Der österreichische Nationalfeiertag
Von Peter Diem
Für das Austria-Forum 2009
Im alten Österreich gab es neben den kirchlichen Festen und Feiertagen nur
wenige Anlässe, die man als „Staatsfeiertage” bezeichnen könnte. Eher waren
es Volksfeste. Anton Wildgans erinnerte sich an Kaisers Geburtstag am 18.
August, „weil es da in jeder Sommerfrische auch Feuerwerk, Lampions und
ein besseres Essen gab”, und an den 2. Dezember, den Tag des
Regierungsantritts des Kaisers. Dieser Tag zeichnete sichfür den jungen
Wildgans dadurch aus, „dass an seinem frühen Morgen die gefürchteten
Herren Professoren in ihren Staatsbeamten-Galauniformen mit Dreispitz,
goldenen Aufschlägen und Galanteriesäbel zum Festgottesdienst
erschienen”.
Anton Wildgans, Musik der Kindheit, a. a. O., 106 f.
Zu den auf die Person Kaiser Franz Josephs I. bezogenen Festtagen, an denen
die Monarchie schwarz-gelben Fahnenschmuck anlegte, trat ab 1890 der 1. Mai
als „Tag der Arbeit”, der bald danach arbeitsfrei wurde. In der Ersten Republik
gerieten ihr Gründungstag, der 12. November,und der 1. Mai in den Strudel der
erbitterten Auseinandersetzungen der großen politischen Lager. Erst zwei
Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Wiedererstehen
der demokratischen Republik Österreich fand diese auch in der Frage eines
Nationalfeiertags zu sich selbst.
Staatsfeiertage 1919-1945
Mit Gesetz vom 25. April 1919 (StGBl. 264/1919) waren der 12. November und der
1. Mai zu
„Ruhe- und Festtagen” erklärt worden. Weder mit dem zum „immerwährenden
Gedenken an die Ausrufung des Freistaates Deutschösterreich” erklärten
„republikanischen” Staatsfeiertag im November noch mit dem „roten”
Arbeiterfesttag am Beginn des Monats Mai konnte und wollte sich das
„bürgerliche Lager” in der Folge abfinden. So war es nicht weiter
verwunderlich, dass der „christliche Ständestaat” den 12. November als
Staatsfeiertag wieder abschaffte. Was den 1. Mai betrifft, so wurde versucht,
diesen zum Tag der ständestaatlichen Verfassung, des
Zusammengehörigkeitsgefühls aller Werktätigen und darüber hinaus auch noch
zum Marien- und Muttertag zu machen. Auch die Nationalsozialisten wagten
nicht, an den Grundgedanken des Maifeiertags zu rühren. Sie erhoben diesen
zum „Nationalen Feiertagdes Deutschen Volkes”, der neben dem
„Heldengedenktag” (16. März), dem „Erntedanktag”
(erster Sonntag nach dem 29. September/Michaelis) und dem Gedenktag für die
„Gefallenen der Bewegung” (9. November) als „Feiertag der nationalen Arbeit”
begangen wurde („Führers Geburtstag” am 20. April nicht zu vergessen – ein
285
Tag, der bis in die Gegenwart nachwirkt, da eszu diesem Datum gelegentlich zu
Nostalgiekundgebungen alt- oder neonazistischer Kreise kommt).
Gustav Spann, Zur Geschichte des österreichischen Nationalfeiertages.
Vortrag beim Symposium 1993 des Instituts für Österreichkunde sowie BMUK,
Zur Geschichtedes österreichischen Nationalfeiertages. Wien o. J., 27
Vom “Tag der Flagge” zum Nationalfeiertag
In der Zeit unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in der
Bundeshauptstadt und in Ostösterreich der 13. April als „Tag der Befreiung”
gefeiert, was aber nach der Jahr für Jahr andauernden alliierten Besetzung
begreiflicherweise auf immer weniger Anklang stieß, bis 1954 offiziell
beschlossen wurde, die öffentlichen Gebäude nicht mehr zu beflaggen
(Privathäuser werden seit dem Trauma von 1938 in Österreich ohnedies nur
spärlich beflaggt). Als Frankreich als letzte Signatarmacht des Staatsvertrages
vom 15. Mai 1955 seine Ratifizierungsurkunde am 27. Juli 1955 in Moskau
hinterlegt hatte, war Österreich auch de jure frei und unabhängig. Binnen
neunzig Tagen hatten die alliierten Truppen das Land zu verlassen. Daraus
errechnete sich der 25. Oktober als jener Tag, an dem „der letzte fremde Soldat
Österreich verlassen musste”.
Der damalige Unterrichtsminister Heinrich Drimmel ordnete an, zu jenem
„österreichischen Unabhängigkeitstag” an allen Schulen feierlich die Flagge
zu hissen und der Jugend den Sinndieses Ereignisses vor Augen zu führen.
Der 25. Oktober 1955 wurde somit als „Tag der Flagge”gefeiert. Im Jahr darauf
wurde der 26. Oktober zum „Tag der österreichischen Fahne” bestimmt. Heinrich
Drimmel gab hierzu im Ministerrat vom 11. September 1956 folgende Erklärung
ab:
“Wie sich bei der Feier des Tages der Flagge im Herbst 1955 zeigte, erscheint
es zweckmäßig, durch eine alljährlich zu begehende Nationalfeier – ohne einen
neuen Staatsfeiertag schaffen zu wollen – in der Schuljugend ebenso wie in
allen übrigen Kreisen der österreichischen Bevölkerung das Bekenntnis zu
den österreichischen Farben immer stärker zu verwurzeln und die Bedeutung
des Wiedererstehens Österreichs als selbständigen neutralen Staat immer
mehr bewusst zu machen.”
Der 26. Oktober 1955 ist der Tag der Neutralitätserklärung Österreichs, der
ersten Dokumentation eines selbständigen politischen Wollens Österreichs in
voller Freiheit, zwei Tage nach dem Jahrestag der Vereinten Nationen.
Bis heute hat sich in offiziellen Erklärungen, in der Lehrerschaft und bei der
Schuljugend, ja im ganzen Volk die Ansicht erhalten, der Abzug des letzten
Besatzungssoldaten sei der eigentliche Anlass des Nationalfeiertages. Weder
wurde aber – wie wir gesehen haben – der dem heutigen Nationalfeiertag
vorausgegangene „Tag der Fahne” zur Erinnerung an den Abzug der letzten
Besatzungssoldaten eingeführt, noch war der 25. oder 26. Oktober 1955 das
286
tatsächliche Datum, an dem die letzten Besatzer abzogen. Der letzte von vielen
Transporten mit russischen Besatzungssoldaten hatte vielmehr bereits am
19. September 1955 um 16.48 Uhr den Bahnhof Baden Richtung Osten
verlassen.
Bahnhofsvorsteher Kurt Nagy in einem Artikel von Erwin Melchart in der „Neuen Kronen
Zeitung”; Datum nicht ersichtlich
Nach einer Phase des Wiederauflebens deutschnationalen Gedankenguts war
es vor allem dasVerdienst „Österreichischen Nationalinstituts” unter Walter
Jambor, durch eine hochrangig besetzte Enquete am 11. März 1965 auf die
Notwendigkeit der Einführung eines österreichischen Nationalfeiertages
hinzuweisen. Von sozialistischer Seite wurden der 12. November und der 1. Mai
propagiert, Anhänger der Volkspartei traten für den mit den NamenRaab und
Figl verbundenen 15. Mai und den von Drimmel eingeführten 26. Oktober ein.
Interessant ist, dass Bruno Kreisky den 12. November nicht befürworten wollte,
weil er mit diesem Tag wahrheitsgemäß die „Selbstaufgabe” der „Republik
Deutschösterreich” verband. Es gab auch Einwände gegen den Vorschlag, die
Neutralitätserklärung in das Zentrum des Feiertagsgedankens zu stellen.
Schließlich kam es durch einen Kompromiss der beiden Großparteien zur
Beschlussfassung über das geplante Gesetz, zunächst ohne allgemeine
Arbeitsruhe. Diese wurde schließlich am 28. Juni 1967 doch noch in das
Gesetz eingebaut, undzwar gegen die Stimmen der FPÖ, die die Umbenennung
des „Tages der österreichischen Fahne” in „Österreichischer Nationalfeiertag”
1965 noch mitgetragen hatte. Für prominente Vertreter der FPÖ existierte
plötzlich das Hindernis einer „neu erfundenen und konstruierten Nation”, ja einer
„Retortengeburt”. Zwei Jahrzehnte später sprach Jörg Haider von einer
„Missgeburt” („Missgeburt” (1988)).
Das österreichische Nationalbewusstsein festigte sich in der Zwischenzeit
immer mehr, und der Nationalfeiertag ist zu einer akzeptierten Institution
geworden – freilich nicht in jener Form und mit jener Begeisterung, die ihn am
Anfang, etwa unter Bundeskanzler Josef Klaus, noch gekennzeichnet hatte.
So wurde im Oktober 1968, im Jahr der Studentenrevolten, in der Wiener
Stadthalle eine überparteiliche „Feier der Jugend” abgehalten, die nach
intensiven Diskussionen eine „Proklamation” herausgab. Darin wies Winfried
Bruckner (1937-2003) darauf hin, dass durch die unzensurierte Kritik und
Selbstkritik „viele gute und böse Geister” gerufen würden:
„Sie in aller Schärfe zu sehen – gerade in der jungen Generation -, wird der
Republik weiterhelfen.”
Und Anton Pelinka rief dazu auf, nicht zu verschweigen, dass die großen
gesellschaftlichen Perspektiven verloren gegangen seien. Schließlich
philosophierte Peter Diem über das Wesen des österreichischen
Nationalfeiertages unter anderen mit folgendenWorten:
287
Der 26. Oktober – Feiertag einer Nation, die umso mehr Wirklichkeit wird, je
vehementer sie in Frage gestellt wird – ist von allen Nationalfeiertagen wohl der
seltsamste. Wäre er das nicht, wäre er nicht österreichisch. Viele bezeichnen den
26. Oktober als einen synthetischen Nationalfeiertag. Er ist synthetisch. Er ist
nicht die Erinnerung an Revolution oder Separation, an Schlacht oder
Herrschergeburt. Der österreichische Nationalfeiertag – die Wiederkehr der
Beschlussfassung über die österreichische Neutralität – ist Herausforderung zur
Reflexion, eine jährliche Einladung zur Bestimmung unseres geistigen
Standortes als Österreicher.
Der lange Weg zum österreichischen Nationalfeiertag
“Eingedenk der Tatsache, dass Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem
Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs
seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine
Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu
verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine
immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit
bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum
Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen:
288
Artikel I: Der 26. Oktober ist der österreichische Nationalfeiertag.
Artikel II: Der österreichische Nationalfeiertag wird im ganzen Bundesgebiet
festlich begangen…
Bis zu dem oben zitierten Gesetzesbeschluss vom 28. Juni 1967 (BGBl.
263/1967), mit dem sichdie Zweite Republik mehr als zwei Jahrzehnte nach
Kriegsende und ein Dutzend Jahre nach dem Staatsvertrag von 1955 einen
Nationalfeiertag gab, war es ein langer, mühevoller Weg.
Setzen wir uns heute, da Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, mit
Wesen, Sinn und Zweck der österreichischen Neutralität auseinander, so werden
wir – nicht zuletzt provoziert durch radikale Gedankengänge wie jene von Robert
Menasse – völlig neue Ansätze der Interpretation dieser „Nationaldoktrin” suchen
müssen, soll dieser Begriff nicht völlig unglaubwürdig werden. Was den
Nationalfeiertag selbst und seine weitgehend ritualisierte Begehung durch die
Bundesregierung betrifft (vgl. den Beitrag über das österreichische
Heldendenkmal im Äußeren Burgtor), so bedarf es einer engagierten politischen
Initiative, will man dem zum „Tag der Fitness” verkommenen nationalen Feiertag
einen neuen, zukunftsträchtigen Sinn geben.
Vergleiche hierzu: Robert Menasse, Land ohne Eigenschaften. Wien 1993, 65 ff.
