2011 Update der Bundeshymne 4 S.

Dr. Peter Diem
Update der Bundeshymne?
Gerhard Zeillinger hat sich im „Standard” vom 27.11.2011 Gedanken über Sinn
und Unsinn von Hymnen im Allgemeinen und über eine Textauffrischung der
Bundeshymne im Speziellen Gedanken gemacht. Dabei kam er zu dem für
Österreich so idealtypischen Schluss, man möge am besten alles beim Alten
lassen. So reizvoll es ist, über Grundsätzliches zu philosophieren, bringt das
doch nichts, denn der Verfassungsausschuss des Nationalrats wird am 22.
November 2011 über konkrete Textänderungen beraten.
Eine geringfügige Änderung des Hymnentextes nach sechs Jahrzehnten ist
keine Tragik. Das Argument, ein historischer Text dürfe überhaupt nicht
verändert werden, sticht schon deshalb nicht, weil der ursprüngliche Entwurf
der Dichterin Paula von Preradović von der Jury 1947 zwar angenommen, in
der ersten und dritten Strophe aber entscheidend verändert wurde, da das
vorgelegte Dichterinnenwort schon damals dem Bewusstseinsstand der
Republik nachhinkte. Überdies wurde auch die altösterreichische
“Volkshymne” des Öfteren den jeweiligen dynastischen Gegebenheiten
angepasst.
Freilich: eine Änderung des Hymnentextes muss inhaltlich passen, sie muss
dem Rhythmus des Liedes entsprechen, vor allem aber muss der geänderte
Text sprachlich und grammatikalisch einwandfrei sein.
Den für den 22. November 2011 angesetzten Verfassungsausschuss trifft
deshalb eine hohe Verantwortung. Es muss ja nicht nur der Wortlaut der
Bundeshymne verhandelt werden, sondern auch ihr rechtlicher Status.
Mittlerweile geistern immer noch die durch Beistrich getrennten „Töchter,
Söhne” – eine sprachliche Katastrophe – durch die Medien. Diese Formulierung
dürfte keinesfalls angenommen werden.
Eine Gleichstellung der Geschlechter in der Bundeshymne ohne größere
Eingriffe in den Text wäre wie folgt möglich:
Land der Berge, Land am Strome,
Land der Äcker, Land der Dome, Land der Hämmer, zukunftsreich!
Großer Töchter, großer Söhne
Volk, begnadet für das Schöne,
Vielgerühmtes Österreich, Vielgerühmtes Österreich.
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Heiß umfehdet, wild umstritten Liegst dem Erdteil du inmitten, Einem starken
Herzen gleich. Hast seit frühen Ahnentagen Hoher Sendung Last getragen,
Vielgeprüftes Österreich.
Mutig in die neuen Zeiten
Frei und einig sieh uns schreiten, Arbeitsfroh und hoffnungsreich.
Freudig lass’ in Jubelchören,
Vaterland, dir Treue schwören, Vielgeliebtes Österreich.
1. Strophe
Es leuchtet ein, dass man in die Zeile eines gereimten und vertonten Textes
nicht einfach ein Wort aufnehmen kann, ohne den Sprachrhythmus empfindlich
zu stören. Man kann ja auch nicht in ein Kugellager einfach eine Kugel
hineingeben, ohne eine andere zu entfernen. Deshalb wurde in diesem
Vorschlag das Wort “Heimat” herausgenommen – passt der Begriff “Heimat”
ohnedies eher in eine Landeshymne, da er die Zugehörigkeit zu einer
Gemeinde, einem Viertel, vor allem aber zu einem Bundesland ausdrückt (vgl.
den Beginn der niederösterreichischen Landeshymne: “O Heimat, dich zu
lieben …”). Dazu kommt, dass ein loyal zur Republik Österreich stehender
Neubürger bei “Heimat” wohl an einen anderen Ort denkt, als an Österreich.
Das sollte ihm auch zugestanden werden.
Die Formulierung “Großer Töchter, großer Sohne Volk …” ist
grammatikalisch und stilistisch einwandfrei. In einem feierlichen Text ist auch
der hier verwendete „hochsprachliche” Genetiv durchaus angemessen. Auf
eine Änderung der “Hämmer” sollte verzichtet werden, weil dieser Begriff trotz
dem Verschwinden vieler Handwerke und großer “Schornsteinindustrien”
immer noch als Arbeits- und Industriesymbol gelten kann. Sonst müsste man ja
den Hammer auch aus dem Bundeswappen entfernen.
2. Strophe
Keine Änderung.
3. Strophe
Der Ersatz des Wortes “gläubig” nimmt auf die Trennung von Staat und
Kirche und die heutige gesellschaftliche Wirklichkeit Rücksicht. Das Wort wird
durch den Begriff “einig” ersetzt, der in der Bundeshymne jedenfalls
vorkommen sollte. Wenn man schon eine Gleichstellung der Geschlechter
durch Aufnahme der “Töchter” vornimmt, wäre es unlogisch, die “Brüderchöre”
stehen zu lassen.
Dem wird hier durch “freudig” gesungene “Jubelchöre” Rechnung getragen.
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Man könnte natürlich so weit gehen, um auch den Begriff “Vaterland” in Frage
zu stellen. In diesem Fall böte sich an, die Formulierung “Heimatland, dir Treue
schwören” zu wählen, wodurch der in der ersten Strophe entfallene
Heimatbegriff wieder in den Text käme. Diese Forderung schießt aber über das
Ziel, da man sich dann ja auch an dem Wort „Muttersprache” stoßen müsste.
Legistische Vorgangsweise
Die österreichische Bundeshymne ist zwar als Staatssymbol gegen
Herabwürdigung strafrechtlich geschützt (§ 248 Abs.2 StGB), beruht aber nur
auf einem Ministerratsbeschluss, was durchaus als Ausdruck der
Schlampigkeit Österreichs im Umgang mit seinen Staatsymbolen interpretiert
werden kann und deshalb auch von Verfassungsjuristen als Mangel
angesehen wird.
Das Parlament müsste die Hymne entweder durch
Bundes(Verfassungs)gesetz festschreiben – was durchaus angemessen wäre –
oder die Regierung beauftragen, den geänderten Text in juristisch korrekter
Form kundzumachen.
Im Hinblick auf Gefahr, dass eine stümperhafte Textänderung vorgenommen
wird, wäre eine offizielle Ausschreibung zweckdienlich. Von der Suche nach
einem komplett neuen Text ist abzuraten – die heutige österreichische
Bundeshymne ist allen ihr vorangehenden Versuchen, aber auch der Mehrzahl
ausländischer Hymnen in ihrer inhaltlichen Aussage weit überlegen. Sie hat
sich trotz immer wieder zu hörender Unkenrufe gerade bei der Jugend längst
durchgesetzt, wie man bei internationalen Sportveranstaltungen immer wieder
beobachten kann.
Zur Geschichte der österreichischen Bundeshymne siehe:
http://www.austria-lexikon.at/af/Wissenssammlunqen/Symbole/Bundeshymne