beifall. Klare Zustimmung zum Antrag signalisierten in der Debatte
SPÖ und Grüne. Kein Lehrer, kein Volksbildner im weiten Rund äußerte
Bedenken. Nur Freiheitliche und BZÖ wollten von solch einer
“Kulturlosigkeit”, “Symbolromantik” und “Verfälschung eines historischen
Dokuments” nichts wissen. Die Hymnen-Initiative wurde somit dem
Verfassungsausschuss zugewiesen.


Bericht des Verfassungsausschusses vom 22.11.2011


Die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Mag. Gisela Wurm, Mag.
Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen hatten den Initiativantrag
samt modifiziertem Notenblatt am 18. November 2011 (ganze zwei
Werktage vor der Sitzung!) eingebracht und wie folgt begründet:
„Die österreichische Bundeshymne ist nicht gesetzlich festgeschrieben,
sondern wurde durch zwei Ministerratsbeschlüsse vom 22.10.1946 bzw.
vom 25.2.1947 festgelegt. Den Beschlüssen war ein Auswahlverfahren
vorangegangen, in dem die Entscheidung letztlich zugunsten eines Textes
von Paula Preradovic (sic) zur vorgegebenen Melodie getroffen wurde. In
den mehr als sechzig Jahren seit dieser Entscheidung hat sich der
allgemeine Sprachgebrauch verändert. In der Überzeugung, dass Sprache
wie kein anderes Medium Bewusstsein prägt, ersuchen die unterzeichneten
Abgeordneten den Nationalrat daher darum, nunmehr eine
geschlechtergerechte Änderung des Textes der Österreichischen
Bundeshymne zu beschließen, indem die beiden Wörter „bist du“ in der
ersten Strophe durch die Wörter „großer Töchter und“ sowie das Wort
„Bruderchören“ in der dritten Strophe durch das Wort „Jubelchören“
ausgetauscht werden. Diese Änderungen führen zu einer
geschlechtergerechten Formulierung der Bundeshymne.“


Finanzielle Auswirkungen dieser Regelung gäbe es keine, da die geänderte
Bundeshymne, insbesondere in Schulbüchern, erst mit einer Neuauflage
übernommen werden solle.


In der Debatte meinte Herbert Scheibner (BZÖ), man solle sich
entscheiden, ob man sich zum ganzen historisch gewachsenen Text
bekennen wolle oder eine generelle Aktualisierung anstrebe: In letzterem
Falle gelte es auch über die Aktualität anderer Phrasen wie “frei und
gläubig” oder “heiß umfehdet, wild umstritten” zu diskutieren. Nur ein wenig
“herumzudoktern” hielt Scheibner für nicht zielführend.


Kritik am gegenständlichen Antrag übte auch FPÖ-Mandatar Walter
Rosenkranz, der in Hinblick auf den gegenständlichen Vorschlag von einer
“schlechten Fassung”, der der Kulturnation Österreich nicht würdig sei,
sprach. Das damit produzierte “musikalische Holpern” werde seine Fraktion
nicht gut heißen. Sei man der Meinung, dass der Text nicht mehr auf der
Höhe der Zeit ist, müsse man ihn gänzlich ändern, forderte er. Den Frauen
werde es durch die Verankerung der Töchter in der Bundeshymne
außerdem “um keinen Deut” besser gehen, schloss er.


Abgeordnete der Regierungsparteien und der Grünen bezweifelten, dass
man sich auf eine gänzliche Neufassung der Hymne einigen würde können
und wiesen die Kritik von FPÖ und BZÖ zurück. Darauf wurde der
Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit – dafür: SPÖ, ÖVP, Grüne, dagegen:
FPÖ, BZÖ – beschlossen. Angeblich war der Text auch vom
Verfassungsdienst für in Ordnung befunden worden.
Beschluss des Nationalrats vom 7.12.2011 (vom Bundesrat nicht
beeinsprucht am 15.12.2011)


Auf Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen beschloss der Nationalrat am
7.12.2011 ein Bundesgesetz zur geschlechtergerechten Änderung der
Österreichischen Bundeshymne. Die Antragstellerinnen errangen in einer
sehr emotionalen Debatte die Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen gegen
den Widerstand von Abgeordneten der FPÖ und des BZÖ, die es in ihren
Wortmeldungen ablehnten, in den Text der Bundeshymne einzugreifen. In
der namentlichen Abstimmung erhielt die Regierungsvorlage die Mehrheit
von 112 Ja-Stimmen gegen 39 Nein-Stimmen bei 151 abgegebenen
Stimmen. Das Gesetz erhielt auch in Dritter Lesung die erforderliche
Mehrheit.


Damit haben weniger als zwei Drittel der Nationalratsabgeordneten (61%)
der Änderung eines Staatssymbols zugestimmt. Seit 1919 waren alle
Beschlüsse, die Staatssymbole betrafen, einstimmig gefasst worden. In
diesem Fall setzte sich die öffentliche Kontroverse über das „Gendern“ der
Hymne im Parlament fort. Hier einige Stimmen aus der Debatte:
Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (FPÖ) meinte, ein Umdichten einer
solchen Hymne sei zutiefst kulturlos und daher abzulehnen. Die Hymne sei
für ihre Fraktion ein Staatsymbol, es sei würdelos, dieses Symbol
allfälligem Zeitgeist anpassen zu wollen.


Abgeordnete Gisela Wurm (SPÖ) sprach von einem historischen Moment,
da eine Hymne in einem eigenen Bundesgesetz verankert werde. Und dass
dabei die „großen Töchter“ mit erwähnt würden, sei würdig und recht, denn
Österreich sei eben ein Land großer Künstler und Künstlerinnen,
Komponisten und Komponistinnen und dergleichen mehr. Man wolle also
die Gunst der Stunde nutzen, um auch der großen Töchter zu gedenken.
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ) erinnerte daran, dass diese Änderung
der Bundeshymne für 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger eine
Nebensache sei. Angesichts der Euro- und Finanzkrise hätten die
Menschen andere Sorgen als eine Änderung der Hymne. Dies umso mehr,
als damit keiner einzigen Frau konkret geholfen sei, die von Lohnfragen bis
hin zur Kinderbetreuung ganz andere Probleme habe. Zudem könne man
Geschichte nicht einfach umschreiben. Er sei im Übrigen überzeugt davon,
dass das Gros der Bevölkerung getreu dem Motto “Wir singen, was wir
wollen” auch weiterhin die alte
Hymne singen werde. Und wenn man schon eine Änderung erwirken wolle,
dann wäre es sinnvoller gewesen, gleich eine komplett neue Hymne zu
machen, als in einen bestehenden Text auf eine Weise hineinzupfuschen,
die weder textlich noch melodisch passe.


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP) sagte, eine Hymne sei ein
Lob- und Preisgesang, und der müsse für beide Geschlechter gelten, denn
Österreich habe nicht nur große Söhne, sondern eben auch große Töchter.
Im Übrigen habe man schon anno 1946 den Originaltext abgeändert,
sodass man dies wohl auch jetzt tun könne.
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ) ortete massiven Unmut in der
Bevölkerung gegen diese Änderung und brachte einen
Entschließungsantrag ein, wonach der in Rede stehende Vorschlag einer
Volksabstimmung unterzogen werden sollte, da die Bevölkerung das Recht
haben sollte, über ihre Hymne selbst zu entscheiden.


Abgeordneter Josef Cap (S) meinte, die Art der Debatte, die von FPÖ und
BZÖ geführt werde, sei “unwürdig”. Es gehe natürlich um ein Symbol, er
wisse auch, dass es viele andere Probleme gebe. Aber die Heimat bestehe
eben aus Männern und Frauen. Die Bundeshymne habe eine starke
Ausdruckskraft und sei Teil der österreichischen Identität und der
Leistungen, die von Männern und Frauen geschaffen wurden. Das sollten
auch FPÖ und BZÖ, die sich stets als “Heimatparteien” bezeichneten, zur
Kenntnis nehmen.


Der Antrag der FPÖ auf Abhaltung einer Volksabstimmung nach Beendung
des Gesetzverfahrens und vor Beurkundung des Gesetzes durch den
Bundespräsidenten wurde mehrheitlich abgelehnt. Hier der endgültige
Wortlaut und das Notenblatt in der Anlage:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnum
mer=BGBLA_2011_I_127


Wie ist die Textänderung zu qualifizieren?


Prinzipiell ist gegen eine Änderung des Textes einer Nationalhymne nach
sechs Jahrzehnten nichts einzuwenden. So wurde ja auch die
altösterreichische “Volkshymne” des Öfteren den jeweiligen dynastischen
Gegebenheiten angepasst. Man kann durchaus auch der Auffassung
zustimmen, dass der Text einer Nationalhymne beide Geschlechter
gleichstellen solle. Doch hätte eine Änderung dem Rhythmus des Liedes
entsprechen und sprachlich einwandfrei sein müssen. Das ist beim
Gesetzesbeschluss vom 7.12.2011 wie bei der Mehrzahl der Sommer bis
Herbst 2011 vorgebrachten Änderungen nicht der Fall.


Ein Beispiel für eine diesen Grundsätzen folgende Änderung wäre
gewesen:


Land der Berge, Land am Strome,
Land der Äcker, Land der Dome,
Land der Hämmer, zukunftsreich!
Großer Töchter, großer Söhne
Volk, begnadet für das Schöne,
Vielgerühmtes Österreich,
Vielgerühmtes Österreich.


Diesen Vorschlag hatte der Wienerliedsänger Helmut Emmersberger
schon im April 2002 gemacht und auch im Happel-Stadion anlässlich des
Länderspiels gegen Kamerun am 17.4.2002 von Tini Kainrath vortragen
lassen. Dieser Text holpert nicht, d.h. er ist stilistisch und grammatikalisch
einwandfrei.


Dem Herrn Bundespräsidenten, diversen SpitzenpolitikerInnen und
Mitgliedern des Verfassungsausschusses wurde dieser sprachlich korrekte
Textvorschlag mehrmals nahegebracht, ohne dass sich eine(r) der
Angesprochenen damit inhaltlich auseinandergesetzt hätte. Die Bitte an
den Herrn Bundespräsidenten, sich in informellen Gesprächen für eine
Verlängerung der Diskussion einzusetzen, wurde abgeschlagen.
Einschlägige Artikel in der „Wiener Zeitung“ (22.11.2011) und in der
„Presse“ (3.12.2011) provozierten zustimmende Leserbriefe, doch das war
schon alles.


Mit dem obigen Text wären die Geschlechter voll gleichgestellt worden.
Das Wort “Heimat” wäre dabei wegfallen – dieser Begriff passt ohnedies
eher in eine Landeshymne, da er die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde,
einem Viertel, vor allem aber zu einem Bundesland ausdrückt. Das drücken
Landeshymnen wie „Du Ländle, meine teure Heimat … (Vorarlberg),
„O Heimat, dich zu lieben …“ (NÖ), „Hoamatland …“ (OÖ) aus.


Dazu kommt, dass ein loyal zur Republik Österreich stehender Neubürger
bei “Heimat” wohl an einen anderen Ort denkt – und denken darf! – als an
Österreich. Das moderne Zuwanderungsland Österreich wird von seinen
Bürgern immer mehr den auf die gemeinsamen Werte von Staat und
Demokratie gründenden “Verfassungspatriotismus” (Jürgen Habermas) und
nicht eine auf die ethnische Abstammung beruhende Vaterlandsliebe
fordern. Damit werden auch doppelte kulturelle Identitäten aktuell, wie sie
ja etwa auch ein länger in Österreich lebender Niederländer durchaus
kennt.


Man kann durchaus argumentieren, dass es im Laufe einer sorgsam
geführten Debatte logisch gewesen wäre, auch die zweite und dritte
Strophe näher unter die Lupe zu nehmen, was BZÖ-Mandatar Herbert
Scheibner ja auch angesprochen hat.
So liegt unser Land heute friedlich in der Mitte von EU-Mitgliedsstaaten und
wird nicht „heiß „umfehdet, wild umstritten“. Hier hätte man ohne Probleme
„heiß“ durch „oft“ ersetzen können.


Wie sich im Laufe der Jahrzehnte die Einstellung zu den
Geschlechterrollen geändert hat, hat sich auch das Verhältnis Staat-Kirche
in Österreich geändert. In einer stark säkularisierten Gesellschaft kann man
die Meinung vertreten, dass es nicht mehr zeitgemäß sei, „frei und gläubig
in „neue Zeiten“ zu schreiten. In dieser Phrase spiegelt sich ja deutlich das
unmittelbare Nachkriegsdenken.


Gegen den Ersatz des Begriffes „Brüderchöre“ durch „Jubelchöre“ gibt es
nur wenig einzuwenden – gerade wenn man die „Töchter“ akzeptiert.
Hingegen wurde in der Diskussion die Frage gestellt, ob nicht auch die
Begriffe „Hämmer“ und „Vaterland“ zu problematisieren seien. Zwar ist es
richtig, dass es immer weniger „Schornsteinindustrien“ gibt, doch sind
Handwerk und Industrie aus dem heutigen und künftigen Wirtschaftsleben
nicht wegzudenken. Wollte man den Begriff „Hämmer“ aus der Hymne
entfernen, müsste man auch dessen Präsenz als Attribut des
Bundeswappens in Frage stellen. Schließlich gab es gegen das Wort
„Vaterland“ keine entscheidenden Einwände. Offenbar wird dieser Begriff
im feministischen Denken durch das Wort „Muttersprache“ neutralisiert.
Julius Raab hat ja einmal gesagt „Deutsch ist unsere Muttersprache,
Österreich ist unser Vaterland“.


Natürlich zeigt sich aber an diesen Überlegungen die ganze Problematik
einer nur teilweise “gendergerechten” Textänderung, um nicht zu sagen
“Textmanipulation”.


Ein mangelhaft formuliertes Gesetz ohne die für ein
Staatsymbol wichtige Einstimmigkeit


Der unzureichend vorbereitete Initiativantrag (in der Beilage zum Antrag –
und damit auch im Bundesgesetzblatt – keine Nennung von Textdichterin
und Komponisten!) mit der holpernden Textänderung wurde mit deutlich
schlechtem Gewissen gegenüber der allgemeinen Meinung im Lande in
nächtlichen Sitzungen durchgepeitscht („railroading“ nennt man das im
angelsächsischen Sprachgebrauch). Hatten doch in einer im Auftrag der
Tageszeitung „Kurier“ vom Institut OGM im Juli 2011 durchgeführten
Umfrage 70 Prozent die Aufnahme der „großen Töchter“ abgelehnt!
Im Hinblick auf die schon länger absehbare Gefahr, dass eine stümperhafte
Textänderung vorgenommen werden würde, wäre eine offizielle
Ausschreibung, jedenfalls aber eine längere Debatte über konkrete
Textvorschläge zweckdienlich gewesen. Die Suche nach einem komplett
neuen Text hätte allerdings kaum Sinn gemacht – die heutige
österreichische Bundeshymne ist allen vorangehenden Versuchen, aber
auch der Mehrzahl ausländischer Hymnen in ihrer inhaltlichen Aussage
weit überlegen.